Radfahren in Schenefeld

  • Ich war unlängst in Schenefeld unterwegs und war doch recht entsetzt, was da so angeordnet ist.

    Das beginnt wie üblich mit einem Kreisverkehr, an dem umlaufend [Zeichen 240] angeordnet ist, geht weiter mit einer Straße, an der sowohl rechtsseitig als auch linksseitig über [Zeichen 241-30] verfügt und endet mit dem Knaller: eine durch LSA geregelte Kreuzung, auf die Radfahrer in den quasi sicheren Unfalltod geschickt werden...
    Gut, das mit dem sicheren Unfalltod ist natürlich reichlich übertrieben, mich hat's an der Stelle aber um ein Haar entschäft.


    Aber der Reihe nach:
    623-Schenefeld-Kreisv-jpg

    der gemeinsame Fuß-und Radweg hat 1,80m Breite an dieser Stelle.
    VwV-StVO spricht innerorts von einem Mindestmaß von 2,50m


    624-Schenefeld-Hauptstr-001-jpg

    das ist auch sehr schön. Wo die Fußgänger rumlatschen, muss ich nicht erwähnen, oder? Natürlich ist da [Zeichen 241-30] angeordnet.
    Wäre diese Stelle Grund genug, mit einer Klage erfolgreich zu sein? Mal ganz ab von der Tatsache, dass da natürlich vieeeeel zu wenig Kfz-Verkehr ist, der eine Ben.Pflicht rechtfertigen würde.

    625-Schenefeld-Hauptstr-002-jpg
    deutlich hinter der Kreuzung beginnt dann mittendrin der gemeinsame Fuß- und Radweg. in Höhe des erkennbaren Ampelmastes und davor: keine Beschilderung. Also reiner Fußweg...


    ganz großes Kino dann
    632-Schenefeld-Hauptstr-003-jpgda unten, wo das Maßband liegt, sind es schlappe 70cm. was man nicht sieht auf dem Foto: der Baum "kippt" weiter oben nach links zur Fahrbahn. Oben wirds also nochmal schmaler. Achja, [Zeichen 240] ist natürlich angeordnet. Oh, und hier rechts am Baum kommt man auch nicht vorbei :)


    Der erwähnte Knaller ist aber die Kreuzung Hauptstraße, Blankeneser Chaussee, Bäckerstraße, Sülldorfer Weg. Ich hab da mal was vorbereitet, da die netten Mitarbeiter von Google dort nicht längs gefahren sind und Fotos gemacht haben :P

    633-Schenefeld-Hauptstra%C3%9Fe-png Was man sehen können soll: 4 Hauptarme der Kreuzung, die jeweils beampelt sind mit Haltelinie in schwarz.
    Rot = Fahrtmöglichkeiten KFZ (und Radverkehr)
    blau = Fahrtmöglichkeiten Radfahrer

    Die blaue Linie verläuft im Sülldorfer Weg, einer Einbahnstraße, die für Radfahrer freigegeben ist. Autofahrer können von der besagten Kreuzung aus in den Sülldorfer Weg abbiegen. Aus dem Sülldorfer Weg selbst dürfen Kfz nicht die Kreuzung einfahren. Vermutlich hat man deshalb an dieser Stelle auf ein separate LSA verzichtet.
    Blöd ist das natürlich, wenn man Jahre später die Einbahnstraße für Radfahrer in beide Richtungen frei gibt.

    Ich als Radfahrer komme also von Westen und Radel auf die Kreuzung zu.
    634-S%C3%BClldWeg-Kreuzung-JPGNa klar sehe ich da im Hintergrung einen Ampelmast.
    Vorfahrt achten? Hinweis auf Kreuzung? Hinweis auf Nachrrangigkeit?
    Radweg? Irgendein Angebot? NICHTS!

