Beiträge von Schwachzocker

    Gibt es eigentlich für Straßen bestimmte Schwellwerte an Unfällen...

    Es gibt bestimmte Schwellenwerte, ab denen von einer Auffälligkeit gesprochen werden kann, die es näher zu untersuchen gilt. Maßgeblich sind dabei aber nicht nur die Anzahl der Unfälle, sondern auch die Unfalltypen (die Gleichartigkeit) und die Schwere der Unfallfolgen.

    Was genau die Kriterien sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in internen Erlassen geregelt.

    Richtig ist aber, dass auf Kreisebene Unfallkommissionen (bestehend aus Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei) einzurichten sind, deren ständige Aufgabe es ist, Unfallhäufungen zu erkennen, zu analysieren und nach Möglichkeit Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

    Das muss der Verkehrsteilnehmer nichts neu entdecken und mitteilen. Das ist deren täglich Brot.

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    Klingt erstmal gut, oder? Als Laie würde ich jetzt sagen, ich kann also die Unfallarten im Unfallatlas auflisten, ein paar Fotos der Gefahrenstellen schießen, das ganze an die zuständige Behörde schicken und nach drei Monaten ist der Bautrupp da, der das Problem beseitigt. Auf der anderen Seite frage ich mich dann - wenn es so leicht ist, wieso ist dann die Gefahrstelle schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten vorhanden? Ist es evtl. doch nicht so leicht?...

    Richtig! Es ist nicht leicht.

    Es muss schlüssig dargelegt werden, dass die Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer deutlichen Verbesserung führen wird. Und die finanziellen Aufwendungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Sache stehen.

    Wenn man eine Milliarde für die Beseitigung von drei Unfällen mit Leichtverletzten ausgeben kann, wäre es leicht. Das macht aber keinen Sinn.

    Man muss doch bedenken, dass sich diese Angelegenheit nach deutschem Recht etwas anders verhält:

    Wenn man den Radweg vor der Kreuzung zu weit von der Fahrbahn absetzt, dann handelt es sich möglicherweise nicht mehr um einen fahrbahnbegleitenden Radweg, mit der Folge dass die Vorfahrtsregelung für die Fahrbahn nicht für den Radverkehr gilt. Wenn in eine solchen Fall der Radverkehr ganz klar untergeordnet wird, z.B. durch einseitiges Vz 205 für den Radverkehr, dann ist es auch hinreichend sicher.

    Aber das wollen die Radfahrer ja auch nicht.

    Das Zusatzschild "Radfahrer frei - Schritttempo" ist mir nicht bekannt.

    Freigegeben ist hier daher gar nichts. Diese "Lösung" hätte man auch mit weniger Schilder haben können.

    In Kiel ist ganz "zufällig" ein Fahnenmast umgefallen? Ohne Fremdeinwirkung? Einfach so? :?:

    Nein, er ist zufällig jemanden auf den Kopf gefallen, nachdem eine Stadtverwaltung zufällig Fahnenmasten in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt hat, Techniker die Fahnenmasten zufällig so konstruiert haben, dass sie möglichst leicht umfallen und dann ein Lkw-Fahrer zufällig dagegen gefahren ist., nachdem sein Einweiser zufällig eine Pause eingelegt hat.

    Wenn der Zufall es so gewollt hätte ,müsste man sich jetzt um einen neuen Oberbürgermeister bemühen. Aber der Zufall kann ja nicht alles.

    Ein wichtiger Punkt wird sein, dass sie nicht aufgeklärt werden. Das wäre eigentlich Aufgabe des ADFCs. Der verschweigt nicht nur bewusst die Fakten, sondern versucht sogar noch andere Annahmen zu bestärken....

    Ja, natürlich!

    Ziel des ADFC ist es nun einmal, den Radverkehrsanteil zu erhöhen bzw. mehr Menschen auf`s Fahrrad zu bekommen. Dazu ist nun einmal gefühlte Sicherheit notwendig. Objektive Sicherheit (die Abwesenheit von unvertretbaren Risiken) interessiert den ADFC nicht. Das ist auch nicht deren Aufgabe.

