Beiträge von Peter Viehrig

    Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

    Bereits eine Radlaufklingel wäre ein Gewinn. Die ist derzeit in Deutschland ebenfalls nicht zulässig.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass früher (ich sag' mal "Seitenläufer-Epoche") einfach keine ausreichend guten Leuchten dafür zur Verfügung standen. Die Glühlämpchen verbrauchten recht viel Strom, das elektromechanische Relais war größer als ein "Winz-Chip" von heute. Die Batterien waren schwer. Und das ganze System sehr anfällig für Störungen.

    Es war und ist bekloppt, weil die Option fürs Handzeichen immer gegeben war, ist und bleibt, ob die Blinker nun von einem Blei-Akku, Batterie oder Nady oder was auch immer gespeist werden, ob Glühobst leuchtet oder LED, spielt alles keine Geige. Das Verbot war bekloppt und ist es immer noch.

    Mal abgesehen vom verkehrsgefährdendem Standort der Schilder: Das ist die Frage, die - nach meinem Kenntnisstand - noch immer rechtlich ungeklärt ist. Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.

    An "gesehen werden" hatte ich jetzt gar nicht mehr gedacht – aber stimmt; bei den Glühlampen-Funzeln früher war ja nichtmal das gewährleistet. Nur ein Scheinwerfer ist halt dafür da, dass man die Fahrbahn sehen kann und dafür müssen bei 25 km/h eben auch mehr als 2 Meter vor dem Rad ausgeleuchtet sein – trotzdem scheinen selbst Marken-Ebikes oft mit "das billigste muss reichen" ausgestattet.

    Das liegt aber nicht an den Scheinwerfern selbst, billig oder nicht, sondern fast ausschließlich an deren katastrophaler Einstellung. Die meisten beleuchten nur einen Klecks 2m vor dem Rad, manch Spezialexpert(e/in) das Weltall.

    Mit dem Hinweis auf Drogenumschlagplätze kann ich aber nicht allzu viel anfangen. Wie hast Du das gemacht?

    Und wo würde ich da bei einem direkt am Alexanderplatz geklauten Rad hingehen?

    Ich habe das nicht. Die Polizei fand damals mein Rad bei einem hochgenommenen Dealer im Görlitzer Park. Ich dachte damals, auf die Idee, mich dort einmal umzuschauen, hätte ich selbst kommen können. Ich kam nicht von selbst auf die Gedankenkette: Motiv Drogensucht, Täter Junkie, Rad bei Dealer. Deshalb mein Hinweis, denn das dürfte einen Gutteil der Diebstähle von Fahrrädern ausmachen. Wenn also vergleichbare Plätze bei Dir in der weiteren Umgebung sind, dann schau Dich dort mal um.

    Auf Kleinanzeigen, Flohmärkte, Gebrauchtradhändler und dergleichen kam ich von selbst.


    Nachtrag: Vergiß die Online-Anzeige. Geh hin und liefere am besten noch Bilder ab (ausgedruckt auf Farbpapier natürlich). Fremde USB-Sticks dürfen die nicht in ihre Rechner stecken.

    Epaminaidos

    Wenn Du einen Browser hast, der noch RSS-Feeds beherrscht:

    https://www.berlin.de/polizei/service/vermissen-sie-ihr-fahrrad/herrenfahrraeder/index.php/rss

    Es gibt da noch andere Feeds, mußt Du mal schauen:

    Vermissen Sie Ihr Fahrrad oder ein anderes Fahrzeug? - Berlin.de

    Bei dem Diebstahl bei mir damals hat der Polizist von der Beschlagnahme des Rades bis zum Fund der Rahmennummer am Rad etwa ein Jahr benötigt. Ob es vorher dort auftauchte, weiß ich nicht, da ich erst nach der Rückgabe meines Rades von dem Feed erfuhr.

    Abhängig davon, wovon der Diebstahl "motiviert" war, ob sich also Dein Fahrrad überhaupt noch in Berlin befindet, lohnt es sich vielleicht, diverse Drogenumschlagplätze in der Nähe abzuklappern. Bei einem solchen fand man damals meines.

    vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Wenn "ausschließlich" statt "insbesondere" gemeint wäre, stünde es dort. Steht es aber nicht. Also muß es sich aus einer anderen Rechtsnorm, am besten in der StVO, ableiten. Die möge man mir benennen.

