Beiträge von Forumteilnehmer

    Weiß hier jemand, warum für einen kurzen Abschnitt der Holstenstraße seit mindestens mehr als einem Jahr Fahrbahnbenutzungszwang gilt? Gemeint ist der Abschnitt ab Stresemannstraße südwärts bis unter den Bahnbrücken hindurch. Hinter den Brücken ab Brauereigelände beginnt ein übler Radweg, der mit einer Aufleitung von der Fahrbahn ausgestattet und mit [Zeichen 241-30] gekennzeichnet ist.

    Hat dies mit einem zurückliegenden Unfall an der Kreuzung Kieler Straße / Stresemannstraße / Holstenstraße zu tun?

    Wie sollen sich Radfahrer verhalten, die aus der Kieler Straße kommen ([Zeichen 240]), die Stresemannstraße queren und weiter geradeaus die Holstenstraße fahren wollen? Sowohl für Radfahrer auf dem Gehweg wie auch dem Verkehr auf der Fahrbahn ist gleichzeitig grün geschaltet.

    Und beim unteren Bild handelt es sich um einen "Zweirichtungsradweg"?

    Auf der Veloroute 1 wurden Radfahrer und Passanten im "Corner"-Bereich Opfer aggressiver Autofahrer:

    https://www.mopo.de/hamburg/polize…m-sich-30101846

    https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…n-St-Pauli.html

    An manchen Abenden traue ich mich wegen der Cornerblockade dort nicht mehr durchzufahren - trotz Veloroute 1! Durchfahren ist gelegntlich auch gar nicht mehr möglich, weil die Fahrbahn voller wankender Menschen ist. :rolleyes:

    Den Anfang machte der Puky-Tretroller. Mit 7 oder 8 Jahren bekam ich mein erstes eigenes 26er-Dreigangrad. Mit 9 oder 10 machte ich die Fahrradprüfung und durfte seitdem im gesamten Stadtgebiet am Straßenverkehr einer damals 230.000-Einwohner-Stadt teilnehmen. Radwege gab es nicht, also waren die Verkehrsregeln noch relativ einfach zu verstehen. Mit 13 durfte ich allein Radtouren in die 50 Kilometer entfernte Großstadt mit damals noch 400.000 Einwohnern unternehmen. Gefahren wurde auf den Hauptverkehrsstraßen - fast ausnahmslos auf den Fahrbahnen, oftmals mit Kopfsteinpflaster und Straßenbahnschienen. Mein erster schwerer Unfall ereignete sich mit 19 Jahren, als ich mein drittes Rad fuhr, welches damals gerade erst ein Jahr alt war und stark beschädigt wurde durch einen Kampffahrer, der mich von hinten überfuhr, weil er mich vor einer Kuppe überholen wollte und nicht mit Gegenverkehr rechnete. Erst mit 27 musste ich mich mit Radwegezwang in einer Fakeradwegehauptstadt auseinandersetzen.

    War gestern auch auf dem Rad unterwegs gewesen: Erfreulicherweise waren sehr viele Radfahrer unterwegs, es gab allerdings auch überdurchschnittlich viele Geisterradler an den unübersichtlichsten Stellen. Zudem lockte das schöne Wetter auch die Anhänger der Lärmverbreitung auf die Straßen. Viele bis zur Schmerzgrenze dröhnende Lärmmaschinen auf zwei Rädern wurden ausgefahren, leider.

    Im Vergleich zur Hamburger U-Bahn:

    Die gesamte Pariser Metro ist nicht behindertengerecht: Keine Fahrstühle, sehr wenig Rolltreppen, grundsätzlich enge Gänge und Treppen. Die Züge meist brechend voll und oft unregelmäßig im Takt.

    Die Frankfurter U-Bahn ist beispielsweise ohne WL ausgestettet, die neuen Fahrzeuge sind selbst innen vergleichsweise laut.

    Die Fahrzeuge der Düsseldorfer U-Stadtbahn (ebenso Essen, Mülheim, Duisburg, Köln, Bonn) sind vollkommen verbaut, zu viele Einbauten, wirken dadurch eng und der Fahrgastfluss in den Bahnhöfen geht daher sehr schleppend.

    Städte und Gemeinden, die vor der StVO-Novelle die StVO nicht begriffen haben, haben auch danach Probleme. Beispiel Norderstedt: Dort gibt es bei erkennbarer Teilung der Verkehrsflächen auf der Nebenfläche mal das [Zeichen 240], an anderen Stellen das [Zeichen 241-30]. Ich frage mich in Norderstedt immer wieder, für welchen Teil der Nebenfläche das [Zeichen 240]gelten soll. Für den grauen Gehwegteil? Dann ist die Benutzung des roten Radwegs freigestellt, oder wie?

    Die Hamburger VD sagt jedoch, dass bei geteilten Verkehrsflächen das [Zeichen 240] nicht verwendet werden kann. Hier sind Behörden bemüht, bauliche Radwege zu entfernen, wie z.B. entlang der Langenhorner Chaussee oder demnächst der Habichtstraße - wenn auch viel zu spät.

    Ein anderer Fehler, der in kleineren Städten immer wieder vorkommt, ist die Auffassung, dass mit Entfernung der [Zeichen 237] oder [Zeichen 241-30] die Benutzung der weiterhin vorhandenen baulichen "Radwege" verboten sei.