Beiträge von Mueck

    Ist das wirklich so? Ich dachte mein ganzes Autofahrerleben lang, dass kreuzende Fußgänger bei meinem Abbiegen Vorrang haben? Das praktiziere ich auch mit dem Fahrrad immer noch so. Hätte ich da in Wirklichkeit Vorrang und Fußgänger müssten eigentlich warten?

    Da hatte ich wohl vor ca. 35 Jahren einen "sehr seltsamen" Fahrlehrer... :)

    In KAcycs Fall ging es um einen Fußgänger der den Weg des Autofahrers kreuzt, genauer: der Fußgänger kommt relativ zur Quelle des Autoverkehrs von links oder rechts, dann sind die Vorfahrtsregeln dieser Kreuzung irrelevant, weil der Fußgänger nicht fährt, sondern die Straße nachrangig nach § 25 quert.

    Das ist was anderes wie beim Abbiegen, wo der Fußgänger relativ zur Quelle des Autoverkehrs von vorne oder hinten kommt und dabei Vorrang hat.

    In der Praxis sieht das ganze oft anders aus, wenn der Fußgänger entlang einer Vorfahrtstraße läuft, da geben die eh warten müssenden Autofahrer oft (unfreiwillig) "Vorfahrt" und viele Fußgänger scheinen das für selbstverständlich zu halten ...

    Das ganze ist auch der Grund, warum viele Kreisel Zebras haben, weil die Rechtslage sich bei Fußgängern und Radlern bei Einfahrenden unterscheidet. Bei Ausfahrenden gilt für beide § 9.

    Die Idee, das zu ändern und auch für RvL-Kreuzungen, gab es seitens glaub eines Ausschusses schon anlässlich einer zurückliegenden Novelle, sollte bei einer StVO-Novellen-Diskussion im Verkehrsportal zu finden sein.

    Die EU macht sich ja bei eingein EU-Gegnern deswegen unbeliebt, weil sie alles vereinheitlichen will.

    Leider spart sie dabei die Verkehrsregeln aus ...

    Als Minimum sollte es eigentlich mal eine verbindliche Übersetzung aller Verkehsregeln der EU-Länder (und EFTA wie Schweiz) in alle EU-Sprachen geben, damit man überhaupt erkennen kann, wo sich wie welche Regeln unterscheiden. Gerade bei Rad- und Fußverkehr scheint es schwerwiegende Differenzen zu geben, bspw. gab es Länder mit Zebras ohne Fußgängervorrang, was sich glaub im Laufe der Jahre geändert hat, aber wirklich in allen??? In so einer EU-Verkehrsregelübersicht täte ich dann gerne nachlesen, ob der Vorrang von Fuß/Rad vor Abbiegern überall gilt oder nicht und dito die besagte §-25-Regel. Man ist ja im Urlaub etc. doch mal in dem einen oder anderen Land zu Fuß unterwegs und sollte das zum Behufe des einfacheren Überlebens wissen ...

    Für den Abstand nach rechts gibt es bspw. das relativ alte Urteil des BGH (Az. VI ZR 66/56 vom 26.4.1957), das 75 bis 80 cm zwischen Lenkerende und Fußgänger forderte. Das krumme Maß ergab sich aus der Angabe einer der Parteien, dass die Fahrlinie bezogen auf den Reifen 1 m Abstand zum Fußgänger hatte. Der BGH zog den halben, vgl. zu heute recht schmalen Lenker ab und meinte, das würde völlig ausreichen. (Dass mehr zu viel wäre, lässt sich aus solchen Urteilen nicht rauslesen). Der Messmethode ab Fahrzeugkante ist m.W.n. seitdem nicht widersprochen worden, so dass man sie auch Überholabstände übertragen können sollte.

    Ob Ladung dazu gehört ... nicht unbedingt, zählt ja auch nicht zur Fahrzeugbreite, irgendein § in der StVO.

    Baulich dauerbreite Räder sind was anderes.

    Strange. Blauschilder bedeuten ja eigentlich ein Fahrbahnverbot, aber wenns gar keine verbotene Fahrbahn gibt, wozu soll es dann gut sein? Warum dann nicht [Zeichen 250] mit "Fahrrad und Anlieger frei"?

    Denkfehler:

    237/239/240/241 (und der Reitweg) haben eine Doppelfunktion

    - stets: Dieser Verkehrsweg(teil) nur für die abgebildeten Verkehrsteilnehmer

    - nur mit Fahrbahn daneben: Benutzungspficht

    Ohne Fahrbahn gilt immer noch das erstere!

