Ich bin einer Kreuzung begegnet, wo ich nicht weiß, was jetzt eigentlich das legale Verhalten für Radfahrer ist. An dieser T-Kreuzung ist jetzt eine Baustellenampel eingerichtet: Vizelinstraße/Julius-Vosseler-Straße (Hamburg). In der Vizelinstraße gibt es jetzt eine Ampel, die einen Pfeil nach links hat, da die Julius-Vosseler-Straße nach rechts aufgrund einer Einbahnstraße nicht mehr auf der Fahrbahn in der Richtung befahren werden darf. Es gibt aber einen Radweg. Wie kommt man jetzt legal von der Fahrbahn der Vizelinstraße nach rechts auf den Radweg? Kann ich § 37 (2) StVO so verstehen, dass - wenn es kein Rot für meine Richtung gibt - ich einfach immer abbiegen kann? Ich finde das etwas komisch, denn es wird zwar Grün mit Pfeil, aber nicht Rot mit Pfeil erwähnt, woraus ich wieder schließen könnte, dass Rot "Halt vor der Kreuzung" bedeutet unabhängig vom Pfeil und demzufolge dürfte man nie abbiegen, da Grün mit Pfeil nur nach links geht.
Ich habe schon alle Varianten ausprobiert : Absteigen und rechts über Gehweg rollern, bei Grün einfach rechts abbiegen, bei Rot einfach rechts abbiegen
Vor kurzem war auch so eine lustige Regelung in der Julius-Vosseler-Straße selbst: Keine Regelung für das Geradeausfahren, um auf den Radweg neben der temporären Einbahnstraße zu kommen, nur eine Ampel mit Pfeil nach rechts und eine Fußgängerampel. Da habe ich mich dann an der Fußgängerampel orientiert, da die Ampelschaltung nicht vollständig einsehbar war.