Die NL kennen bspw. auch kein "240", dort ist ein "237" ohne Gehweg in der Nähe automagisch ein "240". Evtl. ist das in DK genauso?
Beiträge von Mueck
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Damit wäre nämlich auch erkennbar, wo "Radwege" nur in einer Richtung befahren werden dürfen.
... und wo dann kein Platz mehr für Fußgänger bliebe ...
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... wo es auch viel klarere Regeln für breitere Fahrräder zur Radwegnutzung gibt ...
Hier muss man sich, wenn man solche Freiheiten berufen mag, auf Gummiregeln in den Untiefen einer VwV berufen, was auch schon mal schief gehen kann vor einem AG in S-H ...
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen
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sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.
Das Schild steht parallel zum Geländer ausgerichtet,
- gilt also rechtstheoretisch für die Fahrt, ähm, ins Schaufenster rein
- wird aber in allen Gegenden Schlands entgegen der Rechtstheorie dafür verwendet, dass Geh-/Radwege nach rechts und links gelten und sichtbar sein sollen für Radler von quer ...
Das es so gedacht ist, sieht man, wenn man beim 2. M. ein Bild weiter schaltet und reinzoomt:
Das gilt für den weiteren Verlauf des Weges, der um die Kurve läuft, immer dem Geländer hinterher.
Alles blöd gelöst dort, ist aber für Deine Hauptfrage egal: ein "R frei" alleine macht keinen reinen Radweg ohne Fußgänger, s.o.
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prähistorisches OS Win 7
prähistorischer Feuerfuchs = der letzte, der alte Plugins kann, also Jahre alt
verglichen damit: "taufrischer" Chrome, de letzte für Win 7 von Jahresanfang
Das erste, was auffiel, war das die Buttons leer aussehen, und das Zitieren/Schreiben nicht mehr ging.
Was verklemmt? Also mal die Kiste neugestartet, war eh mal wieder nötig, danach ging das Anmelden nicht mehr "aufgrund eines fehlerhaften XSRF-Tokens", meucheln des gleichnamigen Kekses bringt aber nix ...
Ja, ich sollte mich mal zu einer Modernisierungsoffensive aufraffen ..
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Wurde kürzlich was aktualisiert am Forum? Mein prähistorischer Browser auf meinem prähistorischen Klapperrechner mag es nicht mehr, musste zum noch nicht ganz so prähistorischen Browser auf demselben Rechner wechseln ...
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Auch wieder wahr ...
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Ich möchte lösen!
Und/oder Schmarrnphone hat einfach die Kurven in beiden Fällen nicht angezeigt ...
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Ein "Radfahrer frei" gibt nach § 2 definitionsgemäß einen Radweg in Gegenrichtung frei. Ob dieser Radweg ein 237er mit/ohne 237, ein 240er mit/ohne 240 oder ein 241er mit/ohne 241 ist, ist nicht definiert. Ok, einen 241er m/o könnte man erkennen, aber ob 237er oder 240er erkennt man nicht. Ein 237er m/o müsste m.E. ein Fußverkehrsverbotsschild bekommen, damit es klar wird ... Denn ein Radfahrer frei alleine sperrt den Weg aus demselben Grund den Weg nicht für Fußgänger. Ein 237 würde ihn für Fußgänger sperren.
Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.deGehweg, Radfahrer frei also. Ein Gehweg kann m.E. nicht in Gegenrichtung ein Radweg sein, unvereinbar. Entweder müsste auf der anderen Seite ein 240 hin oder über das "Radf. frei" ein Gehwegschild.
Im weiteren Verlauf sind ja Geh- udn Radweg vom Belag her unterscheidbar, keine Beschilderung nötig. Beim Abschnitt ohne parallele Fahrbahn ist das "frei" eh ein Etikettenschwindel, da alternativlos.
Im übrigen braucht es dort, wäre es ein reiner Radweg, keinen parallelen Gehweg, da es auf der Seite ja keine Ziele gibt, die nur so für Fußgänger erreichbar wären. Auf beidseitige Gehwege auch auf anliegerfreien Seiten besteht m.E.n. kein Anspruch.
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Du meinst vmtl. die Sache in Rheinstetten? Da hatte ich zwar fristgerecht widersprochen, aber habe mir dafür die falsche Behörde aus dem Gesetz rausgefischt, die hat es an die richtige weitergeleitet und die hat nix zur Frist moniert ... Details müsste man in diesen Untiefen irgendwo finden können ...
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Vorm Jahr fing nach 4 m noch eine Tempo-20-Zone an. Gibt's die nicht mehr? Wie kommen dann die Autos zum Parkplatz rechts?
