Beiträge von MTL

    Allein die Idee, an dieser Stelle eine B-Pflicht oder Freigabe anzuordnen, beweist aus meiner Sicht schon die Inkompetenz.

    Mit Blick auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Radverkehrsbeschilderungen im SHK wäre ich nicht überrascht, wenn die 240er noch bis September dort stehen bleiben.

    Da bin ich gespannt, wie das mit dem Gegenverkehr klappt. Ob ich dann zur Abwechslung statt Lunch-Ride mal Breakfast-Ride mache? Ist ja nur wenige Meter von meiner üblichen Hausrunde entfernt :whistling:

    Da wir hier vom SHK sprechen, habe ich eine Vermutung wie das laufen wird:

    Teil 1 steht schon im Artikel:

    Zitat

    Die Umleitung werde mit Ampeln geregelt. „Die Ampelanlage soll nach heutigem Stand mit Schlüsseln gesteuert werden, die unser Fahrpersonal ausgehändigt bekommt“, sagt die Sprecherin.

    Also vermutlich Dauerrot für alle Nicht-Busse.
    Für den Radverkehr wird sicher wieder die attraktive Südroute über die einwandfreie K123 und den Ruthaer Weg ausgeschildert, die sich beim Bau der Böttcher-Zufahrt schon ganz wunderbar bewährt hat. Dass dort auch sämtlicher anderer Verkehr durchfahren wird, bemerkt man dann sicher leider erst ganz kurz vor Ende der Bauarbeiten und dann braucht man ja auch nichts mehr machen.

    was ist das eigentlich für eine Unart, dass Zeitungen ungefragt Namen veröffentlichen?

    https://archive.ph/EV0TP

    Also in Zukunft doch mit Fantasienamen schreiben?

    An dieser Stelle einfach mal Danke für das Engagement, den regelmäßigen Unsinn aus der Redaktion unserer drei Lokalblättchen richtigzustellen. Mir fehlt häufig genug die Motivation dazu, da sich die Journalisten dort ja als absolut lernresistent darstellen oder die Falschinformationen absichtlich streuen, um nicht zu stark am Weltbild ihrer vergreisenden Leserschaft zu rütteln.

    Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum regelmäßig Leserbriefe wie dieser vom 25.04.2025 in TLZ, TA und OTZ landen:

    Das Ganze als Aufschlag, um dann im Lokalteil über Flächenaufteilung zu sinnieren, mit [Zusatzzeichen 1022-10] beschilderte linksseitige Seitenräume als "kombinierten Geh-Radweg" und vorgesehene Radverkehrsführung zu bezeichnen sowie die Nutzung der Fahrbahn gleich mal mit Begriffen wie "Kfz-Fahrbahn" gar nicht erst in Erwägung zu ziehen:

    https://archive.ph/CRMBN

    die Kommentarspalte tobt!

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/muss-er…t-13557055.html

    bei T30 und mit 49kmh in die Geschwindigkeitsmessung.

    Falls es doch mal eine manuelle Messung sein sollte, bei der man mit dem Rad gestoppt wird, einfach das Kalibrier-/Eichprotokoll des jeweiligen Messgerätes zeigen lassen, denn die allermeisten sind nur für Kraftfahrzeuge kalibriert und nicht für nicht-motorisierte Zweiräder.

    Keine gültige Kalibrierung = ungültige Messung = kein Buß-/Verwarngeld

    Ihr habt natürlich recht, dass es gar kein Verbot gibt und das nächste Mal werde ich die Ironie besser kennzeichnen.

    Die Verkehrsbehörde kann ich aber mal auf die VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, Randnummer 2 hinweisen bzw. fragen, was die so beschilderte Fahrradstraße noch von einem gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.

    Überhaupt scheint man in Weimar auf ZZ mit dem Fußgängerpiktogramm zu stehen und kreiiert damit sogar Kombinationen, die man auch in einem haben könnte:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Weimar hat eine neue Fahrradstraße - seine erste, wenn ich mich nicht täusche ...

    ... bestimmt aber die erste in ganz Deutschland, die auch von Fußgängern betreten werden darf.

    Dafür hat man extra ein eigenes, großes ZZ gebastelt und um das sonst geltende Verbot wirksam zu negieren darauf zum energisch Schreitenden aus Zeichen 259 [Zeichen 259] gegriffen, statt die harmlose Mutter-Kind-Gruppe aus Zeichen 239 [Zeichen 239] zu verwenden :D


    PS: Fahrradstraße natürlich nur echt mit enger Eingangspforte, allerdings war die linke Schranke wohl schon jemandem im Weg und der zugehörige Pfosten aus seinem Fundament gerissen. Hinten, wo die beiden Fußgänger zu sehen sind, ist die Fahrradstraße übrigens schon wieder zu Ende.

