Die sind da eher für ein Radwegebenutzungsrecht - für Autos.
Schwerter zu Pflugschar... äh.... Radwege zu Parkplätzen!
Die sind da eher für ein Radwegebenutzungsrecht - für Autos.
Schwerter zu Pflugschar... äh.... Radwege zu Parkplätzen!
"Was? Jetzt 4 km mehr? Das ist mir zu weit, da nehme ich doch gleich das Auto statt dem Rad!!1"
Ziel erreicht ...
Inwieweit wird dann der Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn begegnet (tatbestandliche Voraussetzung!)?
Sicher hat die Fahrbahn ein baustellenübliches Tempolimit in der Zeit, Problem gelöst ... *flöt*
also wäre dieses Wochenende wohl mal die seltene Gelegenheit ganz legal eine Radtour durch den "neuen" Tunnel zu unternehmen.
Sowas ähnliches habe ich beim Wattkopftunnel vor Jaaaahren gemacht, als die Straße ins Albtal rein wegen kniffliger Baumfällarbeiten oder so am Hang darüber eine Weile gesperrt und der Tunnel deswegen vom Kraftfahrstraßenschild befreit war. 1x ist ja ganz interessant für das Abstreichen eines Punktes auf der Liste, was man mind. 1x im Leben gehtan haben will, aber mehrmals muss man sich den Lärm und Gestank nicht antun ...
In dem hier verlinkten streetview-Bild sieht man, dass nur noch ca. 50 cm Fußweg verbleiben.
Ach, dieses Problem lässt sich doch mit Leichtigkeit lösen!!1elf
Zusatzzeichen einfach unter ein 240 statt 241 hängen ... *duck&renn*
Ich wende dann in Analogie immer § 39 (2) an:
"Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."
... denn für mich gilt, dass "auf" zugleich "über" ist ...
Um bspw. aus Niedersimten kommend in Richtung Stadtmitte fahren zu können, ohne zwangsläufig über das Dreieck Volksgartenstraße fahren zu müssen.
Da wäre das Dreieck östlich Schiller gemeint? Eben dafür wäre Simter Str. (und paar m Bitscher, aber ohne Simter geht's nicht!!1) ja kürzer ...
Warum muss man aus der Schillerstr. links abbiegen? Ich täte dann eher über die Simter Str. fahren und mich dort über das fehlende Linksabbiegen beschweren. Für Autos wäre es dort blöd, aber für Radler könnte man dank der Insel mit Sperrfläche sogar eine Querungshilfe einrichten ...
die steht nicht mal im Grundgesetz.
Doch, mehrfach
Pflastersteine, da kann mal also zählen
Dürften nach Bild so um die 17 Steine sein x 0,2 m + Fugen etc., könnten so um dreifuffzich sein? Also dort, wo er nicht zugewuchert ist ...
wie dem ADAC (ca. 22 Millionen Mitglieder)
Damit vermutlich auch Deutschlands größter Verein der Radfahrer und größter Verein der Fußgänger, um die soll er sich gefälligst also auch mal kümmern!!1
ohne Fahrbahnbenutzungsrecht
Du irrst, § 25 war's glaub ...
Nervig, dieses ständige Gefuchtel mit der Demokratie-Keule. Ich weiß nicht, was diese Leute unter Demokratie verstehen, aber sicher nicht das, was es eigentlich bedeutet.
Ich verortet mich ja auch zumeist auf der mehr oder weniger linken Seite des politischen Spektrums und mag vieles, was man dort hochhält, bspw. die Toleranz. Dumm nur, wenn man mal auf einen meinen Vereine zu sprechen kommt, der gerne in eine pauschale rechtsverdächtige Ecke gestellt wird von diesen, dann ist es komischerweise recht schnell vorbei mit der Toleranz ... Dabei haben deren Altvorderen die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitentwickelt, ganz nebenbei erwähnt ... Und die gilt es durchaus zu verteidigen, wollen doch einige diese gerne abschaffen oder zumindest stark einschränken. Deswegen steht die Gruppe rund um Reuß gerade vor Gericht und eindeutiges Zusammenrotten zur Abschaffung derselben ist wohl auch der Kern des Compactverbots (nur damit hat es Bestand), nicht dass da die freie Meinungsäußerung schreclicher Meinungen unterbunden werden soll, wie es darin suggeriert wird:
Nein sagt Constantin Wißmann: "Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten, und sie gilt auch für schreckliche Meinungen. Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Und was verboten ist, ist gesetzlich geregelt, dazu gehört Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn einzelne Beiträge aus Compact darunter fallen sollten, dürfte es juristisch kaum möglich sein, gleich die ganze Zeitschrift zu verbieten.
Da müsste, wenn es um Verbotenes ginge, wirklich der einzelne Autor verklagt werden, ggfs. auch der Herausgeber als Mittäter, nicht jedoch die Zeitschrift insgesamt.
Berliner Str. sehe ich keine 254 bei Google, erst im Nachbarkreis Zufahrt Landsberg
Alle anderen kommen ohn 254er aus?
Anderswo käme kein wahnsinniger Radler auf die Idee ...
Anwesende ausgeschlossen ...
... und Ortsunkundige aus Richtung Nordost eventüll ...
Ob man drauf setzt, dass hier alle links auf den Acker entfleuchen?
Das ist der x-weg, der an der anfänglichen Kreuzung rauskommt und laut Google unbeschildert ist ...
Korinthen
Es wird eine Vorfahrtstr. gequert mit einer Furt, die auch Vorfahrt suggeriert, das macht man nur, wenn man die Zahl der lästigen Radler reduzieren will ...
4 Punkte? Oder 3 auf gelbem Grund? *d&r*
Die VwV-StVO ist da sehr eindeutig und nicht misszuverstehen:
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. |
Der Fall ist schon geregelt, also anzeigen:
Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. | Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. |
Das BMDV scheint sich ja in letzter Zeit sehr darum zu sorgen, dass Radfahrer nicht genug
bremsen\ausgebremst werden/ können.
Habe da mal was korrigieren müssen ...
Die Themen Radanhänger und E-Roller etc. gibt's ja auch noch ...