    Da es dann ein ganzer eigenständiger Verkehrsweg ist, wäre ich beim Parkverbot nicht sicher. Das Radwegparkverbot ergibt sich ja aus dem Fahrbahn- (und Seitenstreifen-)parkgebot des § 12, ohne eigene Fahrbahn ist quasi der ganze Verkehrsweg die Fahrbahn und wenn 3 m Restbreite bleiben (auf echten Radwegen selten der Fall, deswegen stellt sich die Frage in der Regel nicht), würde ich sagen, dass der Bulli parken darf.

    Die Regeln für Freigabe für andere Fahrzeuge sind bei jedem Vz eigene, die Schrttgeschwindigeit von 239 gilt also nicht beim 240/241.

    240 : "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."240: "

    Der erste Satz gilt nur für die nichtradelnden Anlieger, der zweite auch für alle Radfahrer.

    250/260 versus 240: Abgesehen von evtl. Unterschieden für seltene Verkehrsteilnehmer gelten andere Regeln für gegenseitige Rücksichtnahme: bei 250/260 Fußgänger im Gänsemarsch ganz am Rand nach § 25 und freie Fahrt für freie Rüpelradler, bis ein gleichberechtigter Kfz-Führer kommt, beim 240 ist der Fußgänger König, der Radler Prinz und der Kfzler Knecht.

    "Gegebenenfalls anhalten"? "Vorrang"? Ja was denn nun?

    § 9: "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." "wenn nötig" = "gegebenenfalls" m.E.

    ... wenn der Weg nicht zu weit abgesetzt ist, so dass dann § 25 gelten täte eventüll ...

    gilt die Geschwindigkeit weiter, die vor dem Kreisel gegolten hat

    Nö.

    Tempolimits sind Streckenverbote und gelten auf derselben Straße

    - bei einer Kombi mit Gefahrenzeichen bis zum Ende der Gefahr

    - über die angegebene Strecke (Zusatzzeichen)

    - bis zur Aufhebung (gelten auch weite, wenn was anderes einmündet, die Einbieger können aber ggfs. nicht belangt werden, wenn eine Wiederholung fehlt) durch Endzeichen oder neues Limit

    - bis zum Ende der Straße, denn wenn man abbiegt, gilt es nicht mehr

    Die Straße endet am Kreisverkehr, dort biegt man nach rechts ab auf eine neue unendlich lange Straße und beim ausfahren (auch "geradeaus") ist es wieder eine neue Straße, dort müsste ein neues Limit angeordnet werden.

    Anders ginge es auch nicht, da ja Straßen mit unterschiedlichen Limits auf den Kreisel zulaufen könnten, dann müsste sonst der eine mit 30 durch, während der andere mit 100 durch darf ...

    Und eigentlich könnte doch auch § 3 (3) gelten:

    "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."

    Also völlig unbegrenzt?! Vom Gegenverkehr ist man ja getrennt ... ;)

    Ich hab mir mal das Luftbild angeschaut. Die sagen also: der Weg an der Vorderseite der Häuser entlang ist kein öffentlicher Weg, sondern dient nur der Erschließung der Hauseingänge?

    Das müsste sich eher in einem Geoportal des Landes oder evtl. der Kommune zu klären sein, oftmals gibt es auch einen Layer mit den Flurstücksgrenzen

    Dann wird doch sicher rechtzeitig durch Schilder darauf hingewiesen, oder?

    Muss nicht sein, wenn der Eigentümer nix gegen öffentlichen Verkehr auf seinem Grund hat.

    Und das heißt dann ja auch, dass die Liselotte-Hermann-Straße keine Bürgersteige hat. Also läuft man besser "auf der Straße", richtig?

    Das könnte gut sein, dass man das dann darf.

    Jetzt kann man als Geradeaus-Denker sagen, dass eine Impfung aufgrund der bisherigen Erfahrungen vermutlich bei der nächsten Welle zumindest nicht schaden und weiterhin das Risiko schwerer Verläufe senken wird. Aber ist das eine Grundlage für eine Impfpflicht? Oder ist das nur ein Wunsch?

    Im weitestgehenden Entwurf ist ja die Zahl der Pflichtimpfungen auf 3 beschränkt.

