Beiträge von m01

    Die Regelung kennen aber viele nicht, darum halte ich es für sinnvoll, da auch jeweils ein Schild aufzustellen.

    Grundproblem ist auch, dass jede kleine SVB ihre eigene Farb- und Zeichenwelt zusammenbastelt. Hier gibts rot gemalte Streifen als „Querungshilfe“ für Fußgänger, dutzende benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege, auf beiden Seiten gleichzeitig angezeigt, bis vor kurzem hatten wir sogar einen benutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen im Gegenverkehr (sic!). Grande catastrophe.

    Der geneigte VT, gleich welches Verkehrsmittel, studiert ja nicht die StVO, sondern versucht irgendwie in diesem Durcheinander zurechtzukommen.

    Sind sie denn breiter? Gefühlt nein. Viel schneller als ambitionierte Radler auch nicht. Würde mich also wundern, wenn man derlei fände ...

    Breiter nicht, schneller auch nicht, aber manch Exemplar ("Maximus MX3-25") kommt da schon auf 300 kg ZGG. Für diese kinetische Energie muss sich auch ein E-Lastenrad ganz schön strecken.

    Ich finde es nicht verkehrt, Verkehrsflächen einer exklusiven Nutzung zuzuführen, die Schilder bedeuten noch keine Diskriminierung oder Bevorzugung, sondern die Gestaltung der damit gekennzeichneten Verkehrsanlagen. Ist die Straße top und die RVA Müll, hat die SVB eine Präferenz, aber da kann das Schild nix für.

    So wie undefined exklusiv für alles mit Motor ist, ist [Zeichen 237] eben für alles mit Pedalen. Unterschied, wie hier auch von jemand anderem schon genannt: bei uns fehlen die eckigen (Du darfst dort fahren, die Fläche ist exklusiv für Radler vorgehalten). Weil rund ist halt, soweit ich den Zeichenkatalog verstehe, "muss", siehe Zeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts; bisher Zeichen 209-20

    Durch Entschleunigung auf der Fahrbahn, Alkoholkontrollen, Verfolgung von Handyverstößen, Fahrerassitenzsystemen bis hin zur Autonomie.

    Und wie konkret? Vmax agO kannst Du beliebig reduzieren, die o.g. Halbblinden übersehen Dich an Kreuzungen mit 20, also fahren sich Dich auch mit 40 noch übern Haufen. Assistenzsysteme können das heute, bis die sich in der breiten Masse durchsetzen (gerade bei gepflegten Rentnerautos), dauert das noch 20 Jahre.

    Erfahrungsgemäß muss man Radfahrern aber eher verdeutlichen, wenn eine Verkehrsfläche, die nicht "Fahrbahn" heißt, nicht für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Unabhängig von der persönlichen Präferenz wäre es halt schön, wenn der in der BRD reichlich vorhandene Schilderwald eine eindeutige Stimme hätte, die auch ohne akademisches Studium der StVO jedem Verkehrsteilnehmer klar sagt: hier musst du fahren, hier darfst du fahren und hier darfst du nicht fahren. Die Mehrheit der Radfahrer inkl. Alltagsradler wird nicht treffsicher sagen können, was ein singuläres 1022-10 oder 239 mit [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet oder hält den Abbau von 24x für einen "Abbau von RVA".

    Ja. Blindflug kann allerdings prinzipiell nicht nach dem Subjekt seiner Blindheit filtern.

    Das ist ein Grundproblem, aber wie löst Du das? So wie einige (nicht alle!) Autofahrer rumfahren, überfahren die alles, was irgendwo im Weg steht oder liegt, was nicht groß genug oder hell genug beleuchtet ist, um hinreichend aufzufallen.

    Vor meinem geistigen Auge sehe ich da immer sowas:

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    Lass es mich so ausdrücken: Wären "Radwege" breit genug, dass auch Traktoren draufpassen würden, wären die auch noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, damit alles, was nicht mit mindestens 50km/h unterwegs ist, den richtigen Verkehr nicht behindert.

    Verstanden. Also kein Vorteil für S-Pedelecs oder irgendein verbreitetes Zweirad (500W-E-Bikes sehe ich jetzt nicht als relevant an)? Dann kann das Schild ja weg...

    Es kennt nicht zufällig jemand einen Passus, nach dem für L1e-Mofas bei Zweirichtungswegen breitere Wege o.ä. erforderlich wären, um die Durchsetzung zu vereinfachen...?

    Das beides sieht man allerdings selten bis nie. Stattdessen hängen sie zumindest hier meist an irgendwelchen vergammelten Wegen, die schon als reiner Gehweg eine Beleidigung sind.

