Im VM-Forum drüber gestolpert: Referentenentwurf für die Änderung der E-KleingedönsVO
https://www.fuss-ev.de/wp-content/uploads/2025/07/250626_BMV_RefE_eKFV-AendV.pdf
Im VM-Forum drüber gestolpert: Referentenentwurf für die Änderung der E-KleingedönsVO
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Wobei, wenn es auch ohne Schild klar ist, dann ist es überflüssig und daher aufgrund § 45 StVO gar nicht erst anzuordnen
Da geht es in der VwV um die gemeinsamen G+R, die sind nicht so ganz trivial erkennbar ...
Nachgefragt: Welche Bedeutung hat denn nun dieses Schild Ihrer Meinung nach?
Da der Radweg dort als solcher ganz gut erkennbar ist, wäre eine weitere Kennzueichnung in der Tat obsolet und könnte sich daher auch auf die Fahrbahn beziehen, um begriffsstutzige Autofahrer aufzuklären, aber nix genaues weiß man nicht ... Wenn es sich auf die ganze Straßenbreite beziehen soll: Ist danna uch die Sperrfläche für Radler frei?![]()
Die VwV-StVO sieht für diesen Fall halt etwas anderes vor.
Nicht ganz ...
III. | Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden. |
Sie können also auch anders gekennzeichnet werden ...
In welchen Bundesländern hat die jeweilige oberste Landesbehörde gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zugelassen?
Der Autor der Seite ist zweifach in Ba-Wü arbeitend aktiv laut seiner Beschreibung dort, sowohl in der Lehre, als auch in der Verwaltung und Ettlingen, wo man die rechtsseitig findet, ist im Prinzip sein Revier ... Also wirde Ba-Wü eins der Länder sein. Habe aber noch keine Liste der "landeseigenen" Vz gefunden
Tja, weiß ist die falsche Farbe, denn jeder weiß: Wo ein weißer (oder gelber) Strich ist, hat's für eine bauliche Trennung nicht gereicht, also kein gefährliches Hindernis!
Würde jeder das Celler OLG-Urteil zu Herzen nehmen, in dem es heißt, auch schon nur der Luftraum des Gehwegs ist tabu, käme man solchen Kanten mit Zweirädern gar nicht nahe ... Ging's darin nicht sogar um eine Kante?
Kann nicht sein, denn da steht doch schwarz auf weiß "die Bedeutung des Ausdrucks ist immer die Gleiche." !!1!
Gute Idee!
Man sollte Radwege vor zu viel Kinder sichern!!1!
Die radeln einen ja nur vor den Füßen rum, freie Fahrt für richtigen Radverkehr!!1!!elf
OLG Jena könnte man sich daraufhin mal genauer anschauen, wo ein Radler einen Wegweiser für eine linksseitige Freigabe hielt, mit einer Fußgängerin kollidierte, was für ihn zivilrechtlich wegen Unklarheit der Beschilderung keine Folgen hatte, wo das Gericht aber die Frage aufwarf, ob da nicht die Behörde in Haftung genommen werden könnte, was vermutlich nie erfolgte, aber egal, jetzt muss ich nur noch ein Ende für den Bandwurmsatz finden, was mir irgendwie schwerfällt, tja ...
Urteil habe ich sicher auch hier schon öfters verlinkt, aber von zuhause aus, da liegt er rum ...
Du gehst dort zu selten zu Fuß ...
Aus dem Forum für Liegeradler und Velomobilisten:
Das ist ja mal ein Argument. Gegen einen Schutzstreifen wohlgemerkt.
Aber eins, dass nicht helfen wird, da Schmutzstreifen nicht benutzungspflichtig sind und man den Gefahren daher mit Leichtigkeit entgehen kann, weswegen man als Radler nicht klagen kann, OVG Lüneburg und VGH Mannheim ...
Aber "zum Glück" hat er ja noch viel bessere Argumente auf Lager:
ZitatDie Kritik der Gewerbetreibenden richtet sich auch gegen die Folgen im Alltag: Durch das absolute Halte- und Parkverbot entlang der Straße sei Anlieferung kaum noch möglich.
Ich meine, das war sogar schon mal erfolgreich (Saarbrücken???)
Wenn man auf der Vorfahrtstraße ist und geradeaus grün zeigt (die Ampel oben), könnte man als Ortsfremder auch mal das Schild abknickende Vorfahrt übersehen.
Kniffliges Thema das mit dem Abknicken ...
