Beiträge von Fahrbahnradler

    Na ja, wer's braucht.

    Mir fällt da immer Otto Waalkes ein, der mal Beispiel für Aberglauben witzelte, manche Menschen würden sich Kerben in die Reifen schnitzen, um den Gott des Aquaplaning zu besänftigen. ;)

    Die Überschrift dieses Paragraphen lautet »Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge«. Da könnte man als Radfahrer auf die Idee kommen, dass der gesamte Paragraph für einen nicht gilt. ;)

    Dann macht dieser Paragraph einen Unterschied zwischen »Fahrstreifen« und »markierten Fahrstreifen« - eine Straße mit »unechter Zweispurigkeit« wie die Langenhorner Chaussee hat in diesem Sinne zwei Fahrstreifen pro Richtung.

    Ach ja, und viele Cargobikes, die meisten Anhänger und alle Dreiräder sind mehrspurige Fahrzeuge. ;)

    Ja, das steht irgendwo im Kleingedruckten. Auf der Straße ist - für Otto und Ottilie Normalradler sicht- und nachvollziehbar - eine gestrichelte Linie ähnlich den gestrichelten Linien weiter links aufgepinselt. Diese trennen Fahrstreifen. Warum also sollten Otto und Ottilie Normalradler auf die Idee kommen, nicht schneller fahren zu dürfen als das Fahrzeug links von der gestrichelten Linie?

    Ich stelle mir das gerade bildlich vor: zwei Fahrstreifen pro Richtung, außerdem Schutzstreifen. Auf dem linken Fahrstreifen sinkt die Geschwindigkeit der Kfz momentan auf 12 km/h, auf dem rechten Fahrstreifen fahren die Kfz mit 20 km/h, ich radle mit 18 km/h. Das ist, wenn ich es richtig begreife, noch kein Problem.

    Was aber, wenn ein Kfz vom rechten Fahrstreifen sich in eine Lücke auf dem linken Fahrstreifen einfädeln will und deswegen auf 15, 14, 13 km/h verlangsamt? Soll ich dann ernsthaft auf meinem Schutzstreifen bremsen??? Womöglich auch dann, wenn dieses Kfz gerade dabei war, mich zu passieren und mit seinem Kofferraum auf Höhe meines Vorderrades ist, als er plötzlich langsamer wird?

    Das halte ich für unrealistisch.

    Was wäre denn kundenfreundlich UND betrugssicher? Diverse Maßnahmen, die die DB eingeführt hat, basieren doch auf Erfahrungen mit der Gewitztheit der Leute. Vor über 15 Jahren, als das Wochenendticket noch 15 DM für fünf Personen an zwei Tagen kostete und alles ohne Namensnennung, war doch der Spruch irgendwelcher Schnorrer beim Einstieg in den Regionalzug immer: »Hat jemand ein Wochenendticket?«

    Lange Zeit waren die »Mobilen Terminals« (MTs) der DB nicht online. Da hätten in der Tat mehrere Leute mit demselben Ticket fahren können. Das ist jetzt anders.

    Ja, die DB hat mitbekommen, dass sie etwas gegen »Graufahrer« unternehmen muss (grau = man hat ein gültiges Ticket und hofft, dass es nicht entwertet wird, um es hinterher zu stornieren).

    Ja, man sollte das Kleingedruckte lesen. Bei Buchungen für andere Personen hat die DB nachgebessert (früher war es ein Drama, wenn Firma X in Deutschland für einen ausländischen Geschäftspartner ein Onlineticket buchen wollte, mit dem er ab Frankfurt Flughafen den ICE nehmen konnte), allerdings gibt es noch die Stolperfalle, dass auf bahn.de über der Zeile mit dem Kästchen für »Ticket für eine andere Person« blöderweise der Satz »Sie selbst reisen nicht mit?« steht. Es ist schon vorgekommen, dass Person A, die zusammen mit Person B fahren wollte, aber aus irgendwelchen Gründen das nicht auf einem Ticket buchen wollte/durfte, die Frage innerlich mit »Doch!« beantwortet hat und ein zweites Ticket auf den eigenen Namen gebucht hat - das gab dann Weh und Ach an Bord.

    https://www.zugreiseblog.de/deutsche-bahn-…-online-ticket/

    Ich komme gerade aus Heilbronn zurück, wo gestern ein stundenlanges Gewitter tobte. Da hatten nicht alle - geschätzt - 6.000 Besucher von Freiluftkonzerten u. a. in einer riesigen Grünanlage die Chance, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

    Als alter Camper fange ich immer noch, sobald ich einen Blitz sehe, automatisch an zu zählen »ein-und-zwan-zig, zwei-und-zwan-zig ...«, bis der Donner zu hören ist (3 Sekunden entspricht 1 km) - gestern krachte es mehrfach schon zwischen »ein« und »und«.

