Beiträge von Gerhart

    Nein. Es verstößt gegen § 45 (9) StVO. ;)

    Die Regierung bräuchte nur die Änderung von §3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beschließen:

    Zitat

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 5030 km/h,

    Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart.

    Die Zahlen sind schon etwas älter, aber vermutlich in der Größenordnung auch heute so.

    https://www.delamar.de/musikbusiness/…verdienen-1926/

    An einem Musik-Album das man im Ladengeschäft für 15,90€ (inkl. USt.) kaufen kann, verdient der Künstler 1,58€, knappe 10%.

    Der Rest versickert auf dem Weg dorthin.

    Das ist keine Vergütung, sondern eine Frechheit. Gerade bei Downloads entstehen quasi keine Vertriebskosten. Vom Netto-Verkaufspreis sollte der Künstler so 90% kriegen, der Vertrieb 10%. Und obendrauf natürlich USt.

    Dann könnte man ein Album für 5€ anbieten. Mehr Verkäufe, ein Vielfaches der Einnahmen für die Künstler.

    ... Aber die API-Gegenseite kann man meines Wissens leider nicht einfach so implementieren, sondern muss das erstmal beantragen. Deshalb wird der nPa auch fast nirgends genutzt. Schade eigentlich, da Altersverifikation, einloggen mit Pseudonym etc. eigentlich ganz nett wäre.

    Das ist wohl so. Aber ich frage mich, ob man einen privatwirtschaftlichen Zwischen-Anbieter etablieren könnte. Der würde diese API implementieren mit allem was dazu gehört, und für Webseitenbetreibern einen einfachen und unkomplizierten Service anbieten. Gebühren irgendwas im Bereich von 1€/Neuer User, 10 User/Monat kostenlos.

    Aber ob das rechtlich möglich ist... keine Ahnung.

    Die Feststellung der Fahrlässigkeit gehört doch bereits zur Anwendung des Rechts, oder?

    Ja, aber ich mache dem Gericht hier keinen Vorwurf. Es steht nunmal geschrieben, dass man bei Rot nicht in Kreuzungen einfahren darf und dass es 60€+1P kostet, wenn man's doch tut. Es wurde in der mündlichen Verhandlung auch klar gesagt, dass Radfahrer notfalls mit Schritttempo an grüne Ampeln ranfahren müssen. Das Zitat vom Verkehrsministeriums stößt ins selbe Horn. Es ist eine Owi, sie wird in der Praxis aber nach Lust und Laune nicht geahndet, außer der Täter hört auf den Namen Malte.

    Da das Urteil aus meiner Sicht den unteren Gesetzen und der StVO entspricht, greife ich auf unser Grundgesetz zurück, gegen welches die StVO verstößt. Die StVO muss korrigiert werden, danach kann das Urteil in einen Freispruch geändert werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__337.html

    Zitat

    (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
    (2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__344.html

    Zitat

    (1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen.
    (2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. Ersterenfalls müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden.


    Wenn man das Urteil angreifen will, muss man also darlegen, welche Rechtsnorm wie verletzt wurde.

    Im OWiG finde ich spontan nichts. Es bleibt aus meiner Sicht der allgemeine Gleichheitssatz nach §3 Abs. 1 GG.

    Fall 1: Radfahrer fährt 0.6 Sekunden nach Ende der Grünphase in die Kreuzung ein. Es war unmöglich (Anhalteweg, Physik) noch rechtzeitig zu halten.

    Fall 2: Autofahrer fährt 0.6 Sekunden nach Ende der Grünphase in die Kreuzung ein. Es war unmöglich (Anhalteweg, Physik) noch rechtzeitig zu halten.

    Es darf nicht sein, dass einer eine OWI begeht, der andere aber legal handelt.

    Zitat von BVerfG

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Die rechtliche Unterscheidung muss also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.

    Natürlich fahren Radfahrer langsamer als Autofahrer. Wenn man daraus verschieden lange Gelbphasen oder Tolerenzen ableitet, wäre das gerechtfertigt. Aber Radfahrern wird laut Gesetz keinerlei Tolerenz zugestanden.

    Für viele ist Radfahren also nicht einfach nur ein "Lebensgefühl" irgendwelcher grüner, sich von der Masse abgrenzen wollender, gut verdienender obere-Mittelschicht-Hipster, sondern die einzige Möglichkeit, irgendwie von A nach B zu kommen...

    Für viele ist das Fahrrad auch einfach ein Verkehrsmittel, das seinen Zweck erfüllt: Schnell und stressfrei von A nach B kommen.

    Mit Öffis oder PKW würde ich auf vielen meiner Strecken doppelt so lange brauchen.

    Nein. Der ÖPNV sollte meiner Ansicht nach generell kostenfrei und völlig über Steuern (auf hohe Einkommen, Unternehmensgewinne, Erbschaften und Kapitaleinkünfte) finanziert werden.

