Beiträge von MTL

    Ihr habt natürlich recht, dass es gar kein Verbot gibt und das nächste Mal werde ich die Ironie besser kennzeichnen.

    Die Verkehrsbehörde kann ich aber mal auf die VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2 hinweisen bzw. fragen, was die so beschilderte Fahrradstraße noch von einem gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.

    Überhaupt scheint man in Weimar auf ZZ mit dem Fußgängerpiktogramm zu stehen und kreiiert damit sogar Kombinationen, die man auch in einem haben könnte:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...

    ... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.

    Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259 [Zeichen 259] gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239 [Zeichen 239] zu verwenden :D


    PS: Fahrradstraße natürlich nur echt mit enger Eingangspforte, allerdings war die linke Schranke wohl schon jemandem im Weg und der zugehörige Pfosten aus seinem Fundament gerissen. Hinten, wo die beiden Fußgänger zu sehen sind, ist die Fahrradstraße übrigens schon wieder zu Ende.

    Diese "technologieoffenen" Flugtaxis, die die CDU in Berlin lieber mag als Fahrräder, haben ein klitzekleines Problem:

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/t…a2-5300c9113cfb

    https://archive.ph/FTnb8

    Na gut, das kann man ja noch durch die Vorschrift in den Griff bekommen, dass Fußgänger und Radfahrer keine Straßen und Plätze mehr benutzen dürfen, auf denen Willi Wichtig und Alice Egal starten oder landen wollen, aber es gibt ja etwas, das sich nicht per ordre de Merzi beseitigen läst:

    Kaum zu glauben, dass sich die Physik nicht austricksen lässt :D

    Bezüglich der bewegten Luftmengen gibt es wahrscheinlich immer noch nicht genügend Videos von kleinen Spielzeugdrohnen, deren Überflug die Glut im Grill besser anfacht als der gute alte Fön ...

    450kg Ladung + 180kg Anhänger + 195kg Zugmaschine + 75kg Fahrer.

    Um die 900kg Maximalsystemgewicht sind mal eine Hausnummer für ein "Fahrrad".

    Bei der Schlussfolgerung, dass das Gefährt eine tolle Sache ist, weil es damit ja ALLEN geholfen ist, wenn es weniger Staus durch auf der Straße stehende Paketzustellerfahrzeuge gäbe, merkt man dann aber doch, dass der Herr Pander sonst in leistungsstärkeren Vierrädern unterwegs ist. Wo werden solche "Lastenfahrräder" wohl halten, wenn sie tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kämen? Da sind die Leute, die meinen, auf den dann sogenannten Zustellerwegen zu ihrem Privatvergnügen benutzungspflichtig unterwegs sein zu wollen, dann mal schön gekniffen. Anders als der Anzeigenhauptmeister kann man bei dieser Art Falschparkern dann aber nichtmal ein Kennzeichen fotografieren ^^

    Dann könnten möglicherweise auch Alkoholabhängige ein Auto benutzen. Ihr Führerschein würde dann ausschließlich für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug gelten.

    Was für ein Quatsch. Diese Art von "Führerschein" heißt höchstens "Busticket".

    Für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug braucht es keinen Führerschein, denn Verantwortung und Haftung müssen in diesem Fall beim Bereitsteller der Technologie liegen. Sobald auch nur gelegentlich oder in Ausnahmesituationen der Eingriff der im Fahrzeug befindlichen Person erforderlich ist, müssen für die Person die gleichen Voraussetzungen an Wahrnehmung und Reaktionszeit gelten, wie in einem nicht-autonomen Fahrzeug.

    Oder sollen aus deiner Sicht der Alkoholiker und sein Auto erstmal ausdiskutieren, wie sie die Situation jeweils wahrnehmen und was die nächsten Schritte / Fahrbewegungen sein sollten?

    Nicht direkt ein Schild, aber immerhin ein bisschen kurios:

    War auf Besuch in Weimar und dort gab es eine neue, recht beeindruckende Straßenmalerei quasi vor der Haustür zu sehen:

    Das Ganze ist der Abschluss der gerade sanierten Treppenanlage im Hintergrund. Die Anlage scheint von einem echten Betonfetischisten geplant worden zu sein, denn wann liest man schon etwas wie "Alle Wege wurden mit einem gehfreundlichen Betonsteinpflaster belegt, die Treppenstufen wurden als Betonstufen ausgebildet." ( Quelle: https://stadt.weimar.de/de/bauvorhaben…choenblick.html).

