Welches Lichtzeichen ist zulässig?

  • Wenn man es im Sinne der StVO genau nimmt, sind "Radverkehrsführungen" ja sowieso nur Pinseleien auf der Fahrbahn.

    Ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe bleibt ein Gehweg (eben eine Fußverkehrsanlage), kann also keine Radverkehrsanlage sein.

    Er wurde aber für den Radverkehr freigegeben. Oder werden Radfahrer dort dann automatisch zu Fußverkehr? Das [Zusatzzeichen 1022-10] hebt doch nur Ver- und Gebote auf. In der Konsequenz müsste das meiner Ansicht nach dann auch für [Zeichen 240] gelten, denn jene sind mindestens zur "Hälfte" ja auch Fußverkehrsanlagen. Für mich verbirgt sich hinter dem [Zeichen 240] ja sowieso einer der größten systemischen Widersprüche der gesamten StVO. Das einzige, was beide Formen unterscheidet, ist die Verpflichtung, darauf zu fahren.

  • Er wurde aber für den Radverkehr freigegeben. Oder werden Radfahrer dort dann automatisch zu Fußverkehr?

    Auch ein Radweg kann vereinzelt für KFZ-Verkehr freigegeben sein, es bleibt ein Radweg, also eine Radverkehrsanlage. Angelegt ist das Ding für Radverkehr, das bleibt so trotz Freigabe. Analog gilt das für "Fußverkehrsanlagen". Anders verhält es sich bei [Zeichen 240], denn dann ist die Verkehrsanlage für mehrere Verkehrsarten, eben auch für Radverkehr "angelegt".

    Ich weiß nicht, worauf das Beharren, ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe sei eine Radverkehrsanlage, hinauslaufen soll. Er ist jedenfalls keine.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich würde einen freigegebenen Gehweg auch als Radverkehrsführung betrachten, zumindest wenn es um die zu beachtenden Signalgeber geht. Die erste Frage wäre schon mal, ob in dem Fall ein kombinierter Signalgeber für Fußgänger und Radverkehr vorhanden sein muss oder darf. Wenn es nur einen Signalgeber für Fußgänger gibt, gilt die Ampel für den Fahrverkehr auch für Radfahrer auf dem freigegebenen Gehweg (wer erklärt das dem rechts abbiegenden Durchschnitts-Autofahrer?).

    Bei der Anbringung von Radwegfurten an Kreuzungen im Zuge von Vorfahrtstraßen werden freigegebene Gehwege in der VwV-StVO auch explizit genannt und Radwegfurten kennzeichnen den Verlauf einer Radverkehrsführung über Kreuzungen hinweg.

    Eine Einbahnstraße mit [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] ist für Radfahrer keine Einbahnstraße mehr und Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, sind dort keine Gäste.

    Der besondere Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist explizit genannt, aber das hat meiner Meinung nach keine Auswirkungen auf den gültigen Signalgeber.

    Trotzdem wäre mal interessant, was im Sinne des §37 alles als Radverkehrsführung gilt: Auch Radfahrstreifen? Per Definition ist das "ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg", also nicht Teil der Fahrbahn. Ich wette, dass man Kreuzungen findet, wo es Radfahrstreifen und trotzdem kombinierte Streuscheiben mit Fußgänger- und Radfahrsymbol gibt.

    Gelten Schutzstreifen als Radverkehrsführungen, auch wenn sie Teil der Fahrbahn sind? Falls ja, dann würde bei der Kombination von Schutzstreifen auf der Fahrbahn und freigegebenem Gehweg ein vorhandener kombinierter Signalgeber gelten und nicht der für den Fahrverkehr.

    Das ist alles nicht zu Ende gedacht.

  • Gut, gehen wir einmal davon aus, dass für den Radverkehr freigegebene Gehwege KEINE Radverkehrsführungen sind. Dann gelten für Radfahrer also die Lichtzeichen des Kraftfahrverkehrs. So weit, so schlecht...

    Sollte der Kraftfahrverkehr lichtzeichentechnisch jedoch wohlmöglich mit Richtungspfeilen geregelt sein, haben wir hier regelmäßig feindliches Grün. Der grüne Pfeil besagt ja, dass der Kraftfahrer mit keinem anderen Verkehrsteilnehmer beim Befahren seines Fahrweges im geschützten Bereich zu rechnen braucht. Der auf dem Gehweg fahrende Radfahrer, für den dann ja genau dieses Lichtzeichen ebenfalls gilt, darf dann ja wohl auch ausgehen.

    Möglicherweise haben Abbiege- und Geradeausverkehr auch gleichzeitig Richtungspfeil-Grün. Und genau hier gibt es wieder Schnittpunkte, wo die Verfechter des Kraftfahrverkehrs wohlmöglich plötzlich wieder auf § 10 StVO verweisen, da der Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein von anderen Straßenteilen (Gehweg) auf die Fahrbahn einfährt bzw. diese quert. Lassen wir dann mal die Lichtzeichenanlagen außen vor, kommt man ganz schnell zu der Überzeugung, dass Radverkehr an Bordsteinen NIEMALS Vorrang hätte und das Rechtsabbiegen der Kraftfahrer ohne Rücksichtnahme gegenüber dem Radverkehr dadurch völlig legal ist.

    Deswegen ist mir die andere Variante viel lieber: Der freigegebene Gehweg ist eine Radverkehrsführung. Es sind auch dort Kombi-Streuscheiben oder gar Fahrradampeln vorzuhalten, damit der Radverkehr im Umlauf der Lichtzeichenanlagen - gerade auch bei Richtungspfeilen - berücksichtigt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Alf (25. Oktober 2018 um 12:46)

  • Diese "Fahrradampeln" sind doch ein netter Service für Radfahrer, so muss man sich nicht den Hals verrenken um nach oben zu sehen, wenn man ganz vorne steht. Der rechtliche Rahmen ist doch gewahrt, wenn diese genau parallel zu anderen Signalgeber arbeiten.

    Ich habe eine Vermutung: unterschiedliche Räumzeiten. Wenn die Fahrbahnampel auf der einen Seite auf rot schaltet, muss es eine gewisse Zeit dauern, bis die Gegenseite grün bekommt. Kann es sein, dass diese Zeitspanne verlängert wird, falls jemand die Fahrradampel drückt?

    Mir ist klar, dass das immer noch Unfug wäre, weil bei der angegebenen Automatik-Parallelschaltung Radfahrer ja einfahren können, ohne zu drücken, aber wir haben ja schon viel installierten Unfug erlebt ...

  • Ich habe eine Vermutung: unterschiedliche Räumzeiten. Wenn die Fahrbahnampel auf der einen Seite auf rot schaltet, muss es eine gewisse Zeit dauern, bis die Gegenseite grün bekommt. Kann es sein, dass diese Zeitspanne verlängert wird, falls jemand die Fahrradampel drückt?

    Habe es nun beobachtet: Die Räumzeit verlängert sich durch Betätigung des Tasters n i c h t !

  • Es ist doch ganz einfach. Der Signalgeber für Radfahrer ist nur ein Service, damit Radfahrer nicht so nach oben sehen müssen beim warten. Der Knopf ist für Rennräder aus Karbon vermutlich nötig, da der Sensor diese nicht erkennen wird.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)