Oder ist der eh nicht mehr gegeben, weil ja das VZ205 ein klares Indiz ist, dass der Weg eben nicht mehr fahrbahnbegleitend ist?
So bisher meine Interpretation solcher Schilder.
Dumm nur: Dann darf man ja auf die Fahrbahn und ist vom Radweg nicht mehr negativ betroffen, also keine Anfechtungsklage gegen den Radweg mehr möglich, siehe mind. 2 Schmutzstreifenklagen ...
Wenn der Radweg aber eindeutig zur Fahrbahn gehört ("Tausend hupende Autofahrer können nicht irren!"), kann man gegen das 205 klagen, schon mal gemacht ...