der link mag bei mir schon nicht mehr
suche ich nach der phrase "Harz ist voll" und "NDR", kommt das Ergebnis zum identischen link, der sich auch öffnen lässt
der link mag bei mir schon nicht mehr
suche ich nach der phrase "Harz ist voll" und "NDR", kommt das Ergebnis zum identischen link, der sich auch öffnen lässt
ich finde die eskalationssortierung der Fotos gut. von "hmmm, ja, sieht durchaus grundsätzlich fahrbar aus" zu "wow. da kann man absteigen und schieben"
Hier bezieht sich auf die Fälle in Italien. In Deutschland gibt es keine unbeschilderten Zebrastreifen.
doch, ich meine schon, dass auf Beschilderung verzichtet werden kann.
an obiger Stelle hatte ich das mal kritisiert, weil
a) nicht direkt neben Kreuzungsbereich, bei dem abbiegende Fahrzeuge den parallel laufenden Fußgängern ohnehin vorrang gewähren müssen
b) die Stelle recht dunkel ist
Dem Üblichen "ja, wir schauen mal, ob wir was ändern müssen" folgte nichts
Wie gesagt - ich hab keinen Bock, 200 Euro für die Missachtung eines blauen Schilds zu bezahlen!
Vor allem würde so auch der "Anreiz" für die Polizei ansteigen, mich nicht mehr wie so oft einfach weiterfahren zu lassen...
Vielleicht würde bei 200,- Bußgeld aber auch die Bereitschaft steigern, gegen den Verwaltungsakt Widerspruch/Klage einzureichen
grundsätzlich gilt Fahrbahnbenutzungspflicht. Nur im begründeten Falle kann davon abweichend eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden
schreib doch, dass man stattdessen an der Kreuzung einen bike-Flash installieren sollte.
wohl eher: Polizeibeamtin wieselt sich heraus und möchte Kollegen nicht als völligen Vollpfosten dastehen lassen.
"Ja, da hat der Beamte leider die Sachlage falsch eingeschätzt. Der Radfahrende ist legal auf der Fahrbahn gefahren."
Wäre richtiger gewesen - aber was bekommt man in der 1. Stunde auf der Polizeischule eingetrichtert?
"Du hast immer recht. Du hast immer Recht. Du hast immer Recht. Und wenn dein Gegenüber dir doch mal das Gegenteil beweist, ziehe Kollegen hinzu. Zu zweit habt ihr immer Rechter!"
Lawblog zu "Fußgänger tritt von Grundstück auf gem. Geh- und Radweg und wird von Radfahrer umgenietet"
Tenor: guck halt, bevor du dem Radfahrer die Nase läufst.
Ich lese aber auch heraus, dass unter bestimmten Umständen auch anders hätte entschieden werden können. Wenn z.B. der Nachweis erbracht worden wäre, dass der Radfahrende sehr sehr dicht am Eingang vorbeifuhr.
Die Polizei Stade stellt klar, dass es eine Benutzungspflicht gibt, der man folgen muss:
Hab die Gelegenheit genutzt und mal eine E-Mail formuliert
ZitatSehr geehrter Herr [...],
im Presseportal (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4174967) wird eine Klarstellung der PI Stade veröffentlicht, wonach Radwege mit Z.237, 240, 241 benutzt werden müssen, sofern der Radweg nicht objektiv unbenutzbar ist. Weiterhin wird richtigerweise herausgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer RWBP seit 1997 wesentlich strenger sind.
Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad in Stade unterwegs und stellte in der Vergangenheit fest, dass die Anordnung diverser RWBP in der Gemeinde nicht mit den Vorgaben der VwV-StVO sowie ERA/Plast/ReStra zu vereinbaren sind. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und freundlich nachfragen, wann ich als radfahrender Besucher der Gemeinde Stade mit einer Berücksichtigung der strengeren Voraussetzung bei der Anordnung (bzw. der Überprüfung) einer RWBP rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
ZitatAlles anzeigenHallo [...],
die Radwegebenutzungspflichten in Stade bestehen z. T. noch aus der Zeit vor 1997.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Stade hat begonnen, verschiedene Wege zu überprüfen, um sie der geltenden Rechtslage anzupassen.
Einige Änderungen wurden bereits umgesetzt. Eine sofortige pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten an den betreffenden Strecken ist nicht ohne weiteres möglich, da auch hier zu prüfen ist, welche Auswirkungen die Aufhebung der RWBP hat und ob andere verkehrsbehördliche Anordnungen oder bauliche Veränderungen ggf. erforderlich werden.
Die Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Örtlichkeiten, die durch eine besondere Häufung von Fahrradunfällen auffällig sind, haben wir derzeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
22 Jahre Zeit gehabt, jetzt beginnt man zu prüfen.
Die Stelle hier war im ersten Schriftwechsel mit StVB-PK41 ein Grund, an der Radwegebenutzungspflicht festzuhalten.
