Erzwungenes Radfahren auf Gehwegen in Fürstenfeldbruck und Umgebung

  • Lt. StVO ist das Radfahren auf Gehwegen verboten. In FFB und Umgebung gibts aber meiner Erfahrung nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man muß auf der Straße fahren, oder man muß auf dem Gehweg fahren. Radwege gibt es nicht.

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht. Mit der physikalischen Realität hat das alles nichts zu tun.

    Genausogut könnte die SV-Behörde die Augsburger Straße in FFB zur Landebahn für Jumbojets erklären. Jeder Jumbojetpilot, der dort landen müsste, würde sagen: "Ihr habt sie wohl nicht mehr alle!"

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer. Der ADFC ist auch keine Hilfe.

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.

  • Wenn freundliche Bitten nichts bringen, bleibt ja nur noch klagen.

    Vorher könnte man vielleicht noch versuchen, die Bitten zu "optimieren".

    Kannst Du mal schreiben, welche Argumente Du bisher gebracht hast? Vielleicht sogar ein Screenshot oder Scan eines Schreibens?

  • Hallo, willkommen im Forum!

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.

    Du hast kein Anrecht auf Radwege. Aber du kannst ggfs. rechtlich gegen Beschilderungen vorgehen.

    Such dir mal eine Straße mit RWBP (Radwegbenutzungspflicht) raus wo möglichst wenig KFZ-Verkehr ist, wo der "Radweg" besonders schmal ist und wo du meinst, man könne auf der Fahrbahn wunderbar radfahren.

    Dann bitte paar Fotos machen oder wenn du kannst auf https://www.mapillary.com/ hochladen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Beitrag von Gerhart (15. Juni 2020 um 09:51)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: falscher thread. (15. Juni 2020 um 10:14).
  • Lt. StVO ist das Radfahren auf Gehwegen verboten. In FFB und Umgebung gibts aber meiner Erfahrung nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man muß auf der Straße fahren, oder man muß auf dem Gehweg fahren. Radwege gibt es nicht.

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht. Mit der physikalischen Realität hat das alles nichts zu tun.

    Genausogut könnte die SV-Behörde die Augsburger Straße in FFB zur Landebahn für Jumbojets erklären. Jeder Jumbojetpilot, der dort landen müsste, würde sagen: "Ihr habt sie wohl nicht mehr alle!"

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer. Der ADFC ist auch keine Hilfe.

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.

    Was genau verstehst du unter "Aufheben der Benutzungspflicht für Radfahrer"?

    In Hannover gibt es Beispiele dafür, dass ehemals benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege [Zeichen 240]umgeschildert wurden.

    Häufig wurde daraus das gemacht:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10].

    Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, darf aber weiter von Fahrradfahrer*innen benutzt werden.

    So wie ich die Diskussionen über Umschilderungen im Bereich Rad-/ Fußwege erlebt habe, ist das die Variante, die am wenigsten Widerstand hervorruft. Die größten Gegensprecher habe ich bei der Polizei erlebt. Die verlangen gerne nach eindeutig geklärten Verhältnissen. Und manche Polizisten freunden sich eher schwer mit dem Gedanken an, dass eindeutig geklärt auch bedeuten kann, es ist eindeutig geklärt, dass Fahrradfahrer*innen entweder den Fußweg mit Radverkehrfreigabe oder die Fahrbahn benutzen können und dürfen.

    Aber vielleicht willst du ja einfach nur, dass die blauen Schilder, gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240]abmontiert werden?

    Das hat in Hannover stets zu energischen Protesten derjenigen Fahrradfahrer*innen geführt, die Fahrbahnen - wo es geht - vermeiden, weil sie den Autoverkehr der dort gleichzeitig stattfindet, als massive Bedrohung wahrnehmen.

    Ich schreibe hier bewusst nichts dazu, ob diese Befürchtungen berechtigt sind, oder ob es vielleicht sogar grundsätzlich sicherer ist, die Fahrbahn zu benutzen. Denn nach meiner Beobachtung spielt dieser Aspekt in der Diskussion eine so untergeordnete Rolle, dass es keinen Sinn macht, sich damit zu beschäftigen, wenn es um die Frage geht, ob man einen bisher benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad- und Fußweg zukünftig so ausschildert:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10]

    oder das Befahren mit dem Fahrrad verbietet, indem man die Beschilderung einfach aufhebt. (Das interessiert zwar auch kaum jemanden, weil viele zu sehr an eingefleischten Fahrgewohnheiten festhalten, als dass sie sich von Schildern irritieren ließen, aber das finde ich persönlich schlecht, weil dadurch ein vielfaches ordnungswidriges Verhalten herbeigeführt würde.)

