Nach deiner Argumentation dürfte ja ohnehin keine Radwegbenutzungspflicht bestand haben, weil ein einziges blockierendes Kraftfahrzeug genügte, um den Radverkehr für ein paar Meter auf die Fahrbahn zu verlegen, so dass das blaue Schild ja überflüssig wäre.
Sehe ich anders. Das einzige blockierende Kraftfahrzeug war nicht geplant. Wie jede Panne oder Ähnliches. Die Umleitung wurde aber von der Behörde angeordnet, was etwas anderes ist. Bei einer solchen Anordnung hat die Behörde Maßnahmen zu treffen, die Radfahrende vor der vermeintlichen Gefahr der Fahrbahnbenutzung schützen, wie z.B. ein Tempolimit.