    Ich wollte dann halbrechts auf die Hauptstraße. Das ging so mehr schlecht als recht, da ich alles von mir aus von links kommende nicht sehen kann wegen der dicht an die Fahrbahn heranreichenden Bebauung.
    Wie ich mich aber verhalten soll, wenn ich geradeaus in die Bäckerstraße will - keine Ahnung!

    nach links auf den Bürgersteig und absteigen? Nach rechts in die Blankeneser Chaussee, in der 3m hinter der Ecke dann ein ben.pfl. Radweg angeordnet ist? Das Schild seh ich als Radfahrer aus dieser Fahrtrichtung aber nicht.

    Ich bin wegen dieser Kreuzung richtig gallig! Weil das einfach grandiose Sche****e ist.
    Sicher kennen alle ortskundigen Einwohner die Stelle und fahren (wie überall anders in Schenefeld) bei jeder Gelegenheit auf dem Fußweg auf und dort rum.
    Für mich als Ortsfremder hätte das aber auch anders ausgehen können.

    reagier ich da jetzt über und bin einfach nur zu sehr "blöder Radfahrer"?

  • Gegen sämtliche RWBPs Widerspruch einlegen. Erfolgsquote (falls kein Formfehler gemacht wird): etwa 100 Prozent. Jede Minute, die man mit ärgern oder irgendwelchem Schriftverkehr verbringt, ist vertane Zeit.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Die Situation – und Kreuzung – kenne ich auch (wenn auch nur aus dem Bus heraus, wenn wir Freunde in Sch. besuchen)… ein problem dieser Landschaften sind aber schon besonders die Autofahrer mit dem lustigen PI (wohl für Pichelsdorf;-) ) deren Fahrverhalten gegenüber nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern (auch in Hamburg) nett formuliert verbesserungswürdig ist. Insofern ist bei Aufhebung der Benutzungspflicht eine längere Lernphase anzunehmen… R.

  • deren Fahrverhalten gegenüber nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern (auch in Hamburg) nett formuliert verbesserungswürdig ist

    Das bestätigt mal wieder meine sehr subjektiven Beobachtungen, was die Belehrungsversuche von Autos mit bestimmten Kennzeichen angeht: da in jeder ver_______ Dorfstraße eine RWBP angeordnet ist, können die Radfahrern auf der Fahrbahn nicht umgehen :cursing:

  • Ich kann dem Ganzen nur zustimmen. Ich bin selbst diese Strecke kurze Zeit zwecks Arbeit gependelt. In den Elbvororten auf Höhe Schenefeld gibt es nahezu keinerlei blaue Lollys. Doch sobald man sich auf der Schenefelder Landstraße stadtauswärts begibt (Übergang Iserbrook zu Schenefeld) fängt der Radfahrer-Albtraum an. Kurz vor dem Ortsschild Schenelfeld wird man mit Zeichen 240 gleich doppelt begrüßt.

    Soweit ich informiert bin, kann man dann sowieso auf der Straße fahren, da man nicht beiden Anweisungen zur gleichen Zeit nachkommen kann!? :)
    Übrigens ist der Gemeinsame Geh- und Radweg auf der linken Seite im bewachsenen Zustand wahrscheinlich keinen Meter breit.

    Wenn man dann weiter gen Norden nach Schenefeld rein fährt, gelangt man dann an eine Fußgänger-Ampel mit äußerst kurzen und seltenen Grünphasen auf Höhe Osterbrooksweg. Währenddessen steht die Ampel für den Fahrbahnverkehr nahezu immer auf Grün. Als Schenefelder Bürger ist man wohl grundsätzlich besser mit dem PKW unterwegs.

    Wer sich als Radfahrer gerne von Autos anhupen lassen möchte, sollte weiter Richtung Pinneberg fahren und ein Mal die Richard-Köhn-Straße auf der Fahrbahn ausprobieren.
    Auf beiden Seiten Hochboard Radwege, die jedoch nicht benutzungspflichtig sind. Die zweisstreifige Straße ist nicht besonders breit und bei genügend PKWs mit PI-Kennzeichen bekommt man die Beleidigungen gratis. Naja der ADFC-Pinneberg scheint da schon dran zu sein.

