Beiträge von mkossmann

    Als Radfahrer bin ich der schwächste (weil keine Knautschzone) und gefährdetste (weil am wenigsten sichtbar)

    Gefährdetste ist falsch. Motorradfahrer haben etwa doppeltes Risiko für Verletzungen und > dreifaches Risiko im Verkehr zu sterben wie Radfahrer. Bezogen auf den zurückgelegten Kilometer. Und wieso sollte man dort fahren, wo man noch weniger wahrgenommen wird wie auf der Fahrbahn ? Die Wahrscheinlichkeit , von ebenerdig den Radweg kreuzenden Verkehr nicht wahrgenommen zu werden, ist wesentlich höher.

    Als Autofahrer habe ich daher schon auch Schwierigkeiten damit, wenn Radfahrende trotz vorhandenem gut ausgebautem Radweg auf der Fahrbahn fahren. Das ist eine vermeidbare Gefahr für sich selbst.

    Ah , ein Anhänger des Glaubens an den sicheren Radweg. Dummerweise hat meines Wissens noch kein Unfallforscher den sicheren Radweg gefunden. Bei allen Vergleichen von Unfallrisiko für Radfahrer auf Fahrbahn und begleitenden Radweg kam heraus, das das Unfallrisiko auf dem Radweg gleich oder höher war.

    Außerorts sehe ich es noch pragmatischer: Jeder kann jede Verkehrsfläche nutzen, auf die sein Fahrzeug sinnvoll drauf passt. Ausnahmen sind explizit zu beschildern.

    Vorsicht, da verallgemeinerst du zu sehr. Damit läßt du zu , das jeder Wirtschafts-/Forstweg auch von motorisiertem Schleichverkehr benutzt werden darf.

    Primär mangelt es aber doch regelmäßig schon am Nachweis dafür, dass das Unfallrisiko auf der Fahrbahn für Radfahrer höher ist als für Nicht-Radfahrer (insbesondere für Kleinkraftrad-/Speedpedelec-/Mofafahrer).

    Für die Gruppe Motorradfahrer ist das Unfallrisiko laut Unfallforschung deutlich höher als das von Radfahrern. Da kommt man aber nicht auf die Idee, ihnen die Fahrbahn deswegen zu verbieten.

    verfassungskonforme Auslegung der StVO heißt aber auch :

    Benutzungspflicht für einen einen Radweg ist aufgrund Art. 2. Abs 2 GG nicht zulässig wenn das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist als auf der Fahrbahn daneben.

    Die verfügbaren Ergebnisse der Unfallforschung zeigen das dies (höheres Unfallrisiko auf dem begleitenden Radweg) offenbar kein extrem seltener Einzelfall ist. Schon bei über alle Radwege gemittelt gleichem Unfallrisiko für Radweg und Fahrbahn ist statistisch in der Hälfte der Einzelfälle zu erwarten, das das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist

    Aufgrund Art.19 GG ( Rechtsstaatsgebot) darf die Behörde nicht einfach rechtswidrige Anordnungen erlassen.

    Und ist damit ist die Behörde bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht verpflichtet nachzuweisen, das das Unfallrisiko für Radfahrer auf diesem Radweg nicht höher ist als auf der Fahrbahn daneben.

    Mitverursacht wurde dieser Unfall bauliche Mängel des Radstreifens: Sicherheitstrennstreifen zum Längsparkplatz fehlt.

    Und der Fahrer war auch zu bequem, das Auto ordnungsgemäß komplett innerhalb der Parkfläche zu parken. Und es steht auch die Frage im Raum: Durfte das Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden ?

    Ullie Das grundsätzliche Problem mit der Radwegbeschilderung ist die damit verbundene Benutzungspflicht.

    Denn Stand der Unfallforschung ist das fahrbahnbegleitende Radwege nicht dazu geeignet sind das Unfallrisiko von Radfahrern im Vergleich zur Fahrbahn daneben zu senken. Keine Vergleichsuntersuchung kam bisher zu dem Ergebnis, das es auf dem Radweg objektiv sicherer ist.

    Radfahrer zu zwingen, einen objektiv unsichererern Weg zu benutzen ist m.E. aber nicht vereinbar mit Art. 2 Abs.2 GG:

    Zitat

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Art.20 Abs. 3 GG Rechtstaatsgebot fordert

    Zitat

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Es ist damit die Pflicht der Verwaltung, bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht nachzuweisen , das sie rechtmäßig ist ( also das Unfallrisiko nicht erhöht) sobald ein Bürger Zweifel daran hat. Und dazu ist für die Unfallrisikoabschätzung ein von der Unfallforschung anerkanntes Verfahren zu benutzen. Und nicht nur Beweis durch Behauptung.

    In deinem Beispiel eines linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges muss man zusätzlich auch abwägen, ob ein erhöhtes Risiko für Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ( das aufgrund der der Breite des Weges und der damit verbundenen Unmöglichkeit , ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten, wahrscheinlich ist) den Fußgängern zuzumuten ist. Für die ja eine Gehwegbenutzungspflicht gilt.

    In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg.

    Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

    Eigentlich müsste das jedem gewissenhaften Journalisten klar sein. Trotzdem liest man immer wieder solche Nachrichten, wie hier auf der hessenschau-Internetseite:

    Mehr tödliche Pedelec-Unfälle - "Das sind Höllenmaschinen"

    Erstaunlicherweise liest man solche Schlagzeilen nie in Verbindung mit Motorrädern. Obwohl Motorradfahren sei vielen Jahren die tödlichste Methode ist, am Straßenverkehr teilzunehmen