Diese Dialektik begreift man vielleicht als Zwölfjährige(r). Nicht als Siebenjährige(r).
Beiträge von Peter Viehrig
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Zunächst eine kleine Zusammenstellung zur besseren Beurteilung der referierten Quelle:
...war auf einen kombinierten Geh- und Fußweg getreten...
...Selbst musste er aber zugeben, vor Betreten des Weges nicht um die Ecke geschaut zu haben, ob die Fahrbahn auch frei war...
...beim Betreten einer Kfz-Straße...
Davon abgesehen ahnt man bei stern.de wohl immerhin (mehr aber nicht), wo das eigentliche Problem liegt:
Im vorliegenden Fall hätte es bei der konventionellen Lösung von getrennten Streifen für Fußgänger und Radfahrer ganz anders ausgesehen. Dann wäre neben dem Radweg zunächst ein Fußweg von mindestens einem Meter Breite gekommen. Dieser Streifen wäre für den Radfahrer tabu gewesen.
Zur Schlußfolgerung, daß das Problem schlicht Radweg heißt, insbesondere Hochbordradweg, hat die Zeit, die für das Zusammenstöpseln dieses Artikels zur Verfügung stand, nicht mehr gereicht.
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Den Rest schaue ich mir nachher an.
Done. Abgesehen von dem Fahrer bei 10:15, was durch die extrem defensive Fahrweise des Fahrradfahrers begünstigt wird, ist der Rest unproblematisch und spielt sich ausschließlich im Kopfkino des Fahrradfahrers ab, was man daran sieht, daß dieser streckenweise anscheinend völlig unmotiviert beinah schon durch den Acker statt auf der Fahrbahn fährt.
Kleiner Tip aus eigener Erfahrung:
Ein gescheiter Rückspiegel aus dem Motorradzubehörhandel wirkt da oft Wunder. Beispiel mit zugehöriger Halterung.
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Das sieht so aus, weil die Kamera auf der rechten Seite des Lenkers montiert ist.
Wenn eine am rechten Ende des Lenkers montierte Kamera sich über der seitlichen Begrenzungslinie befindet, dann ist der Abstand zu dieser exakt null. Das heißt: 0. Mit Verlaub, das ist zu wenig. Abgesehen davon fand ich die ersten 4 Minuten völlig unproblematisch. Den Rest schaue ich mir nachher an.
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Ich denke, das geht prinzipiell. Der dahinterstehende Gedanke ist, daß Lieferverkehr nur eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen ist. Und beim Fahrradverkehr befürchtet man Heerscharen.
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Das heißt: Lastenfahrräder dürfen auch von 10 bis 20 Uhr dort fahren?
Aber nur, wenn ein Gaul vorgespannt wurde.
1. Lieferverkehr frei.
2. Lieferverkehr auf Fahrrädern aber nur von 20 bis 10 Uhr.
3. Lieferverkehr auf Fahrrädern mit einem Pferd vorweg darf wiederum ganztägig rein.
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Das
für den Verkehr aus der Gegenrichtung (wohl für den mutmaßlich freigegebenen Radverkehr entgegen der dort zu erkennenenden Einbahnstraße gedacht) ist schon bemerkenswert.
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Wenn ich mit meinem Smartphone durch die Hamburger Mönckebergstraße fahre, wird die Genauigkeit selten größer als 65 Meter.
Schalte mal die zusätzliche Ortung mittel WiFi ab, die schadet meist eher. Bei mir im Hinterhof (150m² umgeben von 4 fünfstöckigen Häusern aus der Gründerzeit) ist GPS mit 3m Genauigkeit kein Problem.
Ansonsten: Apple halt. Mit GPS ist da ohnehin nach 30 Minuten der Akku leer...
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Das würde ich als exotische Einzelmeinung eines Amtsrichters betrachten, denn:
Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
Und nun versuche man, mit einem Fixie lediglich über die Pedale das Fahrrad festzustellen. Das schaffen nur geübte Akrobaten.
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zählt zurücktreten wie beim Fixie als 2.?
In beiden Fällen: Nein. Weder beim Fixie noch sonst. Es ist allerdings durchaus zulässig, daß beide Bremsen auf das selbe Laufrad wirken. Zwei von einander unabhängig bedienbare Felgenbremsen vorn sind erlaubt und genügen der StVZO.
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Und ich hoffe, dass das auch dazu führt, dass junge Menschen, die sich dort engagieren, ihren "Marsch durch die Institutionen" (um mal einen alten "Kampfbegriff" zu bemühen) durchziehen:
Dafür bleibt keine Zeit mehr. Man muß, ob es einem nun gefällt oder nicht, die Union und ihre Wähler (diese sogenannte bürgerliche Mitte im weiteren Sinn) mitnehmen. Auch genau deshalb war das Rezo-Video so wichtig: So lange und heftig auf die Union dreinschlagen, daß an dem Punkt ein gewisser Wundschmerz einsetzt und damit überhaupt eine Wahrnehmungsfähigkeit zu diesem Thema.
Und immerhin: Es gibt erste Einsichten. Dieser Artikel dient natürlich vornehmlich dazu, die gegenwärtigen Proteste etwas einzufangen, aber eben auch der Vorbereitung der eigenen Klientel auf einschneidende Änderungen. Es wird wirklich Zeit!
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Möglicherweise gilt dann §2 (5) S.7 StVO ganz einfach nicht?
Ich habe schon zugegeben, daß Sie die richtige Frage aufgeworfen haben. Also ja, möglicherweise gilt der dann nicht. Jedenfalls widerspricht das zumindest "ideell" dem §24.
Da mag ein Jurist sich das noch irgendwie herleiten können. Für Außenstehende schlüssig geht das meiner Meinung nach aber nicht mehr. Am einfachsten wäre sicherlich, die Vorrangregelung an Fußgängerüberwegen anzupassen, etwa im Sinne von: Wer (auch immer) FGÜ benutzt, hat Vorrang.
Für die Alltagspraxis empfiehlt sich wohl wirklich das Vorgehen, wie es cubernaut beschreibt. Möglichst früh radelnde Kinder zu normalen Fahrzeugführern heranzuziehen, also Fahrbahn- und, wenn unvermeidlich, auch Radwegnutzung.
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Das frage ich dich!
Nun, wenn Sie mich das fragen, gebe ich Ihnen die Antwort, die bereits Schaumburger gegeben hat:
"Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen."
Aber ich gebe auch noch die Quelle mit auf den Weg, §2 (5) S.7 StVO:
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Die dürfen schließlich auch den Fußweg benutzen.
Und das ändert an den Vorrangsregelungen genau was?
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Der ADFC tut sicher gut daran, die Empfehlung einen Helm bei einer solchen Veranstaltung zu tragen in diesen Zusammenhang zu stellen.
Warum?
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... aber im Grunde auch für den Autofahrer, oder?
Das schrieb er doch bereits:
Wenn überhaupt, dann galt für sie dieselbe Ampel, wie für den Autofahrer (grüne Vollscheibe). Entweder hatten beide grün, oder beide rot.
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Update: Sie meint es wohl wirklich ernst:
https://twitter.com/robinalexander…268983883411457
Wie kann man nur so dumm sein? Ich begreife es nicht. Die Parallele zu Ulbricht & Co schien mir ja anfangs überzogen... Auweia.
Via fefe.
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Was ist denn mit den tollen Anzeigen der INSM in den Großzeitungen?
Was mit den Kanzelpredigten, die vor allem im Tecklenburger Land und in Oberschwaben für zeitweise 70 Prozent CDU sorgten?
Mal davon abgesehen, daß ich "Whataboutism" immer für ein schwaches Argument halte: Zulässig. Natürlich.