Beiträge von DMHH

    Nunja, ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen:

    Die Begründung fürs Fahren großer Autos ist ähnlich.

    - gibts doch schon so lange

    - sind zugelassen

    - ich fahre nur Strecken, die ich wirklich fahren muss

    - der Kleinwagen wär auch schön, aber der Große ist einfach heimeliger

    Ich bin mit Holz- bzw. Kohleofen groß geworden. Wenn ich eines nicht vermisse, dann das!

    spricht rechtlich eigentlich etwas dagegen, wenn Gemeinden an geeigneter Stelle (Rettungswege, Eigentumsverhältnisse) einen MTB-Bereich ausweisen?

    Ich mein:

    nach dem Aufkommen von Skatebords bekamen wir Skateanlagen.

    Mit dem Hype um Slacklines gab es plötzlich Slackline-Pfosten auf/in Grünflächen

    Ich persönlich fahre da schon ganz gerne, aber herausragend ist es nicht. Aber muss es das sein?

    das lässt sich dann eben über den Anspruch, den man selbst hat, für sich selbst beantworten.

    ich empfinde es als Riesenproblem, dass permanent und unablässig über bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen Hindernisse und "Sondererlaubnisse" geschaffen werden, die immer nur einen winzigen Teilaspekt der Gesamtheit "Verkehr" regeln, entzerren und befrieden wollen. Und mit jeder Maßnahme wird mindestens ein neues Problem geschaffen.

    Wir brauchen keine Fahrradstraßen.

    Wir brauchen Verhaltensänderungen. In jeder Gruppe von Verkehrseilnehmern. Aber "bauen" ist repräsentativer als Schulen, Aufklären, Verwarnen, Bestrafen. Und geht schneller, als Einstellung im Verkehr von 80Mio Menschen zu ändern.

    sieht aus wieder Leinpfad.

    KFZ frei. unzureichende Fahrbahnbreite auf bei entgegenkommendem KFZ-Verkehr, weil die Ausweichbuchten nicht genutzt werden.

    Und am nördlichen Ende des Leinpfads kommt man (momentan) nur von Nordosten kommend gut rein. Vom Winterhuder Markt nur über ein paar Meter linkem Radweg.

    Gute Infrastruktur an der Stelle wäre:

    Fahrradstraße ohne KFZ-frei oder:

    Fahrradstraße KFZ-frei als Sackgasse (Anlieger frei), und nur Lieferzone, vllt. noch 10 Parkplätze auf der Fahrbahn.

    Jetzt schreibst Du Unfälle.

    Oh, entschuldige bitte vielmals. in der Tat sollte da "Unfälle im Längsverkehr" stehen.

    Und dann stimmt es nicht mehr?

    Dann passieren in ABSOLUTEN ZAHLEN nicht mehr Unfälle im Längsverkehr?

    wenn 1 Mio Rad Fahrende auf Radverkehrsanlagen unterwegs sind und dabei keine Unfälle im Längsverkehr erleiden können, weil auf dem Radweg nunmal kein KFZ fährt und ich dann die Hälfte davon auf die Fahrbahn schicke, wo KFZ fahren und Unfälle im Längsverkehr passieren können, dann werden die Unfälle da auch passieren.

    Von einem wie auch immer gearteten Verhältnis zwischen Hochbord-, Abbiegeunfällen oder Unfällen mit herabfallenden Betonplatten hab ich überhaupt nichts geschrieben.

    Dem widerspreche ich und verweise auf die BASt-Studie "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen". Weder die Anzahl noch die Schwere der Unfälle im Längsverkehr differieren beim Vergleich Fahrbahn Radweg.

    Ich lasse 100.000 Radfahrer auf der Fahrbahn 1 Mio Km radeln und passieren 100 Unfälle.

    Danach lasse ich ich 500.000 Radfahrer auf der Fahrbahn zusammen 5 Mio km radeln und es passieren

    A [ ] weniger

    B [ ] gleich viele

    C [ ] mehr

    Unfälle?

    Ich sage: C!

    und du sagst: nein. (also demzufolge A oder B).

    :|

    Ist das so? In welchem Maße?

    und was genau passiert denn da mehr? Dooring, oder werden Radfahrer von hinten überfahren? Oder abgedrängt? Von in die Straße von rechts einbiegenden Autos angefahren. Oder trotzdem bei abbiegen angefahren?

