Beiträge von Mueck

    Wie erkennt man eigentlich eine Fahrbahn?

    Die Frage ist hier irrelevant, weil man sie nicht so schnell mit was anderem verwexeln kann, im Gegensatz zu Gehweg versus gemeinsamer G+R ohne B.pfl.

    Die vorher benutzte Floskel war "Radwege mit Zeichen...", und dem hat man als Antithese "Radwege ohne Zeichen..." gegenübergestellt, ohne sich ausdrücklich Gedanken darüber zu machen, was bitte einen unbeschilderten Gemeinsamen Geh- und Radweg von einem ordinären Bürgersteig unterscheiden soll.

    Der Wille der SVB, dass es ein G+R sein soll, muss halt erkennbar sein. Gibt es Indizien für gemeinsame Nutzung, wie draufzulaufende Furten, ohne dass die SVB diesen Willen dort zeigen wollte, muss sie eben was anderes zeigen, bspw. per [Zeichen 239] oder die Radfurt weg oder das Radsymbol in gemischten Streuscheiben oder, oder ... Macht man ja auch bei getrennten G+R, die keine mehr sein sollen: Strich weg, gleiches Pflaster oder eben, meist billiger, [Zeichen 239] hin ... Das heißt noch lange nicht, dass das ein redaktioneller Fehler sein muss. Für Radfahrer ist das so, wie es jetzt ist, eher von Vorteil, weil sie kaum belangt werden können, wenn man nur irgendein Indiz findet, den man als Willen der SVB pro gem. G+R findet.

    Fußgänger könnten das anders beurteilen wollen ...:evil: Aber wir sind ja ein Radverkehrsforum ...:saint:

    Darauf das Radfahren auch mit im Schleichgang zu erlauben, wäre völlig daneben.

    Sicherlich ist das Piktogramm ohne [Zusatzzeichen 1022-10] nur eine Warnung für Fußgänger vor entgegenkommenden Rüpelradlern ... :saint:

    Man könnte den Strich schon deutlich vor der Verengung aufhören lassen.

    Stimmt, erst dort beenden könnte nicht ganz der ERA entsprechen, die liegen aber zuhause rum ...

    Im Prinzip ist das Konstrukt des Schmutzstreifenendes bei Inseln aber leider konform zur aktuellen ERA, nur über den Ort des Endes kann man streiten ... Blöd sind Lösungen mit einer Fahrbahnbreite, die nach ERA das Unterbrechen des S. nicht nötig machen, denn das wird m.E.n. schon bei Fahrbahnbreiten empfohlen, die noch kein legales Überholen möglich machen ...

    Welche infrastrukturellen Elemente können bei Verkehrsinseln denn die Situation eigentlich entschärfen?

    M.E. keine, denn Schmutzstreifen sollen ja auch durch Autos bei Bedarf mitbenutzt werden können, damit verbieten sich bauliche Hindernisse zur Sicherung.

    Rein technisch könnte es das also nur bei Radfahrstreifen geben, allerdings endet dann hinter einem solchen "Schutz" ein "anderer Straßenteil" wartepflichtig nach § 10 (bei Schmutzstreifen nicht der Fall, weil Teil der Fahrbahn). Würde man ein §-10-Ende vermeiden wollen, müsste man ihn als Schmutzstreifen verlängern, womit man das alte Problem wieder hätte ...

    Außer dem rechtzeitigen Verlassen des Schmutzstreifens zu einem geeigneten Zeitpunkt der eigenen Wahl. um die Fahrbahn dicht zu machen, fällt mir keine Sciherungsoption ein. "Zum Glück" "mussten" ja zwei OVGs feststellen, dass Schmutzstreifen nicht benutzungspflichtig sind, anders konnten sie die gerichtliche Befassung mit deren Zulässigkeit ja nicht abwimmeln ... :cursing:

    In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt.

