Beiträge von DMHH

    schon lustig, dass bis zu diesem Schild die Fahrbahn nicht beradelt werden darf, aber ab Schild muss dann auch der Fußverkehr auf der Straße laufen. bei identischer Verkehrsbelastung, bei identischer zhG?

    bestimmt nur Schild vergessen :S

    Wobei: in Jena hatten wir auch mal exakt diese Kombination, nur begann der Geh- und Radweg nie. Es war der Kotau vor den Kampfradlern, die auf dem Gehweg fuhren, die man vor dem Kreisverkehr aber dann doch noch mal an ein "Ende" erinnern wollte... :rolleyes:

    dann möchte ich klarstellen, dass es mir persönlich relativ egal ist, ob zukünftig der "ausreichende Raum" per "üblicher Rechtsprechung" zu "es muss mindestens ein Abstand von 1m zwischen Fahrrad und dem linken Fz bleiben" wird oder ob in der übernächsten StVO dann der "ausreichende Raum" mit konrekten Werten benannt wird oder das rechts vorbeifahren in Gänze verboten wird.

    Meine Nachfrage bestand in der Frage, wo der von der Sachverständigen(!) behauptete Mindestabstand zu finden ist.

    StVO? nein

    übliche Rechtsprechung? nein

    wo dann?

    neben dem ausreichenden Raum gibt es auch noch die mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht als Anforderung, wann/wie rechts vorbeizufahren ist.

    Das gibt es weder beim Überholen, noch beim links an stehenden Fz vorbeifahren.

    Daher kann ich den Punkt "ausreichender Raum ist nur dann vorhanden, wenn man nie gedoort werden kann" nicht nachvollziehen und finde den Vergleich zum Überholen (KFZ-Rad) auch nicht ganz passend.

    Was wäre denn deine eigene Übersetzung von "ausreichend Raum" i.S. von § 5 Abs. 8 StVO in konkrete Zentimeter? Beachte vor allem, dass die Distanz auch (wie man sieht nicht ohne Grund...) aus der Perspektive des rechtsüberholten KFZ-Führers zu bewerten ist.

    ausreichend Raum ist, wenn ich mit meinem Fahrrad (mehrspuriges Lastenrad, einspuriges MTB mit 100cm-Lenker, einspuriges Singlespeed mit 40cm-flatbar) am stehenden Fahrzeug vorbeikomme, ohne auch bei geringen Fahrspurabweichungen (Wind, Schlagloch) zu kollidieren.

    der ausreichende Raum kann dabei - wie ersichtlich - von den Fahrzeugabmessungen abhängen. von 100cm Seitenabstand lese ich in der VO nichts.

    ja klar, vor der Fest-definition des Überholabstandes bei 1,5m / 2m gab es auch nur ein "ausreichend" und die Gerichte stellten dann wiederholt auf 1,5m / 2m / 2,5m ab. Gibts das beim rechts-vorbeifahren auch so stringent?

    zu dem Unfall in der HAfenCity in Hamburg:

    https://archive.ph/RUXuU

    Zitat

    Zwar dürfen Radfahrer grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren, wie eine Sachverständige im Prozess erklärte, allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige bewegte sich so dicht am Lkw vorbei, dass das Assistenzsystem nicht auslöste: Es erkannte sie nicht, gab weder visuelle noch akustische Warnsignale. Der Kamerawinkel war zu flach, um sie zu erfassen.

    :/:/:/ wo kommt denn der eine Meter Mindestabstand her?!

    https://archive.ph/MeByS

    Zitat

    Das Ziel der Eingabe aus der Bevölkerung: Eindeutige Hinweisschilder, die das vermeintliche Gewohnheitsrecht offiziell verankern. Von der Politik gibt es teilweise Rückendeckung. „Die alten weißen Markierungen werden dort ja nicht illegal hingekommen sein – und Platz ist auch genug“, sagte Gregor Werner von der SPD-Bezirksfraktion.

    S-P-D. Wer wählt diese Hansel? und ich fang jetzt nicht mit der üblichen Zeile an, die im Zusammenhang mit den Umfallern zu oft kommt.

    Warum wird das Unfallrisiko an den gefahrenen Kilometern gemessen?

    weil die Einheit "Zeit" vermutlich bei der Ermittlung von "Blitzeinschlägen" oder "von Meteorit getroffen" oder "Regen erlebt" sinnvoller ist. Aber bei Unfällen, die zum größeren Teil aus Vorfahrtfehlern (Kreuzung, Einmündung) bestehen: diese Zahl hängt von Strecke ab. :/

    Also wenn ich mir manche der pauschal gegen Fahrradfahrende gerichteten Hass-Postings durchlese, frage ich mich schon, warum die Zeitung nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, zumindestens die wüstesten Beleidigungs-Orgien erst gar nicht zu veröffentlichen.

    ragebait... nichts klickt besser als Hetze, Hass, Empörung.

    Radfahrer in Gera von Straßenbahn überfahren.

    Tödlicher Unfall in Gera: Radfahrer von Straßenbahn erfasst | MDR.DE
    In Gera ist am Mittwochnachmittag ein Radfahrer auf den Straßenbahnschienen gestürzt und von einer Bahn erfasst worden. Der 43-Jährige wurde dabei unter der…
    www.mdr.de
    Zitat

    Nach Angaben der Polizei war ein Radfahrer auf den Schienen gestürzt und von einer Straßenbahn erfasst worden.

    edit:

    ok, in der Lokalzeitung wird der Unfallhergang genauer beschrieben. Radfahrer wurde wohl nach dem Sturz von entgegenkommender Straßenbahn erfasst.

    https://archive.ph/FcjPb

    da gilt T30 stadtauswärts. Ich sehe die Erfordernis, den gesamten FGÜ einsehen zu können, einfach nicht.

    Es würde mich nicht wundern, wenn die Abwägung der Planung FGÜ + Buskap + Mittelinsel nicht genau in der GEsamtschau der Dinge festgelegt wurden.