Beiträge von Mueck

    Deswegen werden ja außerorts die Geh/Radwege nicht Fahrbahn-begleitend gestaltet, sondern an Kreuzungen besonders abseits geführt. Und dann entsprechend beschildert, nämlich mit einem kleinen [Zeichen 205] für die Radfahrer.

    Der "Trick" beim "konform" nach VwV-StVO und ERA weit weg verlegtem Geh-/Radweg ist ja eben genau das, dass er nicht mehr fahrbahnbegleitend ist, sondern eigenständig. Erst so kann man ihn als Kreuzung behandeln und ihm die Vorfahrt nehmen. Dann wir daraus auch für Fußgänger ein wartepflichtiges Queren einer Fahrbahn nach § 25 statt Vorrang nach § 9.

    Setzt man das Ganze nicht konform um, weil der Weg noch zu nahe an der Straße ist (nicht Fahrbahn, s. VwV), dann scheitert der Trick aber und Fußgänger laufen parallel zur Straße mit Vorrang nach § 9, gleiches gilt eigentlich auch für Radler ggü. rechtsabbiegenden Autos von hinten, denn die sind ja nicht auf der Querstraße ... Wenn auf der Dreiecksinselfahrbahn nur solche kommen können, kann man sich das 205 auch gleich ganz sparen ... *flöt*

    Ist es nicht eine Frage der Zeit, bis ein findiger Anwalt dieses Argument auf KfZs überträgt, die Radfahrer "fast im gesamten Stadtgebiet" nicht mehr überholen können?

    Ansonsten weicht man eben auf die Gegenfahrbahn aus.

    Erstens das.

    Zweitens gibt's da ja noch den § 5 (6) S. 2, der als erstes einzufordern wäre, bevor der nun gesetzlich festgelegte Abstand relativiert wird ...

    Zum § 5 kenne ich nur ein Urteil Lkw mit 60 vs. Pkw mit 100. Gibt's da überhaupt schon Urteile Auto vs. Rad?

    Jedenfalls scheint es abseits von Kfz-tauglichen Wegen keinen einheitlichen Standard zu geben. Die Beschilderung ist quasi auf dem Niveau von + [Zeichen 220-20] .

    Standard schon, die ERA, aus der wäre nämlich, wenn's so wäre, die Brückengeländermindesthöhe ...
    Die korrekte Besichilderung wäre [Zeichen 239] aber das wäre ja zu peinlich für eine Radroute ... ;)

    In der Praxis gibt es zum Glück kein Problem, da es sich ja um eine rein touristische Radroute handelt. Den Kreis der Anwohner habe ich vor etwa fünf Jahren verlassen, und es gibt im Tal wenigstens noch eine (1) Alternative in Form einer parallelen, wie die Brücke auch frisch renovierten, Straße mit Tempo 30.


    Ob wirklich auch kein Alltagsradler diese im Ganzen wirklich idyllische Route nutzt, wage ich sehr zu bezweifeln ... Der schnelle Alltagsradler mag die Landesstraße bevorzugen ...

    ... vorausgesetzt es steht dort kein Stau im Weg rum, was dort nicht selten sein dürfte, gerade auch im Moment, wenn Berghausen zu ist, wodurch auch für schnelle Radler die idyllische Route höchstattraktiv würde ...

    ... aber der langsame und schüchterne Alltagsradler ...

    Es geht wohl nur um die Engstelle im Knick, nicht um die Brücke selbst.

    Ich würde sehr stark vermuten, dass es um das wahrscheinlich nicht 1,30 m hohe Brückengeländer geht: Absteigen = Haftungsausschluss, wenn ein Radler drüberfliegt ... Aber alleinstehende "Absteigen" sind ja zum Glück rechtlich irrelevant, siehe irgendwo bei Sluka ...

    Messt mal das Geländer aus, aus der ERA 2010:

    Zitat

    Überführungen, die vom Fuß- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden, sind mindestens 4,00 m breit. Wegen des hochliegenden Schwerpunktes von Radfahrern und Radfahrerinnen sollte die Geländerhöhe überall dort, wo diese dicht am Geländer entlang fahren, 1,30 m betragen. Bei Gefälle oder in Verbindung mit Richtungsänderungen beim Fahren kann ein höheres Geländer nötig werden.

    Wenn's keine 1,3 hat, werden die Umschilderungen nur Haftungsgründe haben ...

    Lösungsmöglichkeiten:

    - getrennte Signalisierung

    Denkbar. Reduziert natürlich die Kreuzungskapazität, ob das also im Autoland akzeptabel ist. Selbst wenn man die Grünzeiten für Radler minimieren würde ...

    - Führung des Radverkehrs innerhalb der Fahrbahn zwischen Rechtsabbieger und Geradeausverkehr

    Theoretisch gut, aber in der Praxis nicht omatauglich, die trauen sich da nicht hin ...

    - konsequente Absetzung des Radweges, dann jedoch vorfahrtsrechtliche Unterordnung des Radverkehrs.

    Nicht omatauglich, die werden da völlig überfordert, die müssen dann an Vollkreuzungen nicht nur auf Verkehr von rechts und links achten, sondern auch auf Abbieger von vorne und von hinten.

    "Von hinten" ist übrigens der Grund, warum der heutige Fußgängervorrang des § 9 von einem Gericht irgendwann 50er Jahre an Ampelknoten "eingeführt" wurde begründet aus dem damaligen §-1-Äquivalent ... Später dann auf andere Kreuzungsarten und wohl auch Radler ausgeweitet.

    So ganz genau darf man da nicht hingucken. Unbedeutende Details wie etwa Ampeln stören auf den hübsch gestylten Musterlösungen nur. Dafür tauchen gerne schonmal handwerkliche Schnitzer wie 50cm schmale Mittelinseln auf. Rechts abbiegen darf man den Pfeilen zufolge auch nur aus 2 der 4 Kreuzungsarme. :evil:

    Dadurch, dass die Radwege auf Fahrbahnhöhe sind, braucht man Rollirampen, aber deren Einbau hat man in der Skizze irgendwann aufgegeben, weil sie so viel Platz vom Gehweg fressen, dass Rollis auch dann ins Loch abbiegen, wenn sie das gar nicht wollen ... :evil:

    Abgesehen davon entstehen die vermeintlich schützenden "Inseln" allein dadurch, dass der Radweg auf Fahrbahnniveau bleibt, wodurch sich auf der Innenseite der Linse eine 2. Bordsteinkante ergibt. Von der für die Sicherheit entscheidenden Fahr- und Sichtlinie her ist der Radwegverlauf aus der Vogelperspektive betrachtet aber absolut identisch zu dem, was man auch bei unzähligen deutschen Prä-80er-Jahre-Kreuzungen noch findet.

    Eben.

    Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.

    Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.

    Er blieb "dank" eines Rechtsabbiegers unfreiwillig die vorletzte Ampelkreuzung davor zurück, die von West nach Ost fahrend voll 80er geometrisch einer NL-Kreuzung stark ähnelt ...

    --> Krankenhaus. Als ich in BHV fertig war, war er zum Radeln noch nicht wieder genügend hergestellt ...

    In BHV sind fast alle Radwege entschildert, mir konnte da also nix passieren, aber mit um die 80 ... *seufz*