in Kopenhagen üblich sind (da gibt es übrigens an vielen Stellen auch Mischverkehr und Schutzstreifen, nur so am Rande)
Nenn mir doch bitte mal eine Stelle, wo es in Kopenhagen deiner Meinung nach "Schutzstreifen" gibt (also eine Radspur mit unterbrochener Linie zum Autoverkehr, der sogar von Lastern und Bussen mitbenutzt werden darf, z.B. am Hofweg oder der Eimsbütteler Chaussee). Das einzige, was in die Richtung tendiert, sind die Rechtsabbiegspuren an Kreuzungen die Radler für den Geradeausverkehr mitbenutzen. Aber eigentlich auch wieder keine Schutzstreifen.
 
		 
		
		
	 
															
		![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png) / 240
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 oder was ganz Neues?

![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png) , es dürfte dann keine Radwege ohne Benutzungszwang geben. In der VwV-StVO steht nicht drin, dass für die Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radverkehranlagen eine besondere Gefahrenlage notwendig sei. Auch argumentieren die Gerichte nicht entsprechend. Schließlich habe ich bei einem nicht benutzungspflichtigem Radweg die Wahlfreiheit zwischen Radweg ODER FAHRBAHN. Wie mein Vorgänger hier schon erwähnt ergibt sich die Benutzung des Schutzstreifens durch das Rechtsfahrgebot. Wäre der Schutzstreifen jedoch regelwidrig angelegt - also zu schmal und ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos - darf der Radler sogar neben dem Fake-"Schutzstreifen" fahren - nicht auf dem Gehweg, sondern links daneben auf der Fahrbahn.
 , es dürfte dann keine Radwege ohne Benutzungszwang geben. In der VwV-StVO steht nicht drin, dass für die Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radverkehranlagen eine besondere Gefahrenlage notwendig sei. Auch argumentieren die Gerichte nicht entsprechend. Schließlich habe ich bei einem nicht benutzungspflichtigem Radweg die Wahlfreiheit zwischen Radweg ODER FAHRBAHN. Wie mein Vorgänger hier schon erwähnt ergibt sich die Benutzung des Schutzstreifens durch das Rechtsfahrgebot. Wäre der Schutzstreifen jedoch regelwidrig angelegt - also zu schmal und ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos - darf der Radler sogar neben dem Fake-"Schutzstreifen" fahren - nicht auf dem Gehweg, sondern links daneben auf der Fahrbahn.