Bei einem Streitwert von 500 Euro liegt das Prozesskostenrisiko bei max. 470 Euro
Anwälte kosten auch Geld.
Bei einem Streitwert von 500 Euro liegt das Prozesskostenrisiko bei max. 470 Euro
Anwälte kosten auch Geld.
Angenommen, es würde ein Mord begangen werden und dir gelingt es, vom Täter ein Foto zu machen. Du zeigst das an, der Täter wird (dank Foto) ermittelt und verurteilt. Es ist doch offensichtlich, dass dies von deiner Seite kein Rechtsverstoß sein kann.
Hier geht's aber nur um eine OWI, aber wenn ich's richtig verstanden habe, warst du von dieser betroffen. Du hast somit ein berechtigtes Interesse an einer Verfolgung. Hierfür darfst du selbstverständlich auch Fotos (Beweismittel) machen. Zumindest in Hamburg muss man dies sogar.
Man könnte nun argumentieren, ob es verhältnismäßig ist, dass du in diesem Fall nicht nur Fahrzeug + Verstoß fotografiert hast, sondern auch noch das Gesicht der Täterin, und dass das nicht nötig gewesen sei. Wäre das so einfach möglich gewesen? Oder ist es aus SIcht der Strafverfolgung nicht sogar sinnvoll, nicht nur Fahrzeug, sondern auch Fahrer identifizieren zu können, um Aussagen wie "Das war ich gar nicht! Keine Ahnung wer gefahren ist!" zu begegnen?
Ggfs. ist die DSGVO anwendbar. Die dürfte diese Datenverarbeitung jedoch erlauben.
Ich würde durch Tor c) gehen. Anwalt nehmen, negative Feststellungsklage einreichen. Wenn du verlierst, kostet's natürlich Geld (Alles zusammen 1-2k€?). Wenn du gewinnst (was ich natürlich hoffe) zahlt die Gegenseite noch einen netten Bonus auf die OWI oben drauf. 2x. eigener Anwalt, dein Anwalt, ggfs. Gerichtsgebühr.
Da das Verfahren recht simpel ist, sollte eine Vergütung nach RGV ausreichen.
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die Frau für die Abmahnung den genannten Betrag vorstreckt.
Ich hatte mal jemanden verklagt und musste meinem Anwalt im Voraus 2x was überweisen. Letztlich hat sich's für mich gelohnt.
114 km/h zu schnell = 3 Monate Führerscheinentzug
Es kann inzwischen auch als Straftat gewertet werden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
An der Barmbeker Straße wurde hier immer der Radweg zugeparkt. Eine erste Maßnahme war nicht ausreichend. Nun wurde alles zugepollert. Mal schauen ob's hilft.
Nutzen kann ich den "Radweg" dennoch nicht, weil an vielen Stellen Kraftparkzeuge bis an diesen 80(?)cm-Streifen ranstehen, teilweise auch drauf.
Aber würde die Polizei wirklich von der Tankstelle bis zum Winterhuder Markt alles verpollern, könnte man's mal überlegen.
https://www.nahverkehrhamburg.de/ berichtet von allen Bezirken, was die Parteien in Sachen Verkehr (ÖPNV, Radverkehr, Parkplätze, etc.) vorhaben.
"Ein Helm beuge schlimme Verletzungen vor. „Ohne den sollte man sich nicht auf ein Pedelec setzen“, sagt Christoph Wilk vom Verkehrsministerium."
Ich beende mal das Zitat:
Zitat von NPUnfälle verhindere das allerdings noch nicht.
Ich bin einmal mit nem E-Bike gefahren, Motor auf volle Leistung gestellt (man will ja auch Spaß haben). Nach einem Anstieg mit anschließender scharfer Kurve hätte ich mich fast hingelegt, weil ich zu schnell war. Mit nem normalen Rad wäre mir das nicht passiert, das fährt sich in so einer Situation einfach anders. Mit etwas Übung ist sowas aber sicher kein Problem.
Ich denke mal wenn man 78 ist und die letzten 60 Jahre nur mit dem PKW gefahren ist, kann es durchaus gefährlich sein, ohne Übung einfach mal auf's E-Bike zu steigen. Das muss man schon langsam angehen.
Mit dem Alter gehen auch allgemein Reaktionsvermögen und Geschicklichkeit verloren. Und Verletzungen heilen schlechter ab.
Insgesamt finde ich den Artikel in Ordnung, wenn man von der Helmforderung absieht.
moderne Hochboardradwege
Und nicht zuvergessen: Aus Sicherheitsgründen benutzungspflichtig.
