Woche 32 vom 03. bis zum 09. August 2020

  • Wenn du dann nach rechts abbiegst, dann musst du nach dem Abbiegevorgang erst mal noch anhalten, um nachzusehen, ob sich Radfahrer auf dem Zweirichtungs-Radweg nähern. Die sind vorfahrtsberechtigt! Angeblich achten die Niederländer auf Radfahrer an solchen Stellen.

    in dem StreetView-Bildchen erkennt man die weißen "Haifischzähne", die ja nun auch in Deutschland erlaubt sind.

    Wenn sich das mal etabliert hat, so in ... 30 bis 40 Jahren, dann könnte das sicher gut funktionieren.

    So, wie beim Grünpfeil. :S

  • in dem StreetView-Bildchen erkennt man die weißen "Haifischzähne", die ja nun auch in Deutschland erlaubt sind.

    Wenn sich das mal etabliert hat, so in ... 30 bis 40 Jahren, dann könnte das sicher gut funktionieren.

    So, wie beim Grünpfeil. :S

    Weißt du, ob diese "Haifischzähnchen" in den Niederlanden die Eigenschaft haben, ein Vorfahrt-Achten-Schild zu ersetzen? Ich meine in Deutschland ist das nicht der Fall. Und gibt es konkrete Beispiele für den Einsatz der Haifischzähne in Deutschland?

    Bei Fahrtipps.de habe ich diesen Hinweis gefunden:

    https://www.fahrtipps.de/frage/markierung-haifischzaehne.php

    Aber es wird dort nicht der Ort der Aufnahme benannt.

    In diesem Beitrag aus Engerwitzdorf dagegen schon:

    https://www.meinbezirk.at/urfahr-umgebun…machen_a1360596

    Aber Engerwitzdorf liegt in Österreich.

    Hier ein Beispiel aus Berlin, getwittert von Radnetzwerk Pankow:

    https://pbs.twimg.com/media/EVKVT9qU…=jpg&name=large

    Wann wird es hier im Forum einen neuen Thread zum Thema "Haifischzähne" geben? Oder gibt's den schon und ich habe ihn verpasst?

  • Und gibt es konkrete Beispiele für den Einsatz der Haifischzähne in Deutschland?

    Habe ich letztens im Urlaub entdeckt, und zwar ordentlich gefährlich in meinen Augen: https://goo.gl/maps/uJrP7faVMNA2dhri6

    Fußgänger haben an der Querung keinen Vorrang (Kein Zebrastreifen o.Ä.) sondern die querende Straße. Die Haifischzähne suggerieren aber, dass es genau andersherum ist. Großer Bockmist.

  • Falls Du Zugriff auf die Radwelt vom ADFC hast, möchte ich den Artikel "Böse Falle" als lesenswert empfehlen.

    Er zeigt, wie schwer sich Gerichte mit der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Radfahrern tun.

    Es wird über einen Fall berichtet, in dem zwei Jagdpächter auf einem Feldweg eine schlecht erkennbare Sperre aus Stacheldraht errichtet haben. Der Radfahrer fuhr dagegen und ist seit dem querschnittsgelähmt.

    Und was machen die Gerichte daraus?

    LG: "selbst schuld"

    OLG: "zu 75% selbst schuld"

    Erst der BGH erkannte die Verkehrssicherungspflicht an. Trotzdem bekam der Radfahrer bis zu 25% Mitschuld. Weil er Klickpedale nutzte.

    Zu einer möglichen Strafe nach 315b StGB steht im Artikel leider nichts.

  • Trotzdem bekam der Radfahrer bis zu 25% Mitschuld. Weil er Klickpedale nutzte.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde es zur Prüfung der 25% an das Gericht drunter zurückverwiesen und noch nix dazu entschieden.

    (HIntergrund meines Wissens nach: In einer Revision, ist ja hier die 3. Stufe, wird nix mehr inhaltliches zum Sachverhalt ermittelt, nur noch die Urteile überprüft. Bleibt in den Akten zur Sachverhaltsermittlung was unklar, muss ein niederes Gericht nochmal dafür ran).

    Ansonsten: Die Haifischzähne gibt es in der deutschen SVO ja erst seit der letzten Novelle ...

    ... oder auch nicht, nix genaues weiß man nicht wg. Zitierfehler ... :cursing:

    Und eine VwV-StVO dazu gibt's auch noch nicht ...

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde es zur Prüfung der 25% an das Gericht drunter zurückverwiesen und noch nix dazu entschieden.

    Du erinnerst Dich richtig. Das habe ich der Kürze wegen hinter "bis zu" versteckt.

    Der BGH stellt eindeutig fest, dass ein "normaler" Radfahrer schuldlos gewesen wäre. Und nur weil der Radfahrer "Klickpedale auf einem holprigen Feldweg" benutzt hat, wird das Türchen für eine Teilschuld aufgemacht.

    Inzwischen habe ich mir das Urteil auch mal im Volltext angeschaut:

    https://openjur.de/u/2201938.html

    Und auch noch eine Zusammenfassung mit Beschreibung der Örtlichkeit: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…-stacheldrahtes