Beiträge von DMHH

    puh, das dürfte die Auffahrt zum Edeka sein.

    tja. X/

    "zum Glück" für den Radverkehr als GEsamtheit geschah der Unfall nicht auf dem sanierten Abschnitt mit Radfahrstreifen.

    Sondern eben wieder der "Klassiker".

    Wenn ich aber das Abendblatt online lese, ist am Wochenende ja schon wieder genug passiert.

    4-jähriger an der Kieler Straße "übersehen"

    Motorradfahrer von Linksabbieger "übersehen".

    hmpf

    Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Ich zielte auf die Regeleinhaltung durch KFZ-Führer ab.

    Warum wird denn Radfahren auf der Fahrbahn als gefährlich wahrgenommen?

    - es könnte etwas passieren

    - es wird gehupt und geschimpft

    - es wird eng überholt (auch hier teilw. mehr Gefühl als tatsächliche Gefährdung)

    die letzten beiden Punkte sind klare Fehler auf Seiten der KFZ-Führer.

    Wenn(!) KFZ-Führer damit aufhören, irre Überholmanöver zu starten und auch nicht mehr hupen und bedrängen, sich also mehr an Regeln halten, so dafür sorgen, dass Radfahren auf der Fahrbahn eben nicht als "gefährlich" wahrgenommen wird, hätte das einen Effekt.

    Wie bringt man KFZ-Führer dazu?

    - mehr Kontrollen (+Ahndung)

    - mehr Informationen

    - mehr Gewöhnung

    Und letzteres erreicht man durch die Verdeutlichung der Vorschrift, dass Radverkehr auf der Fahrbahn fährt, in dem Rad Fahrende dann tatsächlich auch auf der Fahrbahn fahren

    --

    ich wohne in der A-Straße mit 8% Steigung.

    Der rechte Gehweg "bergauf" hat (ohne quatsch) stellenweise keine 100cm. Meist um 140cm

    Beobachtung: Kinder unter 8 Jahren fahren hier auf der Fahrbahn (ca. 70-90%) und werden von Papa/Mama teilweise geschoben bei der Fahrt

    Die zuführende B-Straße hat 5% Steigung.

    der rechte Gehweg "bergauf" hat 250cm Breite, ist für "Radfahrer frei".

    Beobachtung: fast niemand(!) aus der Gesamtheit [Rad Fahrende] ist auf der Fahrbahn unterwegs

    In beiden Straßen gilt T30.

    Was würdest du hinsichtlich der Regeleinhaltung beim Überholen (und hupen und drängeln) durch KFZ-Führer erwarten?

    a) weniger Verstöße in A-Straße (schmaler Gehweg)

    b) weniger Verstöße in B-Straße (breiter Gehweg, Radfahrer frei)

    c) kein Unterschied

    Eine Verbesserung der Verkehrssituation für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man [Benutzungspflichten aufhebt, alleinige Fußwege anordnet] und die Radverkehrsfreigabe [dieser] Gehwege generell ausschließt.
    (sinngemäße Verkürzung)

    Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

    .. aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.

    Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.

    uh, ich würde mich unbedingt auf das IFG Bezug nehmen.

    Weil: Fristen sind dort geregelt. Und Begründung der Ablehnung. Und Kosten.

    Einfache Anfragen sind kostenfrei.

    Bei der Verkehrsrechtlichen Anordnung dürfte es sich unzweifelhaft um eine "einfache Anfrage" im Sinne diverser IF-Gesetze handeln. Das sind ein, zwei, drei Blatt Papier, die im Archiv liegen und rausgesucht werden können.

    Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...

    Vielleicht gibt der Kurzartikel aber auch gar nicht wieder, WAS genau alles wirklich vorgefallen ist.

    Und vielleicht hat die Polizei dem Zeugen auch direkt ins Ohr souffliert, er möge "dran" bleiben.

    Also ehrlich gesagt finde ich Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung eher entspannt zu fahren.

    Und als Autofahrer würde ich das auch so sehen, da ich beim Überholen "nur" in den Rückspiegel schauen muss. Platz? Blinken, Spurwechsel, vorbei, blinken, Spurwechsel.

    Gegenverkehr? egal.

    1,50m oder weniger? reicht das? egal, Spurwechsel.

    Wenn ich dagegen in den T30-Zonen unterwegs bin, hab ich oft das unterschwellige: "Fahr schon!" im Nacken. Wenn die Fahrbahn wirklich nur 3m schmal ist, juckt mich nicht. Aber bei den "hässlichen" ca. 4,5m-Querschnitten führt das Mitte-Radeln dann zu Hupen oder dem Einsatz der "Brechstange", obwohl gemäß StVO das Überholen eh nicht drin wäre (2mAuto <-1,5mAbstand-> 1mRadfahrer <-0,8mAbstand> |Begrenzung|)

    Andere machen da "Platz" und schon wird erwartet, dass man selbst auch direkt Platz macht. brumbrumm, drängel, hup, durch!