    Idealerweise wäre das so. Aber zumindest in Hamburg sind trotz der Fahrpreise zu Stoßzeiten die Busse und Bahnen überfüllt. Kostenloser ÖPNV würde das nur noch schlimmer machen. Außerdem ist immer zu befürchten, dass kostenloser ÖPNV den Radverkehr kannibalisiert. Ach, du kennst diese Argumente eh alle.

    Es gibt viel zu viele KFZ. Die Zahl muss drastisch verringert werden. Man kann das über Anreize versuchen zu lösen, aber dafür sind viele Menschen zu bequem. Man kann es über Verbote lösen, aber gerade die Reichen finden immer Möglichkeiten, sowas zu umgehen. Und poitisch sind Verbote derzeit nicht hoch im Kurs. Oder man löst es über den Geldbeutel. Das trifft natürlich zuert die mit wenig Geld.

    Man könnte nun Prestigeobjekte (SUVs, viele PS, usw.) extrem hoch besteuern. Kleinstwagen könnte sich die breite Masse leisten. Aber dadurch würde die Menge der KFZ kaum sinken.

    Parkplätze verringern und Parkplatzpflicht (KFZ-Besitz nur wenn den auch irgendwo hinstellen kann) einführen? Reiche können sich auch Parkplätze leisten. VIelleicht könnte ein Teil der Parkplätze solidarisch vergeben werden.

    Man kann das Thema drehen und wenden wie man will. Wenn man weniger KFZ will, dann wird es immer zuerst die treffen, die wenig Geld haben. Das finde ich grundsätzlich auch in Ordnung, aber für diese Menschen braucht es Alternativen. Z. B. einen gut ausgebauten ÖPNV. Oder Fahrrad oder E-Bike.

    Laut dem Welt-Artikel (Ich würd den Absatz ja gerne komplett quoten, aber das darf man ja nicht.) würde es ein "extended collective licensing" geben; eine große Verwertungsgesellschaft könnte damit automatisch Lizenz-Verträge für Künstler abschließen, die gar nichts mit der Gesellschaft zu tun haben; diese Künstler müssten sich über ein opt-out dagegen wehren.

    WTF??

    Bei einem Forum mit etwa 100 Usern vielleicht noch händisch zu machen. Bei erneutem Verstoß kann man den betreffenden Nutzer ja sperren auf Fake-Acounts achten.

    Man könnte mit technischen Mitteln Fake-Accounts verhindern:

    Mein neuer Personalausweis hat die Funktionalität drin, dass ich mich mit diesem identifiziere.

    Und bevor hier das Geschrei losgeht wegen Datenschutz: Man könnte damit auch eine Lösung umsetzen, über die weder der Webseitenbetreiber an die Identität des Users kommt, noch der Staat herausfinden kann, auf welchen Webseiten sich der Bürger rumtreibt. Auch könnten zwei verschiedene Webseiten nicht herauskriegen, ob ein User auf beiden Seiten einen Account hat.

    Lediglich Doppelregistrierungen könnten erkannt und unterbunden werden.

    Wer sich dann nicht an die Haus-Regeln hält, wird dauerthaft entfernt. Zugang gibt's erst wieder, wenn man sich einen neuen Ausweis holt.

    Leider hab ich derzeit zuviel zu tun, um sowas mal zu programmieren.

    Im Grunde ist der jetzt eine Variante von "notice, take down, stay down".

    Das auch, aber noch mehr.

    Angenommen ich drehe ein Video, eingeleitet mit den Worten

    "Hallo, mein Name ist ...; dieses Video darf ohne meine Zustimmung nicht weiterverbreitet werden. Zu erreichen bin ich unter ...

    Ich zeig euch heute, wie ihr ein Fahrrad kaputt bekommt und wo die nächste Werkstatt ist, die's wieder heile macht."

    Das Video stelle ich auf meine Webseite und verlinke es hier im Forum. Jemand von euch lädt es bei YouTube hoch.

    Wenn ich §13 richtig verstanden habe, ist Youtube nun für diese Copyrightverletzung haftbar.

    Ich meine es kann doch nicht zuviel verlangt sein, jedes neue Video einmal anzuschauen und auf Urheberrechtsverletzungen hin zu untersuchen?! ;)

    Und es bleibt auch immernoch die Problematik, dass Algorithmen unmöglich korrekt entscheiden können, ob Parodie (oder die anderen DInge) vorliegen oder eine Urheberrechtsverletzung. Die Plattformen müssen sich dann entscheiden, ab wo der Algorithmus den Upload wegblockt.

