Beiträge von DMHH

    ICE 91 von Altona nach Wien.

    Ich steige in Dammtor ein.

    Doppel-Zug mit jeweils einem Fahrradabteil. Zum Glück Ticket gedruckt, so dass ich nachgucken kann, in welchem Wagen sich mein Fahrradstellplatz befindet. Wagen 34.

    In den richtigen Abschnitt gegangen, ICE fährt ein, Tür fast exakt auf meiner Höhe. Toll.

    Ich steige ein. 3 Einhängevorrichtungen. Alle 3 frei. Eigentlich. An meinem Platz kuschelt sich ein eingeklapptes Faltrad in die Ecke. Angeschlossen an der Einhängevorrichtung.

    Nungut, dann eben Fahrrad auf einen anderen Platz gehängt.

    Hbf: ein weiteres Rad findet den Weg ins Abteil. Und die Diskussion geht los. "Das ist mein Platz... Ich muss da... das ist nicht erlaubt... mein Platz..."

    Jajaja. des lieben Frieden willens nehm ich mein Fahrrad eben raus und stell mich daneben, um das Elend zu betrachten, wie der Herr jetzt sein Rad in den Einhänger prügelt. Ich hatte Speichenbruch erwartet..

    Ok, wir verlassen den Hbf.

    Platz 101: Fahrrad

    Platz 102: mein Fahrrad

    Platz 103: Faltrad angeschlossen

    Wir erreichen Harburg. Das nächste Fahrrad möchte mitfahren.

    Ich nehme mein Rad aus der Halterung und stelle es daneben. Jetzt fängt der Fahrgast auch noch an zu diskutieren. Das ginge ja nicht. Und warum ich nicht einfach den Platz 103 nähme. "belegt?"

    "Dann nehmen Sie doch den Rollstuhl(!!!) da weg".

    "Das ist ein Faltrad. Das kann ich da nicht wegnehmen..."

    "Wieso nicht?!"

    ich blicke auf das dicke Schloss. Dann zu ihm. Dann nochmal aufs Schloss.

    "Ach, das ist gar nicht ihr Fahrrad?"

    "Nee. Mein Fahrrad ist das hier" und zeige auf mein schwarzes nicht-Faltrad.

    "Achso".

    Zugbegleitpersonal kommt vorbei. Guckt aufs Faltrad. Guckt uns an. "Das ist nicht ihr Faltrad, oder?"

    "nee".

    "Aber ihre Reservierung?"

    "ja"

    Tür auf zum Großraumabteil, mit kräftiger Stimme.

    "Ist jemand hier mit einem Faltrad?"

    Alle Passagiere kopfschüttelnd.

    In der 6. Reihe lehnt sich eine Dame in den Mittelgang und hebt die Hand.

    "Ich bräuchte Sie hier mal bitte."

    Und das ist der Punkt, den ich bei der Dame nicht verstehe. belegt durch das Schloss einen Fahrradplatz. Ok, kann man machen, spricht erstmal nichts dagegen. Aber dann einfach gar nicht mehr zu schauen, was so abgeht, ob man damit jemanden behindert - ist dann einfach mal blöde.

    Der andere Radfahrer hat mit ihr zusammen dann das Faltrad in die Gepäckablage (halbhoch) über den Fahrradstellplätzen gelegt.

    Wird besser:

    Vor Hannover steht die Dame dann an meinem Platz und "Kannst du(!) mir mit Fahrrad helfen? Ich bekomm das da allein nicht raus."


    Klar, "du". Und "helfen" = "du allein".

    habs dann an den 2 nicht-dreckigen Stellen rausgehoben und mit mir gerungen, ob ich sie auf ihre Ignoranz anspreche. Habs sein lassen. Wollt mich nicht aufregen. Hatte schon genug "Familienbereich"-Beschallung hinter mir. Und gerade immer noch :/

    Der Bezirk Harburg ist nun nicht gerade für progressive Radverkehrsförderung, für gute Lösungen, für konsequente Korrektur erkannter Problemstellen bekannt.

    Ob dies am (damaligen) Radverkehrsbeauftragen liegt, kann ich aber nicht beurteilen.

