Ampel mit Busschleuse am Sophienblatt

  • Gegeben ist diese Busschleuse am südlichen Sophienblatt in Kiel. Busse sollen sich im Bereich der folgenden Kreuzung vom Bussonderfahrstreifen auf die Fahrbahn einordnen. Dazu gibt es an der Ampel zusätzlich zum Fahrbahnsignal noch die Möglichkeit, F1 zu signalisieren, um dem Bus die Weiterfahrt auf dem Bussonderfahrstreifen zu ermöglichen. Gleich dahinter folgt noch einmal separat F5, was in der Praxis immer zu Irritationen bezüglich § 20 Abs. 5 StVO führt: F5 ist eigentlich so etwas wie „Vorfahrt achten“, im Endeffekt gehen aber die meisten Busfahrer und Kraftfahrer davon aus, dass es sich hier um einen Anwendungsfall von § 20 Abs. 5 StVO handelt. Wie auch immer, darum soll es nun nicht gehen.

    Hier gibt’s nun aber eine Haltlinie für Radfahrer auf dem Boden, die zwar kaum sichtbar, aber dennoch existent ist.

    Ich stelle mal die ganz blöde Frage: In welcher Kombination der beiden vorderen Lichtsignale und der Fußgängerampel im Hintergrund würdet ihr hier warten?

  • Auf dem Radweg? Da würde ich garnicht warten, sondern nur im Rahmen von § 1 Rücksicht auf die Fußgänger nehmen, die auf dem Weg zum Knopf ihrer Bettelampel (*) meinen Weg kreuzen müssen.


    * aus der Tatsache, dass nur in der Mitte des dreifeldrigen Fußgängersignalgeber was leuchtet, schließe ich auf die typische Kieler Bettelampel, bei der nach Knopf drücken oben in rot "Signal kommt" aufleuchtet?

  • Malte

    Du kennst ja meine Meinung dazu inzwischen. Mangels "besonderer Lichtzeichen für den Radverkehr" gelten auch für Radfahrer auf dem sogenannten Radweg die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr". Und bei Rot würde ich da (ja, bei beiden) auch halten, außer vielleicht nachts halb vier bei gähnend leerer Straße.

    Edit: Unter Umständen hält man also dreimal: Vor der Haltestelle wegen der ein- und aussteigenden Fahrgäste (die haben Vorrang) und dann an jeder Ampel.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)