    Das ist hier - vorsichtig ausgedrückt - auch tendenziell der Fall. In nicht wenigen Fällen endet die 200 Meter zuvor begonnene linksseitige Führung ohne Querungshilfe an einer Einmündung.

    Hallo zusammen,

    in meiner Region sind fahrbahnbegleitende Radwege, auch neu errichtete und Zweirichtungsradwege, häufig mit dem ZZ 1022-11 versehen. Gerne würde ich verstehen: welchen Sinn macht das?

    Grundsätzlich umfasst das ZZ offenbar Fahrzeuge der Klasse L1e, also klassische "Mofas" bis 25 km/h. Dazu gehören auch, soweit ich es verstehe, Leichtmofas und "E-Bikes" bis 500 Watt bzw. mit Gasgriff bis 20 km/h. In Summe also ein inzwischen unbedeutender Anteil am Straßenverkehr, im Gegensatz zu S-Pedelecs, die diese Wege auch auf 25 km/h gedrosselt (Limit-Modus bei Bosch) nicht nutzen dürfen.

    • Spricht irgendetwas dagegen, die ZZ 1022-11 aufgrund Bedeutungslosigkeit abzuhängen?
    • Ist die Freigabe von mit ZZ 1022-11 gekennzeichneten Wegen in beide Fahrtrichtungen nicht gefährlich, wenn sich da wirklich mal zwei solche L1e-Zwiebacksägen entgegenkommen?

    Ich betrachte es als jedenfalls auch als Wohlstandsverwahrlosung, mit dem Rad Landstraßen nicht zu benutzen, nur, weil es an diesen kein überflüssiges Wegelchen gibt. Im Übrigen schreiben auch Leute wie du aufgenau diese Art und Weise das Radfahren (ohne "Radweg") gefährlich. Und wundern sich dann, dass das so wenige machen.

    Seh ich auch so. Ich kenne aber auch die andere Seite - Wochenende, trübes Wetter mit leichtem Regen, Landstraße zHG 100 schnurgerade aber durch einen Wald. Mein Visus ist i.O. und der Radler hatte ein funktionierendes Supernova E3 als Rücklicht (sah zumindest aus der Nähe danach aus), daher aus großer Entfernung erkannt. Ansonsten schwarz gekleidet. Und man überlegt sich, was passiert hier, wenn in gleicher Situation einer ohne Licht entlangradelt (warum auch, ist ja Tag) und im Auto jemand mit nicht mehr jugendlicher Sehfähigkeit sitzt, selbst wenn der da nur 60 fährt. Es wird mindestens gefährlich. Ja, der selbe Autofahrer würde den selben Radfahrer an einer Einmündung genauso übersehen, da hat der Radler aber Handlungsoptionen.

    Ich bin bei Dir, dass die sinnvollere Lösung ist, die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen mit heute beliebig vielen PS erheblich stärker zu reglementieren. Ist aber heute halt nicht so, nicht einmal in greifbarer Nähe.

    Meinem Laienverständnis nach ist das wie eine Kraftfahrstraße, nur ohne Vz 331 (warum auch immer). Der Vz240 Weg könnte auch ein eigenständiger Verkehrsweg sein, er führt zwar an der Straße entlang, aber baulich dauerhaft getrennt.

    …und wollen dir das dann auch noch als „fahrradfreundlich“ verkaufen? Na, das fällt ja dem größten D*pp auf.

    Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen". Ob nun gerechtfertigt oder als Schutzbehauptung, teilweise macht man das ja auch heute und manchmal sogar gerechtfertigt, etwa hier (obwohl links das 240 zu sehen ist).

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    (…)

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Rein formal ist das korrekt, aber wieviele Radfahrer erkennen das korrekt? Ich behaupte: nicht mal 10%. Blauschild, Weißschild, Pflasterung (könnte aber auch ein Relikt sein, genau weiß mans nie). Und was gilt in Gegenrichtung bei der Pflasterung, aber ohne Schild? Und wie unterscheide ich den separaten nicht benutzungspflichtigen Verkehrsweg mit seinem 241?

    Von mir aus auch gerne die Benutzungspflicht von den 24x weg, dann brauchts eben ein ZZ für Benutzungspflicht, wo sie denn Sinn macht.

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben.

    Das dürfte - im Zielbild - für alle Beteiligten eine gute Lösung sein. Nur ist das eine ungewohnte Beschilderung (schon weil da nur ein ZZ hängt), die wenige VT und Behörden wahrscheinlich überhaupt kennen. Ich hab mal privat rumgefragt, was bedeutet Blauschild? Antwort unisono: "da isn Radweg", die Sache mit vertikal und horizontal geteilt kriegt auch jeder hin. Aber Benutzungspflicht? Wie, es gibt Radwege auf denen man nicht fahren muss aber darf und dann in Schrittgeschwindigkeit - hä?!

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.