Fahrradfahrer haben immer Recht...

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  • Zunächst einmal zeigt das Video in komprimierter, zusammengeschnittener Form nahezu alle Problemsituationen, denen man auf Radwegen begegnet. Fehlen allerdings Einbieger, Rechtsabbieger und Dooring. Das Video zeigt auch einen Radfahrer, der mit ca. 25 km/h für diesen Radweg viel zu schnell fährt. Besonders gravierend die Überholsituation. Ohne Sicherheitsabstand zum Langsamradler und den geparkten Autos. Man kann jetzt hier einen Fahrradrambo sehen oder auch nur einen Radfahrer, der einen Anspruch auf zügiges Fahren anmeldet.

    Durchaus ein Hauptgrund, warum ich Radwege ablehne, ist der Zwang zu übertriebenem Langsamfahren. Auf der Fahrbahn oder einem Schutz-/Radstreifen geht es mit weniger Risiko eben deutlich schneller.

  • Aaaaaaaalter...
    Ich bin sicherlich auch nicht langsam unterwegs. Doch gerade deswegen nutze ich so gut wie keine Radwege.
    Im video wird selbst auf den schmalsten Handtücher und an bekannten Problemstellen voll draufgehalten.

    Finde ich unter aller Sau. Wer auf den Radwegen so schnell fahren kann, hat auf der Fahrbahn auf der im Video zu sehenden Hausstrecke (Wandsbeker Ch., Lübecker Str., Steindamm) überhaupt keine Probleme, im Verkehr mitzuschwimmen.

    Ich(!) kann mich nicht einerseits darüber aufregen, wenn mich Autofahrer ohne ausreichenden Seitenabstand überholen, wenn ich es als Radfahrer nicht besser mache.
    Ja, da latschen Fußgänger auf den Radweg. Und ja, das ist doof und gefährlich. In den Situationen im Clip sind die Fußweglatscher aber entweder schon lange aufm Radweg oder ihr träumerisches Wandeln eben dorthin deutlich erkennbar. All das gibt aber keinen Freischein für "fast über den Haufen fahren".

    Auch wenn ich unterstelle, dass der Fahrradfahrer hier in jedem Falle bremsbereit war - das Überholen des Radfahrers auf dem schmalen Radweg im Steindamm... das war eine Frechheit und streng genommen anzeigewürdig. Da ist einfach mal kein Platz für so ein Manöver!

    Schön auch die Kommentare des Urhebers beim Videoportal zur Problematik der roten Ampeln: "wenn Fußgängerampeln ohne Fahrradpiktogramm rumstehen, gilt die Ampel der Fahrbahn." (sinngem.) ... 8|
    ääääh... so pauschal mal .. nein?

    Na immerhin werd ich dem Radfahrer wohl nicht begegnen, solange er auf dem "Radweg" und ich auf der Fahrbahn fahre...
    *grusel*

  • Für den Radfahrer selbst, aber auch die von ihm gefährdeten übrigen Nutzer des Seitenraums wäre Fahrbahradeln durch ihn deutlich sicherer. Selbst bei ständiger Bremsbereitschaft und guter Bremsfähigkeit sind viele Situationen zu sehen, die völlig unkontrollierbar waren. Bei den geringen Abständen reichte ein Schritt im falschen Moment für einen Unfall aus. Abgesehen davon wird das Verhalten von den meisten Beobachtern das Bild von "Kampfradlern" etc. auslösen oder verstärken. Wenn solch ein Video im Falle eines Unfalls einem Gericht vorgelegt würde, würde dies wohl trotz Fehlverhaltens des Anderen jedenfalls auf ein erhebliches Mitverschulden des Radfahrers erkennen, insbesondere ggü. Fußgängern.

    Ich fahre ja auch gern mal zügig u.U. auch noch schneller, aber doch nur auf der Fahrbahn, oder leeren Radverkehrsanlagen mit enormer Achtsamkeit an Knotenpunkten und Ausfahrten.

  • Ich hoffe dass mir der nie begegnet. So einer erweist dem Radverkehr einen Bärendienst, indem er viele Vorurteile gegen Radfahrer bestätigt. Die gerechtfertigte Kritik an Verkehrsführung, falsch parkenden Fahrzeugen und achtlosen Fußgängern verpufft vor dem Prahlen mit dem eigenen rücksichtslosen Verhalten.
    Zur roten Ampel bei 0:40 schreibt er in den Youtube-Kommentaren, dass diese nicht gelte - stimmt leider nicht.
    Der Mann ist extrem aggressiv und gefährdend gegen Fußgänger und andere Radfahrer, die offensichtlich nicht so sicher unterwegs sind - also gegen schwächere Verkehrsteilnehmer. Bei den Verkehrsregeln hat er gefährliches Halbwissen. Damit ist das genau der Typ Verkehrsteilnehmer, der so gefährlich ist, wenn er im Auto sitzt.
    Ich frage mich ob das Video strafrechtlich relevant ist.

