Beiträge von MTL
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Und ich dachte, ich wäre alt.
Wahrscheinlich hat der Herr nur einen Bootsführerschein und nimmt damit seit Jahren am Straßenverkehr teil.
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was ist das eigentlich für eine Unart, dass Zeitungen ungefragt Namen veröffentlichen?
Also in Zukunft doch mit Fantasienamen schreiben?
An dieser Stelle einfach mal Danke für das Engagement, den regelmäßigen Unsinn aus der Redaktion unserer drei Lokalblättchen richtigzustellen. Mir fehlt häufig genug die Motivation dazu, da sich die Journalisten dort ja als absolut lernresistent darstellen oder die Falschinformationen absichtlich streuen, um nicht zu stark am Weltbild ihrer vergreisenden Leserschaft zu rütteln.
Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum regelmäßig Leserbriefe wie dieser vom 25.04.2025 in TLZ, TA und OTZ landen:
Das Ganze als Aufschlag, um dann im Lokalteil über Flächenaufteilung zu sinnieren, mit
beschilderte linksseitige Seitenräume als "kombinierten Geh-Radweg" und vorgesehene Radverkehrsführung zu bezeichnen sowie die Nutzung der Fahrbahn gleich mal mit Begriffen wie "Kfz-Fahrbahn" gar nicht erst in Erwägung zu ziehen:
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die Kommentarspalte tobt!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/muss-er…t-13557055.html
bei T30 und mit 49kmh in die Geschwindigkeitsmessung.
Falls es doch mal eine manuelle Messung sein sollte, bei der man mit dem Rad gestoppt wird, einfach das Kalibrier-/Eichprotokoll des jeweiligen Messgerätes zeigen lassen, denn die allermeisten sind nur für Kraftfahrzeuge kalibriert und nicht für nicht-motorisierte Zweiräder.
Keine gültige Kalibrierung = ungültige Messung = kein Buß-/Verwarngeld
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Ich könnte mir vorstellen, dass dort unter der Woche irgendwelche Fahrzeuge z. B. für Arbeiten an der Fassade eingesetzt werden und man ob der Fußgängerzone darauf hinweisen möchte.
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Ihr habt natürlich recht, dass es gar kein Verbot gibt und das nächste Mal werde ich die Ironie besser kennzeichnen.
Die Verkehrsbehörde kann ich aber mal auf die VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2 hinweisen bzw. fragen, was die so beschilderte Fahrradstraße noch von einem gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.
Überhaupt scheint man in Weimar auf ZZ mit dem Fußgängerpiktogramm zu stehen und kreiiert damit sogar Kombinationen, die man auch in einem haben könnte:
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Aber für die Fahrradstraße gab es bestimmt mehr Fördermittel
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Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...
... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.
Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259
gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239
zu verwenden
PS: Fahrradstraße natürlich nur echt mit enger Eingangspforte, allerdings war die linke Schranke wohl schon jemandem im Weg und der zugehörige Pfosten aus seinem Fundament gerissen. Hinten, wo die beiden Fußgänger zu sehen sind, ist die Fahrradstraße übrigens schon wieder zu Ende.
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Diese "technologieoffenen" Flugtaxis, die die CDU in Berlin lieber mag als Fahrräder, haben ein klitzekleines Problem:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/t…a2-5300c9113cfb
Na gut, das kann man ja noch durch die Vorschrift in den Griff bekommen, dass Fußgänger und Radfahrer keine Straßen und Plätze mehr benutzen dürfen, auf denen Willi Wichtig und Alice Egal starten oder landen wollen, aber es gibt ja etwas, das sich nicht per ordre de Merzi beseitigen läst:
Kaum zu glauben, dass sich die Physik nicht austricksen lässt
Bezüglich der bewegten Luftmengen gibt es wahrscheinlich immer noch nicht genügend Videos von kleinen Spielzeugdrohnen, deren Überflug die Glut im Grill besser anfacht als der gute alte Fön ...
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Die NPD war ihrer Zeit einfach zu weit voraus ...
