Beiträge von MTL

    Ich weiß, man kann noch mehr fordern, aber als ich 1994 nach Jena kam, stand VZ. 254 auch genau hinter dem Abzweig in die Lobedaer Straße.

    Dann scheint es im Verlauf der folgenden 20 Jahre aber verschwunden zu sein, denn seit mindestens 2014 stand es dort nicht mehr und man konnte bis Wöllnitz durchfahren.

    Aber die Infos oben von mgka sind wirklich interessant. Da sollte sich doch etwas draus machen lassen.

    Wenn das VZ254 ein paar Meter versetzt wird, also an den Beginn dieses Abschnittes, dann bleibt der Unfug, dass ich dann also von hier kommend, doch fahren darf?

    Genau. Das Radfahrverbot gilt entsprechend der Planung dann ausschließlich zwischen Ab- und Auffahrt und um es zu umfahren, muss man nicht einmal von Norden über die Lobedaer Straße kommen, sondern es genügt, hier abzufahren, dann hier links abzubiegen und zack ist man wieder auf der Schnellstraße.

    Als mögliche Begründung, warum man das Radfahrverbot anordnen müsse, wurde die zHG 70 km/h angeführt.

    Ich habe erst mal mit dem dagegen gehalten, was die VwV zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit sagt:

    Zitat

    Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    Leider hatte ich die explizite Forderung nach "benutzungspflichtigen Radwegen" in dem Moment nicht mehr auf die Schirm, denn das hätte die Diskussion noch etwas abkürzen können, da es sich bei den Ausweichrouten rechts und links der Stadtrodaer Straße ja nur um eine Fahrradstraße (Anlieger frei) und um eine Straße ohne gesonderte Radverkehrswidmung (An der Riese) handelt. Bei letzterer soll zumindest hier ein für den Radverkehr nutzbarer Übergang geschaffen werden.


    Weiß ansonsten jemand, auf welche Stelle der VwV, ERA o.ä. sich die Denkweise beziehen könnte, dass mit der Anhebung der zHG ein Radverkehrsverbot einhergehen müsste?

    War doch nochmal bei der Beiratssitzung und da wurde in Abwesenheit des Fachdienstes die nächste Variante präsentiert:

    Die RWBP an der Goldbergrampe soll aufgehoben werden; die Folgebeschilderung oder sonstige Kennzeichnung waren wohl noch nicht geklärt.

    Die [Zeichen 254] sollen von der Ampel stadteinwärts hinter die Abfahrt (Lobedaer Straße) verschoben werden. Meine Nachfrage nach der qualifizierten Gefahrenlage (inkl. Verweis auf die relativ einfache Umfahrungsmöglichkeit über die Schlippe zwischen Ab- und Auffahrt nördlich des Hubschrauberlandeplatzes) blieb sichtlich genervt unbeantwortet.

    In der Göschwitzer Straße wurde seinerzeit behauptet, dass der rote Streifen kein sonstiger Radweg sein könne, weil dann der Gehweg daneben dann untermaßig wäre, obwohl es immerhin noch Radverkehrsfurten gab, die den Eindruck eines "Radwegs" stützten. In der Brüsseler Straße geht es da ja noch enger zu und die Furten wurden auch vor rund zwei(?) Jahren systematisch entfernt.

    Unfall mit Lastenfahrrad:

    LPI-J: Unfall mit Lastenfahrrad
    Jena (ots) - Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lastenfahrrad und einem Pkw Mercedes kam es am Mittwoch gegen 18:00 Uhr in der Brüsseler Straße. Dabei…
    www.presseportal.de

    Interessant, dass für diese besondere Fahrradklasse nun Formulierungen verwendet werden, die sonst eher Kraftfahrzeugen vorbehalten waren:

    "Aufgrund des Zusammenstoßes war das Lastenfahrrad nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden."

    Hätte ich ja zu gern gesehen, wie das vom Bergungsdienst des ADAC erledigt wird.

    Darüber schmunzelnd vergisst man fast, dass es in der Brüsseler Straße gar keinen Radweg mehr gibt, aber solche Details haben die Berichterstatter der PIJ ja noch nie besonders interessiert.

