Gegeben ist diese Busschleuse am südlichen Sophienblatt in Kiel. Busse sollen sich im Bereich der folgenden Kreuzung vom Bussonderfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen. Dazu gibt es an der Ampel zusätzlich zum Fahrbahnsignal noch die Möglichkeit, F1 zu signalisieren, um dem Bus die Weiterfahrt auf dem Bussonderfahrstreifen zu ermöglichen. Gleich dahinter folgt noch einmal separat F5, was in der Praxis immer zu Irritationen bezüglich § 20 Abs. 5 StVO führt: F5 ist eigentlich so etwas wie „Vorfahrt achten“, im Endeffekt gehen aber die meisten Busfahrer und Kraftfahrer davon aus, dass es sich hier um einen Anwendungsfall von § 20 Abs. 5 StVO handelt. Wie auch immer, darum soll es nun nicht gehen.
Hier gibt’s nun aber eine Haltlinie für Radfahrer auf dem Boden, die zwar kaum sichtbar, aber dennoch existent ist.
Ich stelle mal die ganz blöde Frage: In welcher Kombination der beiden vorderen Lichtsignale und der Fußgängerampel im Hintergrund würdet ihr hier warten?