  • @Christian F: Der ist nicht nur im Auto gefährlich...

    Sicher hab ich früher auch schon mal eine Schlafmütze oder einen mobilen Internetnutzer mit "Nähe" provoziert. Aber nicht mit so einem Tempo!!

    Natürlich hat der Fahrer diverse "übliche Hindernisse" auf dem Radweg aber dort gehört er mit der Geschwindigkeit auch meiner Meinung nach nicht hin.

  • Ich gebe zu, dass ich mir auch manchmal den Weg freiklingel - sofern ich zur Nutzung eines Radweges gezwungen bin und es sich bei den Personen auf dem Radweg nicht um Kinder, ältere Leute und/oder mobilitätseingeschränkte Personen handelt. Aber in diesem Fall bin ich nicht mit einer Geschwindigkeit "wie der letzte Henker" unterwegs.
    Ehrlich gesagt habe ich an manchen Stellen des Videos gedacht, dass es mit schnellerer Geschwindigkeit abläuft als es tatsächlich aufgenommen wurde. Es kann doch wohl nicht angehen, dass jemand permanent full speed unterwegs ist und sich an bestimmten Situationen offenbar auch noch aufg*i*t und dieses durch mehrfaches Wiederholen der Videosequenz belegen will. :thumbdown:

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Der Urheber dieses Videos scheint früher einer dieser Autofahrer gewesen zu sein, die wir hier immer beklagen.

    Durchaus: Vermeintliche Ordnungswidrigkeiten wird im Video ebenfalls mit Ordnungswidrigkeiten oder womöglich auch Straftaten begegnet. Das kennt man sonst nur von der Straße, wo stellenweise das angeblich verbotene Fahrbahnradeln mit dichtem Überholen, Ausbremsen, Hupen oder Nassspritzen sanktioniert wird.

  • Mit seiner Behauptung, die rote Ampel gelte nicht für ihn, ist er der Zeit paar Jahre voraus. Ab 2017 sind ja tatsächlich "die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten" (§37 Abs.2. Nr.6 Satz.1 StVO)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mit der Bitte um Kommentare:


    Gilt das für hier, oder ist das ein Aufruf, sich bei YouTube auszulassen?

    Spätestens bei der Überholung des anderen Radfahrers ist der Herr eindeutig mittendrin in der Strafbarkeit:

    § 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs

    Gefährdet heißt, es muß kein (physisch feststellbarer) Schaden entstehen.

    Der seitliche Mindestabstand bei einem Überholvorgang gilt natürlich auch für Radfahrer, ist dieser nicht realisierbar, hat der Herr gefälligst zu warten, bis er es wieder ist, oder im Wege der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme sich mit dem anderen Radfahrer abzustimmen.

    Ordnungswidrig verhält er sich hingegen durchgehend:

    § 1 StVO, Grundregeln

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Meine Frage hat einen Hintergrund. Da sich die Kommentatoren hier in der Bewertung des im Video gezeigten "Fahrstils" weitgehend einig sind - das ist zumindest mein Eindruck - , sich allenfalls in Nuancen darin unterscheiden, könnte man ja den Herrn hierher einladen, um ihn, sofern möglich, etwas "zu erden". Der ist, wenigstens während der 4 Minuten im Video, zusätzlich zu seinem asozialen Fahrstil ständig damit beschäftigt, andere zu belehren. Wenn erfahrene Radforenschreiber statt "Fußgänger- oder Autolobbyisten" ihm beibiegen, wie sie seine Fahrweise bewerten, tut man womöglich etwas für die Sicherheit auf Hamburger Radwegen, so sehr man Radwege eigentlich auch ablehnen sollte. Der Mann ist das Wirklichkeit gewordene, umherrasende Klischee eines Ramboradlers. Vielleicht kann man etwas tun.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • In dem Video steckt, auch oder gerade "zwischen den Zeilen" vieles drin. Zunächst mal wage ich die Vermutung, dass der "Kameramann" besonders dick aufträgt, eben weil er ja seinen Film präsentieren möchte... Viele Autofahrer glauben, dass sie ein toller Hecht sind, wenn sie besonders forsch fahren.

