PK 17 ist super. Die antworten auch am Wochenende und reden nicht lange drumherum, sondern schreiben einfach zurück: „Sie haben recht, wir ändern die Beschilderung.“
Mal gucken, wann das dann umgesetzt wird. Ich fürchte, ich komme erst am Mittwoch wieder dort vorbei.
Beiträge von Forumteilnehmer
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Ich war im letzten Jahr mit einem IC-Linienbus von Berlin nach Hamburg gefahren. Da wurde weder eingelesen, noch abgestempelt.
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Hier die Situation bei streetview mit Stand 2008 vor Umbau der Kreuzung. Damals gab es noch ein .
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Weiß hier jemand, warum für einen kurzen Abschnitt der Holstenstraße seit mindestens mehr als einem Jahr Fahrbahnbenutzungszwang gilt? Gemeint ist der Abschnitt ab Stresemannstraße südwärts bis unter den Bahnbrücken hindurch. Hinter den Brücken ab Brauereigelände beginnt ein übler Radweg, der mit einer Aufleitung von der Fahrbahn ausgestattet und mit gekennzeichnet ist.
Hat dies mit einem zurückliegenden Unfall an der Kreuzung Kieler Straße / Stresemannstraße / Holstenstraße zu tun?
Wie sollen sich Radfahrer verhalten, die aus der Kieler Straße kommen (), die Stresemannstraße queren und weiter geradeaus die Holstenstraße fahren wollen? Sowohl für Radfahrer auf dem Gehweg wie auch dem Verkehr auf der Fahrbahn ist gleichzeitig grün geschaltet.
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Eine unterschiedliche Pflasterung macht aus dem Sonderweg meines Erachtens nicht zwei Wege, also gilt Z240 für rot und grau.
Hier hat man das schön gelöst: Links Radfahrer, rechts Fußgänger, dazwischen ein Grünstreifen mit Bäumen.
Dass der rechte Weg zwei unterschiedliche Pflasterungen hat, kann ja auch unmöglich bedeuten, dass man auf dem linken Teil davon Fahrrad fahren soll. Denn dann müsste dieser Teil für Radfahrer ja alleine schon 1,50m breit sein und da in Gegenrichtung auch so ein Schild steht, sogar mindestens 2m. Außerdem müsste die Benutzung des Weges rechts des Schildes nach seiner Beschaffenheit zumutbar sein und außerdem stehen Verkehrszeichen rechts.
Das ist doch im Prinzip genauso wie auf dem folgenden Bild, oder? Nur dass beim oberen Bild der Radweg breiter ist
Und beim unteren Bild handelt es sich um einen "Zweirichtungsradweg"?
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Gggf. auch die Instandhaltung: Wenn der zuständige Baulastträger meint, die Oberflächenbeschaffenheit nur dem Schritttempo anzupassen. Starke Gehwegschäden können bei Schritttempo eher erfasst werden als bei größerer Geschwindigkeit . . .
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Auf der Veloroute 1 wurden Radfahrer und Passanten im "Corner"-Bereich Opfer aggressiver Autofahrer:
https://www.mopo.de/hamburg/polize…m-sich-30101846
https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…n-St-Pauli.html
An manchen Abenden traue ich mich wegen der Cornerblockade dort nicht mehr durchzufahren - trotz Veloroute 1! Durchfahren ist gelegntlich auch gar nicht mehr möglich, weil die Fahrbahn voller wankender Menschen ist.
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Der taktile Blindenstreifen quer über den Radweg ist ja sehr interessant . . .
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Den Anfang machte der Puky-Tretroller. Mit 7 oder 8 Jahren bekam ich mein erstes eigenes 26er-Dreigangrad. Mit 9 oder 10 machte ich die Fahrradprüfung und durfte seitdem im gesamten Stadtgebiet am Straßenverkehr einer damals 230.000-Einwohner-Stadt teilnehmen. Radwege gab es nicht, also waren die Verkehrsregeln noch relativ einfach zu verstehen. Mit 13 durfte ich allein Radtouren in die 50 Kilometer entfernte Großstadt mit damals noch 400.000 Einwohnern unternehmen. Gefahren wurde auf den Hauptverkehrsstraßen - fast ausnahmslos auf den Fahrbahnen, oftmals mit Kopfsteinpflaster und Straßenbahnschienen. Mein erster schwerer Unfall ereignete sich mit 19 Jahren, als ich mein drittes Rad fuhr, welches damals gerade erst ein Jahr alt war und stark beschädigt wurde durch einen Kampffahrer, der mich von hinten überfuhr, weil er mich vor einer Kuppe überholen wollte und nicht mit Gegenverkehr rechnete. Erst mit 27 musste ich mich mit Radwegezwang in einer Fakeradwegehauptstadt auseinandersetzen.