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450kg Ladung + 180kg Anhänger + 195kg Zugmaschine + 75kg Fahrer.
Um die 900kg Maximalsystemgewicht sind mal eine Hausnummer für ein "Fahrrad".
Bei der Schlussfolgerung, dass das Gefährt eine tolle Sache ist, weil es damit ja ALLEN geholfen ist, wenn es weniger Staus durch auf der Straße stehende Paketzustellerfahrzeuge gäbe, merkt man dann aber doch, dass der Herr Pander sonst in leistungsstärkeren Vierrädern unterwegs ist. Wo werden solche "Lastenfahrräder" wohl halten, wenn sie tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kämen? Da sind die Leute, die meinen, auf den dann sogenannten Zustellerwegen zu ihrem Privatvergnügen benutzungspflichtig unterwegs sein zu wollen, dann mal schön gekniffen. Anders als der Anzeigenhauptmeister kann man bei dieser Art Falschparkern dann aber nichtmal ein Kennzeichen fotografieren
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Dann könnten möglicherweise auch Alkoholabhängige ein Auto benutzen. Ihr Führerschein würde dann ausschließlich für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug gelten.
Was für ein Quatsch. Diese Art von "Führerschein" heißt höchstens "Busticket".
Für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug braucht es keinen Führerschein, denn Verantwortung und Haftung müssen in diesem Fall beim Bereitsteller der Technologie liegen. Sobald auch nur gelegentlich oder in Ausnahmesituationen der Eingriff der im Fahrzeug befindlichen Person erforderlich ist, müssen für die Person die gleichen Voraussetzungen an Wahrnehmung und Reaktionszeit gelten, wie in einem nicht-autonomen Fahrzeug.
Oder sollen aus deiner Sicht der Alkoholiker und sein Auto erstmal ausdiskutieren, wie sie die Situation jeweils wahrnehmen und was die nächsten Schritte / Fahrbewegungen sein sollten?
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Nicht direkt ein Schild, aber immerhin ein bisschen kurios:
War auf Besuch in Weimar und dort gab es eine neue, recht beeindruckende Straßenmalerei quasi vor der Haustür zu sehen:
Das Ganze ist der Abschluss der gerade sanierten Treppenanlage im Hintergrund. Die Anlage scheint von einem echten Betonfetischisten geplant worden zu sein, denn wann liest man schon etwas wie "Alle Wege wurden mit einem gehfreundlichen Betonsteinpflaster belegt, die Treppenstufen wurden als Betonstufen ausgebildet." ( Quelle: https://stadt.weimar.de/de/bauvorhaben…choenblick.html).
Fußgängersicherheit scheint hier in der T30-Zone ohne Durchgangsverkehrs ganz wichtig zu sein
Aber auf die Autofahrer ist Verlass:
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Kurios finde ich bei einem derartigen Unfall mit Sturz auf den Kopf, dass gar nichts zum Thema Helm geschrieben wurde.
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Tja, ich finde die Idee der privatwirtschaftlichen Kontrolle generell gegen die ganzen kleinen Kavaliersdelikte im Straßenverkehr sinnvoll.
Wenn man statt Mitarbeitern des Ordnungsamts, die offensichtlich keine besonderen Anreize für häufige Kontrollen haben, eine kleine, z. B. durch "Provisionen" hochmotivierte Gruppe hätte, könnte es in Sachen Parkvergehen vermutlich ganz anders aussehen. Noch besser bei Geschwindigkeitskontrollen...
Man müsste es nur so aufziehen, dass auch Vater Staat (finanziell) etwas z.B. durch eine kleine Abgabe je Fall davon hat.
Sollte man eigentlich mal als Lobby-Auftrag an die FDP herantragen. Die würde wahrscheinlich in einen echten Gewissenskonflikt hineinlaufen
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Mindesthöhen der Schilder scheinen dort erstmal nicht zu gelten oder?