    Die Unfallzahlen im Längsverkehr werden steigen, weil die Differenz zwischen

    Anzahl Radkilometer auf Fahrbahn [jetzt] und [zukunft] steigen wird.

    Damit treffe ich keine Aussage über "besser" oder "schlechter" oder "die 10% aller Rad Fahrenden werden sterben".

    Ich sage nur: die Anzahl der Unfälle im Längsverkehr wird steigen.

    ach, zum Mäusemelken...

    Das Schriftstück der UDV ist "nur" eine Vorstudie, die geprüft hat, ob man zwischen DK, NL, D Vergleiche hinsichtlich der Sicherheit im Radverkehr ziehen kann.

    Zusammenfassung:

    Zitat

    Aufgrund bisheriger Erkenntnisse im Rahmen der vorliegenden Vorstudie kann festgehalten werden, dass ein Vergleich der Radverkehrssicherheit in den drei Ländern auf Basis objektiver, belastbarer und hinreichender Unfallkenngrößen nicht möglich ist, da die Datenverfügbarkeit und die Datenqualität in den drei Ländern sowohl auf staatlicher als auch kommunaler Ebene teilweise nicht ausreichend ist oder nicht gewährleistet werden kann.

    Deshalb wird auf eine Bewertung der Sicherheit anhand von Unfallkenngrößen in der Hauptstudie verzichtet.

    Eine Hauptstudie kann daher nur anhand vergleichender subjektiver Sicherheitsbewertungen realisiert werden.

    Dennoch habe ich aus dem Papier gelernt, wie krass die NL bei Unfallstatistik .. ja: versagen. :|

    Die Grünen fordern "Verkehrssicherheitszonen"

    Steht im Spiegel-Online

    Quintessenz: es soll per Gesetz nur jenen LKW das Einfahren in Ortschaften erlaubt sein, die über einen Abbiegeassistenten verfügen. Technische Lösung. Übergangsfrist bis 2025: Beifahrer.

    Nunja...

    Seit wann popelt spon denn wilde Zeichenketten in die URLS? a-df1717bc-af9c-45cc-9437-b15949635bd4

    Die hatten doch bis ... gestern? astreine klartext-urls. Damit kann man jetzt also alle alten Links wegwerfen bzw. nicht mehr klicken?

    pffft... X/

    Mängelmelder der Stadt Jena.

    Jemand (nicht ich) führt an, dass der Radweg mit 1,5m schlicht zu schmal für die Anordnung von Z.241 in beide Richtungen ist.

    Reaktion des Fachdienstes:

    Zitat

    Der Umstand von "zu schmalen" Radwegen ist bekannt, kann aber nicht durch willkürlich Anordnungen aufgehoben werden.

    :cursing:

    es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Fachdienst von "willkürlichen Anordnungen" schreibt und damit aber meint, den Radverkehr auf der Fahrbahn zuzulassen, wäre eine willkürliche Anordnung.

    Uff. Da deutet einiges drauf hin, dass ein Widerspruch nicht hingenommen werden wird. X/

    wenn ich das richtig verstanden habe, geht man davon aus, dass Symptome früher einsetzen als 14 Tage.

    Das könnte dann erklären, warum nur bis 20. statt bis 27. Quarantäne angeordnet wurde. :/

    ah, der 3. Punkt gefällt mir. Nicht die Unfähigkeit des Fachdienstes hervorheben, besser die Nicht-Existenz der Gefahrenlage daraus ableiten!

    und in der Tat hab ich da im in Gegenrichtung tatsächlich vollständig auf den ersten Teil des widerspruchs referenziert. Natürlich komme ich im 2. Abschnitt aus Norden!

    Ich würde es begrüßen, wenn noch mal jemand über den Widerspruch drüberschaut.

    Zur Orientierung hab ich fix einen Übersichtsplan zusammengeklöppelt.

    Wer lieber Online unterwegs ist:

    OSM

    GoogleMaps

    Mapillary

    argh! in Mapillary ist gerade im verlinkten Foto zu sehen, dass die B-Pflicht irgendwann nach 2015 angeordnet wurde! und vorher "nur" die linksseitige Servicelösung stand.