Das Zz "abkn. Vorfahrt" ist ein Zz zum Vz 306 "Vorfahrtstr." und regelt selbst den Vorrang von Verkehrsströmen untereinander, daher müsste auch aus § 37 gelten: "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.", d.h. das Zz ordnet nix an, solange die Ampel an ist. So meine Rechtsmeinung, die ich mir in einer Diskussion im verkehrsportal.de gebildet habe, als eine Ampelkreuzung in Radolfzell diskutiert wurde, Schützen- Ecke Bismarckstr., wo m.E. "feindliches Grün" geschaltet ist. Ob es dazu Urteile gibt, weiß ich aber nicht ...
das ist die Stelle aus Sicht der Autofahrerin: StreetView
Für mich hat dieser Teil der Kreuzung frappierende Ähnlichkeit zu der von anderen Gruppen geforderten "Schutzkreuzung"
Ich sage ja schon länger: Die Geometrie ist weder neu, noch wirklich niederländisch. Typische Lkw-Unfälle gibt es auch in den Niederlanden an geometrisch-"niederländischen" Kreuzungen, den Unfall habe ich glaub sogar über dieses Forum gefunden, müsste einen extra Faden von mir geben, in dem ich damals für den Artikel recherchiert habe .... Dort fehlte halt die "niederländische" Ampelschaltung, das einzige, was wirklich Schutz bedeuten würde, aber vmtl. niemand in den Behörden will, weil es die Kapazität deutlich reduziert, was aber auch ohne diese >geometrie möglich wäre ...
Gilt die StVO und damit der §37 auch für den Radverkehr?
Verlangt dieser zur Gültigkeit einer Ampel eine Haltelinie? Vielleicht ja nur zur Gültigkeit für den Radverkehr?
Findet man vielleicht irgendwo eine hanebüchene Herleitung, um die Ampel auf dem Fahrrad doch ignorieren zu können, wie das 99 Prozent aller Radfahrer ganz selbstverständlich ohnehin tun?
Na dann schaun mer mal in § 37, wenn Du auf ihn so viel Wert legst ...
"An Kreuzungen bedeuten:"
Ich sehe da erst mal keine Kreuzung ...
"An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung."
... und Einmündungen oder Markierungen für den Fußgängerverkehr auch nicht.
Ich sehe da erst mal nur eine ampelgeregelte Verengung der Fahrbahn, aber nicht des Radwegs. Insofern sehe ich dort erst mal keine Verletzung des Schutzbereichs der Ampel, wenn ich sie als Radler ignoriere ...
Andernfalls müsste man auch fragen:
Gilt die StVO und damit der §37 auch für den
Rad\Fuß/verkehr?
Denn der § 37 gilt im Zweifel dort auch für die:
"Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende ... wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ ... angezeigt."
Wenn es keine solche gibt, gilt "Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“." natürlich auch für Fußgänger. Findet man in der Stadt selten, aber manchmal außerorts ... (Bsp.: https://www.google.com/maps/@48.92080…SoASAFQAw%3D%3D )
1. Sie gilt für den Radverkehr.
Kurzum: Ich bin da anderer Meinung ...
Der nächste Punkt wird interessant:
der eigentliche Knoten ist 200m entfernt. Für den Fußverkehr ist dort eine gesonderte LSA aufgestellt. natürlich nur mit Streuscheibe "Fußverkehr".
Nach StVO gilt: keine Kombistreuscheibe, kein gesondertes Signal für Radverkehr = es gilt Signal für den Fahrverkehr. Das steht aber 200m weiter hinten...
Ich würde mal keck sagen:
Es fehlt nicht nur eine Ampel für den Radverkehr, sondern auch eine allgemeine Ampel für den sonstigen Fahrverkehr. Ich erkenne es auf dem Bild nicht wirklich, aber ich vermute mal stark, dass ein dort an der Ampel wartendes Kfz den in die Engstelle einfahrenden Verkehr blockieren täte und man deswegen auf eine solche Ampel verzichtet hat. Wenn man auf eine Fahrverkehrsampel verzichtet, ist wohl eine Radverkehrsampel erst recht überflüssig ... *flöt*
Wie dann die Vorfahrtsregeln sind zwischen den Fahrzeugen dieser Straße ggü,. Querverkehr mit Grün ... Da täte mich mal ein Bild von direkt dort interessieren ... Oder gleich von allen Knotenarme dort ...
Also besser 70 mit und 100 ohne Radweg ... *flöt*
Oder einfach immer 70 oder 80 agO als Standard, das rettet sicher auch paar Autofahrer, paar Füchse und Rehe und die Umwelt allgemein ...
Stimmt "Hälfte auf Landstraßen"?
Sehe kein "BNN+", 1. Akt scheint also frei lesbar?
Ich würde die Route umplanen, damit Du hier hoch kommst und links abbiegen kannst ...
"Radweg? Welcher Radweg? Radfahrverbot? Welches Radfahrverbot?"
(wusste nicht Mueck davon aus eigener Erfahrung zu berichten?)
Meinst Du vmtl. Rheinstetten, wo es aber eher um Zuständigkeitsfragen ging, nur indirekt um so evtl. vergangene Fristen?
Dann könnte es irgendwo in diesen Untiefen zu finden sein: