• in Kopenhagen üblich sind (da gibt es übrigens an vielen Stellen auch Mischverkehr und Schutzstreifen, nur so am Rande)

    Nenn mir doch bitte mal eine Stelle, wo es in Kopenhagen deiner Meinung nach "Schutzstreifen" gibt (also eine Radspur mit unterbrochener Linie zum Autoverkehr, der sogar von Lastern und Bussen mitbenutzt werden darf, z.B. am Hofweg oder der Eimsbütteler Chaussee). Das einzige, was in die Richtung tendiert, sind die Rechtsabbiegspuren an Kreuzungen die Radler für den Geradeausverkehr mitbenutzen. Aber eigentlich auch wieder keine Schutzstreifen.

  • Es gibt also im Wiesendamm keine RWBP, aber wegen der RWBP kann man dort keinen Schutzstreifen aufpinseln? huch?


    Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.
    Die kann aber nur angeordnet werden, wenn Verkehrssicherheitsgründe vorliegen. Liegt keine besondere Gefährdung vor, gibt es keinen Grund für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, dann herrscht Mischverkehrzwang.
    Ob genug Platz ist, ist sekundär.
    Wenn Verkehrssicherheitsgründe vorliegen würden, hätte die RWBP gar nicht abgeschafft werden dürfen.
    Vielleicht habe ich aber auch nur nicht mitgekriegt, dass letzthin der LKW-, Bus- Verkehr so enorm zuggenommen hat oder der Wiesendamm zur Bundesstrasse aufgewertet worden ist und der MIV-Verkehr sich enorm verstärkt hat.
    Dann wäre eine Neubewertung der Radverkehrssicherheit vorzunehmen und, je nach Ergebnis, der Bau von Schutz- oder Radstreifen evtl angezeigt.

    In velo veritas.


  • Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.

    Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Sie sind Teil der Fahrbahn und Radfahrer müssen möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren. Das müssen sie aber auch ohne Schutzstreifen. Für Radfahrer macht es also (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es Schutzstreifen gibt oder nicht. Man darf also auch links davon fahren, wenn notwendige Sicherheitsabstände nicht anders eingehalten werden können. Wer hier anderer Meinung ist, möge diese bitte mit Gesetzen oder Urteilen belegen.

    Die Idee ist, dass bei einem Schutzstreifen die ganzen Dauerparker von der Fahrbahn verschwinden müssen und mehr Platz für den fahrenden Verkehr entsteht, was zu weniger Konflikten führen dürfte. Schade nur, dass das Vernichten von Parkraum eine der Todsünden ist. Wird also nichts mit dem Schutzstreifen :(

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mit welchem VZ werden Schutzstreifen denn als benutzungspflichtig gekennzeichnet? VZ 237 / 240 / 241 oder was ganz Neues?


    Es stimmt, Schutzstreifen sind nicht per se benutzungspflichtig. Und trotzdem dürfen die Kommunen da nicht einfach mit rumschmeißen:

    Zur Anlage von Schutzstreifen:

    11 4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden.

    D.h. doch wohl, es muss für Schutzstreifen überhaupt erstmal Radfahrstreifen in Bedacht gezogen werden können, es müssen also Radverkehrsgefährdungsgründe, die über das normale Maß hinausgehen, vorliegen.
    Liegen die vor UND gehen Radstreifen nicht, erst dann können Schutzstreifen angelegt werden. Oder was?

    Der Vorschlag von hamburgize:
    "Letztlich bleibt im Rahmen der "Radverkehrsstrategie für Hamburg" mit der Legalisierung der Kampfparker nur noch das ausgezeichnete Schutzstreifenmodell nach Soester Vorbild für den Wiesendamm: Ein Schutzstreifen mittig auf der Restfahrbahn. Damit würde Hamburg zu Recht eine erneute Auszeichnung an die Elbe holen."

    Das geht gleich doppelt nicht.

    1. s.o.
    So wie im Wiesendamm wird der Radverkehr überall bedroht, das ist business as usual, wirklich nichts Besonderes und somit von offizieller Seite her kein Grund für die Anlage irgendwelcher Streifen (siehe einschlägige Bestimmungen StVO, VwV StVO sowie höchstrichterliche Urteile zur RWBP)

    2. Vwv StVO 12 5.
    -- Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. ...--

    Bei mittiger Anlage kann von der geforderten "Mitbenutzung durch Kfz-Verkehr nur in seltenen Fällen" wohl nicht die Rede sein.

    In velo veritas.

