Umlaufsperre bei Bahnübergängen für Fußgänger und Radfahrer

  • Wir witzeln ja immer wieder, dass es in Deutschland für jede Kleinigkeit umfangreiche Vorschriften gibt. Bahnübergänge werden beispielsweise in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 19 StVO) und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 11 EBO) erklärt, vermutlich auch noch an einer Reihe anderer Stellen und Verwaltungsvorschriften, die ich überhaupt nicht kenne.

    Entlang der Bahnstrecke Kiel–Rendsburg–Husum gibt es im Bereich der Autobahn 210 eine Unterführung, die ich mir schon ein paar Mal aus dem Zug angesehen hatte und am Sonnabend inspiziert habe. Die sieht übrigens so aus:

    Kurz danach kreuzt man die Bahnstrecke. Da wird’s etwas ungemütlicher:

    Hier soll man also nicht nur zu Fuß beim Spaziergehen oder Wandern durch, sondern auch noch mit dem Fahrrad. Das fiel mir schon ein bisschen schwerer, im Endeffekt bekam ich mein Fahrrad mit Taschen am Gepäckträger nur vertikal durch das Drehkreuz durch:

    Immerhin kann man auf der gegenüberliegenden Seite sehr viel leichter mit einem Rad an dem Drehkreuz vorbei:

    Nun ist diese Stelle sehr abgelegen und dementsprechend schwach frequentiert und es ist ja bislang offenbar noch nie etwas passiert. Aber ich denke mir, wenn jetzt mal eine Familie mit Kindern oder gar mit Kinderanhänger oder Radfahrer mit E-Bikes vorbeikommen, dann wird es eng. Dann kommt man von rechts noch auf die Gleise rauf, aber links nicht mehr runter und im Zweifelsfall kommt genau dann ein Zug und schon schmeißt man dann das Bike einfach über den Zaun, sofern man denn überhaupt die Kraft hat, ein bis zu 25 Kilogramm schweres E-Bike zu stemmen.

    Mir ist klar, dass Bahnübergänge im Sinne der EBO so gestaltet werden müssen, dass man nicht einfach gedankenverloren rübermarschiert und vom nächsten Zug erfasst wird, aber diese Art der Sicherung behindert querende Fußgänger und Radfahrer im Zweifelsfall mehr als sie schützt.

    An dieser Stelle fahren vier Züge pro Stunde, die jeweils als LINT 41, teilweise sogar in Doppeltraktion fahren; jeweils eine Regionalbahn von Kiel nach Rendsburg und zurück, die an jedem Kieselstein hält, und ein Regionalexpress von Kiel über Rendsburg nach Husum und zurück, der nur in Felde hält.

    In Richtung Kiel kann man etwa fünfhundert Meter weit schauen, etwa 3,5 Kilometer hinter der S-Kurve befindet sich der Bahnhof Felde. Für die fünfhundert Meter ab der Kurve braucht der Zug grob geschätzte 15 Sekunden. Das kann schon mal etwas knapp werden, wenn man einzelne Mitglieder einer Radtourgruppe über den Bahnübergang kraxeln lassen muss:

    In Richtung Rendsburg kann man einen Kilometer weit schauen, der Haltepunkt Bredenbek befindet sich direkt hinter der Brücke:

    Tja: Ich weiß nicht. Ich halte diese Konstruktion für unglücklich, aber sie scheint ja den Vorschriften zu entsprechen.

    Nur: An wen wende ich mich denn, wenn ich einen Verbesserungsvorschlag für diese Querung vorbringen möchte? An die Bahn? An den zuständigen Kreis? Eine Straßenverkehrsbehörde wird ja in dieser Gegend eher nicht mehr zuständig sein, oder?