    Das Problem besteht leider darin, dass buchstäblich alle, egal ob Laien am Stammtisch, Parlamentarier, Verwaltungsbeamte, Polizisten, Richter, Medien oder Umwelt-NGOs gar nicht wahrhaben wollen, dass es da überhaupt einen Widerspruch gibt. Auch dann nicht, wenn man sie darauf hinweist und das Argument mit Statistiken untermauert. Sie halten sich die Ohren zu, zitieren Churchill oder lenken zum Schein ein, um endlich ihre Ruhe zu haben (und um gleich darauf dem nächsten Diskussionspartner unbeeindruckt wieder die alte Leier vorzujammern).

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    Der Unterschied zwischen objektiver Sicherheit und empfundener Sicherheit ist zentraler Bestandteil einer Ausbildung, die mit Gefahrenabwehr zu tun hat. So oft kann man auch gar nicht krank sein, um das nicht mitzubekommen. Die Verwaltungsbeamte und Polizisten, die ich kenne, wissen das auch alle.

    Verwaltungsbeamte und Polizisten sind aber nun einmal nicht unabhängig, sondern von Weisungen der politischen Ebene abhängig. Und natürlich wollen Politiker das machen, womit sie wiedergewählt wird.

    Für Verkehrssicherheit interessiert sich bei uns in der Ratsversammlung keine Sau.

    Doch genau das bedeutet eine unangepasste Geschwindigkeit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist das Minimum aus verschiedenen Werten. Die situativen oder persönlichen sind zwar nicht auf einen fixen Wert festgelegt aber dennoch Höchstgeschwindigkeiten. Schau Dir den Wortlaut von § 3(3) StVO an.

    Das hat mit der StVO wenig zu tun. Es gilt halt nur um die statistische Erfassung von Unfallursachen.

    Da gibt es die Wahl zwischen:

    - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Es sind 50 km/h zugelassen, aber man fährt 60 km/h, und dann kommt es zum Unfall)

    - nicht angepasste Geschwindigkeit (Es ist nicht klar, wie schnell man war, aber es war offenbar zu schnell für die konkrete Situation.)

    Aus der verlinkten Quelle:

    "Die meisten Menschen sterben im Straßenverkehr allerdings aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit (s. Infobox „Die häufigsten Fehler von Fahrern bei Unfällen mit Getöteten“)."

    Genau!

    Unangepasste Geschwindigkeit

    Dass die Unfälle ursächlich auf die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sind, steht dort nicht.

    .... Da ich selbst keine Kinder habe, möchte ich mir nicht anmaßen, zu wissen, welches verkehrswidrige Verhalten typisch für Kinder ist....

    Wenn Du Kinder hättest, könntest Du Dir das auch nicht anmaßen.

    Statistiker können sich das vielleicht anmaßen, völlig egal ob sie Kinder haben oder nicht.

    Sie sehen demnach also keinen Vorteil für Fahrradfahrer*innen darin, dass eine Straße mit Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit belegt wird?...

    Nein, wie kommst Du darauf?

    Natürlich ist das ein Vorteil für Radfahrer. Noch vorteilhafter für Radfahrer wären 15 km/h, die dann aber nicht für die Radfahrer selbst gelten. Ein noch größer Vorteil wäre es, wenn man Kfz. das Fahren gleich ganz verbietet, nur Eltern von Kindern, die mit dem Rad fahren, sollen natürlich weiterhin Kfz. fahren dürfen.

    Noch vorteilhafter für Radfahrer wäre es, wenn man in den nunmehr von Kfz. befreiten Straßen an jeder Ecke einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes postiert, der auf Verlangen dazu verpflichtet ist, den Radfahrern die Oberschenkel zu massieren.

    Es gibt bestimmt noch viel mehr vorteilhafte Dinge für Radfahrer, die man sich ausdenken kann.

