Beiträge von Schwachzocker

    Aufgrund des tollen Fotos auf der Startseite schon die erste Idee: Zukünftig könnte man in Stade auch in der jeweiligen Gegenrichtung einen tollen Schmutzstreifen aufpinseln. Oder gibts da "Radfahr-Einbahnstraßen" ? :)

    Was glaubst Du denn, warum die das nicht gemacht haben? Die Farbe ist bestimmt nicht ausgegangen.

    Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.

    Das mag in Bayern so sein. In Schleswig-Holstein ist es genau umgekehrt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Ministerpräsidenten angeordnet, nachdem dieser zuvor an dieser Stelle zur Jagd eingeladen war.

    Wenn ich dort wohne würde, hätte ich die Sache längst ans Verwaltungsgericht gegeben.

    Sorry, aber ich hole das nochmal hoch. Die Situation für den Radverkehr ist unverändert.

    Was würdest Du mit einer solchen Klage erreichen wollen? Bzw. gegen was genau ist hier wie vorzugehen?

    Wenn die Blauschilder wegkommen, dann ist das Radfahren dort ja faktisch überhaupt nicht mehr möglich, denn man fährt dann ja teilweise auf einen Gehweg. Die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren ist ja schön und gut. Es handelt sich aber um eine der meistbefahren Straßen in Schleswig-Holstein mit ca. 80.000 Kfz pro Tag und einem erheblichen Schwerlastanteil. Wenn man irgendwo Radwege benötigt, dann dort.

    Tja, und einen Umweg fahren geht natürlich immer. Aber das kann man auch ohne Klage vor einem Verwaltungsgericht.

    Was also soll hier erreicht werden?

    Genauso halte ich die Aussage "Menschen machen Fehler, deshalb gibts leider ganz schlimme Unfälle mit tausenden Toten und abertausenden Schwerverletzten" für eine sagenhafte Bullshit-Tautologie.

    Nein, das ist genau so. Das heißt aber eben noch lange nicht, dass man nichts dagegen machen kann. Und genau das soll wohl mit solch trivialen Feststellungen suggeriert werden.

    Wie gesagt: Fehlerfrei sind nur die Menschen in diesem Forum. Ansonsten ist das dort draußen aber eben nicht so.

    Davon hat keiner gesprochen. Sondern davon, dass Menschen vereinzelt, aber unvermeidbar Fehler machen. ...

    Das Phänomen ist unter Radfahrern weitgehend unbekannt und bedarf deshalb einer näheren Erläuterung.

    Wie meinst Du "vereinzelt"? Passieren diese Fehler Deiner Meinung nach nur in seltenen Ausnahmefällen, oder sind es nur vereinzelte Menschen, die diesem merkwürdigem Phänomen überhaupt unterliegen, während die große Mehrheit, wie hier im Forum, perfekt ist.

    Vor allem ohne jede Not – der RFS ist mit 2,10 Meter angegeben. Runter auf die 1,85 und rechts mit grauen Steinen füllen -> passt.

    Oder man versteht, dass eine Straße entweder Durchgangsfunktion hat (=50, Radweg, kein Parken) oder Ziel-Funktion (=30, kein Radweg, Parkstreifen). Aber dafür muss man wohl erst Herrn Wissing in die Wüste schicken :(

    Und ich Dummerchen dachte, es gilt innerorts der Grundsatz 50 km/h.

    Ich bin mir recht sicher, dass es da bei den Einwohnern/VT eine klare Priorität gäbe: da würde man der SVB den Vogel zeigen, wenn die Gehwege breit genug wären, dafür aber der Busanschluss weg ist.

    Den bekommt man aber ohnehin gezeigt, völlig egal was man macht.

    Was meinst Du denn, was die Einwohner machen, wenn man in einem 1,5m breiten Seitenraum einen Gehweg, einen Radweg und eine Bushaltestelle anlegt? Was zeigen die einen dann?

    In dem Lageplan kann man sehen, dass ein Radfahrstreifen markiert werden soll. Das würde dann so aussehen:

    So wird das hoffentlich nicht aussehen.

    Da lasse mal lieber Leute ran, die etwas davon verstehen.

    Zitat

    Vwv-StVO:

    ...Befindet sich rechts von dem Radfahrstreifen ein Parkstreifen, kommt ein Radfahrstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.

    Ich weiß ja jetzt nicht, was du noch über diese (letztinstantlichen) Urteile hinaus für Rechtsprechung erwartest:

    ...

    Doch, das weißt Du. Ich erwarte Rechtsprechung zum Thema dieses Threads, und nicht zu irgendeinem Thema. Relevant ist natürlich nur der Zeitraum seit Änderung der tatbestandlichen Voraussetzungen für außerorts gelegene Radwege.

    Derartige Rechtsprechung würde man ja Deinen Angaben nach so gut wie nicht finden. Daher dachte ich, darauf warten zu müssen.

    ...

    Seit der StVO-Änderung 2016 dürfte sich daher kaum jemand an eine Klage gegen außerörtliche Benutzungspflichten herangetraut haben, insofern wird man (so gut wie) keine Rechtsprechung finden.