  • ich erwarte mittlerweile schon gar nicht mehr, dass du deine kruden Theorien und Auffassungen begründen kannst.
    ...


    Das trifft sich ja prima. Ich erwarte nämlich auch nicht, dass du irgendetwas je verstehen wirst.
    Ja, ja, die Sender? <-> Empfänger? Probleme.

    Und, weißt du, ich habe schon so viele Fehler in meinem Leben gemacht. Aber: Noch keinen fatalen.
    Und wenn ich bisher fälschlich angenommen habe, dass Schutzstreifen benutzungspflichtig seien, na und?

    Ich werde auch weiter Fehler machen. Selbstverständlich.
    Viel wichtiger ist doch: Kann ich sie korrigieren oder muss ich sie immer wiederholen?
    Mir hilft, dass ich weiß:
    Probleme mit seinem Empfänger sollte man nie ausschließen.

    In velo veritas.


  • D.h. doch wohl, es muss für Schutzstreifen überhaupt erstmal Radfahrstreifen in Bedacht gezogen werden können, es müssen also Radverkehrsgefährdungsgründe, die über das normale Maß hinausgehen, vorliegen.
    Liegen die vor UND gehen Radstreifen nicht, erst dann können Schutzstreifen angelegt werden. Oder was?

    Ich sehe das anders: Es liegen keine besonderen Gefährdungen vor, also sind Radfahrstreifen (=RWBP) nicht möglich. Also dürfen Schutzstreifen in Betracht gezogen werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Alles Unsinn!! Es bedarf keiner Ultra-Extrem-Gefahrenlage, um irgendwelche Radverkehrsanlagen anzulegen. Dann dürfte z.B. auch nicht das Gehwegradeln erlaubt werden mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , es dürfte dann keine Radwege ohne Benutzungszwang geben. In der VwV-StVO steht nicht drin, dass für die Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radverkehranlagen eine besondere Gefahrenlage notwendig sei. Auch argumentieren die Gerichte nicht entsprechend. Schließlich habe ich bei einem nicht benutzungspflichtigem Radweg die Wahlfreiheit zwischen Radweg ODER FAHRBAHN. Wie mein Vorgänger hier schon erwähnt ergibt sich die Benutzung des Schutzstreifens durch das Rechtsfahrgebot. Wäre der Schutzstreifen jedoch regelwidrig angelegt - also zu schmal und ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos - darf der Radler sogar neben dem Fake-"Schutzstreifen" fahren - nicht auf dem Gehweg, sondern links daneben auf der Fahrbahn.

    Übrigens hat bislang niemand gegen den Schutzstreifen in Soest geklagt, und er wurde sogar ausgezeichnet. Kann also nicht sooo verkehrt sein. Vorstadt-Strizzi kann ja gern dagegen klagen. ;)

  • hallo Michael

    ich, als Ausländer, empfinde die deutsche Rechtslage als ausgesprochen defizitär und erbärmlich (*1 : sie steht in keiner Weise auf dem Niveau der anderen deutschen Errungenschaften (technischer, naturwissenschaftlicher, künstlerischer und sonstiger Geistwissenschaften sowie Position in der Weltwirtschaft).

    wäre es nicht hier ein Veloforum, würde ich gern mit einem brandtaktuellen Beispiel (*2 antreten.

    aber auch direkt aus der Velosphäre kann man sehr viel ableiten! wie kann es sein,

    a/ dass seit 3 Jahrzehnten D nur Makulatur-Gesetze herausgibt (StVO und ihre VWV-StVO), die wohl in Kraft treten, aber nicht automatisch sofort wirksam werden? das ist doch Hochmittelalter, entschuldige!

    b/ dass das Bundesrecht nicht zur Vereinheitlichung der Wegerechte, damit jeder, der sich in D aufhält eine eindeutigen und nicht landesabhängigen Rechtslage konfrontiert wird (beisp. Verkehrsrechte auf Wirtschaftswegen und deren Definition überhaupt, und diese Wirtschaftswegen sind ja ausserhalb Hamburg sehr wichtig für die Radler in der Freizeit)

    c/ dass Verantwortliche (ja, ich halte ein so hoch gestellter Politiker wie ein Verkehrsminister für einen "Verantwortlichen", stelle Dir mal vor) von Kampfradler etc. in der Öffentlichkeit sprechen kann?

