Kreuzung mit Ampel: Was gilt?

  • Ich bin einer Kreuzung begegnet, wo ich nicht weiß, was jetzt eigentlich das legale Verhalten für Radfahrer ist. An dieser T-Kreuzung ist jetzt eine Baustellenampel eingerichtet: Vizelinstraße/Julius-Vosseler-Straße (Hamburg). In der Vizelinstraße gibt es jetzt eine Ampel, die einen Pfeil nach links hat, da die Julius-Vosseler-Straße nach rechts aufgrund einer Einbahnstraße nicht mehr auf der Fahrbahn in der Richtung befahren werden darf. Es gibt aber einen Radweg. Wie kommt man jetzt legal von der Fahrbahn der Vizelinstraße nach rechts auf den Radweg? Kann ich § 37 (2) StVO so verstehen, dass - wenn es kein Rot für meine Richtung gibt - ich einfach immer abbiegen kann? Ich finde das etwas komisch, denn es wird zwar Grün mit Pfeil, aber nicht Rot mit Pfeil erwähnt, woraus ich wieder schließen könnte, dass Rot "Halt vor der Kreuzung" bedeutet unabhängig vom Pfeil und demzufolge dürfte man nie abbiegen, da Grün mit Pfeil nur nach links geht.

    Ich habe schon alle Varianten ausprobiert :D: Absteigen und rechts über Gehweg rollern, bei Grün einfach rechts abbiegen, bei Rot einfach rechts abbiegen

    Vor kurzem war auch so eine lustige Regelung in der Julius-Vosseler-Straße selbst: Keine Regelung für das Geradeausfahren, um auf den Radweg neben der temporären Einbahnstraße zu kommen, nur eine Ampel mit Pfeil nach rechts und eine Fußgängerampel. Da habe ich mich dann an der Fußgängerampel orientiert, da die Ampelschaltung nicht vollständig einsehbar war.

  • Danke für die Antwort! Das habe ich auch zuerst gedacht, aber wo steht das eigentlich? Beim kurzen oberflächlichen Stochern bin ich eher verunsichert als bestärkt worden und deswegen die Frage hier.

  • Es hat sich vermutlich keiner drum geschert, was die Fahrradfahrer machen sollen. An der Stelle hätte ja eine Ampel ohne Pfeil und ein Verbot der Einfahrt gereicht, um klar zu machen, dass es nur eine Möglichkeit für das Abbiegen über die Fahrbahn gibt. Schreib ich nachher dem PK? Hm...

    Ich schließe aus dem bisherigen: Der einzig legale Weg ist das Rollern über den Gehweg oder das doppelte Linksabbiegen um auf den Radweg zu kommen, um dann die Kreuzung wieder gerade zu überqueren. Ich lasse mich auch gern von Hane oder anderen überzeugen, aber noch sehe ich nicht, wie sich das zu einem stimmigen Gesamtbild fügt.

  • Vz 209 nach links steht da

    Na dann gilt das von Hane gesagte natürlich nicht mehr, denn das war vor dieser Aussage. Da hilft dann wirklich nur noch "absteigen und schieben", wenn es regelkonform ablaufen soll.

    Edit: Am besten regt man bei der Verkehrsbehörde ein Zz [Zusatzzeichen 1022-10] an.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)