Ich vermute, den Unfallhergang kann man mit der Schleppkurve des LKW erklären. Die Sattelzugmaschine fährt den größten Kurvenradius und ist somit gerade noch an der Frau vorbeigekommen. Wenn man dann aber nicht sofort zurückspringt, kann man vom Auflieger umgestossen werden und dann von den Achsen des Aufliegers , die den engsten Kurvenradius haben, überfahren werden.
Beiträge von mkossmann
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Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen.
Nein , mit diesen Schildern wird nicht das Parken auf Gehwegen verboten. Das ist auch ohne Schild verboten. Sondern das Parken auf der Fahrbahn. Um sicherzustellen das der Fahrbahnverkehr nicht zu sehr durch den "ruhenden KFZ-Verkehr" behindert wird.
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Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat. In 4 der 7 Fälle gab es vor Ort "Infrastruktur".
Gibt es die Datenlage her Aussagen zu machen, ob die Alleinunfallgefahr auf "Infrastruktur" höher oder niedriger ist als auf der Fahrbahn ?
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Und noch gegengerechnet:
An der Stelle wo jemand mit 20 km/h steht hat der 30 km/h Fahrende noch 28 km/h Geschwindigkeit und der 50km/h Fahrer hat noch nicht mit dem Bremsen begonnen.
Und an der Stelle wo der 30 km/h Fahrende steht hat man bei 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit noch 46,9 km/h.
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Zitat
Was soll das?
Du weist doch : Es wird unsagbar gefährlich für Radfahrer wenn sie wegen der Baustelle nicht sofort überholt werden können
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85 Prozent sind demnach langsamer als 40 km/h gefahren.
Der Anteil der Autofahrer, die die Geschwindigkeitkeitsbegrenzung eingehalten haben, wird nicht angegeben. Warum wohl ?
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Das von Seiten des ADFC.
Naja, ist ein Rennradfahrer.
Wo im Bild ist da der "Radweg" ? Er kann eigentlich nur links des Grünstreifens sein
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Ich vermute ja politisches Geschacher als eigentlichen Sperrgrund
Ein Versuch sich in der Sanierungsliste ( Rang 27 von 39) vorzudrängeln ?
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Ja , die genannten Wege sind "Waldwege" und nicht unbedingt fürs Rennrad geeigenet
Die nächste fürs Rennrad wirklich geeignete Umleitungsstecke dürfte Herrenalb-Bernbach-Moosbronn-Michelbach-Gaggenau-Gernsbach sein. 20 km statt 10 km.
Als geteerte Strecke gäbe es noch Herrenalb-Gaistal-Risswasen-Loffenau. Trifft aber ca. 2km oberhalb von Loffenau auf die Landesstrasse Und die Strecke ist schmaler und dürfte von der Oberflächenqualität nicht unbedingt besser sein. Bei ca. 4 km mehr Länge.
Zwischen Loffenau und Gernsbach dürfte das Igelbachtal die Alternative sein
Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.
Edit : Noch einen BNN+ Artikel vom 13.01.2023 gefunden:
ZitatL564 steht beim RP nicht oben auf der Prioritätenliste
Was sagt das RP dazu? Pressesprecherin Irene Feilhauer teilt auf Nachfrage mit: Die L564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb werde derzeit in der Priorisierung des Baureferats Mitte auf Rang 27 von 39 gelistet. Basis sei die sogenannte Zustandserfassung des Landes, die alle vier Jahre durchgeführt werde. Im Murgtal gebe es mehrere Strecken, die in der Priorisierung weiter vorne liegen. Dazu zählen die L78 zwischen Gernsbach und Baden-Baden und die L79 zwischen Forbach und Baden-Baden.
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. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...
Oberhalb von Loffenau eventuell Herrenalber Weg/Alte Strasse.
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Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.
Wie breit ist denn der Tunnel ?
Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.
Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist
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Wenn man die auf Google Maps verügbaren Luftbilder der Herzog ausmisst findet man eine Fahrbahnbreite von knapp über 6 m . Und Breite des überwiegend zugeparkten westlichen Gehwegs ca.1,8 m. D.h legales Fahrbahnparken ist möglich. Aber nur einseitig. Eine legale Anordnung von Hochbordparken wird zweiseitiges Parken nicht ermöglichen. Dazu sind die Gehwege zu schmal.
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Die Wege sind dennoch als Radweg beschildert und nicht als kombinierter Geh- / "Radweg".
Also eine Mogelpackung. Das wichtigste ist wohl die radfahrerfreie Fahrbahn
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Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen .
Auf Fahrzeugseite dürfte oft genug ein Navi vorhanden sein und damit auch hochgenaue GPS Uhrzeit. Und auf der Ampelseite dürfte es auch mindestens eine "quarzgenaue" interne Uhr geben, wo man durch Vergleich mit einer hochgenauen Uhr Fehler hinreichend genau herausrechnen kann. Was auch bei einem Fahrzeug ohne GPS-Uhrzeit der Fall sein sollte
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Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen.
Autofahrer werden da allerdings als genau so unfähig betrachtet . Bspw. wenn ein (unabhängig geführter) Z.239/240/241-Weg am Beginn/Ende mit Pollern versehen wird.
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Da
[…]Würde dieser LKW-Fahrer auch mit defekten Bremsen losfahren ?
Straßenverkehr wird auf Sicht abgewickelt. Deswegen dürfen KFZ mit "toten Winkel" erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Denn sie sind nicht verkehrssicher. Das muss jedem Fahrer klar gemacht werden
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Mal ganz polemisch:
In machen Bundesländern hat man sich an radfahrerfreie Fahrbahnen gewöhnt und rechnet nicht mehr mit Radfahren
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Radwege sind eben ein Win-Win für Autofahrer:
1. radfahrerfreie Fahrbahn
2. verstärkte Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahren, die verhindern das beide gemeinsam ihre Interessen gegen Autofahrer vertreten
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Fake-Ticker : Um den Bau der A100 zu beschleunigen wird die Breite der Fahrspuren auf 2,5 m Reduziert
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Ein so zum "tote Winkel"-Demonstrieren modifizierter LKW entspricht nicht mehr den Vorgaben von §56 StVZO . Deswegen sollte dessen Zulassungsplakette entfernt werden.