    Radfahren auf Gehwegen bleibt Radfahren auf Gehwegen.

    Das weiße Zusatzzeichen ändert nur etwas an der Vorwerfbarkeit.

    ohne ZZ: vorwerfbar

    mit ZZ: nicht vorwerfbar

    in jedem Falle ist es Radfahren auf dem Gehweg.

    Verkehrsteilnehmer begehen alle möglichen Verkehrsverstöße: Sie fahren zu schnell, fahren bei rot über die Ampel, parken im Haltverbot und fahren alkoholisiert. Soll man das auch noch mit Schildern erklären?

    100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass das Fahren über rote Ampeln verboten ist

    100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass Alkohol am Steuer keine gute Idee ist (ja, über die Konsequenzen abhängig vom Tankpegel mag es unterschiedlichen Wissensstand geben)

    Aber unterhalte dich mit Verkehrsteilnehmern doch mal zu Radfahren auf der Fahrbahn.

    Da sind derartig massive Wissenslücken bei so vielen Leuten. Und das kann in einer idealen Welt auch vollkommen egal sein. Weil es nicht zu interessieren hat, ob da nun ein Rad Fahrender unterwegs sein darf oder nicht. Überholt wird mit Abstand und fertig. Meinetwegen kann man auch die Polizei rufen.

    Nur: wenn Wissenslücken mit falscher Einstellung zum Straßenverkehr zusammenkommen, wirds halt hässlich.

    Abdrängen, belehren, maßregeln.

    Und was kommt im Dialog? 100% Überzeugung, dass Rad Fahrende auf der Fahrbahn nichts verloren haben. Radwege sind zu nutzen.

    Der überwiegende Teil ist in dieser Hinsicht beratungsresistent.

    Möglichkeit 1: warten, bis die Deppen aussterben

    Möglichkeit 2: Pflicht zur regelmäßigen Nachschulung einführen

    Möglichkeit 3: nichtstun, weiter wie bisher

    Möglichkeit 4: an Problemstellen Hinweisschilder aufstellen

    Ich persönlich würde auch Möglichkeit 2 präferieren.

    Aber machbar von Kommunen in Eigenregie ist eben nur Möglichkeit 4.

    dann ersetzen wir "Konsum" durch Exposition und haben die Passiv-Raucher mit erfasst.

    Es bleibt jedoch dabei, dass die daraus resultierenden Krankheiten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft nicht ansteckend sind.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man auch das Rauchen von heute auf morgen verbieten würde, wenn sich nun zeigen würde, dass bei weiterem Konsum in 3 Monaten 95% der Bevölkerung mit Tabakrauch infiziert sind und 3% der Infizierten sterben.

    Anders und härter formuliert:

    wenn wir zulassen, dass die Corona-Infektionszahlen weit genug steigen und wir mehr Tote als durch Tabakkonsum (incl. Passivrauchen) haben, dann dürfen wir was machen. Wie z.B. Mund-Nase-Bedeckung vorschreiben. Bis dahin sollten wir Tabakwerbung verbieten. :P ;)

    Ja, aber eben nur an der betreffenden Stelle, um die Ecke und zwei Straßen weiter verstärkt es tendenziell die Pöbelei, weil es dort dann keine Asphaltmalereien/Hinweisschilder gibt.

    die Vermutung mag ich nicht von der Hand weisen.

    Ich gebe aber zu bedenken, dass so ein Hinweisschild an "gemeldeten Problemstellen" für Abhilfe sorgen soll.

    Wenn nun um die Ecke und zwei Straßen weiter keine derartige Problemstelle vorliegt, würde ich eher vermuten, dass es dort nicht zu mehr Problemen kommt, nur weil um die Ecke und zwei Straßen davor eine Eklär-Bär-Tafel steht. :/

    Sollte es dennoch um die Ecke und [...] zu mehr Problemen kommen, könnte man überlegen, auch dort die Tafeln zu montieren. Und schon hat man die Anfänge eines veritablen Schilderwaldes gelegt. X/

    hm. :/

    Tabakrauch bzw. Krebs steckt aber nicht an und ist eine Frage der Dauer des Konsums.

    Bei Viren kann ein einziger Kontakt reichen. Und dazu führen, dass noch weitere Personen angesteckt werden.

    Wenn alle Coronainfizierten, die ansteckend sind, blauen Ausschlag im Gesicht hätten und Riesenohren bekämen: jo, dann bräuchte man vermutlich auch keine Maskenpflicht. Man erkennt ja auf 10m Entfernung, was Sache ist.

    Dein Video-Beispiel allerdings ist schon ein Extremfall und vermutlich zu einer "Stoßzeit" aufgenommen.

    Leider lässt sich nur eine definierte Menge von Verkehrszeichen mit einer zeitlichen Einschränkung / Ausschränkung gültig anordnen.

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 240] gehören nicht dazu.

