hab ich das Zitat jetzt unzulässig gekürzt?
Ja, hast du – denn Wege die baulich Schrott sind, meine ich mit dem Nebensatz von "keine Gefahr des Missbrauchs durch Autofahrer".
Übrigens ist die Verkehrslast für mich kein Grund, auf Radwege zu verzichten, eher sogar im Gegenteil: Dann ist nämlich bei allem Verkehrsteilnehmern ein "da wird schon keiner kommen" üblich, was viel häufiger zu Unfällen führt als eine Stelle, wo man ständig Konflikte erlebt und sich darauf einstellt. Wenn sich alle immer an den so gerne zitierten §1 StVO halten würden, dann bräuchte man keine Verkehrsregeln – dann kann man sagen "Fußgänger auf die Fahrbahn und fahrt alle so schnell und wo ihr wollt". Das entspricht nur eben nicht der Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer halten sich nur soweit an die Regeln, wie sie glauben damit keine Unfälle zu riskieren.
Innerorts würde ich deswegen soweit gehen, dass die Verfügbarkeit eines Radwegs (keines freigegebenen Gehwegs und auch kein Schmutzstreifen!) zwingende Voraussetzung für mehr als 30 km/h ist – mit Ausnahme von Stadtautobahnen u.ä.. Das würde dann auch die Kommunen zwingen, wirklich Fahrradinfrastruktur einzurichten. Eine Benutzungspflicht wäre mit Ausnahmefällen (falschrum durch die 50er Einbahnstraße; ja auch da gibts Fahrbahnradler…) eigentlich gar nicht erforderlich, sondern selbstregulierend. Im Falle sehr schneller Radfahrer (>30 km/h Schnitt) würde das sogar die Sicherheit aller erhöhen. Eigentlich, denn genauso wie es Autofahrer gibt, die in der Absicht den Radverkehr zu behindern auf dem Radweg parken auch Radfahrer, die in der Absicht den Autoverkehr zu behindern weit langsamer auf der Fahrbahn radeln.