Nur was wäre die Alternative?
Tja, was muss man machen, wenn man Radwege will?
a.) Schilder aufbauen
b.) Radwege bauen
Was ist die richtige Antwort?
Nur was wäre die Alternative?
Tja, was muss man machen, wenn man Radwege will?
a.) Schilder aufbauen
b.) Radwege bauen
Was ist die richtige Antwort?
...So bleibt es dann wie damals in Kiel, als ein Müllwagen mich beim Rechtsabbiegen „übersah“ und der Typ hinten auf dem Trittbrett ganz ungerührt mit der Kippe im Mundwinkel meinte, ich soll einfach mal die Augen aufmachen.
Ich habe schon weit schlechtere Ideen gehört. Das war wahrscheinlich ein Experte.
Das geht mir ja schon mit dem PkW so. Die Frage ist: Was macht man mit dieser Erkenntnis?
Ist das denn nicht offenkundig?
Regulierung reduzieren! Und alles raus aus dem unmittelbaren Kreuzungsbereich, was dort nichts zu suchen hat (Wegweiser, Werbung).
Radfahrer hinein in den Fahrbahnbereich. Um den Vorrang von Radfahrern zu beachten, muss der Lkw-Fahrer sie nicht während des Abbiegevorganges sehen. Es reicht völlig, wenn er weiß, dass sie da sind, weil er sie gerade zuvor noch überholt hat.
Und nein, das verhindert nicht alles. 100%ige Sicherheit gibt es nicht.
Du hättest wenigstens den Abstract lesen können. Da steht drin, welche Dinge die Entscheidung des Fahrers in den Spiegel zu schauen maßgeblich beeinflussen.
Das habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
Meiner Meinung nach liegt es daran, dass die Wahrnehmungsfähigkeit des Lkw-Fahrers in komplexeren Kreuzungsbereichen oft überfordert ist. Das geschieht durch eine Vielzahl von Lichtsignalen, Verkehrszeichen, Wegweisern, verkehrsfremder Werbung und sonstigen Verkehrsaufkommen im Sichtfeld des Fahrers. Dies alles muss innerhalb kürzester Zeit geistig verarbeitet werden. Das geht aber nicht mit hinreichender Sicherheit.
Zusammenfassung : "tote Winkel"-Unfälle entstehen dadurch, das LKW-Fahrer die vorgeschriebenen und damit auch vorhandenen Spiegel meistens nicht benutzen.
Sehr überraschend! Und warum nutzen sie den Spiegel nicht?
Die Abstandsregel gilt m.E. nur für das Überholen, aber ich vermute, dass die Regel in der Rechtsprechung zumindest als Orientierungswert auch für das Vorbeifahren und für den Gegenverkehr dient. Das kann ja nicht sein, dass man mit einem halben Meter Abstand entgegen kommende Radfahrer passieren darf.
Wer soll denn derjenige sein, der etwas Verbotenes macht, und warum?
Meiner Meinung nach kommt der Radfahrer ganz klar dem Pkw-Fahrer entgegen, und nicht umgekehrt.
Aber mal im Ernst: Gilt das überhaupt für entgegenkommende, oder nur für die gleiche Fahrtrichtung?
Was bedeutet denn für Dich "Überholen"?
Da kann man auch keine Analogie basteln, denn es gilt nun einmal nur für das Überholen.
Warum du allerdings der Meinung bist, diese Regel sollte nicht durchgesetzt werden verstehe ich nicht ganz...
Das meint er vermutlich deshalb, weil er weiß, dass Radfahrer bei Überholvorgängen untereinander ebenfalls einen Sicherheitsabstand einzuhalten haben. Leider existiert dieser weiterhin nur in der Rechtsprechung, und man hat ihn nicht ausdrücklich in die StVO aufgenommen. Deshalb könnte manch ein geneigter Radfahrer annehmen, es gäbe einen solchen Mindestabstand gar nicht.
Ich wäre deshalb etwas vorsichtig mit der Forderung nach einer schärferen Überwachung in diesem Bereich. Andernfalls bräuchten viele Radfahrer bald einen Nebenjob, weil das Gehalt aus der hauptberuflichen Tätigkeit vollständig für die Zahlung von Bußgeldern draufgeht.
So sieht übrigens das Resultat vom regelmäßigen Gehwegparken aus. Für Menschen im Rollstuhl oder Rollator kaum zu bewältigen, auch wenn’s harmlos aussieht.
Zum Glück hat man das ja bereits fachgerecht abgesichert.
Wie kommt man eigentlich als Fußgängerin oder Fußgänger, evtl. mit Kinderwagen, um diese Ecke?
Man geht herum!
Hatte er einen Helm auf?
Das ist doch gar nicht möglich, wenn der Autofahrer sich an §1 STVO hält? Steuert er das Fahrzeug, oder das Fahrzeug ihn?
Und wer steuert den Fußgänger?
Aber warum rät die Stader Polizei nicht auch mal, besonders aufmerksam an Fußgängerüberwege heran zu fahren?
Weil es der Fußgänger ist, der überleben will. Der Busfahrer wird schon überleben.
Zitat(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Und? War das hier so?
Wenn, dann Fachaufsichtsbeschwerde
Egal, Hauptsache Beschwerde.
Zunächst mal StVO lesen und feststellen, dass Vz 342 für sich allein genommen überhaupt nichts regeln.
Aber vielleicht könnte man auch einfach mal dafür sorgen, dass sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Wie wäre es damit?
Das ist nicht möglich, weder bei Autofahrern noch bei Radfahrern noch bei irgendeiner anderen Verkehrsart.
Innerorts dürfen Schallsignale meiner Kenntnis nach nur in Gefahrensituationen abgegeben werden und nicht, um seinen Unmut kundzutun.
Und wer bestimmt, wann eine Gefahrensituation vorliegt?
Ich bin eigentlich nicht bereit, immer nur auszuhalten, dass andere sich nicht an die Regeln halten ...
Dann hast Du ein schwieriges restliches Leben vor Dir.
Malerei führt nicht dazu, die Verkehrsregeln besser zu verstehen.
doch
Nein!
Die Leute richten sich zwar danach, aber sie verstehen gar nichts.
Vielleicht kann man es ja einfach auch mal aushalten, wenn jemand hupt? Wie wäre es damit?
....In einer Straße wurde ich nicht mehr angehupt, seit die Piktogramme da sind. Außerdem sieht man seitdem mehr Fahrräder auf der Fahrbahn.
Und in den anderen Straßen, wo ein solches Piktogramm nicht aufgebracht ist? Wirst Du da jetzt verstärkt angehupt?
Sobald das als normal akzeptiert ist, sollte man auf die Malerei verzichten, das ist richtig....
Entweder man kennt die Verkehrsregeln oder man kennt sie nicht.
Malerei führt nicht dazu, die Verkehrsregeln besser zu verstehen.
Will man jetzt immer Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn malen, wenn das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist? Dann hätte man noch viel vor.
Dort, wo Piktogramme auf der Fahrbahn sind, ist das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt, und dort, wo keine Piktogramme sind, ist das Radfahren auf der Fahrbahn auch erlaubt.
Wer soll das verstehen?