    Ob ein Fußweg als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist, oder ob er als Fußweg ausgeschildert ist mit dem Zusatz Radfahrer frei, löst nach meinen Erfahrungen allerhöchstens eine rein "akademische Diskussion" aus. Den allermeisten "Alltags-Fahrradfahrer*innen" ist das ziemlich schnuppe. Übrigens auch den meisten anderen Verkehrsteilnehmer*innen, weil es außerhalb von Fachkreisen und bei interessierten Laien (dazu zähle ich jetzt mal dieses Forum) kaum bekannt ist, dass es da Unterschiede gibt.

    Würde aber aus einem jahrelang als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzter Fußweg eines Tages ein reiner Fußweg ohne Radverkehr-Freigabe gemacht werden, und dann auch noch die vielen Radfahrer, die weiter dort lang führen, wo sie immer schon gefahren sind, rigoros kontrolliert und schonungslos zur Kasse gebeten werden, dann erzeugte das gehörigen Gegenwind und energische Proteste.

    Hier ein Beispiel aus Hannover:

    Zunächst der alte Zustand auf google-street-view von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.41029…!7i13312!8i6656

    Und zum Vergleich der aktuelle Zustand 2020:

    Das Foto wurde aufgenommen auf der Straße Sahlkamp, Ecke Lister Damm aus der selben Perspektive wie der google-street-view-Link die Straße zeigt, aber eben 12 Jahre später. (Das sieht man unter anderem auch am neuen Bushaltestellenschild.)

    Die Verwaltung hat hier wie an vielen anderen Stellen vernünftigerweise erst gar nicht versucht, aus einem gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg einen reinen Fußweg zu machen ohne Radverkehrfreigabe.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (15. Juni 2020 um 10:14) aus folgendem Grund: "mit Radverkehrfreigabe" eingefügt und "oder" fett gesetzt

  • Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht.

    Und es hängt zudem davon ab, ob dieses Vergehen überhaupt erst durch das Ordnungsamt festgestellt und verfolgt wird. Hierfür muss jedoch erst einmal der politische Wille vorhanden sein. In Fürstenfeldbruck (wie auch grundsätzlich im Rest der Welt) sieht es da eher düster aus.

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer.

    Diese Begründung ist geadezu kurios. Gerade das Benutzen von separaten Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auch Gehwegen mit Radfreigabe beschwören regelmäßig Gefahrensituationen herbei. Viele Gefahren würde es auf der Fahrbahn gar nie geben. Auch das leidige Thema Geisterradeln wäre auf der Fahrbahn passé. Und das große Rätselraten an jeder Ampel, welcher Signalgeber für den Radverkehr denn nun der richtige sei, entfällt.

    Und seitdem nun auch in Fürstenfeldbruck der seitliche Mindestabstand beim Überholen von auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern eingehalten werden muss, ist die Fahrbahnbenutzung für den Radverkehr ja auch noch einmal ein ganzes Stück sicherer geworden.

    Überdies dürfen Benutzungspflichten nur dann behördlich angeordnet werden, wenn für den Radverkehr auf der Fahrbahn eine Gefahrenlage bestehen würde, die das allgemein übliche Risiko ERHEBLICH übersteigt. Das kann ich in Fürstenfeldbruck und auch anderswo eigentlich so gut wie nirgends erkennen. Selbst in Augsburg, in Straßen, in denen Straßenbahnschienen verlaufen (z. B. Augsburger Straße), MÜSSEN Radfahrer die Fahrbahn benutzen und dort mehrfach die Schienen längs queren.