    Interessant ist auch die Straße Jappopweg auf Höhe Pinneberg-Waldenau

    Verkehrsdichte weit unter 10.000, wohl eher Richtung 5.000, Grundstückseinfahrten, Parken auf der Fahrbahn, sehr breite Fahrbahn und trotzdem in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichter Geh- und Radweg auf der linken Straßenseite.
    Was ist mit diesen Rednecks nur los 8|

  • So, nachdem mein Versuch, einfach mal auf dem "kurzen Dienstweg" eine Klärung der Situation herbeizuführen, ignoriert und/oder verschleppt wird, mach ich am Wochenende mal Nägel mit Köpfen.

    Widerspricht man sinnvollerweise der Anordnung in gesamter Länge?
    Oder muss man das Stückeln und jeden Abschnitt zw. 2 einmündenden Straße separat angehen?

    Einem Widerspruch auf gesamter Länger steht meiner Meinung nach insofern nichts entgegen, da die Verkehrsbelastung im gesamten Abschnitt an keiner Stelle 4500Kfz/h (während der Rushhour) übersteigt, die Radwege auf der gesamten Länge die Mindestmaßen nach VwV-StVO teilw. eklatant unterscheiten.

    Also? Abschnittsweiser oder kompletter Widerspruch? :D

  • Ich würde in einem Antrag die einzelnen Punkte gesondert auflisten. Am besten so:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich folgenden Anordnungen

    1. RWBP Schild x Straßenzug x (zwischen x Str. und Y Str in FR y).
    2. RWBP Schild y Straßenzug x (zwischen y- Str. und Z-Str in FR y)
    3. RWBP Schild z Straßenzug x (zwischen Z-Str. und Str. a1 in FR y).

    Ich beantrage, die RBWP zu Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 3 aufzuheben.

    Begründung:

    Zu schmal, Verstoß gegen VwV StVO, keine Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO, (...).

    In meinen eigenen Rechten bin ich betroffen, da ich diese Straße regelmäßig fahre - u.a. zum Training, zum Einkaufen usw. (wichtig! Du musst schon darlegen warum du da ab und zu lang kommst). Die rechtswidrigen Radwegbenutzungspflichten beeinträchtigen mich daher in meiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in meinem Recht auf Fahrbahnbenutzung gemäß § 2 Abs. 1, 4 StVO.

    Sollten Sie trotz vorgenannter Gründe der Rechtsauffassung sein, dass eine Aufhebung der vorgenannten RWPBs nicht in Betracht kommt, bitte ich, mir binnen 3 Monaten nach Eingang dieses Schreibens einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen.


    Also so ungefähr sollte das aussehen ;)

  • @DMHH

    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • @DMHH
    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    [...] Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Alter Falter. 8|
    Das kann bei insgesamt 15 Abschnitten ja ausarten.

    Da komm ich gefühlt schon auf eine Anzahl von Seiten, mit denen man Word in die Knie zwingen kann ;)

    Jedenfalls danke für die Rückmeldung dazu.
    vielleicht stell ich das Teil dann doch nochmal hier ein dann.

  • Alter Falter. blink.png

    Ok, nach einigen Stunden weiteren Nachdenkens... Da habe ich wohl der Vorsicht übertrieben. (Als gebranntes Kind sehe ich mir das aber nach.) Ein Hinweis unter jedem Einzelwiderspruch auf den unabhängig davon laufenden, unter Nr... zu findenden, Widerspruch gegen die Gesamtheit reicht wohl auch. Dieser Widerspruch gegen die Gesamtheit allerdings sollte m.M.n. keine Rückverweise auf die Einzelwidersprüche enthalten, sondern in sich neu entwickelt/hergeleitet werden.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Widerspruch gegen die Gesamtheit reicht wohl auch.


