kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland ja auch praktisch verboten
Ist das so?
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung#Deutschland
ZitatWer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.
Wenn das so stimmt, dann darf jeder kostenfreie Rechtsberatung leisten, solange das im persönlichen Umfeld stattfindet. Und Personen vom Fach (Anwälte etc.) dürfen dies generell.
Mir wäre es aber beispielsweise verboten, dich zu beraten. Dafür stehen wir uns nicht nahe genug.
Ich finde die Regelung sinnvoll, auch wenn sie aus rassistischen Gründen heraus entstanden sein mag. Recht ist viel zu kompliziert, als dass ein Laie eine angemessene Beratung leisten könnte.
Die eigentlichen Probleme sind: Rechts ist zu kompliziert. Und Anwälte nehmen so exorbitant hohe Stundensätze, dass sich viele Menschen das nicht leisten können. Und für RVG-Sätze (die für viele Menschen immer noch teuer sind) machen viele Anwälte nur das formal Nötigste.