    Wenn es in der Praxis für Radfahrer auf der Fahrbahn wirklich richtig gefährlich wird, dann sind es diese Situationen, in denen die Gefahr vorsätzlich von Kraftfahrern ausgeht. Nämlich dann, wenn diese der Meinung sind, "ihre" Straße verteidigen zu müssen und Radfahrer bedrängen, anhupen, beschimpfen, mit Wasser bespritzen oder durch andere Maßnahmen nötigen und sich einen Dreck um die Sicherheit der Radfahrer scheren. Leider lassen sich 99,99 Prozent der Radfahrer auch von so etwas beeindrucken und verdrücken sich auf Straßenteile, auf denen es dann wirklich gefährlich wird.

  • Ich hatte Mitte 2019 den Gemeinderat von Emmering (eine Nachbargemeinde) und die StVO-Behörde FFB darum gebeten, auf 2 konkreten Abschnitten innerhalb Emmerings (kerzengerade Ortsdurchfahrt) die Benutzungspflicht des Gehwegs aufzuheben. Keine Reaktion. Die Sekretärin eines Bundestagsabgeordneten hat dann freundlicherweise beim Landratsamt FFB nachgehakt, worauf ich die erste Absage bekam. Angeblich gab es eine Vor-Ort-Besichtigung mit Polizei, ADFC, Tiefbauamt usw. und alle waren sich einig, dass alles so bleiben soll wie es ist.

    Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist, woraufhin ich ihn persönlich kontaktiert habe. Er hat ebenfalls argumentiert, dass entweder alle auf der Straße oder alle auf dem Gehweg fahren müssen ("Radverkehrsführung" nennt man das wohl). Ich habe ihn drauf hingewiesen, dass es seit einigen Jahren ein offizielles Piktogramm gibt, das die Benutzungspflicht aufhebt, die Benutzung des Gehwegs also freiwillig macht (Dank an Bernd Sluka, der dafür gesorgt hat, dass dieses Piktogramm bei den Behörden bekannt ist). Der ADFC-Vertreter kannte es nicht und meinte, dass das wohl keiner kennt.

    Hab also nochmal bei der StVO-Behörde FFB darum gebeten, wenigstens an den ganannten Stellen dieses Piktogramm anzubringen. Wieder mit negativer Antwort. Die momentane Radverkehrsführung diene der Sicherheit aller und könne nicht geändert werden. Da ich mich etwas mit ERA usw. auskenne, bin ich mir ziemlich sicher, dass dies gerichtlich keinen Bestand hätte.

    Leider legt die Behörde keinen Wert auf Dialog und findet mein Ansinnen wohl höchst lästig. Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.

  • Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist...

    Dann hast Du die erste Lektion jetzt bereits gelernt

    Dass der ADFC den meisten Radfahrern nach dem Mund spricht und Fahrbahnradeln als megagefährlich einstuft, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass man von Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Wenn dann also ein untermaßiger gemeinsamer Zweirichtungs-Geh- und Radweg entsteht oder beibehalten wird, der zudem auch noch buckeliger ist als die Kuhweide nebenann, dann ist den bereits erwähnten 99,99 Prozent aller Radfahrern wunderbar gedient und der Bau oder Erhalt von Radinfrastruktur kann öffentlich hoch gefeiert werden.

    . Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.

    Sicherlich meinst Du "Fahrbahnbenutzung". ^^

    Es wird wohl alles auf eine Klage hinauslaufen müssen, wenn Du einen Erfolg einfahren willst. Alle andere Sprachen versteht die Straßenverkehrsbehörde leider nicht. Da muss erst ein Richter kommen und denen erklären, dass das da alles so nicht korrekt ist, wie es seit bereits 40 Jahren besteht. Und dieser Richter muss auch erst einmal verstehen, was der Kläger denn eigentlich will.

    Gerade in Emmering besteht da eine ganz schlimme Gesamtsituation, wo auf einer Strecke von fünf Kilometern wirklich alles zusammenkommt: Untermaßige gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radwege mit haufenweise schadhafter Stellen, hässlich hohen Bordsteinen, schlecht einsehbaren Einmündungen und jede Menge Grundstücksausfahrten. Dazwischen Abschnitte, wo wiederum die Fahrbahn benutzt werden muss, weil es in diesen Abschnitten dann etwa plötzlich nicht mehr so gefährlich ist, wie alle es immer behaupten?

