Beiträge von Pepschmier

    Nur wegen der nicht lieferbaren Schläuche?

    Nein, natürlich nicht.

    Als ich bestellte, waren die Schläuche noch "auf Lager". Nach 14 Tagen hab ich mal nachgesehen und überrascht gelesen, dass fehlende Schläuche den Versand verzögern. Nach insgesamt über 3 Wochen hab ich dann erstmalig eine Nachricht gekriegt, dass die Schläuche noch weitere 3 Wochen Lieferzeit hätten. Zwei Tage später warens dann schon 5 Wochen weitere Lieferzeit...

    Ein Fehler kann immer mal passieren, aber wie die Kommunikation läuft sieht man halt dann, wenn was schiefgeht. Ich war ganz brav, finde ich. :)

    Alternative zum Tempo 50-Mischverkehr muss ein flächendeckendes Radwegenetz abseits der Hauptstraßen sein.

    Aber hat denn dann die Verkehrswende nicht schon verloren? Als Berufspendler will ich ja nicht täglich auf Umwege in die Pampa geschickt werden, sondern genauso "diretissimo" fahren können wie mit dem Auto. Ich fahr ja nicht zum Spaß da rum.

    Die STV-Behörde Fürstenfeldbruck begründet ihren linksseitigen Radweg durch das Kaff Emmering u.a. damit, dass die Radfahrer irgendwo links in eine Seitenstraße einbiegen sollen, andernfalls sollen sie die Drückampel benutzen, über die Straße schieben und auf der anderen Seite auf der Fahrbahn weiterfahren. Aber in diese doofe Seitenstraße will ich gar nicht rein. Das geht ja schon in die Richtung "abseits der Hauptstraße fahren"?

    Wenn ich das mache, komm ich nach 2 Kilometern zur nächsten Drückampel über dieselbe Hauptstraße, nach dieser Drückampel muss ich mich durch einen ca. 1,5 Meter breiten(!) Durchgang zwängen (das ist der ofizielle Radweg), nur um einen weiteren Kilometer weiter irgendwo am Hauptplatz des Kaffs zu enden, wo ich eigentlich gar nicht hinwollte.

    Hab nur 26" rumfiegen, wobei die bei 27,5 auch funktionieren müssten.

    Vielen Dank, aber die woanders-bestellten Schläuche sind schon da, Amazon Logistic machts möglich. Jetzt müsste nur noch der Rest kommen, auf den ich wegen der nichtlieferbaren Schläuche seit 3 Wochen warte. ROSE-Bike als Versandhandel find ich jetzt nicht so toll.

    Ich will gar nicht so weit gehen, hier in Jena von "Filz" zu sprechen, aber das sind die Momente, in denen ich mich frag, wie einige Mitarbeiter:innen in der Verwaltung an ihre Jobs gekommen sind.

    In Fürstenfeldbruck wäre ein überzeugtes Eintreten für das Fahrrad als das geeignetste Fortbewegungsmittel des täglichen Bedarfs vermutlich eher hinderlich. Und ziemlich sicher keine Chance, wenn man in der Vergangenheit schon mal für die Abschaffung einer illegalen RWBP plädiert hatte.

    Unabhängig davon wäre es natürlich sehr wünschenwert, wenn die lokalen STV-Behörde als zuständige Spezialbehörden den ungeeigneten Stadtratsbeschlüssen ordentlich Gegenwind geben würden. Und mit Vehemenz darlegen, was in der Städten bzgl. Radverkehr alles nicht passt. In der Realität ist es wohl eher so, dass sie sich als willfährige Helfer ihrer Vorgesetzten erweisen wollen. Nach dem Motto: Da soll ein Radweg hin? Dann erfinden wir den mal eben...

    Mir kommt das eher so vor, als hätte sich jeder Afroamerikaner in den USA totz des Civil Rights Acts von 1964 einzeln sein Wahlrecht ersteiten müssen. Jeder Bürgermeister hätte argumentieren dürfen, das geht bei uns nicht, hier gibts zuviele Weiße.

    Die wären bis heute nicht fertig damit.

    Also ich träume ja auch manchmal von renitenten Behördenmitarbeitern, die gezwungen würden, die Sch..., die sie bauen, auch mal selber zu befahren, aber ...

    Der normale Weg würde nach Karlsruhe führen: Verletzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) durch Maßnahmen von Behörden, die bekanntermaßen, systematisch und zwangsläufig zu einer Erhöhung des Risikos führen.

    Das alles nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges - zugänglich entweder, weil man vorschriftsmäßig auf einem linksseitigen Radweg fuhr und zum Opfer wurde, oder weil man sich nicht zum Opfer machen wollte und einen Bußgeldbescheid kassiert hat (vielleicht auch ein Strafverfahren?).

