Lärmschutzwände? Soll so etwas das Mittel der Wahl sein - in der Fruchtallee, in der Strese, in der Wandsbeker Chaussee?
Und wo liegt Flüsterasphalt?
Beiträge von Fahrbahnradler
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Was spricht denn gegen
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
? Dazu ein paar Artikel in der Presse, Fluge-Verteilende Funktionäre ... -
Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:
Guten Tag,
zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:...
Gerade kommt die Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Vorweg gesagt, Sie haben natürlich Recht, dass die veröffentlichte Aussage unseres Polizeisprechers nicht ganz den vor Ort anzutreffenden Tatsachen entspricht.
Das ist leider dem Umstand geschuldet, dass der Polizeisprecher viele Anfrage zu bearbeiten hat und nicht immer die geltenden örtlichen Regelungen "vor Augen" haben kann.
Auch bei dem Telefonat in dieser Sache hatte er darauf hingewiesen, dass er die örtliche Regelung nicht genau kennt und hat beide Möglichkeiten hinsichtlich der Streuscheibe benannt. Dabei hat er für den Fall, dass nur das Fußgängersymbol dargestellt sein sollte, gesagt, dass Radfahrer rechtstheoretisch absteigen müssten, wenn sie denn das entsprechende Vorrecht (dann als Fußgänger) aufgrund des Grünlichtes auf dem Hochbord in Anspruch nehmen wollten.
Diese Aussage halte ich für rechtlich haltbar, da dieses eine Alternative zur Beachtung der LSA-Regelung für den Fahrbahnverkehr darstellt.Zu Ihren weiteren Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Führung des Radverkehrs sich aufgrund von vorhandener Bebauung und Ausbau gelegentlich sehr schwierig gestaltet und Anpassungen an das vorhandene Regelwerk sowie an wissenschaftliche Empfehlungen (z.B. ERA etc.) deshalb nicht immer gelingen. Regulatorische Veränderungen von Radwegführungen stoßen da an Grenzen, wo diese Veränderungen ggfs neue Gefahrenpunkte erzeugen oder von den Verkehrsteilnehmern aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen werden. Natürlich spielen dabei auch begrenzte finanzielle Ressourcen eine Rolle.
Für die hier genannte Örtlichkeit ergibt sich die Problematik, dass der Radverkehr aus dem Süden Buxtehudes (Apensener Straße) auf der linken Seite in den Bereich der Stader Straße einfährt, da an der Apensener Straße der rechtseitige Gehweg (VZ 239) aufgrund zu geringer Breite (mit Baumbewuchs) tatsächlich kein Radverkehr verkraften kann. Da für diesen Radverkehr eine Hauptzielrichtung der Bahnhof ist, müssten die Radfahrer dann 5 Fahrbahneinmündungen queren (4 davon LSA geregelt) um zum Bahnhof zu gelangen, mit entsprechenden Wartezeiten. Eine dieser Querungen ist zudem dadurch auffällig, dass sie sehr viele Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern aufweist.
Die Nutzung der linken Seite erfordert weniger Querungen, wobei hier nur zwei, Stader Straße und die hier relevante Einmündung zu Aldi, LSA geregelt sind.
Die alternative Führung des Radverkehr auf der Fahrbahn wird für einige Bereiche Buxtehudes als zu gefährlich angesehen, u.a. auch von politischen Gremien, die über Verwaltungsmaßnahmen mitentscheiden können. Das gilt auch für den angesprochenen Bereich.
Darüberhinaus wurden dort, wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll (beispielsweise Bahnhofstraße), diese Möglichkeit durch die Radfahrer nicht angenommen, sondern die alten, noch vorhandenen, Radwege ohne die VZ 237, 240 oder 241 benutzt, wie es § 2 StVO in Absatz 4 auch für rechte Radwege vorsieht.Die Regelung um die Aldi-Zufahrt ist zugegebenerweise unglücklich. Für die in der Zeitung abgebildete Fahrtrichtung (Richtung Bahnhof) ist der Geh-/Radweg nach dieser Einmündung durch VZ 240 geregelt, davor jedoch durch VZ 241, was sich eben durch die örtlichen Verhältnisse bedingt. Daher auch der unterschiedliche Belag an dieser Örtlichkeit. In der Gegenrichtung ist der Bereich zwischen Bahnhof und Aldi-Zufahrt als Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und ab Aldi-Zufahrt weiter in Richtung Süden mit VZ 241 geregelt. Es herrscht also Zweirichtungsverkehr auf diesem Radweg.