    Diese "technologieoffenen" Flugtaxis, die die CDU in Berlin lieber mag als Fahrräder, haben ein klitzekleines Problem:

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/t…a2-5300c9113cfb

    https://archive.ph/FTnb8

    Na gut, das kann man ja noch durch die Vorschrift in den Griff bekommen, dass Fußgänger und Radfahrer keine Straßen und Plätze mehr benutzen dürfen, auf denen Willi Wichtig und Alice Egal starten oder landen wollen, aber es gibt ja etwas, das sich nicht per ordre de Merzi beseitigen läst:

    Kaum zu glauben, dass sich die Physik nicht austricksen lässt :D

    Bezüglich der bewegten Luftmengen gibt es wahrscheinlich immer noch nicht genügend Videos von kleinen Spielzeugdrohnen, deren Überflug die Glut im Grill besser anfacht als der gute alte Fön ...

    450kg Ladung + 180kg Anhänger + 195kg Zugmaschine + 75kg Fahrer.

    Um die 900kg Maximalsystemgewicht sind mal eine Hausnummer für ein "Fahrrad".

    Bei der Schlussfolgerung, dass das Gefährt eine tolle Sache ist, weil es damit ja ALLEN geholfen ist, wenn es weniger Staus durch auf der Straße stehende Paketzustellerfahrzeuge gäbe, merkt man dann aber doch, dass der Herr Pander sonst in leistungsstärkeren Vierrädern unterwegs ist. Wo werden solche "Lastenfahrräder" wohl halten, wenn sie tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kämen? Da sind die Leute, die meinen, auf den dann sogenannten Zustellerwegen zu ihrem Privatvergnügen benutzungspflichtig unterwegs sein zu wollen, dann mal schön gekniffen. Anders als der Anzeigenhauptmeister kann man bei dieser Art Falschparkern dann aber nichtmal ein Kennzeichen fotografieren ^^

    Dann könnten möglicherweise auch Alkoholabhängige ein Auto benutzen. Ihr Führerschein würde dann ausschließlich für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug gelten.

    Was für ein Quatsch. Diese Art von "Führerschein" heißt höchstens "Busticket".

    Für ein vollständig autonom fahrendes Fahrzeug braucht es keinen Führerschein, denn Verantwortung und Haftung müssen in diesem Fall beim Bereitsteller der Technologie liegen. Sobald auch nur gelegentlich oder in Ausnahmesituationen der Eingriff der im Fahrzeug befindlichen Person erforderlich ist, müssen für die Person die gleichen Voraussetzungen an Wahrnehmung und Reaktionszeit gelten, wie in einem nicht-autonomen Fahrzeug.

    Oder sollen aus deiner Sicht der Alkoholiker und sein Auto erstmal ausdiskutieren, wie sie die Situation jeweils wahrnehmen und was die nächsten Schritte / Fahrbewegungen sein sollten?

    Nicht direkt ein Schild, aber immerhin ein bisschen kurios:

    War auf Besuch in Weimar und dort gab es eine neue, recht beeindruckende Straßenmalerei quasi vor der Haustür zu sehen:

    Das Ganze ist der Abschluss der gerade sanierten Treppenanlage im Hintergrund. Die Anlage scheint von einem echten Betonfetischisten geplant worden zu sein, denn wann liest man schon etwas wie "Alle Wege wurden mit einem gehfreundlichen Betonsteinpflaster belegt, die Treppenstufen wurden als Betonstufen ausgebildet." ( Quelle: https://stadt.weimar.de/de/bauvorhaben…choenblick.html).

    Fußgängersicherheit scheint hier in der T30-Zone ohne Durchgangsverkehrs ganz wichtig zu sein :huh:

    Aber auf die Autofahrer ist Verlass:

    Spoiler anzeigen

    Vielleicht ein bisschen kurz die neuen Sonderparkplätze, aber passt schon :D

    Tja, ich finde die Idee der privatwirtschaftlichen Kontrolle generell gegen die ganzen kleinen Kavaliersdelikte im Straßenverkehr sinnvoll.

    Wenn man statt Mitarbeitern des Ordnungsamts, die offensichtlich keine besonderen Anreize für häufige Kontrollen haben, eine kleine, z. B. durch "Provisionen" hochmotivierte Gruppe hätte, könnte es in Sachen Parkvergehen vermutlich ganz anders aussehen. Noch besser bei Geschwindigkeitskontrollen...

    Man müsste es nur so aufziehen, dass auch Vater Staat (finanziell) etwas z.B. durch eine kleine Abgabe je Fall davon hat.

    Sollte man eigentlich mal als Lobby-Auftrag an die FDP herantragen. Die würde wahrscheinlich in einen echten Gewissenskonflikt hineinlaufen ^^

    Mindesthöhen der Schilder scheinen dort erstmal nicht zu gelten oder?

    Ansonsten wieder das Phänomen, dass sich das Verkehrsicherungsunternehmen bzw. deren Mitarbeitende der leitenden Wirkung von Leitbaken nicht bewusst sind oder sie sie absichtlich auf die falschen Verkehrsteilnehmer beziehen.

    Wenn man der Bake im Bild folgt und auf dem schmalen Grat zwischen Schildersockeln und Bordstein balanciert, reicht ja schon ein kleiner Fahrfehler und man liegt auf der Fahrbahn.