Beiträge von Mueck

    Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite? :saint:

    Mit Graben dazwischen ist es doch sicherlich ein eigenständiger Weg, der deshalb an allen EInmündungen die Vorfahrt verliert, weswegen er kein straßenbegleitender Radweg ist, der sich mit der Fahrtrichtung an der Fahrbahn orientieren muss und deswegen auch ohne Schilder von Kfz benutzt werden darf ... :saint:

    Es zieht Kreise:

    Marode Landstraße nach Loffenau: Brandbrief an Verkehrsminister
    Das Radfahrverbot auf der L564 beschäftigt nun das Verkehrsministerium. Landtagsabgeordneter Jonas Weber drängt erneut auf die Sanierung der maroden Straße.
    bnn.de

    Unter den letzten 5 Knoten dieses Änderungssatzes

    Änderungssatz: 143490864 | OpenStreetMap
    OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.
    www.openstreetmap.org

    findet man übrigens die 4 von Nakaner in OSM eingetragenen Standorte der Verbotsschilder.

    Ich vermute ja politisches Geschacher als eigentlichen Sperrgrund ... Ich kenne aber den genauen Zustand der Strecke nicht. Weiß nicht, wann ich zuletzt dort war, gesichert ist nur 1996 per Rad, als ich eine Wanderstrecke von H'alb ins Murgtal für einen Verein suchte, die dann am Igelbach entlang führte. Da kann ich mich nicht mehr an Schlaglöcher erinnern *flöt* Auch nicht bei evtl. Auto- (müsste auch mind. 16 Jahre her sein) oder Busfahrten und auch nicht daran, ob ich dort noch mal per Rad war irgendwann ...

    Herrenalber Weg

    Der da wird in OSM als "grade4" klassifiziert, 1 ist asphaltiert, 2 wassergebunden über die ganze Breite nutzbar (so ist die Alte Str. klassifiziert in OSM), ... 4 und 5 sind dann meist erdgebunden/Grass in 2 Qualitäten.

    Hmm ... Also ... Als MTB-Route kann man das nehmen, sind ja auch Teil von MTB-Routen. aber als Umleitungsstrecke für eine zum Radfahren angeblich zu schlechte Strecke eine noch schlechtere ausweisen, über die dann auch Rennräder, Liegedreiräder, Velomobile, ... fahren sollen ... Weiß ja nicht ...

    Sperrung L564 Herrenalb - Gernsbach für Radfahrer ab 31.10. ...

    Fr. drüber gestolpert in Facebook.
    Die offizielle Mitteilung ist bzgl. Informationsgehalt eher als Frechheit zu bezeichnen, weil genau Null zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen drin, Hintergründe auch nix.
    In den BNN steht wenigstens was zu den Hintergründen (Steht zwar "BNN+" dran, scheint aber (noch?) frei lesbar?)
    Aber auch nix zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...
    Muss man wohl warten, bis dieser Openstreetmapper und StVO-Kundige seine frischen Radtourpläne umsetzt ... ;) (Er bei Mastodon)

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] + [Zusatzzeichen 1000-31] sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.

    Das Schild steht parallel zum Geländer ausgerichtet,

    - gilt also rechtstheoretisch für die Fahrt, ähm, ins Schaufenster rein

    - wird aber in allen Gegenden Schlands entgegen der Rechtstheorie dafür verwendet, dass Geh-/Radwege nach rechts und links gelten und sichtbar sein sollen für Radler von quer ...

    Das es so gedacht ist, sieht man, wenn man beim 2. M. ein Bild weiter schaltet und reinzoomt:

    Mapillary cookie policy use

    Das gilt für den weiteren Verlauf des Weges, der um die Kurve läuft, immer dem Geländer hinterher.

    Alles blöd gelöst dort, ist aber für Deine Hauptfrage egal: ein "R frei" alleine macht keinen reinen Radweg ohne Fußgänger, s.o.

    prähistorisches OS Win 7

    prähistorischer Feuerfuchs = der letzte, der alte Plugins kann, also Jahre alt

    verglichen damit: "taufrischer" Chrome, de letzte für Win 7 von Jahresanfang

    Das erste, was auffiel, war das die Buttons leer aussehen, und das Zitieren/Schreiben nicht mehr ging.

    Was verklemmt? Also mal die Kiste neugestartet, war eh mal wieder nötig, danach ging das Anmelden nicht mehr "aufgrund eines fehlerhaften XSRF-Tokens", meucheln des gleichnamigen Kekses bringt aber nix ...

    Ja, ich sollte mich mal zu einer Modernisierungsoffensive aufraffen ..

    Ein "Radfahrer frei" gibt nach § 2 definitionsgemäß einen Radweg in Gegenrichtung frei. Ob dieser Radweg ein 237er mit/ohne 237, ein 240er mit/ohne 240 oder ein 241er mit/ohne 241 ist, ist nicht definiert. Ok, einen 241er m/o könnte man erkennen, aber ob 237er oder 240er erkennt man nicht. Ein 237er m/o müsste m.E. ein Fußverkehrsverbotsschild bekommen, damit es klar wird ... Denn ein Radfahrer frei alleine sperrt den Weg aus demselben Grund den Weg nicht für Fußgänger. Ein 237 würde ihn für Fußgänger sperren.

    Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Gehweg, Radfahrer frei also. Ein Gehweg kann m.E. nicht in Gegenrichtung ein Radweg sein, unvereinbar. Entweder müsste auf der anderen Seite ein 240 hin oder über das "Radf. frei" ein Gehwegschild.

    Im weiteren Verlauf sind ja Geh- udn Radweg vom Belag her unterscheidbar, keine Beschilderung nötig. Beim Abschnitt ohne parallele Fahrbahn ist das "frei" eh ein Etikettenschwindel, da alternativlos.

    Im übrigen braucht es dort, wäre es ein reiner Radweg, keinen parallelen Gehweg, da es auf der Seite ja keine Ziele gibt, die nur so für Fußgänger erreichbar wären. Auf beidseitige Gehwege auch auf anliegerfreien Seiten besteht m.E.n. kein Anspruch.

    Eher hat man beim Messen der Breite festgestellt, dass es bissele knapp würde mit den gesetzlichen Überholabständen, wenn man 340 hinmalt und der Schmutzstreifen somit Teil der Fahrbahn wäre,also hat man den Streifen exkludiert und alles ist ok mit'm Meter Überholabstand ...

    Wäre es Hamburg, wäre der Streifen "wegen Rechtsfahrgebot benutzungspflichtig" (laut einem Dokument, dass vor paar Jahren bei der Diskussion im Verkehrsportal.de über das Parken auf so'n Teil in HH auftauchte). Ob das vor Gericht Bestand hätte ...

    Die Landespolizei in Karlsruhe hält wohl, im Gegensatz zum dortigen Ordnungsamt und mir, das Parken auf Radfahrstreifen ohne Blech-237 nicht für ahndungsfähig, deswegen wurden in den letzten Jahren div. 237 nachgerüstet ..