    d/ dass viele Verantwortliche aus der Polizei, die laut Rechtslage den eindeutigen Auftrag hat, den unmotorisierten Verkehr als Schutzbefohlene anzusehen, vehemente Pressekampagnen führt, die exakt dazu führen, dass hinterher die Radler auf der Fahrbahn bestialisch angehupt werden, vernichtende stimmungsmachende Meldungen herausgeben dürfen (ich glaube oft im "Polizeibericht", und die Presse übernimmt ja den Schrott unbearbeitet so in ihren Schlagzeilen!)! Die Kamp(k)fzler führen sich regelrecht als Hilfssherifs dieser Polizei, wenn sie einen anhupen

    e/ dass die Gleichstellung der Verkehrsteilnehmer derart weit geht, dass die
    - gelbe Phase
    - Induktionsschleifen nahezu überall wo die Armen (motorloser Verkehr) Vorabbettelanlagen antrifft
    - Phasendauer
    usw. nur der Creme der Elite vorbehalten wird. Das hat auch mit Justiz bzw. Unrecht zu tun! In vielen anderen Ländern ist dieser hohe Standard der Autofahren GAR NICHT üblich, stehen diese Länder D hinterher nach, was Recht anbelangt, oder hat sich nicht da vielmehr D auf dem Weg der Parteiergreifung zu Gunsten des Dosenverkehrs und der Automobilwirtschaft, die hier eine ausschlaggebene Position und Bedeutung, zweifelsohne hat, mit blankem Unrecht vielleicht bewegt?

    ich glaube viel mehr, dass wir hier aus der Gewöhnung, einen hohen Standard auf vielen Gebieten zu haben, an unseren Missständen in Deutschland gewöhnt haben, auch Justizdefizite, und dass der sonstwo vorhandene hohe Standard und hilft, das zu vergessen!

    warum kommen Schweizer mit der Wiener-Konvention 68 im Verkehr zurecht? Denken Sie anders im Kopf weil sie Schwitzerdeutsch sprechen?

    Gruss


    (*1: kluge Leute merken das auch richtig: Sohn war zuerst, nicht aus vermeintlichen Verlegenheit, Abi eins, man kann wählen, was man will, sondern aus Engagement, bei der Rechtsfakultät eingetragen, und hatte einen Studiumsplatz auch sofort zugesprochen bekommen... Und zuerst nichts mehr gemacht, da damit sehr zufrieden. Musste aber zum Ersatzdienst gehen, und wurde dann von nahezu allen Mitmenschen bearbeitet: «die willst doch nicht wirklich Jura!!! Vergeudung!!! usw.». Änderte dann seine Pläne, nachdem sogar viele Juristen ihn dazu bewegten (aber engagierte sich schwer während der ganzen Zeit des langen Medizinstudium in der Fachschaft!

    (*2: gestern erhaltene Rundschreiben meiner Bank zur Sache Kirchensteuer! Da hört es, bei den Kirchensteuern mit dem sonst überall vorgeschobene Datenschutz und Unmöglichkeit/Unfähigkeit die Daten aufwandssparend weiterzugeben auf: für die Kirchen will man Zwangsmitteilungen doch durchführen!

  • Wenn Verkehrssicherheitsgründe vorliegen würden, hätte die RWBP gar nicht abgeschafft werden dürfen. Vielleicht habe ich aber auch nur nicht mitgekriegt, dass letzthin der LKW-, Bus- Verkehr so enorm zuggenommen hat oder der Wiesendamm zur Bundesstrasse aufgewertet worden ist und der MIV-Verkehr sich enorm verstärkt hat.


    Ob eine Straße zur Bundesstraße "aufgewertet" wurde oder nicht spielt hinsichtlich der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht keine Rolle. Die Behörden hätten das zwar gern und ziehen es auch gern als Argument gegen Widersprüche ins Feld - aber es ist nicht so.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • @munchengladbach : Puh, da hast Du aber wieder sehr weit ausgeholt!
    In der von Dir geäußerten pauschalen Form würde ich die Kritik an der deutschen Rechtslage so nicht stehenlassen wollen. Und dass Du gerade das Hochmittelalter heranziehst, um das Rechtssystem zu disqualifizieren, lässt mich vermuten, dass Du Dich mit dieser historischen Epoche mal befassen solltest.
    Ich will Deine Kritik gar nicht in allen einzelnen Punkten aufarbeiten, weil das echt mühsam würde. Nur soviel: nicht alles, was Dir nicht in den Kram passt, ist gleich grobes Unrecht oder Justizfehler.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Insofern stimme ich dir zu. Leider steht dort auch, dass wie ein Radfahrstreifen aussieht:

    Zitat

    10 3. Ein
    Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch
    Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist
    in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen.