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    Was mich ein bisschen entsetzt ist ihre Aussage: "Ich rate aber auf jeden Fall dazu, das Kind erst dann auf den Straßenverkehr loszulassen, wenn es Fahrrad fahren kann." Das hört sich so an wie: Wenn ein Kind auf dem Fahrrad an einem Unfall beteiligt ist, sind in Zweifelsfall die Eltern schuld, egal wie alt es ist. Denn die Eltern haben ja anscheinend nicht hinreichend überprüft, ob das Kind "richtig" Fahrrad fahren kann.

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    Keine Ahnung, welche Fantasie man haben muss, um das in meine Aussage hinein zu interpretieren.

    Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder (nicht Schuld am Unfall). Das ist so, und das bleibt hoffentlich so.

    Und wenn Du Angst davor hast, Dein achtjähriges Kind allein mit dem Fahrrad loszulassen, dann ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass Du selbst meinst, dass Dein Kind noch nicht so weit ist.

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    Raten Sie den Eltern an ihrem Engagament für Tempo 30 in der Wohngebiet-Erschließungsstraße festzuhalten?

    Raten Sie nun den Eltern, sie sollten halt noch zwei drei Jahre warten, bis sie das Kind alleine zum Fußballplatz fahren lassen?

    Oder sagen Sie den Eltern, nach der guten Vorbereitung sehe ich kein Problem, auch wenn dort Tempo 50 gilt?

    Ob es an dieser Örtlichkeit ein Problem gibt, kann ich nicht beurteilen.

    Ich rate aber auf jeden Fall dazu, das Kind erst dann auf den Straßenverkehr loszulassen, wenn es Fahrrad fahren kann. In dem Fall ist es halt ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch, der mit den Problemen zu kämpfen hat, die es im Straßenverkehrs nun einmal gibt.

    Momentan wollen die Eltern aber die Verantwortung auf Behörden abschieben.

    Um sicher am Straßenverkehrs teilnehmen zu können, ist es nicht erforderlich, auf dem Zenit seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu stehen. Wäre dem so, dann dürfte man ab dem 35. Lebensjahr niemand mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    Vielleicht kannst du das mal ein bisschen konkretisieren? Welche Rechte meinst du, sollte ich nicht vollständig ausschöpfen? Grundsaätzlich stimme ich dir übrigens zu, man sollte nicht immer und überall seine Rechte vollständig ausschöpfen. Gilt übrigens nicht nur für Einzel-Personen, sondern z. B. auch für Institutionen, große Konzerne und für den Staat!

    Völlig richtig! Und für Eltern mit Kindern gilt das auch.

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    Wenn ich versuche Autofahrern den Gedanken näher zu bringen, dass sie auf der Fahrbahn mit achtjährigen Verkehrsteilnehmer*innen rechnen müssen, die ebenfalls ein Recht darauf haben, die Fahrbahn zu benutzen, dann erzeugt das häufig großen Missmut und Kopfschütteln, bis hin zu den Eltern gehört das Sorgerecht entzogen.

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    Vielleicht sollte man Dir einmal den Gedanken näher bringen, dass es nicht unbedingt sinnvoll und gesund ist, seine Rechte vollständig auszuschöpfen.

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    Ich ertappe mich regelmäßig dabei, dass ich furchtbar unentspannt bin, wenn ich auf Radverkehrtinfrastruktur unterwegs bin. Ich kenne die ganzen Gefahren und muss auf so viel achten, dass an eine Entspannung nicht zu denken ist...

    Du musst Dich nicht ertappt fühlen.

    Ich weiß wirklich nicht, woher immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss. Das ist der Straßenverkehr nun einmal nicht, das war er nie und das wird er auch nicht werden.

    Im Straßenverkehr gibt es nun einmal noch eine Vielzahl anderer armer, fehlbarer Menschen, die nicht ganz bei der Sache sind, ihre persönlichen Probleme vor sich her schieben, Menschen, die eingeschränkt sind und Menschen, die es nicht so gut können. Das ist normal. Damit ist zu rechnen.

    Und das wird keineswegs besser, wenn man auf Radverkehrsanlagen unter seinesgleichen ist, sondern eher noch schlechter.