    Eigentlich müsste es den Fahrbahnbenutzungsgegnern ja wunderbar in die Hände spielen, wenn Radfahren generell und überall verboten werden würde. Denn wenn ein Fortbewegungsmittel so sehr gefährlich ist, dass dafür eine separate Infrastruktur benötigt wird, die dann aber letztlich doch auf die gemeinsam verfügbare Verkehrsfläche zurückgreift (im Gegensatz zu beispielsweise Bahngleisen), dann ist der gesamte finanzielle und bauliche Aufwand die Sache wohl kaum wert.

    Ein Lichtblick gibt es aber: Du kannst Dir aber den Gang zum versierten Rechtsanwalt sparen und dir ein mehrspuriges Fahrrad (mehrspuriges Liegerad, evtl. vielleicht sogar ein Velomobil) zulegen. Mit diesem unterliegst Du dann nicht mehr der Radwegbenutzungspflicht und darfst alle Vorteile einer komfortablen, zügigen und sicheren Fahrbahnbenutzung genießen. Ich selber denke ernsthaft über diese Alternative nach. Wenn da nicht der relativ hohe Preis wäre, zumindest bei den Velomobilen...

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (15. Juni 2020 um 14:24)

  • Wenn ich einen "versierten" Rechtsanwalt kennen würde, würde ich eine Klage ernsthaft überlegen. Meine wenigen Erfahrungen mit Rechtsanwälten sind aber eher bescheiden. Außerdem sind die Klagehürden m.W. ziemlich hoch und die Behörde wird sicher in Revision gehen, falls sie in der ersten Instanz überhaupt verliert (der Amtsrichter geht vermutlich mit dem Bürgermeister kegeln...)

    Ich hatte wegen dieser Sache mit etlichen Leuten Kontakt, aber dass man als Radfahrer seit 1998 ein einklagbares Recht auf Straßenbenutzung hat, das nur unter sehr großen Hürden verweigert werden darf, hat irgendwie keiner auf dem Schirm. Insgesamt ist die Situation irgendwie irreal. Mal muss man auf einem Gehweg fahren, mal darf man nicht (da wo es am nötigsten wäre), Radwege im engeren Sinn gibt es überhaupt nicht und alle wollen sich fahrradfreundliche Stadt nennen.

    Hätte gute Lust, das mal öffentlich anzusprechen, aber einen wirklichen Bürgerdialog gibt es auch nicht.

  • Mir ist noch nicht klar, mit welchen Argumenten Du auf die Stadt zugegangen bist.

    Hast Du einfach um Aufhebung "gebeten"? Oder hattest Du eine ganze Argumentationskette auf Basis der Gesetze und Ausführungsvorschriften? Wenn ja: wie sah die aus?

    Je nach Antwort könnte man da vielleicht drauf aufbauen und eventuell auch ohne Klage noch etwas erreichen.

  • Hier meine erste Bitte um Aufhebung der Benutzungspflicht:

    und die erste Antwortvon der SV-Behörde


  • Hätte gute Lust, das mal öffentlich anzusprechen, aber einen wirklichen Bürgerdialog gibt es auch nicht.

    Wie gesagt, meine bereits mehrfach erwähnten 99,9 Prozent... ;)

    Gut, lassen wir es einmal 95 Prozent aller Radfahrer sein, die eine Separierung fordern. Wir sind dann trotzdem eine verschwindend geringe Minderheit, die von keinem anderen gehört werden will. Du wirst also kaum "gewöhnliche" Radfahrer finden, die diese Ansichten teilen. Und bei den offiziellen Stellen wird man Dich ganz schnell ruhig stellen, was für jeden Dialog natürlich tödlich ist. Zur Not wird einfach überhaupt nicht mehr geantwortet. Ansonsten müsste man Dir nämlich ernsthaft zuhören und Deine Argumentation nachvollziehen. Und dann müsste man einräumen, dass man seit Jahrzehnten tief und fest schläft. Will man aber nicht. Weil man auch überhaupt gar keine Lust hat, sich über die aktuell gültige Rechtslage zu informieren.

    Die allermeisten Radfahrer nehmen das ganze ja alles schließlich auch kritiklos hin, egal wie viele Opfer es unter ihnen jedes Jahr gibt. Ja, natürlich gibt es auch auf Fahrbahnen tödliche Fahrradunfälle, aber ich behaupte einmal, dass es ohne eine Separierung so manches Todesopfer heute nicht geben würde. Ein weiterer Faktor ist auch die Tatsache, dass im Straßenverkehr Opferzahlen - auch von Seiten der Kraftfahrer - gesellschaftlich akzeptiert sind und das System als Gesamtes nicht in Frage gestellt wird. Kommt jemand ums Leben, dann ist es natürlich immer tragisch. Aber der Artikel in der Zeitung wird vom Leser halt nur überflogen, weil es als eine Art von alternativlosem Normalzustand angesehen wird.