    Nicht in Hamburg! Hier geht es darum, sich als fahrradfreundlich darzustellen. Fahrradfreundlichkeit wird dabei in Kilometern gemessen. Wenn ein Abschnitt so oder so mit der Sanierung dran ist, ist es relativ kostengünstig, sich voll für den Radverkehr einzusetzen. Es fehlt aber vollkommen an einem Konzept, einer Leitlinie. Jeder Planer macht das, was er für richtig hält.

    So ganz allein ist ein Mitarbeiter des LSBG in seinen Entscheidungen nun auch nicht. :)

    Die Leitlinien gibt es schon: PLAST. abgelöst von der RASt.

    Da steht durchaus eine "Linie" drin. Aber: die Stücke zwischen zwei Bauabschnitten werden tunlichst nicht angefasst. Kein Geld, keine Kapazität, keine Prio.

    Erschwerend kommt bei dem ganzen Kram hinzu, dass sich innerhalb der Zeitspanne vom Entschluss "muss umgebaut werden" bis "Spatenstich" so unfassbar viel Zeit ins Land geht, dass sich zwischenzeitlich sowohl Vorgaben als auch Anforderungen ändern. Hmpf.

    Und auf der anderen Seite gibts aber Möglichkeiten, relativ kostengünstig und ohne große Baumaßnahmen was zu machen: Fahrradstraßen.

    Da mauert dann aber die Straßenverkehrsbehörde (jahahaha: in Hamburg der Polizei angegliedert) und ranzt rum mit ultra-strenger Auslegung der VwV-StVO.

    Horner Rampe. Die Version »grauer Pfosten ohne Reflektoren halb auf dem Radweg« gibt es dort dutzendfach.

    und keine 500m weiter an der Kreuzung südl. der Horner Rennbahn hat man einen kompletten KFZ-Fahrstreifen in Sollbreite 3,2m in einen Radfahrstreifen umgewidmet.

    Das ist das Hamburg-Syndrom: gemacht wird erst was, wenn eine komplette Überplanung ansteht.

    Bis dahin weigert man sich, Probleme zu erkennen oder aber erkennt Probleme, sitzt sie aber aus.

    Auch wenn ich dieses von mir selbst begonnene Thema die letzten Wochen ein wenig vernachlässigte, es ist nach wie vor aktuell und ich habe dazu gesammelt. Allerdings noch nicht alles ausgewertet.

    Hier ein weiteres Beispiel für ein gendergerechtes Fahrradpiktogramm, das ein stark vereinfachtes Fahrrad zeigt ohne Stange, gefunden auf einer Ferieninsel-Karte:

    sieht aus, als hätte der Kartenersteller beim Layouten nur Buchstaben und Sonderzeichen, aber keine Symbole zur Verfügung gehabt. Gruselige Arbeit.

    Meine Powerbank von Anker hat 27.000mAh. was hat der durchschnittliche Pedelec-Akku? Danach richtet sich das Gefahrenpotential.

    Strawman-Argumentation. Welches Argument davon gilt nicht auch für Pedelecs oder die Fahrradmitnahme allgemein?

    du willst ernsthaft behaupten, dass ein durchschnittliches Fahrrad so klein, leicht, schmal etc wie ein durchschnittliches Lastenrad ist? ehrlich?

    ich würd mich das nicht trauen. Auf der einen Seite stell ich mir das schwerste baumarkt-rad vor - auf der anderen Seite ein Bullit, Babboe, Omnium. Letzteres mag noch in den Zug passen, das erste hat fast tandem-ausmaße.

    Ist ein Pedelec schwer? ja, das ein oder andere schon. Aber du musst es eben allein gewuppt bekommen. Ohne Hilfe. Also kannst du dich entscheiden, ob du damit in die Bahn "darfst". Beim Lasti kannste es vielleicht auch allein gewuppt bekommen (Modellabhängig) - aber je nach Bauweise kann das so leicht sein, wie es will - wenn die Physik ("wendekreis" im Türbereich etc) nicht mitspielt: pech gehabt. nur merkst du das im zweifelsfall erst, wenn hinter dir schon 5 andere Passagiere mit den Hufen scharren.

    die AGBs gehen nicht auf Sonder- und Einzelfälle ein, sind Pauschal. muss man nicht toll finden - ich finds konsequent und pragmatisch.

