Das Titelbild zeigt, wie man eine Fahrradstraße nicht anlegen sollte: Als Parkplatzzufahrt zu Schrägparkplätzen. Denn da fahren Autofahren dann blind und ohne Einweiser rückwärts aus den Parkplätzen raus
Beiträge von mkossmann
-
-
Stand der Technik wären auch deutlich höhere Bremsleistungen,
Nein, die Physik zeigt, das die Bremsbeschleunigung dadurch beschränkt ist, das das Hinterrad beim Bremsen bis auf Null entlastet wird.
Bei normalen Fahrrädern beschränkt das die max. Bremsbeschleunigung auf 5-6 m/s². Besser sieht es nur aus bei niedrigeren Schwerpunkt . Z.B Pedelec mit schwerem Nabenmotor, Liegerad. Oder der Fahrer verlegt den Schwerpunkt aktiv indem er nicht mehr auf dem Sattel sitzt
-
Wenn man die Bilder anschaut sieht man das eigentliche Problem für die Autofahrer: Andere Autofahrer verengen durch Parken die Fahrbahn so weit, das ein legales Überholen von Radfahrern nicht mehr möglich ist. Also Verkehrshindernis Auto.
-
Kann man hoffen, dass damit auch das absichtliche Engüberholen, Schneiden oder in der Engstelle frontal auf einen Draufhalten ernster als bisher genommen wird - auch wenn der mit dem Leben davongekommene Mensch auf dem Fahrrad sitzt und keine Uniform trägt?
Versuchter Mord ist es, weil der Fahrer mit seiner Attacke versucht hat, die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu verdecken. Bei deinen Beispielen zu wird nicht versucht eine Straftat zu verdecken.
-
Spätestens das Blauschild nach der Kreuzung im Hintergrund rechts verbietet das Weiterfahren links
-
Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:
Zitat„Ich habe in und an meinem Laster sechs Spiegel montiert, einen toten Winkel gibt es trotzdem“, erklärte Haske weiter. Der sogenannte tote Winkel, in dem die Fahrer nicht sehen können, ob sich dort jemand neben ihrem Fahrzeug aufhält, reicht seinen Angaben zufolge von rechts vorn bis neben die Beifahrertür.
Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:
Zitat(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.
Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.
-
Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.
Den Anspruch , keine Sekunde zu verlieren, haben vor allem Autofahrer. Und autoaffine Verkehrtplaner unterstützen sie dabei. Z.B in dem der Vorfahrtsstraße folgende Verkehr auf dem Radweg gerne mal im doppelten Sinn des Wortes schikaniert wird indem der Radweg an Kreuzungen verschwenkt wird und ein Z.205 aufgestellt wird.
-
Lasst die Amis doch wählen wen sie wollen, sie müssen es dann auch vier Jahre ertragen.
Hmm ... Trump auf X
ZitatYou have to get out and vote. You won’t have to do it anymore. Four years, it will be fixed, it will be fine. You won’t have to vote anymore.. In four years, you won’t have to vote again.
-
Das heißt nicht, dass wir auch eine Radwegbenutzungspflicht brauchen. Leider sind die gegenwärtigen Machtverhältnisse jedoch so, dass es eher eine Ausnahme ist, dass breite und sichere Fahrradwege nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen werden. Denn wo das geschähe, würde einer mit dem gespitzten Bleistift um die Ecke kommen, um vorzurechnen, wie viel schmaler und billiger man den Fahrradweg hätte bauen können, wenn man ihn als nicht benutzungspflichtigen Fahrradweg in Form eines Gehweges mit Radverkehrsfreigabe gebaut hätte.
Du verdrehst hier die Realität. Die Benutzungspflicht wurde erfunden, damit Autofahrer radfahrerfreie Fahrbahnen vorfinden. Und deswegen werden auch normalerweise keine "breiten Radwege" gebaut, sondern es es wird in der Regel nach Minimalanforderung der ERA gebaut. Und diese Anforderungen sind so , das schnellere Radfahrer langsamere Radfahrer nicht sicher überholen können. Obwohl die relativen Geschwindigkeitsdifferenzen innerhalb der Gruppe der Radfahrer größer sind wie bei Autofahrern. Und auch oft genug nicht mit einem Abstand an Fußgängern vorbeifahren/überholen können, dass sich Diese sich nicht gefährdet fühlen.
Du verbietest geübten Radfahrern mit Benutzungspflichten den Weg, der für sie meistens am schnellsten und sichersten ist : Die Fahrbahn
Und gerade ungeübte Radfahrer werden dann Opfer der durch Radwege geschaffenen erhöhten Gefahren an Knotenpunkten: "Übersehen werden", weil Radfahrer nicht dort geführt werden wohin Autofahrer ihre Aufmerksamkeit konzentrieren.
-
lebensgefährlich verletzt
ZitatUnd das, obwohl der Radfahrer sogar einen Helm trug.
-
vom (2) lesen die Beamten nur "Sicherheit"
Nein, sie geben vor , es ginge um Sicherheit , tatsächlich geht es vor allem um die "Leichtigkeit" des auf der Fahrbahn verbleibenden Verkehrs.
-
Man könnte das am besten "Auchradfahrerfreundlich" nennen
-
Die Leistung der Bahn sind aber pünktlich zur Fußball-EM momentan dermaßen unterirdisch, dass ich im Moment zwei bis vier Anträgen für Fahrgastrechte pro Tag einreiche.
Dabei sind die großen Baustellen auf die Zeit nach der EM geschoben . Es ist also zu befürchten, das es nicht besser wird.
-
Wer genug bezahlt, kann auch heute schon seinen SUV mit E-Fuels betanken
Ein dann ex-FDP-Chef wird es sich für seinen dann Oldtimer-Porsche auch noch leisten können.
-
immer mehr Stehzeuge:
Seit fünf Jahren sinkt bei steigender Pkw-Dichte die FahrleistungDer deutsche Auto-Bestand wächst, doch macht er zusammengerechnet weniger Strecke. Bei Pkw ist es schon fünfte Rückgang in Folge, bei Transportern der vierte.www.heise.de -
Wer es schafft innerhalb von 3 Jahren 2x erwischt zu werden, hat entweder einen Polizisten auf dem Revier der ein sehr gutes Personengedächtnis hat, oder eine Fahrweise, die das ermöglicht.
Oder ist so dumm immer das gleiche Fahrzeug zu benutzen.
-
Da hat sich einer der Radfahrer offensichtlich wie ein Fußgänger verhalten ...
-
1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.
Die Benutzungspflicht für Radwege wurde aber zum ersten Mal in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingeführt. Und Verantwortlichen haben dafür haben dazu verkündet :
Zitat„Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)
Das ist ehrlicher als später, wo dann Verkehrssicherheit für Radfahrer als Begründung herhalten muss.
-
Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen".
Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher
.
Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.
-
Flüssigkeit des Verkehrs vor Verkehrssicherheit wäre nicht vereinbar mit Art.2 Abs.2 GG.
Das hindert viele SVBn aber nicht trotzdem so zu handeln.