    Dadurch gibt es für Radfahrstreifen ja die gleichen Hürden wie für jeden Radweg. Nun gibt es keine "anderen Radfahrstreifen", also
    solche ohne VZ 237, weil auf dem so entstehenden Seitenstreifen geparkt werden dürfte. Das finde ich suboptimal.
    Ein Seitenstreifen mit Parkverbot wäre eine Alternative, aber das müsste man auch durchsetzen.

    Schutzstreifen stehe ich immer sehr skeptisch gegenüber, weil die mir bisher untergekommenen genau die Gefahrenzone markieren.
    Damit könnte ich mich allerdings anfreunden, Mischverkehr mit automobiler Wutbremse, sozusagen.

  • Ich halte das deutsche Verkehrsrecht eigentlich nicht für sonderlich problematisch. Auch die Straßen- und Wegegesetze der Länder unterscheiden sich in ihren wesentlichen Punkten kaum.

    Ein Punkt ist allerdings in der Tat ungewöhnlich: Die StVO ist, wie der Name schon sagt, eine Rechtsverordnung, kein Gesetz. Sie wird daher nicht vom Bundestag erlassen, sondern von der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes. Das wiederrum lässt aber einen sehr großen Spielraum für die Ausgestaltung der Verordnung, sprich, die Bundesregierung kann eigentlich den Straßenverkehr regeln, wie sie will - eingeschränkt durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates. Das ist durchaus ungewöhnlich.

    In Dänemark ist das Faerdselslov dagegen ein Parlamentsgesetz. Der Bundestag ist somit nicht wirklich beteiligt (er könnte allerdings das StVG ändern und damit unmittelbar Einfluss auf die StVO nehmen).

    Das Inkrafttreten ist auch klar geregelt. Fehler, wie sie hier tatsächlich einmal bei der Bekanntmachung passiert sind, kommen halt immer mal vor, sind aber die absolute Ausnahme.

  • Und dass Du gerade das Hochmittelalter heranziehst, um das Rechtssystem zu disqualifizieren, lässt mich vermuten, dass Du Dich mit dieser historischen Epoche mal befassen solltest.

    was mittelalterlich ist, kann ich erklären!

    einige Änderungen wurden im letzten Jahrtausend getroffen (Jahrtausend des Mittelalters, ob Du willst oder nicht, es ist so, und zwar die meiste Zeit! Denn 1472 schrieb man erst folgende Story:)... und einige Spielregel sind regelrecht einen befohlenen Gruss an den Hut des habsburgischen Landvogts Gessler zu Altdorf, tut mir leid.

    und was dabei schlimm ist, ist der Zeitraum zur Umstellung des alltäglichen Lebens nach dem neuen Recht! Es wachsen, wie in von der Geschichte geschundenen Ländern Generationen von jungen Leuten heran, für die das Recht keine Bedeutung haben kann, weil es nie angewandt oder, dann nur extrem weich und herzlos, wurde!

    und das hat auch mit Verkehrsrecht zu tun... merkst Du sofort, wenn Du eine schöne Radtour an der wunderschönen Maas, kaum 30 km von hier entfernt (oft unterschätzter Fluss, 900 km lang, mit einem grossen Zufluss am Schluss, der Rhein ;) !) machst: Du brauchst keine Staatsgrenzenschildern um sofort zu kapieren, Du bist nicht mehr in D, denn

    - wo es keine Grafitis gibt (= eine ruhige Jugend)
    - auch mitunter weil der Verkehr vernünftig geregelt ist (unterschätze nicht die Bedeutung und den Einfluss von solchen wirklich all- und fast ganztägigen Regeln auf dem Gemüt und Verhalten der Menschen, speziell von jungen Menschen, die andere Zeiten nie kennen gelernt haben)

    bist Du nicht mehr in D. Das merkst Du spontan und sofort beim Radeln!

    Viele Forumteilnehmer sogar sind in einer Zeit aufgewachsen, seit wann die neuen Rechtsmassstäbe gelten und nicht angewandt werden: Sie wissen ganz genau, dass man vollkommen abseits des Rechtes wunderbar leben kann (ist der Ruf erst ruiniert usw. ...), und dass die Behörde auch sogar ungeniert so lebt, obwohl sie nur unser Dienstleistungsträger von uns allen ist: Sie masst sich an Politik selbst zu machen und zu definieren...