was möchte man uns damit sagen? Radwegebenutzugspflichten dürfen ignoriert werden?
Ist die Benutzungspflicht wirklich so angeordnet?
Ich bin nicht sicher ob Sie zuständig sind, bitte ggf. weiterleiten.
Das Schild steht da 3 Mal!
 
		 
		
		
	![Zusatzzeichen 1012-32 [Zusatzzeichen 1012-32]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1012-32.png) verziert:
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