Man führte aus, dass Radfahrende durch die Arbeitsstelle (hier also durch die Baken in Blickrichtung fahrend) von KFZ übersehen werden können.
KFZ, die wohlgemerkt das rote Stopschild vor sich haben, bevor die 2 Fahrspuren zusammengeführt werden.
Seit der Anordnung von T30 hat's an genau dieser Zusammenführung 2er Fahrstreifen mindestens 2x gescheppert. Und zwar so richtig, mit RTW und Blaulicht usw.
Rückblickend kann man die Einwände StVB-PK41 nicht so ganz von der Hand weisen - es kommt offensichtlich zu Unfällen. Allerdings klar auf Grund von Regelverstößen anderer Verkehrsteilnehmer. Diese sind aber nun eigentlich kein Grund, eine bestehende Regelung (Fahren auf der Fahrbahn für Radfahrende) aufzuheben und eine B-Pflicht anzuordnen.
Ich hatte damals eine LSA vorgeschlagen, um die Gefahr zu beseitigen...
Was hat sich seit Jahrzehnten bewährt?
Lichtsignalanlagen.
Wenn einem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wirklich am Herzen liegt, dann verbaut man Technik, die im wesentlichen erprobt ist.
Eine verdammte Ampel. Darauf ist jeder Verkehrsteilnehmer konditioniert, dank ... Wiener Übereinkommen? auch europaweit? weltweit? genormt.
Und das geile ist: man könnte dort dauerrot für Radfahrende einrichten und einen Bewegungsmelder/Induktionsschleife hinbauen, die rechtzeitig dem abbiegenden Verkehr "rot", dem Radfahrenden "grün" zeigt. Offensichtlich sind Radfahrer dort nun nicht in Horden unterwegs.
Aber hey, "lass uns mal irgendwas geiles mit Blinkblink machen!"
"Oh ja, und uns dann feiern lassen für unsere Erfindung."
Das ist wie mit dem unsäglichen Trixie-Spiegel.
Irgendwer meint, seinen Badezimmerspiegel nicht zum Sperrmüll geben zu müssen, sondern als "Trixiespiegel" medienwirksam an eine Ampel zu kleben - und schon, nur wenige Jahre später hat diese kostengünstige Variante Einzug in die Städte und Dörfer der Republik, sowie in die anerkannten Regelwerke zur Planung von .. oh, wait...
Montag 11 Uhr ist aber nun ehrlich gesagt nicht gerade ein Traumtermin in meiner Wochenplanung
aber ok, wenn das Hindernis "Perso" ausgeräumt ist, wäre das zumindest ein punkt weniger auf der "geht nicht weil-"Liste
nicht?
ich war der Meinung, dass da nicht nur Taschencheck gemacht wird, sondern man auch Ausweis vorzeigen müsse :-o
ich nich
gerade gesehen, dass mein Perso abgelaufen ist.
mehr Überwachung?
hm. Unter der Prämisse, dass die Kontrollen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen sollen, müsseb sie als staatliche Aufgabe letztendlich nicht kostendeckend erfolgen. Das benötigte Mehr an Personal (Beamte, Angestellte) muss also aus dem vorhandenen Steueraufkommen gedeckt werden, weil die "Einnahmen" der Buß- und Verwarngelder nicht ausreichen.
Verfügbare Steuermittel reichen jetzt schon nicht aus, um die benötigte Anzahl Stellen zu schaffen/besetzen. Daher müssten:
- Steuermittel umverteilt werden
- Steuermittelaufkommen erhöht werden
- Bußgelder erhöht werden, um einen größeren Anteil der Kosten zu decken
jeweils als Einzelmaßnahme oder gebündelt.
oder den Dienstausweis vorzeigen
oh - ich hatte die echt als Umgehung der StVO interpretiert. getreu dem Motto:
nur Piktogramme sind nicht zugelassen, also malen wir Piktogramme in nicht-weiß auf, weil die dann eben anders sind und wir uns damit rauswieseln.
40cm weiter zur Mitte der Fahrbahn und die wären meiner Meinung nach noch besser
"Sharrows" auf die Fahrbahn malen. Die zeigen auch: Fahrrad gehört auf Fahrbahn.
vielleicht kann KAcyc mal ein paar Fotos von den Sharrows machen, die in Karlsruhe in grün im Bereich .. äh.. na ..da hinten, wo man von der einen Straße durch so einen Torbogen in die andere Straße fährt..
da jedenfalls gibts grüne Sinnbilder "Fahrrad" auf der Fahrbahn. die schaden keinem und nutzen auch nichts - stellen aber auch keine Aufteilung der Fahrbahn in "mein" und "dein" dar, die so nicht existiert.