Erstens, annehmen, dass es dem Festungsbauer schlicht egal war, wie die Radler durchkommen und er um Radverkehr kein Fachmann war
Das läuft unter dem Motto "passt doch". Radfahrer suchen sich ihre Wege sowieso selbst.
Das Übergangsgeld wird "nur" für 18 Monate gezahlt. Also wirst du wohl die "Versorgung" meinen.
Maximal 6602€/Monat, ab EIntritt in die Pension. Muss noch versteuert werden. Und dafür muss man auch erstmal 27 Jahre abgeordnet gewesen sein, was häufig einem Großteil des Arbeitsleben entspricht.
6602€/Monat Brutto ist schon viel für Rentner, aber sicher nicht "fürstlich".
Wie gesagt, in der freien Wirtschaft lässt sich viel mehr verdienen.
Da ehemalige Abgeordnete ja ein fürstliches lebenslanges Gehalt bekommen
Bitte um einen Beleg.
sollte dies mit einer Reglung verknüpft sein, dass alle weiteren Einkünfte sofort davon abgezogen werden. Das würde Bestechungen durch spätere, gut bezahlte Posten verhindern.
In der freien Wirtschaft lässt sich deutlich mehr Geld verdienen als in der Politik.
Rotlichtverstoß von Radfahrern ist in Hamburg wohl auch keine relevante Unfallursache, oder?
Ich kenne die Zahlen nicht. Aber ich sehe häufiger mal irgendwelche Aktionen, die ich so nicht gefahren wäre.
Wirf doch mal einen Blick in die Unfallstatistiken; ich meine, die seien auch nach Verstoß ausgewertet.
Ja, typisches Wahlkampfmanöver. Schön dass die CDU so tut, als würde sie die Verkehrswende unterstützen; das legitimiert die Politik derjenigen Parteien, die schon lange für das Thema kämpfen. Wählt einfach das Original.
Die Union ist populistisch und dreht sich mit dem Wind. Die haben schon versucht, Konzepte der Neo... err.. AFD zu kopieren, hat letztlich nur der AFD geholfen. Wenigstens werden jetzt die Linken und Grünen kopiert.
Und so geht die Selbstverzwergung der CDU weiter.
Es gibt immer nur einen Mangel an billigen Arbeitskräften.
Wo es hapert? Personal. Irgendwer muss die Dinger fahren.
Anstatt die Arbeitsleistung bei MOIA zu verschwenden, sollte man mehr Bus/Bahn-Fahrer ausbilden. Und wenn nicht genug Leute Bock auf den Job haben, muss man mehr Geld oder bessere Arbeitsbedingungen bieten.
Angenommen, ich schubse im Museum jemanden, der stolpert und haut eine teures Ausstellungsstück vom Sockel. Ich haue unerkannt ab. Ist nun der Geschubste Schuld (weil "fahrlässig" gestolpert?) und muss den Schaden ersetzen (sind wir beide dann etwa "Gesamtschuldner"?)...!? Eher nicht. Da kann es meiner Ansicht nach auch keine Rolle spielen, ob ich oder der Geschubste Hausverbot hatten. Im Grunde wird hier die Missachtung einer Radwegbenutzungspflicht missbraucht, um dem eigentlichen Opfer nochmal eins reinzuwürgen!
Um's nochmal zu wiederholen: Aus dem Urteil geht nicht hervor, dass es diesen LKW überhaupt gegeben hat. Der Radfahrer hat's behauptet, ob an der Behauptung was dran ist, wissen wir nicht. Wenn das Gericht auch keine Belege hatte, dass es diesen LKW gab, ist das Urteil dem Grunde nach richtig.
Der geschädigte PKW-Halter hat seinen Schaden selbstverständlich ersetzt zu bekommen. Der Radfahrer darf nun gerne versuchen, den LKW-Fahrer in Regress zu nehmen.
Den Kram mit der RWBP hätten die trotzdem lassen sollen.
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Danke für's Bildermachen! Ach wäre es doch schön, wenn man sich für Radverkehrsinfrastruktur auch mal soviel Mühe geben würde.
Stattdessen werden maximal dringend nötige Sanierungsarbeiten am Bestand durchgeführt (Kopfsteinpflaster ist natürlich erhaltenswert) und hinterher das Label "Veloroute" draufgeklebt.
Davon abgesehen halte ich dieses Projekt prinzipiell für sinnvoll. Der freiwerdende Platz kann sicherlich sinnvoll genutzt werden. Und vielleicht gibt's auch was für Radfahrer, z. B. eine neue kreuzungsfreie Verbindung zwischen Süder- und Norderelbbrücke?
Hoffe du kriegst dein Brompti wieder entsandet ![]()