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Eher hat man beim Messen der Breite festgestellt, dass es bissele knapp würde mit den gesetzlichen Überholabständen, wenn man 340 hinmalt und der Schmutzstreifen somit Teil der Fahrbahn wäre,also hat man den Streifen exkludiert und alles ist ok mit'm Meter Überholabstand ...
Wäre es Hamburg, wäre der Streifen "wegen Rechtsfahrgebot benutzungspflichtig" (laut einem Dokument, dass vor paar Jahren bei der Diskussion im Verkehrsportal.de über das Parken auf so'n Teil in HH auftauchte). Ob das vor Gericht Bestand hätte ...
Die Landespolizei in Karlsruhe hält wohl, im Gegensatz zum dortigen Ordnungsamt und mir, das Parken auf Radfahrstreifen ohne Blech-237 nicht für ahndungsfähig, deswegen wurden in den letzten Jahren div. 237 nachgerüstet ..
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Die Uhrzeit wäre sicher auch hilfreich, wenn man ernsthaft nach Zeugen suchen wollte?
Fand die Zevener Zeitung wohl auch: 21:50 (wieder Fundstück aus dem anderen Forum)
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Welche Farbe hatte denn das Auto?
Steht leider auch nicht im Original
POL-VER: + Tödlicher Unfall in Grasberg - Die Polizei sucht Zeugen +Landkreis Osterholz (ots) - + Tödlicher Unfall in Grasberg - Die Polizei sucht Zeugen + Grasberg. Bereits am 27.09.2023 ereignete sich auf der Straße…www.presseportal.deDaher ist die Wahrscheinlichkeit von signalgrau und großelimousinenvorfahrtsanthrazit nicht gering ...
Was auch fehlt ist eine Angabe zur Beleuchtung beider Fahrzeuge, also wohl vorhanden und intakt, und, ähm, zur Uhrzeit, ob all das Gedöns überhaupt zwingend nötig war ...
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Unerfreuliche Lektüre bzgl. Ereignis und Umgang damit:
Trug er schlecht erkennbare Kleidung? E-Bike-Fahrer stirbt nach UnfallTragischer Unfall: Ein 53-Jähriger ist im Landkreis Osterholz-Scharmbeck gestorben. Er wurde offenbar wegen ungeeigneter Kleidung nicht gesehen.www.t-online.de... gefunden im Liegeradlerforum, von dort hat schon wer die Pressestelle angeschrieben ...
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Als Hamburger kann man halt nicht wissen, wie man Straßenbahnschienen und ähnliches queren sollte ...
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Im Google Luftbild habe ich den eindeutig gut asphaltierten Teil gemessen, laut StreetView bzw. Mapillary könnte auf der einen Seite noch ein schlecht gepflegter bzw. grob gepflasterter Streifen Regenrinne sein, vermutlich ist der dann bei 5,8 mitgezählt.
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Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m
Knapp, nicht gut.
Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird, Das ganze aber noch ohne Außenspiegel gerechnet und praktisch 0 zu seinem linken Bordstein, wenn man beides reinrechnet, wird spätestens die 2-m-Frage relevant. Gefahrerhöhung bei Lkw und Bussen durch Sog und Masse etc.
Ja, zu weit rechts und vom Weg abgekommen wäre ein plausibles Szenario.
Den Längsabstand halte ich für eher irrelevant, der ist beim Überholen zwangsläufig irgendwann kleiner als der Bremsweg.
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Könnte hier gewesen sein, nicht ganz sicher, da es mehrere T30 Schilder in Bushaltestellenähe gibt.
Würde aber insgesamt sagen, Überholen mit 1,5 m Abstand könnte mit dem Bus knapp werden in dieser Straße
Dürfte richtig lokalisiert sein, das Gartentor beim vmtl. privaten gelben Schild passt ...
Laut Google Maps um die 5,4 m Fahrbahnbreite, dann könnte StVO-1,5-m vs. alter 2 m für Lkw tatsächlich haarscharf relevant werden, dürfte ein interessantes Urteil werden, sofern die Erben einen guten Anwalt finden ...
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Gilt für Busfahrer:innen nicht genauso wie für LKWfahrer:innen sogar ein Überholabstand von 2m?
Aus der Rechtsprechung von vor der gesetzlichen Normierung des Überholabstandes meiner Erinnerung nach ja. Ob man das auch nach dieser noch so anwenden kann, wird sich dann zeigen, wenn es durch 1,5 m statt 2 m zu einem Unfall kommt und vor Gericht geht, für Unfälle bei < 1,5 m ist's irrelevant.