Mal 'ne Frage an die Rechtsgelehrten hier im Forum: Kann man eigentlich Behörden per Klage zwingen, Verkehrsführungen, die jedem gesunden Menschenverstand spotten - und "ganz nebenbei" gegen Verwaltungsvorschriften verstoßen, umzubauen? Ich glaube, das nennt man Verpflichtungsklage.
Hitergrund meiner Frage ist dieser neu angelegte "Radweg". Klar kann man gegen die Benutzungspflicht vorgehen. Damit ist aber den ängstlicheren Radlern, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, wenig gedient. Es kann doch nicht sein, dass irgendwelche Pseudo-Verkehrsplaner machen, was sie wollen!