    Einzelfallgedöhns funktioniert schon im täglichen leben nicht. Siehe Spurbreite auf BAB-Baustellen, Parkerlaubnis auf Gehwegen - aber nur bis zGm 2,8t, Radwegebenutzungspflicht - ja, nein, vielleicht, Ampeln usw.

    je einfacher, je simpler desto besser. in der summe für alle - nicht für den einzelnen.

    Aber was? Außerdem habe ich nicht von Fernverkehrszügen gesprochen.

    ich dachte, auf das "aber" könnte man anhand der 3 Argumente selbst kommen.

    Und ich habe von Fernverkehrszügen gesprochen. Der Nahverkehr ist noch komplizierter auf grund der vielzahl an Baureihen, Bahnsteigzuständen usw.

    Alternative: man klabüstert für die Lastenräder ein endlos geiles Regelwerk aus, bei dem

    - prognostizierte Auslastung

    - Start- und Endhalt-Zustand

    - Baureihe (Platzangebot gesamt, Art der Fahrradhalterung, Einstiegshöhe, Einstiegsbereichsgröße etc)

    - Lastenradtyp

    berücksichtigt wird.

    Dann könnte man z.B. angeben, man wolle von Hamburg nach Berlin mit dem Lastenrad im Nahverkehr und am Ende würde rauskommen: geht

    Lastenrad von Göttingen nach Erfurt: geht nicht, weil der Zugtyp das eben nicht zulässt (Platz, Türbreite, Stufen etc)

    Und 3 Tage später bricht der Shitstorm los, weil irgendwer mit dem Lastenrad irgendwo gestrandet ist und nicht weiterfahren konnte.

    Lösung: wir bauen einfach neue Nah- und Fernverkehrswagen, die mit aktuellen und zukünftigen Lastenrädern zurechtkommen.

    Und wenn wir die haben, möchte der erste mit seinem Twizy rein, weil: "das müsste doch passen, in Leipzig kann ich damit auf dem Bahnsteig vorfahren. Dann bekomm ich den auch durch die großen Türen."

    dazu

    Punkt 8.1 wurde auf zwei Punkte 8.1.1 und 8.1.2 aufgeteilt. Im Zug ist nun die Nutzung der eventuell vorhandenen Halterungen für Fahrräder und der dazugehörigen Befestigungsmöglichkeiten wie Gurten vorgeschrieben, bei Pedelecs muss der Akku während der Fahrt montiert bleiben und darf nicht geladen oder als Powerbank genutzt werden.

    Das mit dem Laden des Elektrorades ist natürlich ohnehin lustig — die meisten Züge haben in den Bereichen für Fahrradmitnahme überhaupt keine Steckdosen und wenn es beispielsweise im Nahverkehr welche gibt, dann leisten die laut Aufschrift gerade mal 60 Watt, was nicht mal im Langläufer-RE-2 zwischen Wismar und Cottbus ausreichen dürfte, um den Akku während einer Fahrt ansatzweise zu laden. Andererseits gibt es beispielsweise im enno in Niedersachsen extra kräftige Steckdosen im Mehrzweckabteil, die gemäß der Beförderungsbedingungen gar nicht mehr genutzt werden dürfen:

    vielleicht noch ein anderer Denkanstoß:

    Probleme mit Akkus tauchen in der Regel beim Laden bzw. Nutzen auf. Probleme äußern sich dann meist mit "ohje, wird heiß. ganz heiß. höllisch heiß. wo kommt der Rauch her?"


    Bei der Zulassung von Zügen spielt - wie so oft - der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz eine besondere Rolle. Wenn man nun bei der Beurteilung der Brandlast im Wagen die aktiv genutzten Akkus berücksichtigen müsste, die Gefahr, die von ihnen ausgeht, würde dann am Ende wohl stehen, dass im Abstand von 4m Schaumlöscher stehen und mehr Zugpersonal eingesetzt werden muss.

    Lösung: Akkus einfach so definieren, dass von ihnen keine nennenswerte Gefahr ausgeht, sie nicht aktiv einen Brand auslösen.