  • An den, dem der Weg gehört (vermutlich der zuständige Kreis). Meiner Ansicht nach wäre eine ausreichende Änderung ja, die Drehkreuze so weit vom Bahngleis weg zu verschieben, dass man zwischen Gleis und Drängelgitter zur Not abwarten kann. Ohne umgeweht zu werden. Wenn dann ein zweites Absperrobjekt im Bau ist kann die Bahn ihres entfernen - das ist aber Aufgabe des Kreises zu vermitteln.

  • Rad über den Zaun heben, und dann durch das Drehkreuz gehen (ja, ich weiß: Für den Pedelec-Rentner ist das keine Lösung).

    Du kannst ja ansonsten mal bei der Behörde nachfragen, wann dort die letzte Verkehrsschau stattgefunden hat.

    Zitat

    VwV-StVO zu §45, Rn 56/57

    IV. Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    ...

    2. Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.

    OK, vielleicht handelt es sich bei dem Weg nicht um eine Straße von erheblicher Verkehrsbedeutung :/ Aber die genannten Stellen wären vielleicht die richtige Adresse für deinen Hinweis.

  • Ich gehe mal davon aus, dass wegen der Stufen der BÜ nie für Fahrradverkehr gedacht war und nur ein reiner Fußgängerübergang sein soll ...

    Ansonsten sind die Richtlinien widersprüchlich.

    ERA und EFA (das Gegenstück für Fußler) begründen gut nachvollziehbar, warum ein Abstand zwischen Sperre und Verkehrsweg (Straße wie Bahn) sinnvoll ist.

    Die EAÖ (Ö wie ÖV ... Meint vermutlich eher Straßenbahnen) dagegen kennt diesen Abstand nicht ... Kein Wunder, wären mit Abstand doch keine versetzten Übergänge auf Inseln zwischen Bahnkörper der Tram und "Auto"fahrbahn möglich, wo beidseitig Gefahren drohen ...

    Die DB dürfte ihre eigenen Richtlinien haben. Wie die lauten, keine Ahnung... Im Zweifel könnte man nebenan im VP Mister_OJ fragen, der ist BÜ-Planer ...

    Die Gefahr, in den Gleisbereich zu kommen, aber nicht wieder raus, ist real vorhanden und tödlich.

    Mir in Erinnerung ist ein Fall vor etlichen Jahren in der Nähe von Aschaffenburg, wo eine mir nicht bekannte ehemalige Karlsruherin zu der Zeit lebte und die eine Gehbehinderung hatte und glaub mit einem Lepus Delta-Liegedreirad unterwegs war und auf einen BÜ im Zuge einer Radroute stieß, der mit engen versetzten gleisnahen Gattern versehen war. Ein Gatter geschafft, rüber, am anderen gescheitert, dann kam der Zug ums Eck, hat sie nur paar Tage überlebt ...

    War aber wohl nicht der einzige tödliche bzw. schwere Unfall dieser Art ...

    War damals in den Medien und Diskussionsthema u.a. im Velomobilforum und bei Drehscheibe Online.

    Könnte bei Bedarf noch paar Links irgendwo haben, Medienlinks funktionieren vor paar Jahren aber schon nicht mehr alle ...

  • bei diesem BÜ handelt es sich um einen "BÜ Fußweg"

    Grundsätzlich zuständig für Bahnanlagen abseits von Bahnhöfen ist erstmal die DB Netz AG als Eigentümer der Mehrheit aller DB-Flurstücke.

    Da sich der BÜ auch nur an/auf genau einem Flurstück befindet, kann man eigentlich davon ausgehen, dass zwangsläufig DB-Netz AG der EGT ist.

    Kontaktmöglichkeit: https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/unt…tkunden-4198452

    hilfreiche Angaben: Stecke 1022, km 18,1

    meiner Meinung nach der einzig korrekte Weg der schnellen Abhilfe: rechtzeitige Beschilderung, dass der Weg über die Bahn nur über die SÜ am Bredenbeker Bahnhof erfolgen kann. Ein Umbau auf Radfahrer und Fußgänger-BÜ dauert .... moment... Erfahrungen mit Hindenburgdamm.. ähm.. so 10 Jahre :)