Ketzerische Frage : Ist die Anordnung von Benutzungspflichten zulässig wenn erst durch die die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h innerorts die besondere Gefahr für Radfahrer geschaffen wird ?
Beiträge von mkossmann
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Schmalspurbahntrassenradweg ?
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Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.
Die UDV hat ja 2008 in Münster Abbiegeverhalten untersucht ( https://udv.de/system/files_force/tx_udvpublications/fb_21_ab_pkw_rf.pdf (S.30) )
ZitatAußerdem zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen Allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst
Welcher Anteil von diesen 28% Autofahrern waren eigentlich kriminelle Vorfahrtserpresser ? Nach dem Motto : "Du gibst mir jetzt die Vorfahrt. Oder ich bring dich ins Krankenhaus oder ins Grab.
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Ursache für derartige Unfälle ist oft die Überforderung des Kfz.-Fahrers. Dem schlägt in seinem Sichtfeld eine Menge an Signalen, Verkehrszeichen, Markierung, Wegweiser und Werbung entgegen, was alles innerhalb kürzester Zeit geistig verarbeitet werden muss.
Man kann da ganz einfach die Zeit, die für die Informationsverarbeitung zur Verfügung steht, verlängern. Indem die Geschwindigkeit heruntergesetzt wird.
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Fehlen noch weitere Klischees, die man in der "Farradaktionswoche" abfrühstücken kann und die vor allem an den eigentlichen Problemen vorbei gehen?
Der "tote Winkel " ?
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Leider etwas zu spät. Aber in dem in diesem Artikel angesprochenen Urteil wird einem Busfahrer (?) an einer Ampel ohne Gelbphase eine fiktive Gelbphase zugesprochen. Volltext zu dem angegebenen Aktenzeichen konnte ich leider nicht finden.
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Und der Titel des Fadens ist doch auch längst erledigt. ISA ist ab nächstem Jahr für alle Neuwagen vorgeschrieben. Nicht, dass Sie heute noch ein Auto ohne kaufen könnten - die Hersteller sind da längst weiter.
Im Gebrauchtwagenmarkt wird es allerdings noch längere Zeit Autos ohne ISA geben.
Ich schätze aber die mit GPS erreichbare Genauigkeit der Höhenmessung als zu gering ein um sicher zwischen Fahrbahnen auf verschiedenen Höhen unterscheiden zu können. Insbesondere bei der unteren Fahrbahn wird man auch noch mit Abschattungseffekten durch die höherliegende Trasse rechnen müssen und damit schon mit Schwierigkeiten die exakte Position bestimmen zu können.
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In den GPS-Angaben sind keine Werte für die Höhe enthalten, nur Länge- und Breitengrade. Ein Punkt auf deiner Autobahn auf Stelzen hat also die gleichen GPS-Koordinaten wie ein Punkt exakt darunter auf deiner Spielstraße. Ein barometrischer Höhenmesser taugt für die benötigte Genauigkeit nicht, da schon allein das Wetter seiner Werte verfälscht.
Doch, GPS liefert dreidimensionale Koordinaten, wenn mindestens vier Satelliten sichtbar sind. Nur die Z-Achse ist ungenauer wie die anderen Achsen da alle Satelliten immer in eine Richtung ( nach oben) stehen.
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Handwerklicher Fehler im Infektionsschutzgesetz weil eine Ausnahme für Passieren eines Kreises mit hoher Inzidenz im Transit fehlt ?
So würde ich jedenfalls diese Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewerten.
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-> StVO §3 (1)
(Präventive) Kontrollen , ob diese Vorschrift eingehalten wird und damit "Knöllchen" mit TBNR 103600 oder TBNR 103618 (100 €), gibt es aber vermutlich selten . Erst wenn durch einen Unfall das Gegenteil offensichtlich ist , wird bebußt. Das wohl üblicherweise nach TBNR 103854 ( 35€) und nicht nach TBNR 103620 oder TBNR 103602 ( 145€ )
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Ich bin dort länger nicht mehr gewesen, habe das aber eher als asphaltierten Feldweg in Erinnerung.