Die Verkehrsbehördlichen Anordnungen sind Aufgabe der Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde, wobei die Polizei berät und mitwirken kann (so in Niedersachsen). Unter Einbeziehung eines vor einiger Zeit erstellten Radwegekonzeptes, versucht die Hansestadt Buxtehude das Radwegenetz der Stadt zu überarbeiten. Einige Regelungen wurden schon umgesetzt. Aber es müssen eben auch Erfahrungen damit gesammelt werden, um abzuwägen, welche Verkehrsführungen sich im Hinblick auf Verkehrssicherheit im Zusammenspiel mit der Effektivität von Maßnahmen eignen. Der hier relevante Straßenabschnitt wird weiterhin in Abständen, u.a. anhand der Unfallzahlen, durch die beteiligten Behörden überprüft. Dabei wird geprüft werden, wie sich die Verkehrsführung dort verbessern lassen kann, ohne dass es Sicherheitsdefizite gibt.
Auch wenn ich mir bewußt bin, dass das hier aufgeschlagene Thema sehr komplex ist und sich darüber trefflich diskutieren lässt, hoffe ich, dass ich Ihnen die Sachlage hinreichend darstellen konnte.
Um auch die Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde für die von Ihnen festgestellte Problematik im Bilde zu halten, habe ich diese als auch unseren Polizeisprecher in -cc- mit angeschrieben.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur VerfügungMit freundlichen Grüßen
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Und die andere Seite der Stadt:
»... und übersah dabei offenbar ...«
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Und jetzt berücksichtige noch den Effizienz-Faktor: Wetten, dass die Berichterstattung über die beschädigten Fahrzeuge der Kampfparker einen wesentlich höheren Effekt auf die Parkdisziplin ausübt als die alle Jubeljahre mal verteilten 5-Euro-Knöllchen der Polizei?
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Der hat für meinen Geschmack viel zu enge Radien an den Ein- und Ausfahrten - und die sind auch noch ziemlich schmal. Also wenn da ein Rad mit Anhänger aus dem Kringel raus will, während ein Long John einfahren will ...
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Du warst noch nicht in einem neuen Aldi, oder?

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Sehe ich bei dem mittleren Bild nicht hinten auf der rechten Seite ein Blauschild?
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Berlin strengt sich an, die Flugkapazitäten irgendwann zu erweitern - und gleichzeitig wird die Fahrradmitnahme in Fernzügen weiter eingeschränkt:
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Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:
Guten Tag,
zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:»Das WOCHENBLATT hat bei Polizeisprecher Rainer Bohmbach nachgefragt. Das sei kein Unfallschwerpunkt in Buxtehude, sagt er. Das Problem: Diese Ampel sei eine Signalanlage für Fußgänger. Bedeutet: Radfahrer müssten eigentlich anhalten und auf die andere Seite schieben. Das macht aber fast kein Radfahrer.«
Auf dem Foto im Wochenblatt ist deutlich zu sehen, dass es sich um einen Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger handelt. Die Darstellung, Radfahrer müssten dort eigentlich anhalten und schieben, ist folglich falsch - sie ist allerdings dazu geeignet, dass noch weniger Autofahrer als bisher der Meinung sind, auf Radfahrer achten zu müssen. Damit macht sie die Ecke noch gefährlicher.
Dann fällt auf, dass keine Schilder zu sehen sind, die darauf hinweisen, dass es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt.
Außerdem ist zu erkennen, dass der Belag auf dem Hochbord unterschiedlich ist und somit ein baulich erkennbarer Radweg vorhanden ist. Dann darf aber nicht VZ 240 beschildert werden. Ebensowenig dürfte die rot markierte Furt nur die Hälfte der Breite des Überwegs umfassen, denn bei VZ 240 müssten rechtsseitig fahrende Radfahrer unter Ausnutzung der gesamten Breite des Hochbordes rechts fahren.
