Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:
Zitat„Ich habe in und an meinem Laster sechs Spiegel montiert, einen toten Winkel gibt es trotzdem“, erklärte Haske weiter. Der sogenannte tote Winkel, in dem die Fahrer nicht sehen können, ob sich dort jemand neben ihrem Fahrzeug aufhält, reicht seinen Angaben zufolge von rechts vorn bis neben die Beifahrertür.
Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:
Zitat(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.
Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.