Lt. StVO ist das Radfahren auf Gehwegen verboten. In FFB und Umgebung gibts aber meiner Erfahrung nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man muß auf der Straße fahren, oder man muß auf dem Gehweg fahren. Radwege gibt es nicht.
Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht. Mit der physikalischen Realität hat das alles nichts zu tun.
Genausogut könnte die SV-Behörde die Augsburger Straße in FFB zur Landebahn für Jumbojets erklären. Jeder Jumbojetpilot, der dort landen müsste, würde sagen: "Ihr habt sie wohl nicht mehr alle!"
Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer. Der ADFC ist auch keine Hilfe.
Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.