Beiträge von foobar

    Polizeimeldungen und unreflektierte Übernahmen dieser sind einfach toll …

    Was im Artikel nicht erwähnt wird: Die auf der Wiesenttalbahn verkehrenden Züge hupen vor jedem der zahlreichen unbeschrankten Bahnübergänge, man kann sie also oftmals schon aus der Ferne hören. Die Unfallstelle sollte dieser Bahnübergang gewesen sein (Lage der Strommasten und Verlauf der Trasse ist ziemlich eindeutig). Bedenkt man dann noch das „platte Land“ mit relativ freien Sichtfeldern, fällt’s echt schwer, einen solchen Unfall nachzuvollziehen.

    Der Erfinder der Trixi-Spiegel kommt im nebenan verlinkten Beitrag von Spiegel-TV zu Wort. Seine Tochter Trixi hat den Unfall 1994 glücklicherweise schwer verletzt überlebt.

    Ich glaube i. ü. nicht, dass es sich um einen Gefälligkeitsartikel handelt. Die Spiegel können bei korrekter Installation, bei guter Pflege und höherem Bekanntheitsgrad in manchen (vielen?) Situationen sicher helfen. Nur kann auch das nur ein Zwischenschritt Richtung Vision Zero sein. Lkw (und auch andere Fahrzeuge) haben ja jetzt schon Spiegel, die viel zu oft nicht, unzureichend oder falsch genutzt werden … Die PM der Stadt Freiburg zur Evaluierung der Trixi-Spiegel durch die Uni KL spricht jedenfalls dafür, dass sie tatsächlich hilfreich sind. Dass es laut der oben verlinkten ADFC-Präsentation dennoch an entsprechend ausgerüsteten Kreuzungen zu Unfällen und Todesfällen gekommen ist, zeigt allerdings, dass die Spiegel trotz aller positiven Effekte nicht der Weisheit letzter Schluss sind.

    So lange sich Verkehrsströme kreuzen, ist stets Unfallrisiko-Management angesagt. Nah an 0 wird man mit all den hier diskutieren Maßnahmen allerdings nicht kommen. Und mal ganz ehrlich: Selbst wenn es keine toten Radfahrenden und Fußgängerinnen bei Unfällen durch rechtsabbiegende Lkw/Kfz mehr gäbe, wären da immer noch die Toten durch andere Verkehrsunfälle und über 100k Verletzte im Jahr – alleine bei den beiden Gruppen. Ein generelles Tempolimit von 30 innerorts wäre um Größenordnungen effektiver als wohl alle andere Maßnahmen zusammen, um Unfallfolgen und den volkswirtschaftlichen Schaden durch Kraftfahrzeugverkehr und die daraus resultierenden Unfälle wirksam zu reduzieren. Wenn sich das mal rumspräche und eine politische Mehrheit fände, die genug Cojones hätte, das gegen die Autolobby und einen wahrscheinlich nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung durchzusetzen, wäre schon verdammt viel gewonnen …

    Diese Verkehrsspiegel wurden schon in einigen Städten getestet und die Wirksamkeit ist laut folgender Zusammenfassung eines ADFC-Vertreters „nicht erwiesen“: https://www.traumabiomechanik-gmttb.de/app/download/6…425555&mobile=1 (S. 12)

    In dem verlinkten pdf finden sich weitere Ansätze und jeweils eine kurze Bewertung dazu.

    Für mich bleibt’s dabei: Tiefergezogene Fenster oder gleich Glastüren wie bei Bussen und Abbiegeassistenzsysteme können sicherlich den ein oder anderen Unfall verhindern oder wenigstens entschärfen, aber wenn das Ziel tatsächlich die Vision Zero ist, muss man das Übel schon bei der Wurzel packen. Davon sind wir leider weit entfernt und auf der bundespolitischen Ebene dürfte diesbzgl. in den nächsten gut 3 Jahren leider sowieso Stillstand herrschen …

    Das Wichtigste am Artikel ist doch das folgende Zitat:

    Auch Dennis Thering (CDU) würde es begrüßen, wenn der Senat den Lichtmast an einigen Unfallschwerpunkten installieren und somit ein Pilotprojekt starten würde. „Jede Idee und Maßnahme, die Menschenleben retten kann, lohnt es sich genauer anzusehen und zu testen“, sagt er.