    ...Du als Radfahrer willst es selber wissen und zählst die gefährlichen Situationen. Und kommst zu dem Ergebnis Auf der Fahrbahn wirst du 10 mal pro Fahrt zu eng überholt. Auf dem Radweg wirst du 5 mal pro Fahrt von einem Abbieger "übersehen". ...

    ...und auf dem Radweg wirst Du ca. 387 mal pro Fahrt von anderen Radfahrern zu eng überholt, auch wenn da andere Maßstäbe gelten.

    Aber das interessiert ja niemanden.

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    Und wenn ich so drüber nachdenke: Was würde sich eigentlich ändern, wenn diese ganzen Fahrradstraßen, die ja eigentlich eher besagter Parkplatz mit Fahrradpiktogramm sind, in Tempo-30-Zonen umgewandelt würden? ...

    Da ändert sich nichts Wesentliches, außer dass den Radfahrern ein kleiner rechtstheoretischer Vorteil abhanden kommt, nämlich das besondere Behinderungsverbot. In der Praxis nützt das natürlich nichts.

    Eine Fahrradstraße ist nun einmal eine Straße, in der der motorisierte Verkehr nichts zu suchen hat. Der Anteil des motorisierten Verkehrs macht in einigen angeblichen Kieler Fahrradstraße aber 80% aus. Das ist so, als wenn man ein Weinetikett auf eine Wasserflasche klebt.

    Es ist halt Symbolpolitik. Muss man darüber reden?

    Was habt Ihr überhaupt für ein Problem?

    Seit 100 Jahren wird im Straßenverkehr gehupt und gepöbelt. Wie kommt Ihr darauf, dass das aufhören muss, nur weil es jetzt um Radfahrer geht?

    Lasst sie hupen und pöbeln. Letzteres macht Ihr ja auch.

    Mit Schildern die StVO erklären zu wollen ist ein Irrweg. Wohin soll denn das führen?

    Verkehrsteilnehmer begehen alle möglichen Verkehrsverstöße: Sie fahren zu schnell, fahren bei rot über die Ampel, parken im Haltverbot und fahren alkoholisiert. Soll man das auch noch mit Schildern erklären?

    "Hier bitte nur nüchtern fahren"!

    Das ist schön einfach. Warum sollte man nicht auch außerhalb des Straßenverkehrs so verfahren?

    "Straßenraub hier verboten!"

    oder

    "Drogendealen hier nicht gestattet!"

    - Eine KFZ-Straße ist breit genug für einen Radler...

    Es gibt keine Kfz-Straßen (außer Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Es gibt nur Straßen.

    Da schimmert auch bei Dir das anerzogene Denken in Separierung durch.

    ...es wäre oft viel einfacher und billiger auf die rechte Seite Fahrrad-Piktogramme zu malen, als einen Streifen oder ein baulicher Radweg, ist aber imho genauso wirksam, eher mehr, weil der Autofahrer registriert, da ist Radln ok.

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    Das ist richtig. Es bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Wo das Piktogramm fehlt, ist Radeln nicht ok. Und das wäre falsch!

    Daher ist so etwas abzulehnen.

    - es wäre wichtiger den Radlern zu erklären, das es auf der Straße gar nicht so gefährlich ist...

    Du meinst auf der Fahrbahn?

    Man darf den Radfahrern ruhig erklären, dass das Radfahren gefährlich ist, denn das wäre die Wahrheit, allein aufgrund der Ungeschütztheit. Man sollte ihnen aber auch erklären, dass diese Ungeschütztheit auf Radwegen genauso besteht.

    Auch sollte man ihnen erklären, dass Angst im Straßenverkehr etwas ganz normales ist. Das kann keine Behörde und kein Gesetzgeber wegmachen.

    ...und es bräuchte vielleicht auch manchmal eine Polizei, die sich von Zeit zu Zeit hinstellt, Autofahrer rauszieht und höflich darauf aufmerksam macht, das sie sich unfreundlich andere Verkehrsteilnehmern verhalten.

    Was freundlich und was unfreundlich ist, hat die Polizei nicht zu interessieren.