    Ich hätte gar nicht erwartet, dass der Kommentar freigeschaltet wird. Da war wohl nur der Vertretungszensor zuständig ^^

    Bringen wird es wie üblich nichts und wenn künftig die Paketlieferdienste die Abkürzung nutzen können, ist doch auch allen irgendwie geholfen ...

    Hätte ich geahnt, dass es um klassische Technik geht und du das tatsächlich in Jena machen lassen willst, hätte ich eher geschrieben... Naja, dann für's nächste Mal: Cyclus Tools Einpresswerkzeug liegt bei mir bereit.

    Aber auch ohne Garantie ^^

    Weiß jemand, ob die Frage der technischen Machbarkeit eigentlich irgendwo mal geklärt wurde?

    In den Berichten, die ich bis jetzt über synthetischen Sprit gesehen habe, wurde immer wieder betont, dass sich das Produkt chemisch nicht vom erdölbasierten Sprit unterscheidet und darum 1:1 in allen Motoren verwendet werden kann. Hatte ich darum immer als schöne Lösung für Oldtimer empfunden, die selbst auf die 5% Alkohol im Super und Super+ schon allergisch reagieren.

    Wenn neuzugelassene Fahrzeuge dann aber ausschließlich mit E-Fuels fahren können dürfen, müsste man dem Sprit ja irgendeinen Indikator beimischen, der aber keinesfalls wie z.B. Bleiersatz auch in normalen Erdölsprit gekippt werden kann.

    Oder sollen E-Fuel-Verbrenner kleinere, dreieckige Tanköffnungen bekommen, in die nur die ebenfalls dreieckige E-Fuel-Zapfpistole passt?

    Der Bohrer tangiert ja nur die Bauteile, die ohnehin ausgetauscht und weggeschmissen werden müssen.


    Ich habe mir interessehalber mal folgende bebilderte Anleitung angesehen:

    Replacing Brompton Rear Hinge

    Für mich sieht es aus, als hätte sich da vor Urzeiten mal jemand mit den Möglichkeiten seines Garagenmaschinenparks ein tragfähiges, kompaktes Gelenk zusammengebastelt und seitdem wird diese Variante unverändert weiter produziert, obwohl es gerade mit Blick auf die Serienfertigung elegantere Lösungen gäbe. Die einzige Neuerung war wohl das Verkleben der Schrauben, damit sich diese nicht bei jeder Auf-und-Ab-Bewegung ein Stück weiter lösen.

    Ich weiß zwar nicht, ob es beim Brompton irgendwelche Zwangspunkte gibt, die dafür sorgen, dass das Lager so filigran sein muss, aber auch in dem Bauraum bekäme man sicher elegantere Lösungen zustande.

    Da hatte wahrscheinlich jedes Baumarkt-"Fully" der 90er gescheitere Schwingenlager, die sich obendrein dank der Verwendung von genormten Industrielagern noch heute besser warten lassen.

    Doch, die beiden Zeichen stehen wie geschrieben unten direkt hinter der Ampel.

    Nur der Behelfsweg entlang der Stadtrodaer Straße ist jetzt kein reiner Radweg mehr, sondern mal wieder die Kombilösung.

    Ursprünglich wollte man da ja keine Fußgänger haben, wegen geringer Breite, hoher Bergab-Geschwindigkeit des Radverkehrs und überhaupt ganz viel Gefahr.

    Ich habe leider meine Speicherkarten für die GoPros noch nicht wieder gefunden, sonst wäre das schon bei mapillary. Kommt aber noch ;) .

    Ich bin gespannt, ob es da außer der im Beirat präsentierten Handskizze / Lageplan etwas gibt. ^^


    Der neue Weg ist stadteinwärts auf Höhe des Tunnels mit [Zeichen 237] beschildert.

    An der Stelle muss ich mich korrigieren. Inzwischen steht dort ein [Zeichen 240].

    Erst bei der Bushaltestelle erfolgt die Trennung in [Zeichen 239] fahrbahnseitig und [Zeichen 237] ganz rechts.

    War meiner Erinnerung nach am Anfang (Stand 24.12.2022) anders und wurde wohl geändert, weil Fußgänger sonst den Umweg über den Saalweg hätten gehen müssen.