    2019 werden dann die ersten Tests folgen: Tempo 30 innerorts, Aufhebung sämtlicher Radwegbenutzungspflichten, Einfahrt in die Stadt für Fahrzeuge >3,5 t nur mit Abbiegeassistenz- und Notbremssystemen. Oder war das etwa anders gemeint?

    Samstag lief eine dreiteilige Doku auf arte. Die Teile sind noch bis zum 25.05. in der Mediathek verfügbar:

    Biking Boom (1/3) - (1): Das Fahrrad als Lebensstil

    Biking Boom (2/3) - (2): Das Fahrrad in Kunst und Pop

    Biking Boom (3/3) - (3): Protestkultur auf Rädern

    Und 10 kürzere Beiträge zur Fahrrad-(Sub)-Kultur:

    Die Fahrräder ergreifen wieder Besitz vom Asphalt. Ob Rennrad, BMX, Trialbike, Fixie oder Mountainbike... jedes Rad hat seine Besonderheit! „Fahr-Radikal“ berichtet von der Wiedergeburt der Fahrrad-Kultur und neuen Bikern, die das Fahrrad durch ihre Einstellung, ihren Stil und ihr Können neu in den Alltag integriert haben.

    Leserbrief in der SZ: Straftäter, keine Sünder

    Autofahrer, die die Straßenverkehrsordnung missachten und damit Gesundheit und Leben von Mitmenschen gefährden, sind kleine "Verkehrssünder" - diesen Eindruck erwecken Veröffentlichungen zu Unfällen im Straßenverkehr oder Gerichtsurteile zu Rasern und Verursachern von schweren Verkehrsunfällen. So ist das in Deutschland. Hinter dem Steuer des Pkw ist man kein Straftäter mehr. Selbst dann nicht, wenn die Fahrer und Fahrerinnen durch Raserei, Drängeln und Alkohol am Steuer Menschen verletzen und töten oder zumindest in Kauf nehmen, dass andere gefährdet werden. Klaut jemand im Laden, ist er ein Ladendieb und wird hart bestraft. Nach der Logik, mit der Autofahrer, die Menschenleben gefährden, nur "Verkehrssünder" genannt werden, sind Diebe und Betrüger aber allenfalls "Eigentumssünder". Diese Bezeichnung halte ich für gerechtfertigt, weil bei einem Diebstahl niemand verletzt wird. So wie der Umgang mit Waffen eine besondere Eignung und einen sorgfältigen und vorsichtigen Umgang voraussetzt, so erfordert auch das Fahren eines Autos eine besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Das Auto ist eine tödliche Waffe in den Händen von Menschen, die die Straßenverkehrsordnung als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit betrachten. Übertretungen der Straßenverkehrsordnung sind keine Sünden, sondern Vergehen und Straftaten, die auch so genannt und entsprechend geahndet werden müssen.

    Eine weitere Maßnahme, die allerdings jetzt nicht von dem Bezirksrat des betroffenen Stadtbezirks eingefordert wird (Vahrenwald), sondern vom Bezirksrat Mitte sieht die Installation von so genannten Bike-Flashs vor: "Nähert sich ein Radfahrer einer Kreuzung, blinken LED-Lampen in unterschiedlichen Höhen. Sie sollen Lastwagen und Autos beim Abbiegen warnen. Bike-Flash heißt das System. Der Bezirksrat Mitte will es in Hannover testen. Hätte es den tödlichen Unfall an der Vahrenwalder Straße verhindern können?" http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…ellen-schuetzen

    Diese Bike-Flashs sind Lampen, die aufleuchten, wenn sich ein Radfahrer einer Kreuzung nähert und abbiegende KFZ-Lenker auf den herannahenden Radfahrer aufmerksam machen sollen. Gibt's so was auch in Hamburg, bzw. wird das dort diskutiert?

