Radverkehrsführung an der Arbeitsstelle am Gorch-Fock-Wall

  • Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Gorch-Fock-Wall wird seit einigen Wochen im Bereich der nordwestlichen Bushaltestelle U Stephansplatz gebaut. Für den Rad- und Fußverkehr wurde ein Zeichen 240 mit dem Hinweis „in den nächsten 50 Metern“ aufgestellt, dazu tanzt ein Zeichen 239 mit dem Hinweis „Radfahrer absteigen“ je nach Tagesform fröhlich hin und her.


    Der für den Rad- und Fußverkehr vorgesehene Durchgang misst teilweise nicht einmal einen Meter Breite, dort haben Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer vermutlich erhebliche Probleme. Andererseits lässt sich auch kaum der Aufforderung nach „Radfahrer absteigen“ nachkommen, weil ich in der engen Lücke mein Fahrrad gar nicht schieben kann.


    Ich möchte Sie bitten zu überprüfen, ob die regelmäßig wechselnde Beschilderung noch den Anordnungen entspricht und die Konkurrenzsituation zwischen Zeichen 240 und Zeichen 239 mit „Radfahrer absteigen“ aufzulösen. Ich würde mich sehr freuen, wenn außerdem eine konfliktfreie Führung für Radfahrer und Fußgänger möglich wäre. Eventuell ließe sich der Radverkehr bereits im Kreuzungsbereich auf die Fahrbahn verschwenken?


    Mit freundlichen Grüßen
    Malte Hübner

  • PK 14 hat schnell geantwortet. Das[Zusatzzeichen 1012-32] soll entfernt werden, es würde generell nicht in Hamburg verwendet. Nun ja. Von einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn hätte man angesichts der Verkehrsdichte Abstand genommen. Ich schrieb darauf zurück:

  • PK 14 hat schnell geantwortet.

    Naja, vielleicht hätte damals einfach der Hinweis auf die RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Stand 1995) ausgereicht.

    Aber nun gibt es die Arbeitsstelle dort immer noch.

    Und deshalb gibt es Kritik z.B. von hamburgize.com:

    "Fahrradstadt" Hamburg: Behörde hält Unterbrechung des benutzungspflichtigen Radwegs am Gorch-Fock-Wall für vertretbar

    mit der Antwort der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde:

    "Die zeitweise eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Radwegs steht wegen des Sicherheitsgewinns für Radfahrende (gegenüber der Fahrbahnbenutzung ) nach hiesiger Bewertung nicht außer Verhältnis."

    Da sah es am Sonntag dann so aus:

    Radwegbenutzungspflicht und dann?

    Nur noch Fußgänger. Keine Aufleitung auf die Straße. Oh, da stimmt irgendwas nicht. Ist sogar gefährlich.

    Statt 110 zu rufen, warum nicht kurz zur zuständigen Wache PK 14 fahren?

    Dort kurz von der Gefährlichkeit berichtet. Warum ich das denn nicht selber richtig hingestellt hätte? Mein Hinwies auf vielleicht unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr sorgte für Kopfschütteln. Man wird sich das aber gleich anschauen.

    Eine Stunde später (zugegeben habe ich schlechte Erfahrungen mit PK 14 bei vorigen Beschwerden gemacht) nochmals an der Arbeitsstelle vorbeigefahren. Keine Veränderung, eine Bremsspur

    zeugt von der Gefährlichkeit der irreführenden Absicherung der Arbeitsstelle. Also wieder zum PK 14. Nochmals Schilderung der Situation, verhaltenes Interesse, man kümmert sich.

    Hinweis: wer versucht von dieser Wache des PK 14 mit dem Rad weg zu fahren, wird feststellen, dass dies nicht möglich ist.

    Richtung Süden endet der Schutzstreifen vor einer Einbahnstraße. Richtung Norden ist dann alternativ die Durchfahrt verboten.

    Jo, Hamburg Fahrradstadt! -> ? Und nu?

    Abschließend möchte ich feststellen, dass ich von Herrn S, vom PK 14 am 12.08.2018 aufgefordert wurde (mit Zeuge), zukünftig selber bei einer von mir vermuteten Gefährdung einschreiten zu dürfen. Das ist doch was!