    Ich meine, die Wiedereinführung stand schon in der "1. Zitierfehlernovelle" (wie ich sie seit der 2. nenne ;) ) mit der Begründung, wieder mit "Fuzo, R frei" gleichzuziehen, 2013 nur bestätigt (wie auch da direkte Linksabbiegen, auch eine 2009er Änderung)

    Ansonsten:

    In der StVO steht "R frei" solo in der Tat nur für linksseitige Radwege.

    Die Existenz rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege ohne B-Pflicht durch [Zeichen 240] werden in § 2 (4) S. 3 eindeutig erwähnt, ohne jedoch zu erwähnen wie sie erkannt werden sollen. Die VwV-StVo erwähnt seit relativ kurzer Zeit, dass Piktogramme dafür geeignet seien, ohne dass es dort als alleinige Lösung festgelegt würde, alles andere geht also immer noch, neben Malerei sind also immer noch andere Indizien (u.a. drauf zu führende Furten würde ich auch als Freigabe interpretieren) möglich und dürften mangels fixer Definition nicht zu Nachteilen für Radler führen (im Zweifel für den Angenagten), die dort fahren. Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen, auch unbeschilderte Dinge sind daher möglich.

    Irgendwo in stvo2go.de steht viel zu "R frei", auch was zu einer wohl landesweiten Erlaubnis, es rechts aufzustellen, was im Einflussbereich des Autoren der Seite auch zu beobachten ist, teils im Austausch zu "Gehweg, R frei", während im davon eingekesselten Stadtgebiet seit glaub 1 Jahr zunehmend "Gehweg, R frei" durch Piktogramme ausgetauscht wird. Schritt ist nur für "Gehweg, R frei" definiert, während sich für "R frei" solo nirgends eine Def. von Schritt abgeleitet werden kann.

    Ist aber nicht neu. Bin hier mit Freundin 1997 hingezogen, quasi mitten in die City, und als ich dort nahe des aktuellen Geschehens 1997 einparken wollte, raunte sie mir zu, dass wir doch noch bissele warten sollten mit dem Aussteigen, sie glaube, da würde hinter uns gerade was verkauft ...:/

    Transporter vs Radfahrer

    ... beim adfc um's Eck mitten in einer großen 30er Zone ...


    Zum Unfall bei Weiher ergänzt die heutige BNN über die PM hinaus:

    Zitat

    Der Unfall werfe „Tausend Fragen auf“, erklärte Tony Löffler (CDU), Bürgermeister von Ubstadt-Weiher, auf Nachfrage. Dass an dieser Stelle die Verkehrssituation nicht einfach ist, sei bekannt. Deshalb sei bereits vor Jahren das Tempo auf der K3575 vor dem Abzweig zur Hardtsiedlung reduziert worden, „damit die Autofahrer überhaupt wahrnehmen, dass dort eine Einmündung ist“. Nun müsse abgewartet werden, wie die Verkehrspolizei und die entsprechenden Gutachter den Hergang einschätzten. „Ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre oder ob es bauliche Defizite gibt“, so Löffler.

    Doppelt hält besser ... ;(

    Tödlicher Unfall bei Ubstadt-Weiher: Radfahrer von zwei Autos erfasst - Kreisstraße gesperrt

    Tödlicher Unfall bei Ubstadt-Weiher: Radfahrer von zwei Autos erfasst - Kreisstraße gesperrt | ka-news
    Zwischen den Abzweigstellen Bad Langenbrücken (K 3576) und Stettfeld (K3584) hat sich am Dienstagmorgen ein Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und zwei ...
    www.ka-news.de
    POL-KA: (KA) Ubstadt-Weiher - Fahrradfahrer bei Unfall tödlich verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein 53-jähriger Radfahrer kollidierte am Mittwochmorgen mit einem Pkw und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Nach ersten Feststellungen…
    www.presseportal.de

    Müsste hier gewesen sein von rechts mach links:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    (Das Polizeiauto im Artikelbild sperrt wohl am Kreisel südlich davon:

    https://www.google.de/maps/@49.18540…i8192?entry=ttu )