Ansonsten wieder das Phänomen, dass sich das Verkehrsicherungsunternehmen bzw. deren Mitarbeitende der leitenden Wirkung von Leitbaken nicht bewusst sind oder sie sie absichtlich auf die falschen Verkehrsteilnehmer beziehen.
Wenn man der Bake im Bild folgt und auf dem schmalen Grat zwischen Schildersockeln und Bordstein balanciert, reicht ja schon ein kleiner Fahrfehler und man liegt auf der Fahrbahn.
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Besten Dank für die Veröffentlichung der Dokumente. Ich habe eine aus ähnlichen Textblöcken zusammengesetzte Begründung für die Ablehnung meines Widerspruchs gegen das Radverkehrsverbot auf der erwähnten Saalebrücke erhalten.
Schmunzeln musste ich vor allem beim Satz zur Gefährdung der Schulkinder. Hier hat man wohl die gleichen Ghostwriter beschäftigt, die sonst für den Jenaer Mängelmelder texten.Ein kleine Unschärfe ist mir beim Durchlesen des Widerspruchs noch aufgefallen: Die zHG von 60km/h gilt in beiden Fahrtrichtungen standardmäßig in dem Tunnel, sodass man mit Blick auf die Aufhebung der Kraftfahrtstraße exakt nichts gemacht hat, außer (einige der) Kraftfahrstraßenschilder mit Müllsäcken und orangenem Klebeband zu verpacken.
2022 wurde zu der Geschwindigkeitsbegrenzung noch geschrieben, dass die nur in der Anfangszeit gelten soll, damit sich der Kraftfahrer - das scheue Reh - an die neue Situation "Tunneldurchfahrt" gewöhnen kann. Zwei Jahre später scheint diese Eingewöhnungsphase anscheinend immer noch nicht abgeschlossen zu sein und dass obwohl es im Tunnel keinen Blitzer o.ä. gibt, dem man dann die Kundschaft nehmen würde....also die Beschilderung um ein
ergänzen.
Ist ohnehin ungewöhnlich, dass das nicht von vornherein realisiert wurde, denn normalerweise hat der selbe Verkehrssicherer die Zeichenkombination
schon dutzendfach am selben Mast vormontiert, um sie in Jena generell an jeder Baustelle aufzustellen.
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Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.
Nur interessehalber: Das heißt, du hast die Zeit bei Gericht als Arbeitszeit angerechnet bekommen oder musst deine tägliche Arbeit nicht stundengenau nachweisen?
Bei meinem letzten Termin als Zeuge bei Gericht habe ich mich ein im Büro ausgeloggt, nach dem Termin wieder eingeloggt und die Zeit dazwischen als Gehaltsausfall geltend gemacht und dann direkt auf mein Konto überwiesen bekommen. Bezahlte Überstunden quasi.
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In der Annahme, dass die Radfahrerin tatsächlich fahrend den Fußgängerüberweg überqueren wollte und dabei als Geisterfahrerin auf einem augenscheinlich nicht dafür freigegebenen Gehweg ankam, finde ich die Forderung nach der Verallgemeinerung der StVO in Bezug auf die Abbiegegeschwindigkeit ziemlich überzogen.
Die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen soll ja dazu dienen, dass den Fahrern größerer Fahrzeuge genügend Zeit bleibt, sämtliche Spiegel der rechten "blinden" Seite zu überprüfen.
Beim Linksabbiegen wäre die Radfahrerin in dieser Situation vermutlich überhaupt nicht im Spiegel zu sehen gewesen und die Winkel- und Sichtverhältnisse beim Aufeinandertreffen komplett andere. Anders als beim Rechtsabbiegen ist Schrittgeschwindigkeit beim Linksabbiegen auch komplett unrealistisch, weil sich das Manöver je nach Fahrbahnbreite derart in die Länge ziehen, würde, dass es nur möglich wäre, wenn sich dazu eine hunderte Meter lange Lücke im Gegenverkehr ergibt.
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Könnte/müsste hier gewesen sein.
Sieht nach der perfekten Strecke aus, um mal eben den Status der WhatsApp Kontakte zu checken und den eigenen zu updaten...