    TOP7 klingt interessant: Umleitung Goldbergtunnel (Radwegprovisorium, Verkehrssicherheit, Beschilderung Stadtrodaer Straße)

    :/


    was sollen denn da für Schilder hin? doch nicht etwa [Zeichen 254] ? ?(

    Ich verstehe gar nicht, warum da nochmal diskutiert werden soll, denn vor Ort wurden doch schon Tatsachen geschaffen:

    Der neue Weg ist stadteinwärts auf Höhe des Tunnels mit [Zeichen 237] beschildert.

    Nachdem in einer der letzten Sitzungen (bei denen ich dabei war) in einem Nebensatz erwähnt wurde, dass man wegen des Geländers der Benutzungspflicht gar nicht nachkommen könne, wurden kurzerhand wieder zwei Segmente rausgeschnitten, damit man mit einem sicheren Parallelhopser von der Fahrbahn auf den tollen neuen Radweg wechseln kann.

    Genau hinter der Furt der folgenden Fußgängerampel stehen zwei [Zeichen 254] , sodass man nicht mehr weiter nach Wöllnitz fahren kann und auch die Abfahrt in Richtung Lobedaer Straße nicht mehr nutzen darf, sondern nur noch die Zuckelei durch die Bäckergasse mit dreimal Vorfahrt-gewähren bleibt.

    Gegen die Verbotsschilder hatte ich schonmal das Widerspruchsschreiben angefangen. Gegen den Radweg fand ich meine Argumentationslage noch etwas dünn. Können wir bei Bedarf aber nochmal intern abstimmen ;)

    Die Felgen zu erneuern mit Aus- und Einspeichen soll ja grundsätzlich auch kein Hexenwerk sein — aber traue ich mir das zu? Zumal mir da der notwendige Zentrierständer genauso fehlt wie die Zeit, mich einen ganzen Abend damit zu befassen.

    Wenn die Speichen noch gut sind, braucht man nicht neu einspeichen. Einfach die neue Felge mit Kabelbinder, Klebeband o. ä. direkt an die alte binden (Ventilloch an der gleichen Position), alle Speichen ein bis zwei Umdrehungen lösen um das Rad zu entspannen und danach die Speichen einzeln von der alten auf die neue Felge ziehen. So passt das Speichenmuster direkt wieder und man muss nur noch zentrieren (lassen). Für letzteres kann ich den Centrimaster Classic empfehlen.

    Wenn. Das war mein erster Gedanke, als ich das Bild sah.

    Der Autostadt Hamburg traue ich alles zu.

    Selbst wenn das Abkleben des Geradeaus-Pfeils erst nach dem Unfall erfolgt wäre, würde ich es der Stadt Hamburg als positive Maßnahme zur Klarstellung der Anordnung und zur Unfallvermeidung anrechnen. In Jena hätte auch so eine Mini-Maßnahme, selbst nach einem tragischen Ereignis, wochen- oder monatelange Abstimmungen und das Warten auf besseres Wetter erfordert.

    Dass ausgerechnet dieser Pfeil in der initialen Dokumentation des Unfallorts nicht enthalten war, ist natürlich bedauerlich, zumal das vorletzte Foto im Beitrag vom 31.01. ja praktisch auf der Spitze des Pfeils stehend aufgenommen sein muss. Das ergänzte Foto zeigt nochmal einen anderen Pfeil und nicht den letzten vor der Kreuzung.

    Vielleicht findet sich in den unveröffentlichten Fotos oder in Vollauflösung noch ein Hinweis, ob dort gelbe Markierungen erkennbar sind oder nicht.

    Fahre ich aber hier auf dem Schutzstreifen nach vorne, wird’s theoretisch blöd, sobald sich die Kraftfahrzeuge wieder in Bewegung setzen und mir dabei allzu nahe kommen. Und sofern ich am Lenkrad wahrgenommen werde, sieht es so aus, als drängle ich mich an den Kraftfahrzeugen vorbei, wie es in den Drunterkommentaren so schön heißt, da muss ich dann auch nicht mit besonders viel Rücksicht am Lenkrad rechnen. Nun ja.


    Gestern Mittag bin ich schon mal dort vorbeigefahren, da hatte ich schon einen Betonmischer vor mir. In solchen Fällen frage ich mich aber auch, wer denn hier jetzt tatsächlich noch rechts dran vorbeifährt. Macht das jemand?