    Die Erfindung kommt von einem Flensburger und entstand aus einem schlimmen Unfallereignis in Flensburg heraus: Das Flensburger Tageblatt berichtete darüber Anfang des Jahres. https://www.shz.de/lokales/flensb…id19151981.html


    Aber macht das überhaupt Sinn? Meine Befürchtung ist, dass dann Radfahrer an Kreuzungen, die nicht mit den sog. Bike-Flashs ausgestattet sind möglicherweise noch stärker gefährdet sein werden. Und eine weitere Befürchtung ist, dass solche Maßnahmen, die ja möglicherweise nur "Show" - in diesem Fall "Light-Show" - sind, die notwendige Diskussion über Reduktion des Verkehrs und/oder einen sicheren Güterverkehr im Keim ersticken.

    Mehr dazu auf http://bike-flash.de/ und bei http://itstartedwithafight.de/2018/02/23/ver…biegeunfaellen/

    Ich bin da ganz bei Daniel (dem Autoren von itstartedwithafight.de): Sofern die dort und in der Presse genannten 15k € für ein System (also 60k € für eine Kreuzung) stimmen, zeigt sich schon bei einer Hochrechnung für eine Stadt oder gar Großstadt, dass es in der Fläche ziemlich ins Geld gehen dürfte. Das Geld kann anderweitig wesentlich sinnvoller investiert werden, um die Verkehrssicherheit zu steigern. Außerdem hilft Bike-Flash nur dort, wo es verbaut ist, also nicht an anderen (gefährlichen) Einmündungen oder Ausfahrten (Firmen, Supermärkte …). Stattdessen sollte lieber Entwicklung und Einsatz entsprechender Systeme an Bord der Fahrzeuge gefordert und gefördert werden. Auch wenn das natürlich ebenfalls keine Ideallösung ist, weil nur wieder eine technische Lösung für Probleme gesucht wird, die man deutlich einfacher lösen könnte …

    Eine Kennzeichnung für einen Radweg, den man benutzen darf aber nicht muss, gibt es nicht.

    … schrieb Yeti Ende 2017 und auch in Darf ich außerorts links auf dem Fußweg fahren? kam die Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radwege mal wieder zur Sprache. Ich wies zwar dort schon auf einen Beitrag von Bernd Sluka hin, aber da es wohl noch nicht allgemein bekannt sein dürfte, hier noch mal explizit. Kern des Ganzen:

    Endlich, fast 20 Jahre nach der StVO-Novelle zur Benutzungspflicht einigte sich nun [05/2017] der Bund-Länder-Fachausschuss StVO auf eine Markierung, mit der bundesweit Geh- und Radwege eindeutig gekennzeichnet werden sollen, die nicht benutzungspflichtig für Radfahrer sind. Dazu sind in weiß ein Fußgänger- über einem Fahrradsymbol und dazwischen ein waagrechter Strich auf dem Weg zu markieren. Die Symbole von Zeichen 240 werden als Markierung übernommen, aber ohne den blauen Hintergrund. Es dürfen keine Zeichen 240 aufgestellt werden, sonst wäre der Weg benutzungspflichtig.

    Also so (invertiert ;) ) :

    Fotos einer Umsetzung in Passau sowie Hinweise und Argumente zur Kommunikation mit Behörden gibt’s bei Sluka.

