Ich bin übrigens auch nicht der Ansicht, dass es überhaupt keine RWBPen geben darf. Das eigentliche Problem sind doch Verwaltungen, die sich nicht für die VwV-StVO interessieren und in den ERA wenn überhaupt Rosinenpickerei betreiben, und Gerichte die da fröhlich mitmachen.
Verstehe die Argumentation nicht. Wenn sich Verwaltungen und Gerichte strikt weigern, eine Verordnung korrekt anzuwenden, wieso sollte die Politik dann nicht sagen: Dann entziehen wir euch eben komplett die Handlungsgrundlage?
Wie hätte die Regierung 1975ff reagiert, wenn sich deutsche Kommunen massenhaft geweigert hätten, das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre runterzusetzen? Mit dem hypothetischen Ausnahme-Argument, hier gibts zuviele Wähler über 101 Jahre, obwohl das im Einzelfall gar nicht stimmt?
Ich finde, die Politik sollte endlich auf das verlogene Gebahren der Kommunen reagieren. Und zwar subito. Vielleicht nehme ich die Entschuldigung an...