    Hast Du vor Gericht eines Tages dann wohlmöglich tatsächlich Erfolg, wirst Du im nächsten Atemzug von der Gesellschaft in der Luft zerrissen. Wer schickt seine Kinder schon auf gefährlichen Fahrbahnen? Dann wird es zu Weihnachten eben kein neues Fahrrad mehr geben, sondern die neue PlayStation. Und zum 18. Geburtstag gibt's natürlich etwas, was gut zwei Tonnen wiegt und wo selbst zehn Rollen Geschenkpapier nicht ausreichen. OK, das ist auch heute schon oft der Fall, aber dadurch, dass immer weniger Radfahrer unterwegs wären, würde auch die Akzeptanz unter Kraftfahrern weiter abnehmen. Was natürlich wiederum die Gefährlichkeit der Fahrbahnen weiter befeuert.

    Es ist wie mit den komplizierten Vorschriften für das Fahrrad fahren im allgemeinen. Da steigen ja selbst so manche "Fachleute" nicht durch. Und der typische Otto-Normal-Radler fährt einfach so, wie er es nach eigenem Verständnis mag oder von seinen Eltern, Freunden oder Mitradlern gelernt hat. Wer setzt sich schon ernsthaft mit dem Inhalt der StVO auseinander? Das interessiert wirklich einfach NIEMANDEN. Und daher würde auch ein offener Bürgerdialog kaum Anhänger finden.

  • Und hier die zweite Bitte um Aufhebung mit "Lösungsvorschlag":

    und die zweite Antwort:

  • Danke. Die Antwort von der Stadt enthält schon eine gar nicht mal so schlechte Begründung: hohes Gefährdungspotential aufgrund von hohem Schwerverkehrsanteil für Radfahrer auf der Fahrbahn. Und in der zweiten Antwort dann konkrete 7.000 Kfz pro Tag mit 9% Schwerverkehrsanteil. Außerdem verweist er auf die schmale Fahrbahn (6,40 m laut Maps).

    In der ERA 2010 ist ein Diagramm, an dem sich meines Wissens nach die meisten Richter orientieren (auch wenn dieses Diagramm ohne wissenschaftliche Grundlage erstellt wurde).

    Hier in Abschnitt 2.3.1 findest Du es gemeinsam mit den Handlungsanweisungen für die Kommunen. Bei 7.000 Kfz/Tag dürfte sich die Straße in Belastungsbereich II befinden.

    Zitat

    Bei den Belastungsbereichen I und II ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs grundsätzlich vertretbar, wobei bei Vorliegen von Belastungsbereich II zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise Gehweg Radfahrer frei bzw. nicht benutzungspflichtige Radwege oder Schutzstreifen, umgesetzt
    werden sollten. Eine Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr kann bei Belastungsbereich III erforderlich werden. Hier kann der Radverkehr aber bei günstigen Randbedingungen noch im Mischverkehr geführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei Belastungsbereich IV eine Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr generell geboten [ERA 2010].

    Das ist mMn recht eindeutig: Erst bei Belastungsbereich III _kann_ eine Trennung des Verkehrs erforderlich werden. Bei Belastungsbereich II ist davon noch keine Rede. Insbesondere wird genau Deine Forderung als geeignete Führung für Radfahrer genannt.

    Leider ist das alles nur Sekundärliteratur. Die ERA 2010 müsste man kaufen.

  • Ich hab die ERA2010 als Scan, wer ein paar Zitate braucht: Hier melden. Wichtig ist es aber auch, nicht nur auf die ERA2010 zu schauen, sondern auch auf die VwV-StVO, die für die Behörden bindend ist, solange es sich nicht um einen atypischen Fall handelt. Fraglich ist hier zusätzlich, warum es eine linksseitige Radwegebenutzungspflicht braucht – an die sind noch einmal besonders hohe Hürden zu stellen.

