Wir witzeln ja immer wieder, dass es in Deutschland für jede Kleinigkeit umfangreiche Vorschriften gibt. Bahnübergänge werden beispielsweise in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 19 StVO) und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 11 EBO) erklärt, vermutlich auch noch an einer Reihe anderer Stellen und Verwaltungsvorschriften, die ich überhaupt nicht kenne.
Entlang der Bahnstrecke Kiel–Rendsburg–Husum gibt es im Bereich der Autobahn 210 eine Unterführung, die ich mir schon ein paar Mal aus dem Zug angesehen hatte und am Sonnabend inspiziert habe. Die sieht übrigens so aus:
Kurz danach kreuzt man die Bahnstrecke. Da wird’s etwas ungemütlicher:
Hier soll man also nicht nur zu Fuß beim Spaziergehen oder Wandern durch, sondern auch noch mit dem Fahrrad. Das fiel mir schon ein bisschen schwerer, im Endeffekt bekam ich mein Fahrrad mit Taschen am Gepäckträger nur vertikal durch das Drehkreuz durch:
Immerhin kann man auf der gegenüberliegenden Seite sehr viel leichter mit einem Rad an dem Drehkreuz vorbei:
Nun ist diese Stelle sehr abgelegen und dementsprechend schwach frequentiert und es ist ja bislang offenbar noch nie etwas passiert. Aber ich denke mir, wenn jetzt mal eine Familie mit Kindern oder gar mit Kinderanhänger oder Radfahrer mit E-Bikes vorbeikommen, dann wird es eng. Dann kommt man von rechts noch auf die Gleise rauf, aber links nicht mehr runter und im Zweifelsfall kommt genau dann ein Zug und schon schmeißt man dann das Bike einfach über den Zaun, sofern man denn überhaupt die Kraft hat, ein bis zu 25 Kilogramm schweres E-Bike zu stemmen.
Mir ist klar, dass Bahnübergänge im Sinne der EBO so gestaltet werden müssen, dass man nicht einfach gedankenverloren rübermarschiert und vom nächsten Zug erfasst wird, aber diese Art der Sicherung behindert querende Fußgänger und Radfahrer im Zweifelsfall mehr als sie schützt.
An dieser Stelle fahren vier Züge pro Stunde, die jeweils als LINT 41, teilweise sogar in Doppeltraktion fahren; jeweils eine Regionalbahn von Kiel nach Rendsburg und zurück, die an jedem Kieselstein hält, und ein Regionalexpress von Kiel über Rendsburg nach Husum und zurück, der nur in Felde hält.
In Richtung Kiel kann man etwa fünfhundert Meter weit schauen, etwa 3,5 Kilometer hinter der S-Kurve befindet sich der Bahnhof Felde. Für die fünfhundert Meter ab der Kurve braucht der Zug grob geschätzte 15 Sekunden. Das kann schon mal etwas knapp werden, wenn man einzelne Mitglieder einer Radtourgruppe über den Bahnübergang kraxeln lassen muss:
In Richtung Rendsburg kann man einen Kilometer weit schauen, der Haltepunkt Bredenbek befindet sich direkt hinter der Brücke:
Tja: Ich weiß nicht. Ich halte diese Konstruktion für unglücklich, aber sie scheint ja den Vorschriften zu entsprechen.
Nur: An wen wende ich mich denn, wenn ich einen Verbesserungsvorschlag für diese Querung vorbringen möchte? An die Bahn? An den zuständigen Kreis? Eine Straßenverkehrsbehörde wird ja in dieser Gegend eher nicht mehr zuständig sein, oder?