    Ob ich als Jetztjanuargeboosterter in der nächsten Saison noch brauchbar gegen irgendwas geschützt wäre, ist eher fraglich, aber nach dem Entwurf könnte ich mich zurücklehnen und "mir doch egal" sagen ... (was ich vmtl. aber nicht täte ... Aber evtl. viele andere ...) Sprich: Selbst der weitestgehende Entwurf würde seine Wirkung verfehlen oder man müsste ihn nachbessern, noch bevor er in eine sinnvolle Umsetzungsphase käme ... Also auch mich beschleichen langsam Zweifel, ob der Aufwand einer Impfpflicht was bringt.

    An der Vorfahrt ändert der Wechsel von 240 zu Fahrradstr. nix, die hängt von Beschilderungen oder evtl. auch Bordsteinen ab. Auch Radwege können Vorfahrt nach RvL haben u.a. nach einem Urteil des OLG Karlsruhe.

    E-Kleingedöns darf nun, durfte vorher nicht.

    Fußgänger durften vorher auf ganzer Breite und standen unter Schutz des 241, müssen nun nach § 25 ganz am Rand laufen.

    Was machen bei der Kombi 244.1 + 260 eigentlich

    a. die E-Kleingedönsfahrenden?

    b. die Reiter, Kutscher, Schafhirten, ...?

    a. dürfen bei 244.1, bei 260 nicht.

    b. dürfen bei 260, bei 244.1 nicht.

    Widersprüchliche Beschilderung?

    Der einzige Vorteil bei 244.1 mit "Kfz frei" ist ja, dass die Straße pferde- und schafköddelfrei bleibt ...

    Mein Stickeralbum ist seit einigen Tagen auch mit dem Triple komplettiert.
    Der Booster hatte es aber in sich. Ich hab mich zuletzt mit Schweinegrippe so schlecht gefühlt wie nach Moderna.
    War aber innerhalb von 24 Stunden wieder vorbei.

    Ich habe mir den 3. Sticker Di. 16:00 ins Album kleben lassen. Am nächsten Tag so gegen Nachmittag hat's mich bei den Gängen aufs Klo durchs kühle Treppenhaus schon verdächtig gefröstelt, Stirn kam mir dagegen wärmer vor. Zuhause tatsächlich höhere Temperatur festgestellt, außerdem fing die Nase an zu laufen, hat sie auch Do. gemacht, außerdem platt, Fr. weniger Nase gelaufen, so langsam wieder fit. War Do/Fr vorsichtshalber daheim geblieben, falls ich mir neben der Sticker auch noch einen echten Infekt eingefangen haben sollte, konnte ich nicht völlig ausschließen, da ich am WE vorher 2x mit bissele verstopfter Nase aufwachte ... War Moderna nach 2x Biontech. Immerhin weiß ich nun, dass mein Immunsysten arbeitet und nicht ausgefallen ist ... ;)

    Es gibt da ein schönes Video von Harald Lesch, wo er alle Alternativen mit schlappen 4% Steigerung durchrechnet und zu überraschenden Ergebnissen kommt, wann das Zukacheln der ganzen Erde nicht mehr reicht bzw. wann wir selbst ein strahlender Stern würden ...

    Das da:

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    "Ein kleiner Teil der Sahara könnte genügen, um die gesamte Welt zu versorgen."

    ... sofern wir uns von der Wachstumsideologie verabschieden.

    Es gibt da ein schönes Video von Harald Lesch, wo er alle Alternativen mit schlappen 4% Steigerung durchrechnet und zu überraschenden Ergebnissen kommt, wann das Zukacheln der ganzen Erde nicht mehr reicht bzw. wann wir selbst ein strahlender Stern würden ...

    "Wir"?

    "I, me and myself"

    Und welche "Seite" sollte das sein? Weißt du, wo ich geboren bin und gelebt habe seinerzeit?

    Ich dachte, auf der anderen Seite wünscht man sich meist andere Sachen zurück ...

    Die Übersichtlichkeit leere Regale ...

    Äh, ne, irgendwas anderes halt ...

    Wat soll's. Nach dem zweiten Glas Merlot ist mir das jetzt auch latte.

    Ja, so lässt sich meine obige Zukunftsvision wohl am besten ertragen ...

    Hatte auch schon paar Schluck ALDI-Glühwein.

    Viel mehr sollte ich nicht konsumieren, die Harnsäurewerte sind eh ungünstig, allerdings wohl eher genetisch, sonst kann ich nicht mehr zum Laden laufen, Nachschub holen ...