    Und es hat auch schon Blitze »aus heiterem Himmel« gegeben, sprich: die dunklen Wolken waren noch ziemlich weit weg, aber aufgrund bestimmter meteorologischer Phänomene schlägt der Blitz mehrere Kilometer vom Rand der Wolken entfernt ein. Von daher hält sich mein Bedarf an Humor bei diesem Thema in Grenzen.

    Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.

    Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.

    Wenn es dem Herren zu weit, zu umständlich oder was auch immer ist, sein Fahrzeug halbwegs regelkonform zu führen, dann soll er es stehen lassen, statt andere in Lebensgefahr zu bringen. Geisterradelei bedeutet nämlich genau das.

    Ich habe mal Google Maps befragt, und zwar nach einer Fahrtroute von der Alsterkrugchaussee 176 in die Alsterkrugchaussee 130.

    Zu Fuß: 180 Meter.

    Auto: 1.300 Meter »eine Runde um den Block« über die Inselstraße und Deelböge.

    Fahrrad: 180 Meter - Google Maps legt Geisterradeln zugrunde. Wenn der Herr, wie Du ihn nennst, auf der Alsterkrugchaussee regelkonform fahren (und niemals schieben) will, dann müsste er bis zur Einmündung des Maienwegs stadtauswärts, dort über die Radfurt auf die Nordseite und zurück zur Deelböge-Kreuzung (wo Google Earth linksseitiges Queren der Alsterkrugchaussee zugrundelegt) - dann hat er 2.800 Meter zusammen. Oder er fährt kurz in die Wilhelm-Metzger-Straße rein und wendet dort, dann landet er bei ungefähr 1.200 Metern.

    Die Autoschneise Alsterkrugchaussee ist eine der Pisten, bei der Radfahrer und Fußgänger verraten und verkauft sind.

    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat man in Hamburg gesagt, dass von diesen Merkmalen:

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

    das Letztgenannte zutrifft. Also nicht: Rennen gefahren und leider Unfall gebaut, »war aber keine Absicht«, sondern: abgehauen, um nicht erwischt zu werden, und ohne Rücksicht auf Verluste in den Verkehr gebrettert.

    Bei einem ähnlichen Fall in Hamburg gab es lebenslänglich wegen Mordes:

    Der 25-jährige Ricardas D. hat einen Menschen getötet und zwei weitere sehr schwer verletzt. Im Mai vorigen Jahres ist er mit einem gestohlenen Taxi durch die Nacht gerast, quer durch die City, von Barmbek an die Binnenalster. Er fuhr über rote Ampeln, raste über Kreuzungen, an denen andere Vorfahrt gehabt hätten. Auf bis zu 160 Stundenkilometer beschleunigte er. Das Ganze ohne Licht, ohne Führerschein und mit Alkohol im Blut. Schon bevor wirklich ein Unfall geschah, flog er einmal fast aus der Kurve. Am Ballindamm lenkte Ricardas D. dann den Wagen auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in ein anderes Taxi.

    Ein Toter, zwei Schwerverletzte. Ein Mord, zwei Mordversuche. So sieht es das Gericht.

    https://www.zeit.de/2018/09/mord-u…komplettansicht


    Das Gericht war überzeugt, dass Ricardas D. während seiner Raser-Tour ganz bewusst die Gefahr eingegangen war, jemanden zu töten, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe das von ihm gestohlene Taxi bewusst in den Gegenverkehr gelenkt und ein anderes Taxi frontal gerammt. Zuvor habe er den Wagen auf der Flucht vor der Polizei noch auf mindestens 163 Stundenkilometer beschleunigt.

    Der 25-Jährige habe sich daher des Mordes, des zweifachen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Diebstahls schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer. „Wir haben es hier mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun.“

    https://www.mopo.de/hamburg/totras…n-haft-29726468

    Der erste erwischte Überforderte ist ein Niederländer:

    »Keine fünf Minuten später erwischte es an derselben Stelle einen Niederländer. Der 35-Jährige hatte das Verbotsschild offenbar missverstanden. "Ich dachte, damit sei gemeint, dass Laster bis Euro 5 verboten, aber ab Euro 5 erlaubt sind", sagte der 35-Jährige.«

    Der Litauer fünf Minuten zuvor gab an: »Ich habe das Schild zu spät gesehen, und auf der Straße wenden konnte ich mit meinem 17 Meter langen Lkw auch nicht.«

    https://www.abendblatt.de/hamburg/articl…selsuender.html

    Tja, das war ja meine Frage: Wo fährt man längs, wenn man erst am Schild merkt, was da los ist?