Altengammer Hauptdeich - VZ - geschlossene Ortschaft

  • Wir waren am Wochenende auf dem Altengammer Hauptdeich unterwegs.

    Was mich stutzig gemacht hat:
    zHG von 60km/h bei gleichzeitig "nur" freigegebenem Fußweg
    hier exemplarisch

    Laut VwV-StVO zu Zeichen 274
    "Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich."

    Gibt es zur VwV-StVO einen eigenen Begriff der "geschlossenen Ortschaft"?
    Schau ich bei Wikipedia nach, wird dort das "Ortseingangsschild" als Beginn der geschlossenen Ortschaft angeführt.

    Und hier an der Stelle hat es das "Orteingangsschild Hambur"g bereits am Horster Damm, von Geesthacht kommend.

    Wie sieht das hier aus, kann man da Tempo50 durchsetzen? 8o

  • "Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich."


    Es sind doch aber "nur" 60 Km/h erlaubt und nicht 70. ?(
    Ansonsten würde ich einfach mal die zuständige Behörde anschreiben und frendlich nach den Entscheidungsgründen für Tempo 60 fragen.

    Viel schlimmer finde ich die erlaubten 70 Km/h auf dem Horster Damm außerhalb der geschlossenen Ortschaft! Da gehen Fußgänger auf einem viel zu schmalen Randstreifen auf dem zusätzlich der Radverkehr in beiden Richtungen fahren darf!!! Viele Autler halten kaum Abstand, weil ja die weiße Linie da ist. Irgendwann knallt dort mal...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • ich interpretiere den Passus "Anhebung auf höchstens 70km/h" so, dass:
    alles über 50km/h und maximal 70km/h nur dann möglich sind, wenn ein ben.pfl. Radweg vorhanden ist.

    Ich hatte gehofft, dass hier jemand eine alternative Definition (Lex Hamburg?) von "geschlossene Ortschaft" hat.
    Denn ich vermute, dass sich damit rausgeredet wird, dass dort an der Stelle eigentlich gar keine Bebauung, schon gar keine geschlossene Bebauung vorhanden ist, die eine "geschlossene Ortschaft" charakterisiert; Tempo60 daher auch ohne ben.pfl.Radweg möglich ist.

    der Horster Damm gefällt mir auch nicht. Ich fahre in Richtung Geesthacht schöööön auf der rechten Spur. Seh aber genug Torkelradler-Sonntagsausflügler, die da echt von der Möglichkeit des 2-Richtungsverkehres auf dem Seitenstreifen gebrauch machen ...

  • Hi
    Geschlossene Ortschaften werden durch die entsprechenden Tafeln abgegrenzt. Ob da Bebauung ist oder nicht spielt keine Rolle, der Standort der Tafeln ist entscheidend. Wüsste nicht, dass die Bundesländer ermächtigt sind, das anders auszulegen. Aber wenn es um die Rechte und Pflichten der Radler oder Fußgänger geht, sehen verschiedene SVB das nicht so eng und legen alles zu deren Nachteil bzw. zum Vorteil der KFZler aus oder ignorieren es zum gleichen Zwecke: Leichtigkeit und Ungestörtheit des KFZ-Verkehrs.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • In Raum Karlsruhe wurde im Laufe des letzten Jahres Geld rausgeschmissen und damit Ortstafeln versetzt, weil laut Landesverkehrsministerium an den betreffenden Stellen die Bebauung fehlen würde und somit Autofahrer nicht erkennen könnten , das sie nun innerorts wären.

  • Das Verwaltungsgericht Köln nennt sowas "innerorts mit ausserorts-Charakter". Es muss noch innerorts sein, weil Bebauung vorhanden ist. Wenn man aber nur die Straße selbst betrachtet, sieht es aus wie ausserorts....Damit sind dann auch Zweirichtungs-Radwege in Ordnung, auch bei (minimaler) Unterschreitung der Mindestmaße für ausserorts.

  • Im Rechtslexikon.net habe ich folgenden Satz gefunden:

    "Auch innerhalb geschlossener Ortschaften können jedoch die Straßenverkehrsbehörden mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde auf bestimmten Straßen höhere Geschwindigkeitsgrenzen festsetzen."

    Denke mal, darauf wird man sich berufen. Wo dieser Satz allerdings ursprünglich steht, wird leider nicht gesagt.

    Die Generalfrage bleibt: Befindet sich der Altengammer Hauptdeich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder nicht. Meines Wissens gehört der Altengammer Hauptdeich zu Bergedorf und damit zu Hamburg. Das könntest Du ja mal bei der zuständigen Polizeidienststelle freundlich erfragen ohne den Grund für die Frage zu nennen. Auf der Antwort kann man dann aufbauen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov