Ist das wirklich so? Ich dachte mein ganzes Autofahrerleben lang, dass kreuzende Fußgänger bei meinem Abbiegen Vorrang haben? Das praktiziere ich auch mit dem Fahrrad immer noch so. Hätte ich da in Wirklichkeit Vorrang und Fußgänger müssten eigentlich warten?
Da hatte ich wohl vor ca. 35 Jahren einen "sehr seltsamen" Fahrlehrer...
In KAcycs Fall ging es um einen Fußgänger der den Weg des Autofahrers kreuzt, genauer: der Fußgänger kommt relativ zur Quelle des Autoverkehrs von links oder rechts, dann sind die Vorfahrtsregeln dieser Kreuzung irrelevant, weil der Fußgänger nicht fährt, sondern die Straße nachrangig nach § 25 quert.
Das ist was anderes wie beim Abbiegen, wo der Fußgänger relativ zur Quelle des Autoverkehrs von vorne oder hinten kommt und dabei Vorrang hat.
In der Praxis sieht das ganze oft anders aus, wenn der Fußgänger entlang einer Vorfahrtstraße läuft, da geben die eh warten müssenden Autofahrer oft (unfreiwillig) "Vorfahrt" und viele Fußgänger scheinen das für selbstverständlich zu halten ...
Das ganze ist auch der Grund, warum viele Kreisel Zebras haben, weil die Rechtslage sich bei Fußgängern und Radlern bei Einfahrenden unterscheidet. Bei Ausfahrenden gilt für beide § 9.
Die Idee, das zu ändern und auch für RvL-Kreuzungen, gab es seitens glaub eines Ausschusses schon anlässlich einer zurückliegenden Novelle, sollte bei einer StVO-Novellen-Diskussion im Verkehrsportal zu finden sein.
Die EU macht sich ja bei eingein EU-Gegnern deswegen unbeliebt, weil sie alles vereinheitlichen will.
Leider spart sie dabei die Verkehrsregeln aus ...
Als Minimum sollte es eigentlich mal eine verbindliche Übersetzung aller Verkehsregeln der EU-Länder (und EFTA wie Schweiz) in alle EU-Sprachen geben, damit man überhaupt erkennen kann, wo sich wie welche Regeln unterscheiden. Gerade bei Rad- und Fußverkehr scheint es schwerwiegende Differenzen zu geben, bspw. gab es Länder mit Zebras ohne Fußgängervorrang, was sich glaub im Laufe der Jahre geändert hat, aber wirklich in allen??? In so einer EU-Verkehrsregelübersicht täte ich dann gerne nachlesen, ob der Vorrang von Fuß/Rad vor Abbiegern überall gilt oder nicht und dito die besagte §-25-Regel. Man ist ja im Urlaub etc. doch mal in dem einen oder anderen Land zu Fuß unterwegs und sollte das zum Behufe des einfacheren Überlebens wissen ...