    Aber das sind eben Erkenntnisse, die man erst im Laufe der Zeit gewinnt. Deshalb mag es durchaus Züge geben, in denen das Laden der Akkus sogar vorgesehen ist. Nur ist die Erkenntnis mittlerweile: beim Laden kann was schiefgehen. Also lässt man lieber nicht laden. Fertig. Muss nicht gefallen, muss nicht logisch erscheinen - könnte aber der eigentliche Grund des Verbotes sein.

    ich oute mich und sage: es ist nicht der Auftrag der DB, Lastenräder und Tandems im Fernverkehr durch die Republik zu befördern.

    ?(

    ja, es sind Fahrräder.

    ja, irgendwie passen die auch in die Halterungen des ein oder anderen Fernverkehrszuges

    ja, der ein oder andere schleppt sein leichtes Lasti mit einer Hand und joggt noch im Berlin-Hbf von unten nach oben in 50sek

    aber...

    die Erstattung wird es geben. Wenn die Verbindung aber im Februar gebucht wurde, wird sie auch nur schlappe 26,- oder so gekostet haben. Mit Rädern und Sitzplätzen dann irgendwas um 39,-

    davon 50% sind dann auch quasi nix. Damit kommt man gerade mal über den Tag, was Verpflegung auf der Strecke angeht :/

    Nochmal: was genau ist der sicherheitstechnische Grund dafür, dass man einen *Radfahr*streifen anlegen soll, aber keinen Traktorstreifen, Mofastreifen, LKW-Streifen, Kleinkraftradstreifen, S-Pedelecstreifen, Alleebaumschutzstreifen, ängstliche-Autofahrerschutzstreifen, Gegenverkehrsschutzstreifen, Kurvenschutzstreifen...

    Pferde-Reit-Streifen hätte ich gerne noch :)

    und Inliner-Streifen. das wär klasse.

    Wenn ich es nicht übersehen habe, dann kommt im weiteren Verlauf kein Schild, dass das Tempolimit von 70 km/h wieder aufhebt. Oder hebt sich das Tempolimit von selbst auf, wenn die Einmündung bei Minute 8:19 passiert wurde?

    Anordnungen derr zHg gelten bis zur expliziten Aufhebung der Beschränkung oder bis zur Anordnung einer anderen zHg.

    was interessiert meine Haftpflichtversicherung der Schaden an meinem Auto?

    Wenn ich zurücksetze und dabei einen Verkehrszeichenträger anfahre, den schief hinstelle, hab ich 2 Möglichkeiten:

    - meiner KFZ-Haftpflicht den Schaden melden

    - wegfahren

    Der Schaden an meinem KFZ interessiert doch fast nie. Denn entweder hab ich keine Kasko-Versicherung oder ich hab eine Eigenbeteiligung und werde am Ende auch noch hochgestuft, so dass ich die Schäden an der eigenen Karre direkt selbst bezahlen kann.

    Fährt halt nicht jeder einen Neuwagen.

    Ich behaupte, dass es keine verlässlichen Zahlen zu Unfallfluchten bei Verkehrszeichen(-trägern) gibt. Denn instandgesetzt wird, was

    a) was von einem Unfallgegner gemeldet wird

    b) so kaputt ist, dass mans nicht übersehen kann

    was ist mit Verkehrszeichen, die mehrfach angefahren, aber nie gemeldet / repariert werden?

    Im Übrigen gibts auch KFZ mit >3,5t. Wenn du damit zurücksetzt und hinten am Unterfahrschutz einen Fahrradbügel etc mitnimmst - da bleibt nicht viel Schaden am KFZ. ;)

    die Doppelgelenkbusse von VanHool, die noch vor einiger Zeit in Hamburg unterwegs waren, hatten eine Kamera hinter dem 2. Gelenk, so dass die lenkende Person dort keinen Super-Toten-Winkel hatte...

    bei der Ausrichtung Fußplatten<->Verkehrszeichen brauchts nicht viel wind und die Kippen auf den Radweg.

    Die müssten dann bitte noch um 90° gedreht werden, damit die Anforderungen laut RSA erfüllt sind. X/