    Gemäß § 5 Abs. 8 StVO ist das Rechtsvorbeifahren ja erlaubt; der Schutzstreifen ist hierzu ja nur ein kleine Hilfe, wenn auch im konkreten Fall keine besonders effiziente. Wenn der Betonmischer an die gerade erst rot-gewordene Ampel herangefahren ist, dann würde ich die Lücke nutzen. Die Aufstellfläche scheint ja hinreichend weit vor der Haltlinie der Fahrspur zu liegen.

    Ansonsten zeigt das Foto ja noch ein Detail, das die Frage, ob wohl das blaue Zeichen auch für den Radverkehr gilt, eigentlich überflüssig macht.

    Wenn der Geradeaus-Pfeil auf der Radspur nicht erst nach dem Unfall abgeklebt wurde, sollte anhand dessen jedem klar sein, welche Fahrtrichtung erlaubt ist und welche nicht.

    Was haben diese Konstellationen denn mit der initial diskutierten Kollision zu tun?

    Bei jedem Kraftfahrer wird sonst verlangt, dass er penibel jede Regel und jedes Schild befolgt, aber bei dem Fall hier, wird jetzt auf Basis von Gewohnheitsrecht nach irgendwelchen Schlupflöchern gesucht, warum das blaue Schild nicht für den Radverkehr gelten soll?

    Die gezeigte Zeichenkombination gibt es vermutlich flächendeckend oder mindestens an vielen Stellen. Hier die Jenaer Variante mit Antwort der StVB inkl. Handlungsempfehlung fürs Linksabbiegen:

    #1472-2019 Straßenschild | Jena Mängelmelder

    Mir ging’s gar nicht um den Aufstellort links oder rechts des Radwegs, sondern eher darum, dass ja ein ganz wesentlicher Teil von Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 250 im Bereich von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gar nicht unbedingt für Radfahrer gelten soll. Mitunter wird bei der Anordnung der Verkehrszeichen und der Absicherungen sogar an die Freigabe für den Radverkehr gedacht, aber letztlich nicht umgesetzt, weil… tja: Weiß man halt nie.

    Ich würde ja meinen, dass immer erstmal das gilt, was angeordnet ist und das ist in dem Fall ja nichtmal etwas unsinniges. Geradeaus steuert man direkt auf ein Zaun, der Fahrbahn und Radweg überspannt. Links sieht es ähnlich aus, sodass auch kein indirektes Linksabbiegen erforderlich zu sein scheint. Wenn man als Radfahrer seinen Weg gegenüber als Fußgänger fortsetzen möchte, kann das auch schon 50m eher machen und die entsprechende Furt und Ampel rechts nutzen.

    Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen. Davon wird man nur nichts mehr in der Presse erfahren, denn die Ursachenforschung ist ja bei weitem nicht so spannend wie die initiale Schockmeldung.

    Ursache für den Auffahrunfall wurde letztendlich von der Fußgängerin gesetzt.

    Kannst du dir nicht ausmalen.

    Sind hier unterschiedliche Bedeutungen des Wortes "ursache" auf beiden Seiten unterwegs?

    Interessant ist ja, dass die Pressestelle den Begriff der "Ursache" erst in der Antwort-E-Mail verwendet. TLZ und OTZ waren damit ja schneller.

    In der Meldung der LPI war ja noch von "auslösen" die Rede, was ich noch etwas weicher, wenn auch nicht besser finde.

    Witzigerweise habe ich eine ganz ähnliche Antwort bekommen, nachdem ich heute morgen in der TLZ eine nochmal verkürzte Version der OTZ-Meldung gelesen hatte und die LPI-Pressestelle in CC bei der Mail an die TLZ hatte.

    In der Antwort habe ich noch auf die Formulierung der Zumutbarkeit bei der Vorschrift des zu benutzenden Fahrbahnrands und auf das Fehlen der Information zur vermeintlich falschen Fahrbahnseite in der Meldung hingewiesen.

    Ende der Maskenpflicht heißt ja nicht Maskenverbot.

    Wer die Maske zum Selbstschutz oder mit Rücksicht auf andere tragen möchte, kann das doch weiterhin tun ohne eine große Sache daraus zu machen. Missionierungsversuche in die eine oder andere Richtung sind aus meiner Sicht eher sinnlos und überflüssig.