Änderungen wegen der DSGVO

  • Übrigens hatte schon die Polizei selbst komplette Inhalte einer meiner e-mails mittels Cc an eine andere Behörde weitergeleitet... Aber die dürfen das natürlich!?

    Ich hatte eine G10 Sicherheitsüberprüfung. Dabei gab es eine Länderliste und ich musste angeben, ob ich in einem dieser Länder war. Dieses Jahr gab es eine neue Länderliste. Die wurde vom BMI, Abteilung Geheim- und Sabotageschutz, per Email verschickt. Im CC stehen über 100 Emailadressen von Leuten, die (vermutlich) ebenfalls eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung hatten.

    Ende des Monats bekomme ich Besuch, da wird überprüft, ob in Sachen Datenschutz bei uns alles in Ordnung ist. Mal sehen, was die dazu sagen. 8)

  • Manche sollten vielleicht mal eine Schulung machen, die den Unterschied zwischen CC und BC erklärt.

    Oder wie man einen Verteiler anlegt, in dem jeder seine eigene Mail ohne Bezug zu anderen Empfängern erhält und auch nicht mehr Arbeit macht.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • die Behauptung,"XY wurde vorsätzlich nicht getan!" zu widerlegen ist so faktisch unmöglich

    Natürlich ist es das, wenn die Legislative neues Recht mit dem Wissen erlässt (und ich suche die Stellungnahme des entsprechenden Ministeriums jetzt nicht aus, in dem ausdrücklich auf die Judikative verwiesen wird, die das klären solle), dass jenes mit anderem Recht kollidiert!

    sachliche Aussage: aufgrund fehlender Eindeutigkeit einer Formulierung sind nicht alle denkbaren Situationen und Sachverhalte geklärt.

    Und hey - das ist bei ganz vielen Verordnung, Gesetzen, Normen und Richtlinien so. Die decken fast alle ziemlich weite Bereiche innerhalb ihres aufgespannten Bezugsrahmens ab, geben Richtungen vor, geben mal ganz konkret etwas an, mal nur eine Richtung vor.

    Wie gesagt: Das lässt sich vermeiden, indem man (wie andere Länder das auch im Zuge der DSGVO gemacht haben) eindeutige Regelungen auch bzgl. des Themas Fotografien schafft. Hat man nicht getan. Und es geht hier ja beim besten Willen nicht um eine 5-Euro-Ordnungswidrigkeit...!

    Ist die DSGVO ein super-duper-gelungenes Konstrukt, mit Regelungen, Vorgaben und Richtungen, die alle Sachverhalte eindeutig abdecken, die sofort verständlich, einfach umsetzbar sind? nö.

    Nochmal: Zeige mir irgendeinen konkreten Vorteil, den mir persönlich (oder meinetwegen dem Großteil der Bevölkerung) die DSGVO nun gebracht hätte? Ich sehe keinen...! Ich finde es schon bezeichnend, dass Leute von vornherein überzeugt davon sind, dass etwas (hier die DSGVO) im Kern "gut" sei, ohne dies auch konkret belegen zu können oder auch nur zu wollen. Ich bin ein sehr großer Freund des Datenschutzes. Wie gesagt - ich ärgere mich seit mehreren Jahren schon mit der Krankenkasse rum, weil ich mir keine egK ausstellen lassen will. Ich habe auch kein "Smartphone" und bin auch sonst nicht per GPS ortbar. Ich gebe auf meine Daten so gut es geht acht... Es ist dieser Pervertierung, dass echter Datenschutz nie eine Rolle spielte und nun stattdessen poplige Webseitenbetreiber am Rande des Ruins stehen, weil die "Datenschutzerklärung" auf der privaten Katzenfotoseite fehlt bzw. Amateur-Fotografen auch keine Fotos mehr von öffentlichen Veranstaltungen machen und an die Zeitungen weiterverkaufen dürfen. Das ist ja nur "Profis" mit Presseausweis gestattet...

    Aber dieses wiederholte kurz-vor-Verschwörungstheorie-gestehe kann ich absolut nicht nachvollziehen.

