Dänemark - Fahrradland ?

  • Den schönsten "Schutz"-Streifen, den ich kenne, gibt es aber in NRW - innerorts bei Tempo 30 und Buslinienverkehr mit Gelenkbussen, je Stunde 3 Gelenkbusse und 2 Normalbusse je Fahrtrichtung. Und am Ende des Ausbaus mit Schutzstreifen müssen Radler in beiden Fahrtrichtungen einen der beiden Gehwege benutzen ( [Zeichen 240] ) und nach Ende des Gehwegzwangs kommt dann [Zeichen 254]. Da es nicht so viele selbstbewusste Radler dort gibt wie in Hamburg, Berlin oder München gibt es dort mächtig Ärger mit Kampffahrern, wer nicht das Streiflein befährt, vor allem mit Busfahrern.

  • Irgendetwas in mir sträubt sich dagegen, auf den Markierungen zu fahren. Auch die rot bemalten Radfurten in Kreuzungsbereichen sind mir - besonders bei Regenwetter - immer etwas unheimlich. Bin ich der Einzige, der Abrollverhalten und Bodenhaftung auf diesem Material ungünstiger findet?


    Ging mir in Nürnberg genauso. In Köln habe ich damit kein Problem.

  • Hi
    ist das ne Angebotsspur oder ist das benutzungspflichtig?
    Schon jemand geklagt wegen Blödheit im Amt, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Unzumutbarkeit der Radwegführung?

    Unglaublich sowas.

    bye
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  • was ist gemeint?

    Das hier bzw. das selbe Ding nun neu gepinselt.

    Warum verlinkte ich das? Ganz sicher bin ich mir da noch nicht, vermute aber, daß es ein unbewußter Impuls in mir war, der angesichts des Versuchs einer Diskussion über Radverkehrsanlagen in Dänemark und deren Benutzungspflicht meinte ausrufen zu müssen: "Erde an Major Tom!"

    Man kann ganz gewiß darüber diskutieren, inwieweit die in Dänemark geltende Radwegbenutzungspflicht sich mit den dortigen Radverkehrsanlagen verträgt. Des weiteren gibt es auch dort mit Sicherheit welche, wo man die Benutzungspflicht ganz entschieden ablehnen muß. Und bevor ich mißverstanden werde: Ich bin (bis auf extrem wenige Ausnahmen) gegen eine Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen, zumal eine generelle.

    Dennoch scheint mir: Sie ist in Dänemark eher vertretbar als in Deutschland.

    @Explosiv

    Die Frage einer Strafbarkeit stelle ich mir auch. Als Analogie fällt mir beispielsweise eine gedachte Freigabe eine Hängebrücke ohne Geländer für den Fußgängerverkehr ein. @Rad-Recht hätte da vermutlich ein paar fundiertere Gedanken dazu als ich. Ich vermisse seine Beiträge.

    Nun ja, wie dem auch sei, das Ding müßte formal ein Radstreifen sein. Will man an der Straßengabelung als Radfahrer nach links, scheint es mir benutzungspflichtig. Wobei ich gleichzeitig vermute, daß auch der böswilligste Richter ein Einsehen hätte, wenn man das verweigert.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Aus aktuellem Anlaß:

    http://a2011.wordpress.com/2014/09/29/murks-neu-gestrichen/

    (Sorry für das off-topic, Kampfradler, aber es gelüstet mich, das auch anderen zu zeigen.)

    Es scheint so, als hätte das Tiefbauamt in Augsburg gerade ein paar Eimer Farbe übrig... Diese lustigen Teile wurden gerade auch neu gestrichen: (Zur Erklärung: Gemeinsamer Geh- und Radweg, die rote Markierung nimmt aber nur die Hälfte des Weges ein, war glaub auch mal ein Thema bei a2011)

  • Diese lustigen Teile wurden gerade auch neu gestrichen: http://goo.gl/maps/RuDok

    Ist nicht ganz der gleiche Rotton wie die vielen Fahrradparkplätze (?) nebenan. Nebenan Radlparkplätze im Verhätlnis 1:1 mit Autoparkplätzen ?

    Ansonsten frage ich mich, ob es beim Wechsel vom gemeinsamen Geh- und Radweg zum Radweg und wieder zum gemeinsamen Geh- und Radweg jeweils andere VZ gibt, also [Zeichen 240] , dann [Zeichen 241-30] oder [Zeichen 237] , dann wieder [Zeichen 240] ? Ansonsten keine B-Pflicht mehr nach Ende des gemeinsamen Geh-/Radwegs, da dann anderer Radweg und danach nur Gehweg.

  • Hi
    zu meinem Entsetzen habe ich vorhin in Euskirchen ein ähnliches Konstrukt vorgefunden. War allerdings mit dem Auto unterwegs und konnte nicht stehenbleiben, um mir die Sache genau zu betrachten, auszumessen und zu fotografieren. Werde ich demnächst nachholen.
    Im weiteren Verlauf nach dem Linksabbiegen kam dann Hochbord mit Benutzungspflicht getrennt Geh/ und Radweg. Buckelpiste wegen zahlreicher Hauseinfahrten, geschätzte Breite Radweg 1-1,2m, Gehweg schmaler. Belag Verbundstein Rot gegen Verbundstein Grau. Ohne trennenden Weißstrich, der imho vorgeschrieben ist. Prinzip MSDWGI. (Man sieht doch was gemeint ist).
    MDSWGI wird mittlerweile von vielen (Amts-)Gerichten anerkannt. ;(

    bye
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