    Die Anordnung "Gehweg, Radfahrer frei, außer Sa+So 10-20 Uhr" ist also nicht möglich.

    Somit haben sich meiner Meinung nach streng genommen solche Konstrukte wie in Köln auch nach der "Stoßzeit" zu richten.

    einzige legale Alternative: Klappschilder. Dann muss eben vor/nach Stoßzeiten jemand hinfahren und die Schilder auf "gültig" bzw. "nicht gültig" ausklappen. Oder abhängen. oder verhüllen.

    Weiß eigentlich jemand, ob die ERA (und die RASt) für ganz Deutschland gilt bzw. verbindlich ist, oder ob zum Beispiel BW oder Bayern andere Regelungen hat?

    Ich kann nur sagen, dass bis 2017 für die in Hamburg geplanten Verkehrsanlagen die PLAST maßgeblich war. Daran hatten sich LSBG und zuarbeitende Planungsbüros zu halten. Dann wurde das per "Erlass" durch die Behörde für Wirtschaft und tralala (entspricht ja analog einem Landesministerium) geändert, so dass jetzt die Restra maßgeblich ist.

    Hier die Mitteilung: https://www.hamburg.de/bvm/plast/

    Insofern vermute ich, dass bestimmte Vorgaben landesspezifisch sind.

    oh man ey, ERA liegt hier aufm Schreibtisch rum, aber ich frag lieber im Forum nach.

    Ja, ich schäme mich! Nehmt es zur Kenntnis. ||


    höhö, in dem von mgka verlinkten Verkehrskonzept von igbv steht unter 5.1.5

    "Gemeinsame Geh‐ und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Radfahrer werden mit dem Verkehrszeichen 240 und dem Zusatz „Radfahrer frei“ gekennzeichnet"

    ich hätt ja Z 239 + ZZ. vermutet. :/

    Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs kommt grundsätzlich nur dort in Betracht, wo nur wenige Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind.

    Wo liegen da eigentlich die Grenzen?

    ich hab ja hier in Jena in der unteren Westbahnhofstraße genau das Problem!

    "gefühlt" sind da mehr Radfahrer als Fußgänger unterwegs. Es wird geklingelt und gedrängelt, eng überholt, und dank Pedelec das alles auch mit 25km/h

    Aber Gefühl ist oft ein denkbar schlechter Ratgeber, wenn es um Entscheidungen zur Zulässigkeit einer Anordnung geht.

    Fahrradwerkstatt wäre ja für meinen Haushalt gedacht :D

    Dass das Gebäude grundsaniert werden muss: ja. weiß ich. ||

    Dach müsste eh komplett runter und neu. alles entkernen, dann bekommt man den Schwamm auch prinzipiell in den Griff.

    Aber interessant, dass das seit 9 Jahren schon drin steht. Und das seit 9 Jahren niemand haben will.

    Die Mieteinnahmen sind garantiert auch von der Stadt, die für die Pendlerparkplätze am Bahnhof zahlt.

    aber es ist so ein schönes Gebäude... :whistling:

    Aber alles in allem ist die Lage gruselig. Schadeschade.

    Gestern Abend ist mir klar geworden, dass wir auf dem Weg in den Thüringer Wald (mit Auto) mehrmals durch den Ort gefahren sind. Keine guten Erinnerungen. X/

    dunkel, düster, gruselig.

    Ich wär im Dorf ohnehin bald Gegner, wenn ich mich für die Errichtung eines Bahntrassenradweges nach Gotha stimmen würde, wo doch so viele die Reaktivierung wollen. :D

    dafür kostet der Spaß halt auch nur 7000,-.

    Auf meinem Girokonto liegt aktuell mehr rum.

    klar sind da einige "Hürden". Das fängt an mit vermutlich eingetragenen Wegerechten (Zugang zum Bahnsteig) und hört mit dem Zustand des Gebäudes (Schwamm!!!) auf.

    Altlasten kämen in den Fragenkatalog, den die DB beantworten dürfte. Die hat in den 90ern alle Bahnhöfe und bahn-related-infrastructure bewerten lassen hinsichtlich Rückstellungen zur Sanierung. Die müssen wissen, was da noch liegen könnte. Denkmalschutz fällt flach.

    Die Nähe zur Bahn - geschenkt. die Strecke ist nicht elektrifiziert und wird es wohl auch nicht werden...

    Aber das Gebäude! so wunderschön! <3

    Die alte Laderampe wird zur Auffahrt in die Fahrradwerkstatt

    Das Obergeschoss zum Wohnen ausgebaut, Dachflächenfenster nach Norden

    im Untergeschoss unsere Büros, dann noch ein "Fremdenzimmer"

    Die Fläche parallel zum Gleis: Bodenaustausch, Kleingarten.

    Das Schlimme ist echt die Lage da im dunklen Seitental. hm.

    und die Frage, ob die nicht doch in 10 Jahren auf den Trichter kommen, Oberleitungen hinzustellen... :/