Das kennt man sonst nur von der Straße, wo stellenweise das angeblich verbotene Fahrbahnradeln mit dichtem Überholen, Ausbremsen, Hupen oder Nassspritzen sanktioniert wird.
Wobei das Nassspritzen leider weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt. Selbst wenn der KfZler zugibt, das er das mit Absicht gemacht hat. Das wurde mir mal so von verschiedenen Dienst leistenden der Exekutive "erklärt".