    Hm. Im Widerspruch geh ich darauf wohl besser nicht ein... :/

    Könnte sein, dass 2015 die Kreuzung gerade relativ neu war und es womöglich einen Unfall gab, der die Anordnung "auslöste"...


    edit: hoppala, QGIS stopft eingebettete Fotos im Layout in Origialgröße ins PDF beim exportieren. X/

    Habs den Übersichtsplan als JPG gespeichert statt als 25MB-PDF.

    ohnehin könnt ich der verwaltung die Beschilderung dort mit einer Ausfürhung über 10 Seiten um die Ohren hauen.

    hier ein Panoramafoto.

    Rot: so soll ich als Radfahrer fahren, wenn ich auf der Fahrbahn unterwegs bin. was ich darf.

    blau: eigentlich von der Verwaltung gewünscht. Geht aber nicht, weil: rechtsseitig B-Pflicht

    grün: so muss ich dann letztendlich fahren.

    die allerallermeisten Rad Fahrenden kommen hier von "hinten", vom Ursprung des blauen Pfeiles, einer Fuß- und Radquerung der Saale und wollen zum blauen Pfeil, einer Eisenbahnunterführung.

    Besonders bitter: die Kreuzung hat man irgendwann zwischen 2008 und 2018 komplett neu aus dem Boden gestampft. Hier war vorher Kleingartenanlage, Grünfläche. Also man hat dort fast bei 0 angesetzt. Weißes Blatt Papier.

    Und es war vermutlich auch schon vorher so, dass ganz ganz viele zu Fuß Gehende und Rad Fahrende hier zur Saale unterwegs waren. Die Verkehrsströme sind demnach nicht neu entstanden. Hier hat man einfach mit voller Hand und breitem Fuß in die Scheiße gelangt. Das ist auf so vielen Ebenen Murks...

    die Radverkehrsanlage ist alles anders als durchgehend. 3km Straße mit der selben Verkehrsbelastung und weitgehend dem selben Querschnitt. nur auf 100m an einem Ende wird die B-Pflicht angeordnet...

    letztendlich sollte der alleinige Hebel ja sein, dass auf dem bemängelten Abschnitt gerade keine Gefährdungssituation vorliegt, die über das allgem. Maß hinausgeht. :/

    Hier bei mir in den Relationen Erfurt-Leipzig, Jena-Leipzig und Jena-Erfurt ist ein gravierender Unterschied der Auslastung Fernverkehr vs. Nahverkehr zu beobachten.

    Die REs sind voll - die IC und ICEs wirklich leer.

    Vielleicht ist das zwischen Lüneburch und HH ähnlich? :/

    Schwarmintelligenz und Aufffrischung benötigt. :rolleyes:

    Foto:

    Situation:

    ich stehe hier auf einem [Zeichen 240], der hinter der Einmündung nicht fortgeführt wird.

    Der gemeinsame Geh- und Radweg begleitet hier die Löbstedter Straße, die mit [Zeichen 306] beschildert ist und somit gegenüber den von rechts aus der Alten Wiesenstraße kommenden Fahrzeugen vorfahrtberechtigt ist.

    Wie sieht das in solchen Fällen eigentlich aus mit:

    - Furtmarkierung

    - Vorrang

    Analyse:

    1) unabhängig von einer Furt genieße ich als Geradeaus-Radler natürlich Vorrang vor Abbiegern in die Alte Wiesenstraße

    Hier kann ich in einem Widerspruch nur die üblichen Gefahren bei Abbiegevorgängen anführen

    2) Einordnen auf die Fahrbahn

    Hier bin ich als Rad Fahrender nach §10 nachrangig gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn. Knallt es bei so einem Manöver, hab ich erstmal die Brille auf..

    3) Verkehr von rechts...

    Da der Radweg begleitend zur Straße verläuft, genieße ich auch die selben Vorfahrtsrechte. Dank [Zeichen 306] auf der Löbstedter Straße (geradeaus) habe ich prinzipiell Vorrang vor dem einmündenen Verkehr von rechts. Weiß jemand, ob hier §10 mit der Einfahrt von einem anderen Straßenteil den § (welchen?) sticht, der mir als Radfahrer Vorfahrt gewährt? :/