    Ich weiß ehrlich nicht, woraus Ihr alle das Verbot der Vorbeifahrt für Kfz über den Schutzstreifen ableitet. Der Bedarf ist laut VO nicht auf Begegnungsverkehr begrenzt, wenn auch als Regelfall genannt. Es gibt auch andere Bedarfe, z.B. die Fortsetzung der eigenen Fahrt im PKW. Jetzt kommt noch die Einschränkung, daß niemand gefährdet werden darf. Ggf. haben an Haltestellen noch ein- und aussteigende Fahrgäste Vorrang, usw., usf., die übrigen Verkehrsregeln gelten halt weiterhin.

    Daß hier die Anlage von Schutzstreifen - wie eigentlich immer - Murks ist, ändert nix an der Rechtslage, nämlich, unter der Beachtung der übrigen Vorschriften darf ein Kfz-Lenker seine Kiste über den Schutzstreifen an der Straßenbahn vorbeifahren.

    Natürlich darf er das, sonst wäre es ja verboten.

    Da sich das Kfz/Motorrad frei auf die darüberliegende Fahrradstraße bezieht, diese aber für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist (Ausnahme sind Handkarren, Zweiräder dürfen geschoben werden), darf da niemand reinfahren. Was machen die in der StVB eigentlich beruflich?

    Wenn also einer kommt, kommt eben einer – ob legal oder nicht, macht keinen Unterschied.

    Der Unterschied besteht darin, daß ich weiß, ob ich gehalten bin oder nicht, mich durch Ausweichmanöver auf einem solchen Handtuch selbst zu gefährden, oder ob ich einfach mitten auf dem Radweg anhalte und dieses dem Geisterradler überlasse, was ich exakt so regelmäßig bei solchen Asozialen tue.

    Bis zur Einmündung ist er ja fahrbahnbegleitend und danach auch wieder und in Gänze auch.

    Genau das ist eben nicht der Fall. Durch die abweichende Vorfahrtsregelung wird der Radweg zu einem eigenständigen Radweg, der zufällig in der Nähe der Fahrbahn einer anderen Straße verläuft. Andernfalls nähme er ja an ihrer Vorfahrtsregelung teil.

    Sicher, aber letztendlich unterlässt man es dann doch durch den Grünstreifen auf die Bundesstraße zu wechseln und hinter der Einmündung zurück.

    Jein. Für zukünftige Fahrten ist Dir dann ja bekannt, daß dieser Radweg nicht straßenbegleitend sein kann, sondern aufgrund seiner von der Straße abweichenden Vorfahrtsregelung einen eigenständigen Weg darstellt. Du kannst also von vorneherein auf der Fahrbahn fahren.

    Wenn der Junge nur knapp genug vor dem Auto auf die Fahrbahn läuft, ist jede/r Fahrer/in chancenlos, wenn die Kiste mehr als 10km/h fährt. Denn zwischen den Fahrzeugen ist der im Alter von 2 Jahren für einen Fahrzeugführer von der Fahrbahn aus unsichtbar, bis es zu spät ist. Die 3m von Fahrzeugkante bis Fahrbahn schafft der Junge locker in 2 bis 3 Sekunden. Auch bei nur 20km/h hat man mehr als 8m Anhalteweg.

    Im Grunde ist solche Argumentation Reichsbürgerniveau, sich selbst auszusuchen, welche Vorschrift man für sich gelten läßt und welche nicht. Im Gegensatz zu Dir ist der Gesetzgeber demokratisch legitimiert.

    Ich habe auch keine Lust, mich von Dir auslachen zu lassen.

    Ich beende das an der Stelle.

    Aber selbst mein Alltags-Radl hat Felgen drauf, in die ich mir ganz sicher nicht 2 x 5-10g Plastik klemme. Von dem auch im Alltag gerne gefahrenen Nicht-Alltagsradl ganz zu schweigen.

    Rationale Argumente? 0

    Man könnte ja auch einfach die StZVO zeitgemäß anpassen. Passiert ja im KFZ Bereich auch

    Aber da die Vorschriften nun schon ewig bekannt sind, kann man sich einfach beim Erwerb eines Fahrzeuges, das auch zur Teilnahme am Straßenverkehr taugen soll, darauf einstellen.

    Ich schrieb ja, einiges finde ich auch bekloppt (Blinker, Klingel). Aber so ist es nunmal.

    Übrigens hat vor relativ kurzer Zeit der erste straßenzugelassene Dynamoscheinwerfer mit Fernlicht den deutschen Markt betreten. Das war etwas, was *mich* immer genervt hat: Fehlendes Fernlicht am Dynamolicht. Den hole ich mir absehbar wohl.