    Ob DenHaag oder Karlsruhe: Die momentane Vorgehensweise, seine "persönlichen 100 Meter" in jahrelangen Verfahren freizuklagen, kommt mir irgendwie absurd vor.

    M.E. ist das ein deutschlandweites Phänomen der systematischen Missachtung einer jahrzehntealten exekutiven Verordnung. Gibt es etwas Vergleichbares in Deutschland?

    Warum wird dies nicht auch einmal von Kraftfahrern so selbstverständlich gefordert? Ich meine jetzt nicht die Forderung, sondern den Verzicht.

    Ganz einfach? Weil Xenophobie in unseren Genen steckt. Jeder, der Ü18 ist, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und dennoch lieber mit dem Bike zur Arbeit und zum Einkaufen fährt, ist eher "seltsam" und potentiell gefählich für die etablierte Gemeinschaft? Ein LGTBQ-Typ!

    Wenn alle Fahrradfahren würden, wäre der KfZ-Lenker der Seltsame. Mehr ist m.E. nicht dahinter.

    Selbst mit maximal viel gutem Willen ist es vielerorts nicht möglich, vorhandene Bebauung so umzugestalten, dass es neben Fahrbahnen für Autos außerdem noch Parkstreifen und breite Radwege und breite Fußwege gibt.

    Ja, das ist nicht möglich. Aber dann muss eben die RWBP abgeschafft werden. Die gängig Praxis bei uns ist aber, Fahrräder auf erfundene, nichtvorhandene Radwege zu zwingen, und das Problem damit als gelöst anzusehen.

    Größe?

    Ganz normaler Schwalbe 27,5-MTB Schlauch (AV 21). Nix besonderes. Hab inzwischen storniert und über Amazon-Marketplace bei einem anderen Fahrradladen bestellt.

    Interessanterweise verschiebt Amazon sein eigenes Angebot bzgl. dieses Schlauchs auch immer wieder nach hinten. Jetzt sind sie glaub ich offiziell erst ab Ende März lieferbar... Irgend 'nen Engpass scheints zu geben.

    Gerade diese "Angebotsradwege", früher mal verpflichtend, heute signalisiert nur noch der rote Belag, da könnte ein Radweg sein, jeem Autofahrer da IST ein Radweg und du hast ihn gefälligst zu benutzen. Habe hier im Dorf schon diskuttieren müssen, ob da ein benutzungspflichter Weg sei oder nicht, das Argument da ist keiner war trotz Fotobeweis nicht gültig, schließlich könne man ja deutlich rotes Pflaster sehen und da müssen Radfahrer fahren.

    Ich bin da hin- und hergerissen. einerseits finde ich es gut dass die Wege für die da sind, die sie nutzen wollen. Andererseits erwecken sie aber leider bei zu vielen PKW Fahrern die Idee, Radfahrer müssen da fahren.

    In Deutschland sind nach meiner Erkenntnis eigentlich alles Scheinradwege. Ob die nun durch eine rote Bemalung oder durch ein Blauschild zustandekommen.

    Radverkehr wird immer irgendwie als "unerwünschtes, drittes Rad am Wagen" verteilt, hier in Bayern meistens auf einem Gehweg, auf dem Fahrzeuge eigentlich tabu sind.

    Warum sollten also Fahrradfahrer*innen es gutheißen, dazu gezwungen zu werden, sich mit diesen tonnenschweren Fahrzeugen den Straßenraum zu teilen?

    Auch in Holland wollen das m.W. weder die Bürger noch die Behörden. Aber da hat man halt frühzeitig angefangen, Ersatz"straßen" für den Radverkehr zu bauen und, was noch wichtiger ist, den Radverkehr tatsächlich als eigenständige Verkehrsart mitsamt den ihr eigenen Ansprüchen ernst zu nehmen.

    In Deutschland wird der Radverkehr von vielen Bürgern und Behörden geistig den Fußgängern zugerechnet. Es gibt keine "Radwege", die diesen Namen verdienen. Und solange das so ist, will ich nicht gezwungen werden, auf Gehwegen zu fahren, denn das behindert mich. Wenn es keine Radwege gibt, will ich - so wie es mir in der STVO als Recht zugestanden wird - auf der Fahrbahn fahren.

    Dass jede Ent-RWBP-ifizierung automatisch dazu führt, dass keiner mehr dort fahren darf, wo es vorher angeblich so sicher und toll war, ist einfach nur sturer, deutscher Behördenkram.

    Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck hat mir mehrfach versichert, dass es "natürlich nicht darum geht, den KfZ-Verkehr zu bevorzugen, sondern ausschließlich um die Sicherheit des Radverkehrs". Der ADFC-Vorsitzende von Fürstenfeldbruck (Ü80?) tutet ins gleiche Horn.

    Der Verkehrsreferent des Stadtrats Fürstenfeldbruck ist weniger verlogen und eher pragmatisch. Er sagt: "Die baulichen Gegebenheiten in Fürstenfeldbruck geben eben nicht mehr her, wir haben ja eh schon so viel getan. Wir haben die Benutzungspflicht dort abgeschafft, wo sie sich beim besten Willen nicht mehr länger rechtfertigen ließ. Im übrigen sollten Radfahrer nicht auf ihrer Vorfahrt beharren."

    Für weitere "Gespräche" sehe ich keine Grundlage. Da rede ich lieber mit einem Stein oder mit meinem Fahrradmontageständer.

    Immer wieder nett zu lesen:

    Zitat

    Radfahrern eine Radwegebenutzungspflicht und damit ein gefährliches Fahrbahnbenutzungsverbot aufzuerlegen, steht in der Regel völlig außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck, Autofahrern die Begegnung mit Radfahrern im Längsverkehr (und gegebenenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung) zu ersparen. Eine Radwegebenutzungspflicht darf seit 1998 nur noch in Einzelfällen angeordnet werden, weil es in der Regel sicherer ist, auf der allgemeinen Fahrbahn zu fahren als auf einem straßenbegleitenden Radweg. Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht war seither schon oft Gegenstand gerichtlicher Prüfung. Sowohl in Urteilen als auch in Gerichtsbeschlüssen wird den Behörden immer wieder aufgezeigt, welche engen Grenzen § 45 StVO setzt. Manche Straßenverkehrsbehörde schert sich aber wenig darum, weil der Sachbearbeiter meint, „aus dem Bauch heraus“ besser zu wissen, was die Verkehrssicherheit erfordert als der Gesetzgeber. Gegen die illegalen Verkehrszeichen 237, 240 und 241 können Radfahrer dann klagen (vgl. das Kapitel Recht gegenüber Behörden, Straßenverkehrsrecht).

    Kettler, Dietmar. Recht für Radfahrer: Ein Rechtsberater (German Edition) . Rhombos-Verlag. Kindle-Version.

    Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht kannst du dich aber eigentlich nicht direkt auf die VwV-StVO berufen, weil die sich erst einmal nur an die Behörde wendet. Für dich ist erst einmal (nur) die StVO maßgeblich. Das ist nämlich die Verordnung, welche dich u.a. in deiner persönlichen Freiheit einschränkt (Art. 2 GG).

    Indirekt hat die VwV aber insofern Bedeutung, als dass man z.B. verlangen kann, dass diese einheitlich angewendet wird.

    Und wo in der STVO steht, dass zuviele Fahrzeuge vom Typ A eine Verkehrsbeschränkung für den Fahrzeugtyp B rechtfertigt? Also ich persönlich sehs nicht.

    Aber ich würds auch nicht ohne einen Anwalt machen, der selbst für die Sache "brennt" und mit dem man reden kann, ohne dass er dabei ständig auf die Uhr schaut. Schwierig.

    Die Verwaltungsvorschrift kommt im wesentlichen dann ins Spiel, wenn es darum geht, ob die Behörde ihr Ermessen in dem ihr zugestandenen Rahmen korrekt ausgeübt hat.

    Ebenfalls Zustimmung. Die ständig gebrauchte Rechtfertigung für Verkehrsbeschränkungen, dass auf der "Fahrbahn zu viele Autos fahren", geht aus der STVO als ursprüngliche Begründung für Verkehrsbeschränkungen gar nicht hervor. Genauso gut könnte man Sperrungen für KfZs rechtfertigen, weil "zuviele andere KfZs" fahren.

    Zitat

    STVO §45 (9)

    3 Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt

    Innerorts aufgrund 50 km/h-Beschränkung m.E. überhaupt nicht begründbar. Mir kommt auch dieses ">8.000 Fahrzeuge pro Tag" usw. "sehr spanisch" vor. Davon ist in der STVO nirgends die Rede. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das Argument, "da fahren zu viele Autos" einer höchstrichterlichen Prüfung standhalten würde.

    Wieso nur innerorts?

    Weil es da aufgrund "Sicherheit geht vor Flüssigkeit" ein allgemein anerkanntes Tempolimit von 50 km/h gibt. Ohne dieses "Sicherheit geht vor Flüssigkeit" hätte schon längst jemand gegen 50 km/h in Ortschaften geklagt, denn der Verkehr ist ja möglichst flüssig zu halten.