    Anderen ad hominem vorzuwerfen, sie würden "Verschwörungstheorien" verbreiten, ist ein besonders deutliches Anzeichen, sich mit der Kritik gar nicht erst befassen zu wollen, weil sie dem vorgefassten Standpunkt ("DSGVO = gut") widerspricht. :evil:

  • Zeige mir irgendeinen konkreten Vorteil, den mir persönlich (oder meinetwegen dem Großteil der Bevölkerung) die DSGVO nun gebracht hätte?

    Ich habe kürzlich Direktwerbung (Katalog für Bürokrams) per Post bekommen. Laut DSGVO ist das grundsätzlich erlaubt; die Daten stammen offenbar von meiner Webseite.

    Grundsätzlich bin ich aber nicht an Katalogen interessiert. Umweltschutz und so.

    Es wurde gegen die DSGVO verstoßen (Informationspflichten, ggfs. Weitergabe), so dass ich nun dagegen vorgehen kann. Hoffentlich bekommen die Verantwortlichen ein ordentliches Bußgeld aufgebrummt. Und ich kann die Verantwortlichen dazu verpflichten, meine Daten zu löschen/sperren und mir Auskunft zu erteilen, wer die Daten noch alles bekommen hat.

    Vorteile der DSGVO im Vergleich zum BDSG sind die deutlich höheren Bußgelder, die Informationspflichten und die Vereinheitlichung in Europa. Auch ist das Kopplungsverbot neu; das dürfte den "Großen" noch richtig Probleme verursachen, wenn erstmal die Prozesse durch sind.

    Nachteil ist, dass Direktwerbung nun explizit erlaubt ist.

    Und im Allgemeinen hab ich mit der DSGVO (auch schon mit dem BDSG) Einfluss darauf, ob und wie meine Daten verarbeitet werden.

    Wer als Datenverarbeiter ganz viel Aufwand aus dem Weg gehen möchte, speichert keine Daten und geht auch ansonsten vernünftig mit fremden Daten um.

    Ohne DSGVO oder vergleichbare Regelungen hätte ich keinerlei Handhabe gegen Nutzung und Missbrauch meiner Daten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zeige mir irgendeinen konkreten Vorteil, den mir persönlich (oder meinetwegen dem Großteil der Bevölkerung) die DSGVO nun gebracht hätte?

    Frag mal bei Max Schrems an oder schau direkt bei https://noyb.eu vorbei. Ohne DSGVO (GDPR) wäre deren Arbeit wesentlich schwieriger.

    Ich freue mich, dass durch die DSGVO der Datenschutz endlich die Aufmerksamkeit erhalten hat, die er schon seit Jahrzehnten verdient hätte – sowohl auf Seiten der Nutzer als auch der Datenverarbeiter. Konkret merke ich, dass es einfacher ist, (gescheite) Antworten auf Auskunftsersuchen von Unternehmen zu erhalten. Das war vor der DSGVO teils sehr mühsam. Jetzt ist da spürbar mehr Zug drin …

    Auch wenn nicht alles daran perfekt ist und es mit Sicherheit auch Probleme gab und gibt, so ist die DSGVO grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung und fällt nicht umsonst auch in anderen Teilen der Welt auf fruchtbaren Boden.

  • "gewollte Rechtsunsicherheit" ...
    meine Augen tun langsam weh vom Rollen.

    Ich weiß, dass ein Retweet auf Twitter nicht automatisch bedeutet, dass man dem Inhalt des Tweets zustimmt, aber hinsichtlich der Urheberrechtsreform scheint sich die Grüne Helga Trüpel doch ganz gut damit abfinden zu können, dass die Rechtslage erst von den Gerichten geklärt wird: https://twitter.com/StefanHerwig1/status/1097860132954886145

    Das ist zwar im Umkehrschluss noch keine „gewollte Rechtsunsicherheit“, aber man baut offenbar in der ganzen Urheberrechtsreform darauf, dass der nationale Gesetzgeber die Sache von seiner Rechtsprechung mitgestalten lässt.