Im Grunde ist der jetzt eine Variante von "notice, take down, stay down".
Das auch, aber noch mehr.
Angenommen ich drehe ein Video, eingeleitet mit den Worten
"Hallo, mein Name ist ...; dieses Video darf ohne meine Zustimmung nicht weiterverbreitet werden. Zu erreichen bin ich unter ...
Ich zeig euch heute, wie ihr ein Fahrrad kaputt bekommt und wo die nächste Werkstatt ist, die's wieder heile macht."
Das Video stelle ich auf meine Webseite und verlinke es hier im Forum. Jemand von euch lädt es bei YouTube hoch.
Wenn ich §13 richtig verstanden habe, ist Youtube nun für diese Copyrightverletzung haftbar.
Ich meine es kann doch nicht zuviel verlangt sein, jedes neue Video einmal anzuschauen und auf Urheberrechtsverletzungen hin zu untersuchen?!
Und es bleibt auch immernoch die Problematik, dass Algorithmen unmöglich korrekt entscheiden können, ob Parodie (oder die anderen DInge) vorliegen oder eine Urheberrechtsverletzung. Die Plattformen müssen sich dann entscheiden, ab wo der Algorithmus den Upload wegblockt.
Auch heute schon gibt es Uploads von ganzen Kinofilmen auf Youtube, die teils Jahre online bleiben. Ein Mensch erkennt die Urheberrechtsverletzung recht einfach. Der Algorithmus nicht, wenn der Ton verzerrt ist, das Bild gespiegelt und leicht modifiziert ist. YouTube wäre dann wohl für solche Uploads haftbar.
Aus meiner Sicht kann es nur bei einem notice+takedown bleiben, auch wenn dann nicht alles vom FIlter erfasst wird.
"stay down" könnte man z. B. per checksummen machen, das heißt nur byte-identische Dateien können nicht mehr hochgeladen werden. Bei kleinsten Veränderungen jedoch schon. Sowas kann auch jeder kleine Webseiten- und Plattformbetreiber implementieren, dafür braucht man keine teure Filtertechnik.