Die gesamte bauliche Anlage deutet also darauf hin, dass in Blickrichtung mit VZ 241-31 und in Gegenrichtung mit VZ 241-30, jeweils mit Zusatzzeichen 1000-33, hätte beschildert werden müssen, um den offensichtlich erwünschten Effekt, die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Hochbord zu haben, zu erreichen.
Aber genau dieser offenbar erwünschte Effekt ist das eigentlich Gefährliche an dieser Ecke. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese innerorts entgegen aller Empfehlungen angeordnete linksseitige Radwegbenutzungspflicht unter den gegebenen Umständen zulässig ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Hätte die Ampel kein Fahrradsymbol in der Streuscheibe, dann wäre sie in der Tat nur eine Signalanlage für Fußgänger. Radfahrer hätten sich somit - seit dem 1.1.2017 - nach der Fahrbahnampel zu richten. Keinesfalls besteht die Pflicht, in solch einer Situation abzusteigen und zu schieben.
Ich hoffe, dass Ihre Dienststelle die Irrtümer richtigstellt, für die Entfernung der falschen Beschilderung sorgt und sich dafür einsetzt, dass die gefährliche Radwegführung aufgehoben wird und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. -
Bei dem anderen Drogenabhängigen, dem mit dem Holzklotz, hat man seinen Zustand nicht strafmildernd berücksichtigt ...
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Aber auf Google Earth sind noch Rechtsabbiegepfeile auf der Fahrbahn zu sehen. Seit wann steht denn das komische Schild?
Und warum soll man da nicht rechts abbiegen? Links neben der Busspur ist doch eine Fahrbahn!
Mich wundert auch, dass die Höhenbegrenzung auf 4 m nur für die Busspur markiert wurde. Links besteht also keine Gefahr, gegen die Brücke zum Bahnhof zu krachen?

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Zm Vergleich: wenn es sich bei den Opfern um Autoinsassen handelt ...
»Das Betonstück durchschlug die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und landete auf dem nichtbesetzten Beifahrersitz. Die Fahrerin blieb unverletzt und behielt die Kontrolle über den Wagen. Sie erlitt aber einen Schock. Die psychischen Nachwirkungen wie Angstanfälle und Schlaflosigkeit dauern noch immer an.«
»Der Steinwurf war nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt versuchter Mord. Der Tatbestand der Heimtücke habe vorgelegen. Der Jugendliche habe die Fahrer aus Sensationslust bewusst schocken oder verletzten wollen. Tödliche Folgen habe er einkalkuliert.«
»Am Ostersonntag hatte ein Mann damals einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete eine Frau vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder. Ein Gericht verurteilte den Täter im Mai 2009 wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft.
Im Februar 2000 töteten drei Schüler bei Darmstadt zwei Frauen mit einem mehr als acht Kilogramm schweren Brocken und einem Pflasterstein. Das Urteil: Sieben bis achteinhalb Jahre Haft. Fünf Jahre zuvor warf ein 20-Jähriger einen 20 Kilogramm schweren Feldstein von einer Brücke in Brandenburg auf einen Lastwagen - und tötet den Beifahrer. Der Täter wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.« -
Die Polizei war vermutlich damit ausgelastet, rote Karten für Reflektorreifen zu verteilen und auf roten Rückstrahlern den Buchstaben Z zu suchen, oder?
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In Stuttgart testet DHL diese Dinger.
Das »Gürteltier« soll besser auf Radwege passen (»fits better on bike paths«)?
- Width: 86 cm
- Turning circle: 5,8 m
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DPD testet in Hamburg bald zudem ein dänisches Fahrzeug mit Elektroantrieb namens TRIPL. Zwar fasst es längst nicht so viele Pakete wie ein Lieferwagen, dafür ist es umweltfreundlich und radwegtauglich. – Quelle: ©2017
Das Fahrzeug hat ein Versicherungskennzeichen.
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Malte, dein Schlagwort greift zu kurz für die FB-Kommentare. Da sind auch ganz vernünftige und bedenkenswerte Dinge dabei.
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Fahrrad-Pläne: Hamburg startet Millionenkampagne
Das Bild finde ich witzig: Geisterradler mit Hipster-Bart. Aber wenn's denn hilft...

Ich habe das Abendblatt angemailt. Das Bild wurde prompt ausgetauscht. Jetzt wird ein Schutzstreifen als »Radweg« bezeichnet.