    Fußgängersicherheit scheint hier in der T30-Zone ohne Durchgangsverkehrs ganz wichtig zu sein :huh:

    Aber auf die Autofahrer ist Verlass:

    Spoiler anzeigen

    Vielleicht ein bisschen kurz die neuen Sonderparkplätze, aber passt schon :D

    Tja, ich finde die Idee der privatwirtschaftlichen Kontrolle generell gegen die ganzen kleinen Kavaliersdelikte im Straßenverkehr sinnvoll.

    Wenn man statt Mitarbeitern des Ordnungsamts, die offensichtlich keine besonderen Anreize für häufige Kontrollen haben, eine kleine, z. B. durch "Provisionen" hochmotivierte Gruppe hätte, könnte es in Sachen Parkvergehen vermutlich ganz anders aussehen. Noch besser bei Geschwindigkeitskontrollen...

    Man müsste es nur so aufziehen, dass auch Vater Staat (finanziell) etwas z.B. durch eine kleine Abgabe je Fall davon hat.

    Sollte man eigentlich mal als Lobby-Auftrag an die FDP herantragen. Die würde wahrscheinlich in einen echten Gewissenskonflikt hineinlaufen ^^

    Mindesthöhen der Schilder scheinen dort erstmal nicht zu gelten oder?

    Ansonsten wieder das Phänomen, dass sich das Verkehrsicherungsunternehmen bzw. deren Mitarbeitende der leitenden Wirkung von Leitbaken nicht bewusst sind oder sie sie absichtlich auf die falschen Verkehrsteilnehmer beziehen.

    Wenn man der Bake im Bild folgt und auf dem schmalen Grat zwischen Schildersockeln und Bordstein balanciert, reicht ja schon ein kleiner Fahrfehler und man liegt auf der Fahrbahn.

    Besten Dank für die Veröffentlichung der Dokumente. Ich habe eine aus ähnlichen Textblöcken zusammengesetzte Begründung für die Ablehnung meines Widerspruchs gegen das Radverkehrsverbot auf der erwähnten Saalebrücke erhalten.
    Schmunzeln musste ich vor allem beim Satz zur Gefährdung der Schulkinder. Hier hat man wohl die gleichen Ghostwriter beschäftigt, die sonst für den Jenaer Mängelmelder texten.

    Ein kleine Unschärfe ist mir beim Durchlesen des Widerspruchs noch aufgefallen: Die zHG von 60km/h gilt in beiden Fahrtrichtungen standardmäßig in dem Tunnel, sodass man mit Blick auf die Aufhebung der Kraftfahrtstraße exakt nichts gemacht hat, außer (einige der) Kraftfahrstraßenschilder mit Müllsäcken und orangenem Klebeband zu verpacken.
    2022 wurde zu der Geschwindigkeitsbegrenzung noch geschrieben, dass die nur in der Anfangszeit gelten soll, damit sich der Kraftfahrer - das scheue Reh - an die neue Situation "Tunneldurchfahrt" gewöhnen kann. Zwei Jahre später scheint diese Eingewöhnungsphase anscheinend immer noch nicht abgeschlossen zu sein und dass obwohl es im Tunnel keinen Blitzer o.ä. gibt, dem man dann die Kundschaft nehmen würde.

    ...also die Beschilderung um ein [Zeichen 259] ergänzen.

    Ist ohnehin ungewöhnlich, dass das nicht von vornherein realisiert wurde, denn normalerweise hat der selbe Verkehrssicherer die Zeichenkombination [Zeichen 254][Zeichen 259] schon dutzendfach am selben Mast vormontiert, um sie in Jena generell an jeder Baustelle aufzustellen.

    Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.

    Nur interessehalber: Das heißt, du hast die Zeit bei Gericht als Arbeitszeit angerechnet bekommen oder musst deine tägliche Arbeit nicht stundengenau nachweisen?

    Bei meinem letzten Termin als Zeuge bei Gericht habe ich mich ein im Büro ausgeloggt, nach dem Termin wieder eingeloggt und die Zeit dazwischen als Gehaltsausfall geltend gemacht und dann direkt auf mein Konto überwiesen bekommen. Bezahlte Überstunden quasi.

    In der Annahme, dass die Radfahrerin tatsächlich fahrend den Fußgängerüberweg überqueren wollte und dabei als Geisterfahrerin auf einem augenscheinlich nicht dafür freigegebenen Gehweg ankam, finde ich die Forderung nach der Verallgemeinerung der StVO in Bezug auf die Abbiegegeschwindigkeit ziemlich überzogen.