    Was man allerdings an Behinderungen des Radverkehrs zu sehen bekommt, entspricht voll und ganz der Realität. So ein Video könnte ich ebenfalls täglich drehen. Das Gefühl, welches einen angesichts dieser ständigen "Hindernisse" befällt, kann ich gut nachvollziehen. Einerseits ist der Radwegezwang (ich konnte viele blaue Schilder erkennen) daran Schuld, andererseits ist vielfach zu erkennen, wie wenig Fußgänger und Autofahrer den Radweg als Fläche für den Radverkehr akzeptieren, ja überhaupt zur Kenntnis nehmen.

    Warum wird jemand, der zügig mit dem Rad unterwegs ist, gezwungen, das, was die Behörden als (sicheren!) "Radweg" bezeichnen, zu benutzen? Auf der Fahrbahn hätte unser Filmer so gut wie keine Behinderung erfahren! Unabhängig vom teils aggressiven Verhalten des Filmemachers zeigt das Video überdeutlich, dass "sichere Radwege" ein Märchen sind. Wenn Radfahrer spätestens nach dem dritten Beinahe-Unfall den vermeintlich sicheren "Radweg" verlassen und auf der Fahrahn weiterfahren, ist das nur konsequent. Weg mit der gefährlichen, überalterten und rechtswidrigen Radwegebenutzungspflicht! Schreibt Widersprüche und klagt, sonst ändert sich das nur im Schneckentempo - wenn überhaupt.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • In dem Video steckt, auch oder gerade "zwischen den Zeilen" vieles drin. Zunächst mal wage ich die Vermutung, dass der "Kameramann" besonders dick aufträgt, eben weil er ja seinen Film präsentieren möchte... Viele Autofahrer glauben, dass sie ein toller Hecht sind, wenn sie besonders forsch fahren.

    Die Problematik des Hormonstaus ist eben nicht auf AutofahrerInnen beschränkt.

    Was man allerdings an Behinderungen des Radverkehrs zu sehen bekommt, entspricht voll und ganz der Realität. So ein Video könnte ich ebenfalls täglich drehen.

    Das könnten alle hier, vermute ich mal, auch ich als Langsamradler. Die täglichen Behinderungen des Radverkehrs wären aber auch zu erkennen, wenn der Herr die nötigen Bremsmanöver vollführte, anstatt an anderen möglichst knapp vorbeizurasen und sie vorsätzlich und strafbar zu gefährden, auch wenn diese sich regelwidrig verhalten. Insofern hoffe ich, daß eventuelle Videos der Schreiber hier solche Bremsmanöver zeigen würden.

    Das fängt mit Sekunde 16 an. Der Fußgänger, der dicht neben dem Radweg steht und den Radfahrer offensichtlich nicht gesehen hat. Und der zynische Kommentar dazu: "... knapp aber OK". Es ist eben nicht OK.

    Weiter bei Sekunde 19: Fußgängerin mit Kinderwagen und schätzungsweise 8 bis 10jährigem Mädchen an der Hand quert den Radweg. Unser Held hält ungebremst drauf zu. Vorsatz = strafbar.

    Sekunde 22: Er sieht den Radfahrer von der rechten Seite kommen, nun wird im Schlenker über den Fußweg gerast.

    Bei 1:18: Der auf dem Radweg parkende LKW, der dann noch mehrfach im Video auftaucht, wäre nun ein wirklich guter Grund, auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ist mitnichten ein Freibrief, wie gezeigt auf dem Fußweg zu rasen. Wenn er schon der Not gehorchend überhaupt auf dem Fußweg unterwegs ist, dann gefälligst mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit.

    Bei 1:35: Die Fußgänger haben grün, er hat eigentlich rot. Und wenn man schon meint, die Ampel gelte für ihn nicht, weil sie links neben dem Radweg steht, dann hat er natürlich trotzdem seine Fahrweise der Verkehrssituation anzupassen. Achwo, immer feste druff und dann haarscharf links am Ampelmast vorbei. Spätestens dann übrigens gilt die noch immer rote Ampel auch für ihn...

    usw. usf.

    Das Wort von mir war wohlüberlegt: Asozial.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • links am Ampelmast vorbei. Spätestens dann übrigens gilt die noch immer rote Ampel auch für ihn...


    M.E. hat die Geltung einer Ampel nichts damit zu tun, ob man rechts oder links daran vorbeifährt. Kann man das Gerücht zu einer Quelle zurückverfolgen, also war dies z.B. andernorts oder früher mal so geregelt?

  • M.E. hat die Geltung einer Ampel nichts damit zu tun, ob man rechts oder links daran vorbeifährt. Kann man das Gerücht zu einer Quelle zurückverfolgen, also war dies z.B. andernorts oder früher mal so geregelt?

    Ich habe keine Quelle zur Hand. Ich weiß lediglich aus diversen Forendebatten, daß es umstritten ist. M.E. gilt natürlich die Ampel auch für ihn.

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    Peter Viehrig

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