    Auch heute schon gibt es Uploads von ganzen Kinofilmen auf Youtube, die teils Jahre online bleiben. Ein Mensch erkennt die Urheberrechtsverletzung recht einfach. Der Algorithmus nicht, wenn der Ton verzerrt ist, das Bild gespiegelt und leicht modifiziert ist. YouTube wäre dann wohl für solche Uploads haftbar.

    Aus meiner Sicht kann es nur bei einem notice+takedown bleiben, auch wenn dann nicht alles vom FIlter erfasst wird.

    "stay down" könnte man z. B. per checksummen machen, das heißt nur byte-identische Dateien können nicht mehr hochgeladen werden. Bei kleinsten Veränderungen jedoch schon. Sowas kann auch jeder kleine Webseiten- und Plattformbetreiber implementieren, dafür braucht man keine teure Filtertechnik.

    Die Abstimmung scheint nicht vorgezogen zu werden: https://twitter.com/ARD_BaB/status/1102995970109988864?s=19

    Versucht hat die CDU das trotz gegenteiliger Beteuerungen trotzdem:

    https://twitter.com/Senficon/status/1103325317744214016

    Zitat von Julia Reda

    Beim heutigen informellen Vorbereitungstreffen der Fraktionen hat @EPPGroup ihren Antrag auf Vorziehen der Abstimmung explizit wiederholt, aber niemand hat sie unterstützt.

    Daraufhin hat sie angekündigt, die Vorziehung nicht weiter zu verfolgen.

    #SaveYourInternet #NiemehrCDU

    16:27 - 06 März 19

    Genau das ist doch das Hauptargument gegen ein BGE. Die Unternehmen würden das in ihre Lohnfindung einrechnen und vom zu zahlenden Lohn abziehen. Sie wären nicht mehr dafür verantwortlich, einen auskömmlichen Lohn zu zahlen. Daher ist das BGE keine linke Wohltat, die von sozial denkenden Menschen erdacht wurde, sondern der feuchte Traum neoliberal Denkender, die das vor Jahrzehnten ausgedacht haben, um sich ihrer sozialen Verantwortung zu entziehen.

    Das klingt so, als wärst du Anhänger der Phrase "sozial ist was Arbeit schafft". Meiner Meinung nach haben Unternehmen keine soziale Verantwortung. Sie sind aber verantwortlich, dass keine Umwelt zerstört wird, dass ihre Beschäftigten durch die Arbeit nicht krank werden und ein angenehmes Arbeitsumfeld haben, sie müssen Steuern zahlen, usw.

    Natürlich würden Unternehmen versuchen, ein BGE in den Lohn einzupreisen; finde ich auch in Ordnung. Anderereits, wenn die Arbeiter durch ein BGE in die Lage versetzt sind, "nein" zu einem oder gar zu allen Jobs zu sagen, müssen die Unternehmer auch angemesse Löhne bieten, damit jemand die Arbeit für sie erledigt.

    Wer derzeit im Niedriglohnsektor arbeitet, bekommt deutilch weniger als Mindestlohn, wenn man Sozialleistungen in die Rechnung einbezieht. Teilweise verlieren die Menschen sogar Geld dadurch, dass sie arbeiten. Arbeit lohnt sich für diese Menschen finanziell nicht, außer sie arbeiten schwarz.

    Wenn man Theorien glaubt, unser Land würde tatsächlich von Unternehmen regiert, warum haben wir dann nicht längst ein BGE, wenn doch diese Unternehmen so sehr davon profitieren würden?

    Mit einem BGE wäre praktisch jeder automatisch ein Aufstocker. Es würde nur nicht mehr so heißen.

    Finde ich nichts schlimmes dran.

    Für 800-900 Euro netto. Lastenfahrrad, Arbeitsklamotten, Unfallrisiko alles Privatsache. Als Selbstständige dann höchstwahrscheinlich noch Krankenversicherung und Altersvorsorge.

    Für's Alter wird wohl gar nicht vorgesorgt; brauchen Selbständige meistens nicht. Krankenversicherung muss natürlich, und die wird demnächst (oder ist schon?) deutlich günstiger für prekäre Selbständige, glaube um und bei 150€/Monat.

    Klamotten können so viel nicht kosten. Unfallrisiko wird nicht all zu hoch sein. Lastenrad 50-100€ / Monat inkl. alles?

    Kriegt man bei dem Einkommen noch Harz4? Ansonsten gibt's zumindest noch Wohngeld und bestimmt einen Haufen anderer Sozialleistungen. Aber wie man davon leben soll, gerade bei den Mieten heutzutage, ist mir schleierhaft.

    Rente ist dann "Grundsicherung im Alter".

    Ob man sich das ganze antun möchte oder lieber von Harz4 lebt, möge jeder selbst entscheiden.

    Mit BGE wäre hier alles besser. Dann bedeutet auch so ein Job ein echten finanziellen Gewinn im Vergleich zum Nichtstun.