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War gestern auch auf dem Rad unterwegs gewesen: Erfreulicherweise waren sehr viele Radfahrer unterwegs, es gab allerdings auch überdurchschnittlich viele Geisterradler an den unübersichtlichsten Stellen. Zudem lockte das schöne Wetter auch die Anhänger der Lärmverbreitung auf die Straßen. Viele bis zur Schmerzgrenze dröhnende Lärmmaschinen auf zwei Rädern wurden ausgefahren, leider.
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Ein Motorradkampffahrer hatte sich in eine Fußgängerzone verirrt und dort ein Kind verletzt. Gegen den zweimonatigen Führerscheinentzug will der Kampffahrer Berufung einlegen. Die Geldstraße von 1500 Euro will er jedoch akzeptieren.
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Also ich würde Gepäck, das meinen Fahrradparkplatz illegal belagert, einfach umsetzen. Ohne langes Fragen. Das ist weder Diebstahl noch Sachbeschädigung. Und ungesichert waren die Klamotten vorher auch, also keine Verschlechterung der Situation.
Mach ich auch immer . . .
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Nu ja:
Die neueste U-Bahn hat keine Müllbehälter.
Fast überall gibt es einen Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Bahn. (Teilweise ist der Bahnsteig ein Stück weit höhergelegt, aber die Bahnen halten nicht punktgenau.)
Nicht alle Bahnhöfe sind barrierefrei.
Aufzüge sind oft ohne bauliche Notwendigkeit so klein, dass kein Fahrrad längs und keine zwei Kinderwagen nebeneinander reinpassen.
Die Taktung ist zu dünn - bei Schulschluss 10 Minuten auf die nächste Bahn warten zu müssen, mit der man nur zwei Stationen fahren will, ist »so was von Achtziger« ...
Man kann in Hamburg nicht sehen, wie weit man mit einer Kurzstreckenkarte kommt (es gibt Zahlgrenzen, aber die sind praktisch geheim); die Pläne, auf denen das an den Stationen aushing (alphabetisches Verzeichnis aller Schnellbahnhaltestellen mit Tarifangabe) wurden vor einigen Jahren entfernt, jetzt soll man das am Bildschirm des Fahrkartenautomaten herausfinden, was etwa zehn Mal so lang dauert. Dagegen München: bis 4 Stationen, davon maximal 2 mit S/U-Bahn.
Es fehlt ein Ticket, das es in Berlin mal gab: »Zwei Stunden Fahrt, hin und zurück, kreuz und quer«, das war ziemlich billig und lockt die in den ÖPNV, die 4,40 Euro für drei Haltestellen hin und wieder zurück für unverschämt halten. (Vor nicht allzulanger Zeit kostete bei Zustieg »Im Grünen Grunde« alleine schon die halbe Runde auf die andere Seite des Bahnhofs Ohlsdorf plus eine Haltestelle weiter 2,20 Euro, weil der Bus dabei die fiktive Zahlgrenze zweimal auf 80 Meter Strecke überquerte ...)
Das Lösen einer falschen Fahrkarte ist teurer als absichtliches Falschparken.
Mehr Zeit habe ich jetzt nicht ...Im Vergleich zur Hamburger U-Bahn:
Die gesamte Pariser Metro ist nicht behindertengerecht: Keine Fahrstühle, sehr wenig Rolltreppen, grundsätzlich enge Gänge und Treppen. Die Züge meist brechend voll und oft unregelmäßig im Takt.
Die Frankfurter U-Bahn ist beispielsweise ohne WL ausgestettet, die neuen Fahrzeuge sind selbst innen vergleichsweise laut.
Die Fahrzeuge der Düsseldorfer U-Stadtbahn (ebenso Essen, Mülheim, Duisburg, Köln, Bonn) sind vollkommen verbaut, zu viele Einbauten, wirken dadurch eng und der Fahrgastfluss in den Bahnhöfen geht daher sehr schleppend.
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Heute morgen waren viele b-pflichtige Radwege ins Stadtzentrum Eisbahnen.
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War der gemischte Weg etwa für beide Richtungen gedacht?
Zeigen die Schilder doch. Der Gehweg ist ja nur einseitig.
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Städte und Gemeinden, die vor der StVO-Novelle die StVO nicht begriffen haben, haben auch danach Probleme. Beispiel Norderstedt: Dort gibt es bei erkennbarer Teilung der Verkehrsflächen auf der Nebenfläche mal das , an anderen Stellen das . Ich frage mich in Norderstedt immer wieder, für welchen Teil der Nebenfläche das gelten soll. Für den grauen Gehwegteil? Dann ist die Benutzung des roten Radwegs freigestellt, oder wie?
Die Hamburger VD sagt jedoch, dass bei geteilten Verkehrsflächen das nicht verwendet werden kann. Hier sind Behörden bemüht, bauliche Radwege zu entfernen, wie z.B. entlang der Langenhorner Chaussee oder demnächst der Habichtstraße - wenn auch viel zu spät.
Ein anderer Fehler, der in kleineren Städten immer wieder vorkommt, ist die Auffassung, dass mit Entfernung der oder die Benutzung der weiterhin vorhandenen baulichen "Radwege" verboten sei.
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