Bis ca. 2014 da das Gewerbe angesiedelt wurde, war das vermutlich auch nur ein Feldweg. Ob das danach geändert wurde und auf welchem Abschnitt wird man dem Weg nicht ansehen. Und es scheint in dieser Gegend auch nicht üblich zu sein am Ende der Strasse bzw. am Beginn des asphaltierten Feldweges Schilder aufzustellen wie Z.250 oder Z.260 mit LuF frei.
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Leider gibt es bei Mapillary nur unvollständige Bilder. An der Kreuzung mit der Langestr. (K54) ist kein Ortsschild zu sehen. Wenn man aber von Ahrensmoor-West in Richtung Klethener Weg fährt gibt es aber kein Ortsausgangsschild. Ist das nun igO oder oder agO ? Ist der Klethener Weg eine Strasse oder doch nur ein Feldweg ?
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2.)
Der Fehler an dieser Beschilderung könnte sein, dass sie von A bis Z überflüssig ist.
Warum soll man da nicht Rechtsabbiegen dürfen? Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.
Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.
Die Unfallforschung ( z.B https://phys.org/news/2018-08-d…edestrians.html) zeigt das Autofahrer sich beim Abbiegen äußerst fahrlässig verhalten. Trotzdem gibt es relativ wenige Abbiegeunfälle. Weil Radfahrer in solchen Situationen sehr viel besser aufpassen als Autofahrer und in mindestens 95 % der Fälle durch Verzicht auf Vorfahrt entschärfen. Aber auch Radfahrer schätzen mal die Situation falsch ein. Das Abbiegeunfälle dadurch entstehen, das Radfahrer sich die Vorfahrt "erzwingen" ist eine besonders infame Lüge der Unfallverursacher. In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.
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Ein S-Pedelec ist ein (Dienst-)KFZ. Da muss man keine Extrawürste erfinden.
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Auf der anderen Seite gibt es auch keine Anlieger in Form von Hauszugängen. Wenn man per Mapillary der Stauffenbergallee folgt, hat man dann ein wildes Gemisch aus Halteverboten, Hochbordparken, benutzungspflichtigen Hochbords und Fahrbahnverboten. Und erhält den Eindruck, das die Beschilderung einzig und allein dazu dient, ungebremsten KFZ-Verkehr zu ermöglichen
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Auf der Facebookseite zum TS-Artikel berichtet ein Kommentator, dass er noch am Morgen des Unfalltages in der Oderstraße von Autofahrern angehupt, bepöbelt und abgedrängt wurde, weil er nicht auf dem „Radweg“ fuhr.
Es gibt offenbar einem einen Bodensatz an Autoterroristen ( das haben Sie sich nicht getraut zu sagen, Herr Ramsauer) die die Fahrbahn nicht mit Radfahrern teilen wollen . Siehe auch Kommentare zu diesem Clip aus Hamburg.
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Vermutung: Die Radwegbeschilderung wurde dort nur wegen
entfernt.
Th(oma)s : Auch die neueren Mapillary-Aufnahmen zeigen viele "Radweg"- Benutzer. Was auch durch das dort weiter nördlich vorhandene Kopfsteinpflaster gefördert wird. Dort gibt es dann auch einen nicht benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg (Der Fußgänger im Bild dürfte illegal unterwegs sein) um das Kopfsteinpflaster zu umfahren.
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Der Unfall müsste vermutlich an der hier in Mapillay links zu sehenden Einfahrt zum Supermarktparkplatz passiert sein. Offenbar wieder auf einem "sicheren", hier nicht benutzungspflichtigen Hochbord-Radweg.
Die BZ meldet zwar Ecke Siegfriedstr.. Aber das Bild der Absperrungen im Tagesspiegel wurde schon südlich dieser Ecke aufgenommen
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Das Problem ist: Keine der Behörden ist so dumm, solche Verfahren bis in die Höchste Instanz zu eskalieren.
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Das eigentliche Problem ist die Seuche des Laternenparkens.
Da helfen vielleicht Quartiersgaragen und konsequente Bewirtschaftung der Laternenparkplätze. Ziel muß sein, das der bequemere Laternenparkplatz deutlich teurer in der Nutzung ist wie ein Platz in der Quartiersgarage