    Ansonsten empfehle ich dir, einmal das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg durchzulesen, das eine ähnlich schmale Straße mit noch mehr Verkehr behandelt – die Benutzungspflicht wurde letztendlich aufgehoben, mangels qualifizierter Gefahrenlage.

  • Die ERA-Belastungsgrenzen sind auch in manchen öffentlichen Präsentationen einsehbar - die Frage ist aber m.E. doch eher: Was, wenn eine Trennung lt. ERA nötig wird? Ist es dann zulässig, einfach auf einen zufällig vorhandenen Gehweg auszuweichen? Der muss ja auch breit genug dafür sein?

    Im vorliegenden Fall ist der kombinierte Zweirichtungs-Geh/Radweg stellenweise weniger als 1 Meter breit. Und die Situation ist seit 20 Jahren unverändert. Um den Radverkehr kümmert man sich in Emmering also "traditionell" nicht.

    M.E. ist die Frage: Ist es nach StVO zulässig, in einer übersichtlichen, geraden, Dorf-Durchgangsstrasse mit 50 km/h-Beschränkung über 20 Jahre hinweg den Radfahrern die Strassenbenutzung zu verweigern? Dabei zwar mehrmals den KfZ-Straßenbelag zu erneuern, aber an der Gehwegsituation nichts zu verändern?

    Ist der Adressat der Klage nicht eher die Gemeindeverwaltung als die SV-Behörde?

  • Wer zuständig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern richtet sich das ganze nach dem ZustGVerk. Bei einer Kreisstraße ist somit die untere StVB, also das Landratsamt zuständig. Bei Gemeindestraßen ist die Gemeinde der richtige Klagegegner.

    > M.E. ist die Frage: Ist es nach StVO zulässig, in einer übersichtlichen, geraden, Dorf-Durchgangsstrasse mit 50 km/h-Beschränkung über 20 Jahre hinweg den Radfahrern die Strassenbenutzung zu verweigern?

    Wahrscheinlich nicht, siehe dazu das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg. Auf Klage eines Freunds wurde letztens zB die Riemer Straße in München im Ortsteilzentrum entschildert, die ähnlich breit ist, ca. 8000Fz/Tag hat und vorher auch mit VZ240 benutzungspflichtig war.

    > Dabei zwar mehrmals den KfZ-Straßenbelag zu erneuern, aber an der Gehwegsituation nichts zu verändern?
    Ja, ist zulässig. Die eine Frage ist, wie gebaut wird (Straßenrecht) und die andere, wie man den Verkehr am Ende regelt (Straßenverkehrsrecht). Für den Bau gibt es aber keinen subjektiven Anspruch auf eine konkrete Lösung eines Verkehrsproblems. Bitte auch beachten, dass die ERA "best practise" ist, davon aber abgewichen werden kann. Die anderen Mindestmaße für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nach VwV-StVO sind bindend, so dass nur in begründeten, atypischen Fällen abgewichen werden kann.

    Zur Frage der Breite bei in linke Richtung freigegebenen Radwegen äußert sich die VwV-StVO wie folgt:

    Zitat
    5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
    a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
    b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
    c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.

    Hiervon kann auch nicht einfach abgewichen werden, insbesondere gilt die Ausnahme für das Abweichen der Mindestbreite an kurzen Stellen nicht (vgl. hier).

    PS: Antworte mal auf die PN ;)

  • > Eine "große" Lösung gibt es nicht?
    Nein, leider nicht. Du könntest es allenfalls noch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde versuchen, auf deren Bearbeitung du leider keinen Einfluss hast – es kann daher teilweise passieren, dass das ganze einfach vom Schreibtisch als "passt schon" abgestempelt wird, bzw. gibt es in einigen Landratsämtern diese Einstellung.

    Insbesondere sind auch große Vereine wie der ADFC nicht selbst klagebefugt, da ausschließlich die Verletzung eigener Rechte vor Gericht geltend gemacht werden kann.

    Wegen der gleichläufigen Fälle: Ich benutze einfach meine selbst hergestellten Textbausteine. In München ist das Problem leider, dass die Stadt über 20 Jahre die Füße hochgelegt hat und trotz einer äußerst wichtigen Gesetzesänderung 1998 nix überprüft hat. Das fällt ihnen jetzt langsam auf die Füße.