Angenommen, es würde ein Mord begangen werden und dir gelingt es, vom Täter ein Foto zu machen. Du zeigst das an, der Täter wird (dank Foto) ermittelt und verurteilt. Es ist doch offensichtlich, dass dies von deiner Seite kein Rechtsverstoß sein kann.
Hier geht's aber nur um eine OWI, aber wenn ich's richtig verstanden habe, warst du von dieser betroffen. Du hast somit ein berechtigtes Interesse an einer Verfolgung. Hierfür darfst du selbstverständlich auch Fotos (Beweismittel) machen. Zumindest in Hamburg muss man dies sogar.
Man könnte nun argumentieren, ob es verhältnismäßig ist, dass du in diesem Fall nicht nur Fahrzeug + Verstoß fotografiert hast, sondern auch noch das Gesicht der Täterin, und dass das nicht nötig gewesen sei. Wäre das so einfach möglich gewesen? Oder ist es aus SIcht der Strafverfolgung nicht sogar sinnvoll, nicht nur Fahrzeug, sondern auch Fahrer identifizieren zu können, um Aussagen wie "Das war ich gar nicht! Keine Ahnung wer gefahren ist!" zu begegnen?
Ggfs. ist die DSGVO anwendbar. Die dürfte diese Datenverarbeitung jedoch erlauben.
Ich würde durch Tor c) gehen. Anwalt nehmen, negative Feststellungsklage einreichen. Wenn du verlierst, kostet's natürlich Geld (Alles zusammen 1-2k€?). Wenn du gewinnst (was ich natürlich hoffe) zahlt die Gegenseite noch einen netten Bonus auf die OWI oben drauf. 2x. eigener Anwalt, dein Anwalt, ggfs. Gerichtsgebühr.
Da das Verfahren recht simpel ist, sollte eine Vergütung nach RGV ausreichen.
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die Frau für die Abmahnung den genannten Betrag vorstreckt.
Ich hatte mal jemanden verklagt und musste meinem Anwalt im Voraus 2x was überweisen. Letztlich hat sich's für mich gelohnt.