    Jo, reicht. Ich habe sogar in einem meiner Verfahren die Aufhebung der RWBP im Straßenzug Osterfeldstraße/Lokstedter Weg beantragt. Begründung: Beide Straßen gehen ineinander über und sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und des Verkehrsaufkommens gleich. Dem ist das Verwaltungsgericht Hamburg nachgekommen (siehe hier, wobei im Artikel die Osterfeldstraße vergessen wurde).

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    Peter Ustinov

  • wo finde ich eigentlich heraus, an wen der Widerspruch zu richten ist?
    Hier in Hamburg wäre das die an den PKs "beheimatete" Straßenverkehrsbehörde.

    Aber bei einer Gemeinde im Landkreis Pinneberg?
    Muss da noch unterschieden werden, ob die betreffende Straße als Land- oder Gemeindestraße gewidmet ist?

  • Hab da tatsächlich mal nachgefragt und umgehend eine positive Antwort (ja, wir sind dafür zuständig) erhalten.
    Gleich mit der Bitte, doch die Gründe mitzuteilen, aus denen ich die in Frage kommende Regelung beanstande.

    Aber das mach ich dann wohl besser mit dem Widerspruch, statt jetzt Mailverkehr aufzubauen.

  • Beim Schreiben des Widerspruches bin ich noch über diese kleine Köstlichkeit gestolpert, die außerhalb meines beanstandeten Gebietes liegt.

    Wenn der Platz nicht für Radweg und Gehweg ausreicht, nimmt man eben von beiden Seiten so viel weg, dass die Belange beider Parteien gleichmäßig beschnitten werden. :thumbup:

    Breite Radweg an Engstelle: 1,10m
    Breite Fußweg an der Engstelle: 1,10m

    auf den Stein genau ausgezählt.

  • auf den Stein genau ausgezählt.


    Das erinnert mich an den Neuen Kamp auf St. Pauli (jetzt Schanze), war dort früher sehr, sehr ähnlich . . .
    Zustand zum Zeitpunkt des Ausbaus zur feinen Veloroute 1
    Das Bild links zeigt den 1. Ausbauversuch, als die Steine mit Phase nach oben verlegt wurden. Die Baufirma musste wegen Beschwerde eines Radfahrers die Steinchen nochmals umdrehen mit Phase zu den Regenwürmern.
    Das Bild rechts einige Monate später nach Umbau.

    Zu sehen die Verbreiterung des Radwegs im Vergleich zum anschließenden schmaleren Radwegteil mit alten Betonsteinchen, zu Lasten des Gehwegs - alles extra für Radfahrer.
    Heute ist die Ecke entschärft, die B-Pflicht für diese Stelle längst aufgehoben.

  • Ich finde diese rot gepflasterten Radwege echt schlecht. Ständig nerviges Geratter und in diesem Fall oben fehlt die taktile Abgrenzung. Da sind die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern schon auf dem Papier geplant.
    Ich bin wirklich froh, dass in München Radwege asphaltiert werden, auch auf dem Hochbord.

  • Ich bin wirklich froh, dass in München Radwege asphaltiert werden, auch auf dem Hochbord.


    Ich mag die Münchner Bauweise auch lieber. Aber es gibt in Hamburg selbst unter Radaktivisten Verteidiger der Steinchenbauweise, weil diese wirtschaftlicher sei wegen der vielen Leitungstrassen, auf die in Hamburg vorzugsweise Radwege gebaut werden. Die Riffelsteine waren zu den Aufnahmezeitpunkten nicht Pflicht. Hätten auch nicht so viel gebracht an der Stelle, Fußgänger hätten dann ja auch den weißen Steinen gehen sollen. Wenn man noch bedenkt, dass an die zusätzlichen Bügel auf dem rechten Bild auch noch Fahrräder angeschlossen wurden, hattes es für Fußgänger quasi gar keinen Platz mehr :S