Benutzung von Seitenstreifen verboten?

  • Ich fahr häufiger mal die Dehnhaide lang. An geeigneter Stelle lasse ich auch mal die Autler überholen, z. B. hier:
    Nachdem ich nun nochmal in die StVO geschaut habe, frage ich mich, ob ich den Seitenstreifen überhaupt benutzen darf.

    In §2 StVO steht nun:

    Zitat

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Also darf ich, weil ich ein Fahrzeug führe, erstmal nicht den Seitenstreifen nutzen.

    In (4) steht nun aber:

    Zitat

    Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind


    Es gibt hier einen nicht (mehr) benutzungspflichtigen Radweg.

    Das heißt: Ich darf auf der Fahrbahn fahren, darf aber nicht aus Nettigkeit auf den Seitenstreifen ausweichen, weil irgendwo weiter rechts ein Radweg ist? Wenn die roten Steine ausgebaut würden, dürfte ich den Seitenstreifen befahren? ?(

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Interessant, den Zusammenhang hatte ich noch gar nicht gesehen. Sieht mir auch so aus, als dürfte man in Gegenwart von Radwegen nicht auf dem Seitenstreifen fahren. Andererseits: Die Gefahr einer Sanktionierung dürfte gering sein, die Rennleitung wird diesen Zusammenhang sicherlich nicht kennen und der Bußgeldkatalog kennt keinen Tatbestand für diese Regelung.

  • Zitat

    2. Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt -- 10€

    Aber ich glaube kaum, dass jemand versuchen wird, mich deswegen zu belangen. Eher käme es umgekehrt, dass ich den Seitenstreifen aus welchen Gründen auch immer nicht befahren möchte und das auf Nachfrage mit dem Benutzungsverbot begründe :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie wäre es denn mit StVO §5:

    Zitat

    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.


    Wenn also viel Gegenverkehr ist (oder enge Einbahnstraße) und sich hinter dir die Autos stauen, die Lichtsignalanlagen vor dir grün zeigen, bzw der Verkehr vor dir auch nicht schneller ist als du... dann würde ich evtl. auch auf den Seitenstreifen ausweichen. In der Dehnhaide musste ich das aber bisher noch nicht.

  • in der Dehnhaide gibt's nur an einer Stelle einen "Seitenstreifen". unmittelbar westlich der Kreuzung mit dem Pfenningsbusch und der Friedrichsberger Str.
    Der Seitenstreifen ist häufig beparkt und von der Oberflächenbeschaffenheit auch so kritisch, dass man als Radfahrer prinzipiell Gefahr läuft, sich zu maulen.

    Die anderen "Streifen" in Höhe der Einfahrt zum AK Eilbek sind angelegt, um ausparkenden Kfz ein Rückwärtsfahren zu ermöglichen. Die würde ich nicht als Seitenstreifen bezeichnen. Zumal die auch nicht-kontinuierlich verlaufen. Die sind nach wenigen Metern zu Ende. und dann? :)

  • und hier der Seitenstreifen (auf rechter Seite)
    googlemaps


    Mir gefällt irgendwie, wie paar Meter weiter der Smart genau zwischen einer Parklücke und der Einfahrt parkt. : D
    Interessanterweise scheint es nochmal paar Meter weiter ein paar Leuten völlig egal zu sein, dass sie andere komplett zuparken. Aber dort tippe ich drauf, dass die Fahrer mal eben zur Eisdiele rein sind. ; )

  • Seitenstreifen muss man sogar benutzen:
    Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Nr. 68)
    c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

    Quelle:

  • Es ging doch um Seitenstreifen generell...
    Klar, "muss möglichst", wobei ähnliches ja auch für blaue Radwege gilt, und da ist es fast nie möglich, gefahrlos(!) drüberzufahren :)

  • Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Nr. 68)<br />
    c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, m&uuml;ssen au&szlig;erorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und &auml;hnlich langsame Fahrzeuge m&ouml;glichst rechts von ihr fahren.

    Abgesehen davon, dass es nunmal um au&szlig;er&ouml;rtliche Seitenstreifen geht, habe ich noch immer ein Problem mit den &bdquo;&auml;hnlich langsamen Fahrzeugen&ldquo;: Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber h&auml;tte Fahrr&auml;der und Motorroller dieser Aufz&auml;hlung hinzugef&uuml;gt, wenn die auch rechts der Markierung fahren sollen &mdash; hat er aber nicht. Das macht auf mich eher den Eindruck, als wollte sich der Gesetzgeber das ganze Ger&ouml;del mit den tausend verschiedenen Fachbezeichnungen f&uuml;r unterschiedliche landwirtschaftliche Fahrzeuge sparen.

    Unabh&auml;ngig davon ist aber auch hier &bdquo;m&ouml;glichst&ldquo; recht von der Markierung zu fahren: Wenn der Seitenstreifen aufgrund von Wurzelaufbr&uuml;chen oder den &Uuml;berresten des Winterdienstes nicht befahrbar ist, dann sollten auch Radfahrer links der Markierung bleiben.