Wenn man es im Sinne der StVO genau nimmt, sind "Radverkehrsführungen" ja sowieso nur Pinseleien auf der Fahrbahn.
Ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe bleibt ein Gehweg (eben eine Fußverkehrsanlage), kann also keine Radverkehrsanlage sein.
Er wurde aber für den Radverkehr freigegeben. Oder werden Radfahrer dort dann automatisch zu Fußverkehr? Das hebt doch nur Ver- und Gebote auf. In der Konsequenz müsste das meiner Ansicht nach dann auch für gelten, denn jene sind mindestens zur "Hälfte" ja auch Fußverkehrsanlagen. Für mich verbirgt sich hinter dem ja sowieso einer der größten systemischen Widersprüche der gesamten StVO. Das einzige, was beide Formen unterscheidet, ist die Verpflichtung, darauf zu fahren.