Ich fahr häufiger mal die Dehnhaide lang. An geeigneter Stelle lasse ich auch mal die Autler überholen, z. B. hier:
Nachdem ich nun nochmal in die StVO geschaut habe, frage ich mich, ob ich den Seitenstreifen überhaupt benutzen darf.
In §2 StVO steht nun:
Zitat(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Also darf ich, weil ich ein Fahrzeug führe, erstmal nicht den Seitenstreifen nutzen.
In (4) steht nun aber:
ZitatWer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind
Es gibt hier einen nicht (mehr) benutzungspflichtigen Radweg.
Das heißt: Ich darf auf der Fahrbahn fahren, darf aber nicht aus Nettigkeit auf den Seitenstreifen ausweichen, weil irgendwo weiter rechts ein Radweg ist? Wenn die roten Steine ausgebaut würden, dürfte ich den Seitenstreifen befahren?