    Die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen soll ja dazu dienen, dass den Fahrern größerer Fahrzeuge genügend Zeit bleibt, sämtliche Spiegel der rechten "blinden" Seite zu überprüfen.

    Beim Linksabbiegen wäre die Radfahrerin in dieser Situation vermutlich überhaupt nicht im Spiegel zu sehen gewesen und die Winkel- und Sichtverhältnisse beim Aufeinandertreffen komplett andere. Anders als beim Rechtsabbiegen ist Schrittgeschwindigkeit beim Linksabbiegen auch komplett unrealistisch, weil sich das Manöver je nach Fahrbahnbreite derart in die Länge ziehen, würde, dass es nur möglich wäre, wenn sich dazu eine hunderte Meter lange Lücke im Gegenverkehr ergibt.

    Das Reagieren hatte ich eingeplant, nur für's "freundlich" brauche ich da wohl die Hilfe von ChatGPT. Ich wollte nur vorab nochmal dort lang fahren, weil ich mir gar nicht sicher bin, ob ich den allerletzten Stand in Ecke wirklich kenne.

    Eine mögliche Erklärung für die wirklich zweifelhafte Entscheidung dort durchfahren zu wollen, könnte auch schlicht der Nachahmungseffekt sein.

    Als ich dort noch häufiger langgefahren bin (natürlich nicht auf dem "Radweg", sondern auf der Göschwitzer Straße), habe ich mehrfach gesehen, dass die Rampe vor allem nach Feierabend von BMXlern und MTB/Downhill-Fahrern als Sprungschanze genutzt wurde. Wenn so einer dann vor einem abbiegt und schwungvoll in die Überdachung fährt, man den Sprung wegen der Seitenwand aber nicht sieht, könnte man vielleicht wirklich auf die Idee kommen, einfach hinterherzufahren.

    16:30 Uhr wird durch die Sonne definitiv noch eine gewisse Blendwirkung gegeben gewesen sein, sodass man die Kante durch den Hell-Dunkel-Wechsel und die Trägheit der Augen womöglich wirklich erst wahrnimmt, wenn es schon zu spät ist, um ein Pedelec noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen.

    wobei ich aber immerhin eine Planung als "gut" sehen würde:

    Hier (StreetView) hat man auf den parallelen Radweg Induktionsschleifen gelegt, damit bei ca. 18kmh angerollt kommen kann und die Ampel dann auf grün umspringt. Auf die naheliegende Lösung, doch bitte die Querung der Zufahrt zu Böttcher einfach auf Dauergrün zu setzen und dem ausfahrenden / einfahrenden Verkehr dann die Bedarfsampel zu geben, kommt man erst im Radverkehrskonzept? Und wenn man das umsetzt: hat man also die Induktionsschleifen aufm Radweg umsonst gesetzt? :whistling:

    Da sage ich mal leise: Danke :)

    Es ist ja nicht so, dass die Maßnahmen von der StVB des Landkreises erdacht wurden. Stattdessen hatte man ja letztes Jahr zur ehrenamtlichen Zuarbeit geladen: Radverkehrskonzept SHK

    Bei der Gelegenheit hatte ich genau die Stelle auch angepinnt und gleich ein beim Pendeln persönlich betroffenes Mitglied des Jenaer Radverkehrsbeirates an meiner Seite. Ich vermute, dass nur sein Drängen als Vertreter des Jenaer Kommunalservices dazu geführt hat, dass man sich im SHK überhaupt dazu herabgelassen hat, die Induktionsschleifen so einzustellen, dass tatsächlich etwas passiert. Vorher konnte man mit dem solidesten E-Bike drüberfahren, ohne irgendetwas auszulösen.

    Über eine Anpassung der Schaltung wird aber vermutlich erst nachgedacht, wenn sich ein Märtyrer findet, der bei einem Ampelausfall vom abbiegenden LKW überfahren wird. Wobei ich nicht sicher bin, ob einer ausreichen würde, denn dann wäre es ja immer noch zu früh um von einem Unfallschwerpunkt zu sprechen ...

    Wenn es gegen den Radverkehr geht, zeigt man im SHK echtes Engagement und so sind die Zeichen natürlich schon ausgetauscht und zur Sicherheit gedoppelt, damit da auch ja kein Radfahrer vom Sportplatz rechts auf den Gehweg fährt:

    Die davorliegende Sackgassenbeschilderung wollte man natürlich nicht an die Realität anpassen: