Brauchen "gute Radwege" eine Benutzungspflicht?

  • Das sich Radfahrer gegenseitig (sicher und rechtskonform) überholen können ist meiner Meinung nach zwingend nötig. Die Geschwindigkeitsunterschiede sind da recht groß, von 10 bis 40 km/h ist fast alles dabei.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das sich Radfahrer gegenseitig (sicher und rechtskonform) überholen können ist meiner Meinung nach zwingend nötig. Die Geschwindigkeitsunterschiede sind da recht groß, von 10 bis 40 km/h ist fast alles dabei.

    11,5m reichen dafür nicht. Machen wir 15m draus, dann passt das alles.

    Ansonsten muss der Überholende entsprechend dafür sorgen, dass nichts passiert.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist das in der Theorie eine unendlich lange Straße ohne Kreuzungen? Wenn ja, dann sähe meine Lösung so aus:

    2x3,25m Fahrbahn

    1x0,3m Leitplanke

    1x0,5m begrünte (Schallschutz-)Wand

    1x4,7m Zweirichtungs-Radweg

    Gerne auch die Kölner Lösung aus den 80ern:

    2x5m unten die Autos

    1x11,5m oben Radfahrer+Fußgänger

    Radfahrer legal überholen zu können, sehe ich auch als Pflicht an. Wenn das nicht geht, ist eben kein Platz für gute Radwege (und darum soll es in diesem Thread ja gehen).

  • Ist das in der Theorie eine unendlich lange Straße ohne Kreuzungen?

    Nein, gemeint ist eine typische Straße innerorts mit Wohn- und vereinzelt Geschäftshäusern auf beiden Seiten.

    "Guter Radweg" war auch in Anführungszeichen gesetzt, weil es nicht um einen idealen Radweg gehen soll, sondern um einen Radweg, der alle Voraussetzungen der VwV-StVO für die Anordnung einer Benutzungspflicht erfüllt.