Es ist auch die 30 km/h Zone inkompatibel zum einem Radweg.
Beiträge von mkossmann
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Ich denke mal, dass diese langsamen Bummel-ICEs bleiben werden und die schnellen ICEs, die zwischen Harburg und Hannover ohnehin nicht halten, an der A 7 entlang sausen.
Genau so.
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PKW und Fahrrad fahren parallel zueinander, dann wechselt das Kind unvermittelt vom Gehweg auf die Fahrbahn
Du hast die Mapillary Aufnahmen der Fritz-Kahlischstr. angeschaut ? Da gibt es keinen Gehweg wo man mit dem Radfahren könnte.
Im übrigen gibt es in einem VBB sowieso keinen Gehweg und keine Fahrbahn. Sondern nur eine Verkehrsfläche.
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Hmm, deine Mappilary -Aufnahmen ( von 2014) sind aus der Friedrich-Wolf-Strasse. Wenn man dann "weiter fährt" , kommt man dann nach Abbiegen in die Fritz-Kahlischstr. Da gibt es aber keinen Gehweg. Und, wenn man ganz durchfährt, fehlt dann ein VBB-Ende Schild
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Es ist doch ganz einfach: Es werden breitere Parkplätze angelegt. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Parkplätze reduziert. Und das wird auch deutlich kommuniziert. In der Form "Ihr Autofahrer seit selbst schuld, das es weniger Parkplätze gibt".
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Studie zu Sicherheitempfinden von Radfahrern: https://www.swr.de/radfahren/bess…westen-106.html
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Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung führt dazu, das man sich auf den zu überquerenden beiden Ampelstrecken als Geisterfahrer/schieber betätigt. §25 StVO schreibt auch fürs Schieben die rechte Fahrbahn vor.
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Gem. der Zeugenaussage hatte die Radfahrerin gebremst (auf die Vorfahrt verzichtet) und war bereits zum Stehen gekommen. Sie wurde trotzdem vom Bus erfasst (Schleppkurve?) Erkennen Abbiegeassistenten auch stehende Personen und Objekte?
Welcher Abbiegeassistent ? Der Abbiegeassistent war hier gar nicht aktiv, weil der Busfahrer das Blinken unterlassen hat.
So war das auch gemeint. Die Funktion des Abbiegeassistenten vom Setzen des Blinkers abhängig zu machen ist ein schwerer Designfehler.
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Urteil gegen Busfahrer, der letztes Jahr eine Radfahrerin in Berlin getötet hat.
Erschreckend ist da die Begründung für das Versagen des Abbiegeassistenten.
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Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.
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Man sollte den Herrn Reinicke mal fragen, wie er es mir Fahrbahnparken hält. Ist das für ihn akzeptabel, obwohl der Verkehrsfluss dadurch massiv gehemmt wird ? Und was sollen die Pendler machen, wenn der Schützenplatz durch Versnstaltungen belegt ist ?
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Wenn man Behinderung soweit auslegt ist auch jedes im öffentlichen Raum außerhalb von Parkplätzen geparkte Auto eine Behinderung. Und zwar eine stärkere Behinderung wie ein Radfahrer. Denn da muß gegebenenfalls auf 0 km/h abgebremst werden, während der Autofahrer bei einem Radfahrer noch mit Radfahrergeschwindigkeit weiterkommt.
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Was könnte da schon gemeint sein : Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen
Denn um Radverkehrsanlagen einzurichten gibt es schon derzeit keinen Begründungszwang. Der Rad-weg-wahn des Auch-Radfahrerclubs.
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Was hier noch nicht mit eingerechnet wurde, ist die indirekt schädliche Wirkung von Helmen. Nachgewiesenermaßen durch gesetzliche, vermutlich auch durch nur soziale Benutzungspflicht wird auf Fahrten mit dem Fahrrad und deren gesundheitsfördende Wirkung verzichtet. Und in der Folge ist der Schaden an durch Bewegungsmangel verursachten Krankheiten wesentlich größer als der Gewinn durch möglicherweise vermiedene Kopfverletzungen.
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Diese tolerierte Überschreitung sehe ich als großes Problem an. Das läuft dann darauf hinaus, dass man Radfahrer auf Gehwege schickt ohne die Interessen von Fußgängern zu berücksichtigen. Wenn dann was passiert dann war der Radfahrer zu schnell. Aber 98% nutzen den Weg mit dem Rad, das ist weder für Radfahrer noch für Fußgänger eine gute Lösung.
Das ist doch optimale Lösung für die Autolobby. Insbesondere sorgt sie dafür das sich Radfahrer und Fußgänger kloppen statt gemeinsam gegen die wirkliche Gefahr im Verkehr , den KFZ Verkehr vorzugehen. Und man hat immer einen Sündenbock: Radfahrer
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Ketzerische Frage : Ist die Anordnung von Benutzungspflichten zulässig wenn erst durch die die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h innerorts die besondere Gefahr für Radfahrer geschaffen wird ?
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Schmalspurbahntrassenradweg ?
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Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.
Die UDV hat ja 2008 in Münster Abbiegeverhalten untersucht ( https://udv.de/system/files_force/tx_udvpublications/fb_21_ab_pkw_rf.pdf (S.30) )
ZitatAußerdem zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen Allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst
Welcher Anteil von diesen 28% Autofahrern waren eigentlich kriminelle Vorfahrtserpresser ? Nach dem Motto : "Du gibst mir jetzt die Vorfahrt. Oder ich bring dich ins Krankenhaus oder ins Grab.
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Ursache für derartige Unfälle ist oft die Überforderung des Kfz.-Fahrers. Dem schlägt in seinem Sichtfeld eine Menge an Signalen, Verkehrszeichen, Markierung, Wegweiser und Werbung entgegen, was alles innerhalb kürzester Zeit geistig verarbeitet werden muss.
Man kann da ganz einfach die Zeit, die für die Informationsverarbeitung zur Verfügung steht, verlängern. Indem die Geschwindigkeit heruntergesetzt wird.
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Fehlen noch weitere Klischees, die man in der "Farradaktionswoche" abfrühstücken kann und die vor allem an den eigentlichen Problemen vorbei gehen?
Der "tote Winkel " ?