    Damit gibt es also eine Möglichkeit, die in ihren Auswirkungen (Schrittgeschwindigkeit!) oftmals unsinnige Kombi [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] insbesondere außerorts durch eine vernünftige Variante zu ersetzen. Innerorts hat die Lösung auch gewissen Charme, da die Kennzeichnung nicht zwangsläufig für andere Verkehrsteilnehmer auf anderen Straßenteilen zu erkennen sein dürfte ;) Man wird die meisten Behörden aber sicherlich darauf hinweisen müssen, was möglich und wieso es sinnvoll ist ;)

    Zu lesen war, dass die Verkehrsministerien in Bayern und NRW entsprechende Erlasse herausgegeben haben. Leider konnte ich ad hoc weder diese noch ein Protokoll o. ä. der Sitzung des BLFA-StVO finden.

    Zu dem Thema schrieb Bernd Sluka (letztes Update 04/2018):

    Endlich, fast 20 Jahre nach der StVO-Novelle zur Benutzungspflicht einigte sich nun [05/2017] der Bund-Länder-Fachausschuss StVO auf eine Markierung, mit der bundesweit Geh- und Radwege eindeutig gekennzeichnet werden sollen, die nicht benutzungspflichtig für Radfahrer sind. Dazu sind in weiß ein Fußgänger- über einem Fahrradsymbol und dazwischen ein waagrechter Strich auf dem Weg zu markieren. Die Symbole von Zeichen 240 werden als Markierung übernommen, aber ohne den blauen Hintergrund. Es dürfen keine Zeichen 240 aufgestellt werden, sonst wäre der Weg benutzungspflichtig.

    Bilder gibt’s dort. Man muss die Behörden aber sicherlich darauf hinweisen ;)

    Halbwegs in diese Richtung geht wie gesagt noch Openstreetmap, wo aber eher nur ein Grundgerüst (Fernradwege etc.) enthalten ist.

    Wenn was fehlt, trag es ein – sofern es in der Realität (noch) vorhanden, sprich mit Wegweisern ausgeschildert ist. Also keine eigenen Touren oder anno sonstwann mal ausgeschilderte und auf der Karte von 1990 noch enthaltene Radrouten, die in der Zwischenzeit Busch oder Neubaugebiet geworden sind. (Mag lustig klingen, gibt’s aber ab und an …)

    Einstieg: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Cycle_routes

    Ich nutze Openstreetmap. Aber da stehen (hoffentlich) nur offzizielle Radrouten drin.

    Das kommt auf die Definition von „offiziell“ an:

    Es sollen Routen erfasst werden, die auch in der Realität existieren. Schlagendes Argument ist ihre Ausschilderung mit einer Wegweisung entlang der Route. Dadurch erhalten sie einen offiziellen Charakter. Routen sollten entweder Anfang und Ende haben oder einen Rundkurs beschreiben. Häufig haben Sie einen Namen, eine Nummer oder ein einheitliches Symbol.


    Ich nutze je nach geplanter Tour (MTB, Familie, Alltag) für die grobe Planung folgende Karten:

    cycling.waymarkedtrails.org

    hikebikemap.org

    opencyclemap.org

    Für Navigation und Detailplanung (gpx-Generierung):

    https://openmtbmap.org/

    graphhopper.com/maps/

    komoot.de

    PM des BGH: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    […] Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

    Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.[…]

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    Was ihr als Radfahrer dürft und was nicht. Wie ihr euren Sattel und die Pedalen am besten einstellt. Welches die gefährlichen Situationen im Verkehr sind und wie ihr sie vermeiden könnt. Im Radfunk räumen unsere Radreporter Paulus Müller und Klaas Reese mit Halbwissen rund ums Radfahren auf.

    Die erste Folge ist seit gestern online. Hauptthema Sicherheit mit Gästen von ADFC, Polizei und UDV. 5 weitere Folgen sind geplant. Nächste Woche wird wohl @Poliauwei zu Gast sein, wenn ich folgenden Tweet richtig interpretiere: https://twitter.com/Poliauwei/status/995309468413030406